Transparenz: Innenministerium will wohl härtere Einschnitte am Informationsfreiheitsgesetz
Beamtliche Abschottung und Identifizierungspflicht geplant
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Im Bundesinnenministerium kursiert nach MDR-Recherchen ein Vermerk, der deutlich weitergehende Einschnitte ins Informationsfreiheitsgesetz vorsieht als bislang bekannt. Vorgeschlagen werden unter anderem die Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, neue Hürden für Anträge von Journalisten und Abgeordneten, eine Pflicht zur Identifizierung von Antragstellern sowie weitere Ausnahmen für laufende Gesetzgebungsverfahren und Bereiche wie Forschung und Lehre.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer staatliche Macht ausübt, greift in fremde Rechte ein, verbraucht Steuergeld und erzeugt Entscheidungen mit Außenwirkung. Dann ist Transparenz kein Luxus, sondern Mindestbedingung für Kontrolle. Ein Verfahren, das Aktenzugang erschwert, Kontrollinstanzen abbaut und den Kreis der Antragsberechtigten künstlich verengt, dreht die Beweislast um: Nicht mehr die Behörde soll ihre Abschottung rechtfertigen, sondern der Bürger seine Einsicht erkämpfen. Das ist die falsche Ordnung.
Besonders problematisch ist der Versuch, Journalisten und Abgeordneten den Rückgriff auf das IFG praktisch abzuschneiden. Dass sie zusätzlich Presserecht oder parlamentarische Fragerechte haben, macht das Informationsfreiheitsgesetz nicht überflüssig. Diese Rechte dienen unterschiedlichen Zwecken. Akteneinsicht ist etwas anderes als eine Antwort auf eine Frage. Wer die amtlichen Unterlagen selbst nicht mehr zugänglich macht, schafft einen blinden Fleck, in dem politische Verantwortung verdunstet.
Auch die geplante Pflicht zur Identifizierung geht in die falsche Richtung. Anonymisierte oder vermittelte Anträge sind kein Missbrauchstatbestand, sondern oft ein notwendiger Schutz vor Einschüchterung, Aufwand oder Repression. Dass Behörden sich an steigende Antragszahlen oder an technische Hilfsmittel wie Plattformen und automatisierte Anfragen stören, ist kein tragfähiger Grund, den Zugang zu Informationen zu erschweren. Der Verwaltungsapparat hat sich dem Recht zu fügen, nicht umgekehrt.
Hinzu kommt der Eingriff in laufende Gesetzgebungsverfahren. Gerade bevor eine Norm in Kraft tritt, ist öffentliche Kontrolle besonders wichtig. Wer Dokumente in dieser Phase abschirmt, schützt nicht die Sicherheit, sondern die politische Anmaßung. Gleiches gilt für pauschale Bereichsausnahmen bei Forschung und Lehre. Wo öffentliche Mittel fließen und öffentliche Macht Strukturen prägt, bleibt Auskunftspflicht der Normalfall.
Ohne Eigentum gibt es keine verantwortliche Entscheidung. Ohne Einsicht in Akten gibt es keine wirksame Kontrolle. Eine Freiheit, die von der Verwaltung gewährt oder entzogen wird, ist keine verlässliche Freiheit. Sie lebt nur dort, wo Transparenz nicht als Störung, sondern als Grenze der Macht verstanden wird.
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