04. August 2026 15:00

Aufruf in offenem Brief Mehr als 1.000 Juristen für AfD-Verbot

Warnung vor staatlicher Überdehnung

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Parteiverbot: Symbolische Debatte um Grenzen staatlicher Macht
Bildquelle: Redaktion Parteiverbot: Symbolische Debatte um Grenzen staatlicher Macht

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte, unterstützen einen offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag, der ein AfD-Verbotsverfahren verlangt. Der RAV verweist dabei auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und warnt vor einem „ernsthaften Schaden“ für die Demokratie, falls die Politik keinen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellt.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer in einer freien Ordnung politisch streitet, darf den Gegner nicht einfach aus dem Wettbewerb drängen, nur weil dessen Positionen als gefährlich gelten. Ein Parteienverbot verschiebt die Grenze von der Auseinandersetzung zur Ausschaltung. Damit wird Einwilligung durch Zwang ersetzt, und zwar mit dem Anspruch, gerade die Demokratie zu schützen. Dieser Zugriff ist begrifflich schwach und praktisch gefährlich.

Parteien sind keine Eigentümer fremder Rechte. Sie verfügen nicht über Bürger wie über verwaltetes Material. Sie können überzeugt, kritisiert, boykottiert und politisch bekämpft werden. Was sie nicht dürfen, ist der Zugriff auf fremdes Eigentum, fremde Körper oder die friedliche Verfügung anderer Menschen. Wo genau diese Grenze überschritten wird, muss sauber festgestellt werden. Ein pauschaler Ruf nach Verboten ersetzt diese Prüfung durch politische Feindbestimmung.

Wer ein Verbot fordert, sollte außerdem die Haftungsfrage ehrlich beantworten. Ein Parteiverbot beseitigt keine Überzeugung. Es verlagert sie in den Schatten, stärkt Märtyrererzählungen und lädt den Staat ein, den Kreis des Erlaubten immer weiter zu ziehen. Heute trifft es eine Partei, morgen wird aus dem Ausnahmeinstrument ein bequemes Mittel gegen unbequeme Opposition. Machtkonzentration hat die Tendenz, sich selbst zu rechtfertigen.

Die Berufung auf Menschenwürde ist dabei nur dann tragfähig, wenn sie konkret bleibt. Menschenwürde bedeutet nicht, politische Gegner aus dem Verkehr zu ziehen, solange sie innerhalb des Bereichs friedlicher Meinungsäußerung bleiben. Sie bedeutet, dass niemand wegen seiner Ansichten enteignet, ausgeschlossen oder durch institutionelle Gewalt mundtot gemacht wird. Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum und freie politische Betätigung kriminalisiert wird.

Dass mehr als 1.000 Juristen nun den Staat zum Parteiverbot drängen, zeigt vor allem eines: Wie bereitwillig juristische Autorität in politische Ermächtigung umschlägt. Rechtsstaatlichkeit besteht nicht darin, missliebige Konkurrenz zu verbieten, sondern darin, Gewalt strikt an klar nachweisbare Rechtsverletzungen zu binden. Ohne diesen Maßstab wird aus dem Verfassungsrecht ein Werkzeug der Macht. Freiheit hält das aus. Willkür nicht.


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