Spanien: Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
Entfristung, Räumungsstopp und Fondsverbot beschlossen
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Die spanische Regierung hat per Dekret Änderungen am Miet- und Wohnungsrecht beschlossen. Geplant sind eine Aussetzung von Räumungen bis 2030 für sozial Benachteiligte ohne Ersatzwohnraum, automatische Verlängerungen auslaufender Mietverträge bis Ende 2028, die Entfristung von Mietverträgen sowie ein Kaufverbot für große Immobilienfonds bis 2028. Die Dekrete treten sofort in Kraft, brauchen aber noch die Bestätigung des Parlaments.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Eine Wohnung ist kein politisches Verteilungsobjekt, sondern Eigentum, über das nur der Berechtigte verfügen darf. Wer vermietet, trägt das Risiko, bindet Kapital und stellt Nutzung gegen Vertrag und Gegenleistung bereit. Wer einzieht, erhält Wohnraum auf Grundlage einer Vereinbarung. Genau diese Ordnung wird durch Dekrete aufgeweicht, die aus befristeten Verträgen faktisch Dauerverhältnisse machen und Räumungen nicht mehr an Eigentums- und Vertragsbruch, sondern an politische Kriterien knüpfen.
Das klingt nach Schutz, ist aber ein Eingriff in die Substanz von Eigentum. Wenn der Staat Mietverträge entfristet, nimmt er den Parteien die Freiheit, Laufzeit und Bedingungen selbst zu bestimmen. Vertragsfreiheit bedeutet nicht Ergebnisgarantie für eine Seite. Sie bedeutet, dass Vereinbarungen gelten, solange beide zustimmen. Wird diese Zustimmung durch Gesetz ersetzt, bleibt vom Vertrag nur noch eine formale Hülle. Die Entscheidungsmacht wandert vom Eigentümer und vom Mieter zu einer politischen Instanz, die weder Vertragspartner noch Haftender ist.
Besonders deutlich wird das bei den Räumungen. Wer ohne alternativen Wohnraum betroffen sei, soll bis 2030 von Zwangsräumungen ausgenommen werden. Damit wird der Zugriff auf fremdes Eigentum von der Lebenslage des Nutzers abhängig gemacht. Das ist kein Schutz vor Gewalt, sondern die Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos auf den Eigentümer. Wer entscheiden darf, muss auch haften. Genau diese Zuordnung wird hier zerstört.
Auch das Verbot für große Immobilienfonds ändert nichts am Prinzip. Es verschiebt nur den Kreis der Privilegierten und Belasteten. Eigentum wird nicht freier, wenn der Staat selektiv in Märkte eingreift. Es wird unsicherer. Unsichere Eigentumsrechte senken Anreize für Angebot, Pflege und Investition. Die politische Geste gegen „Spekulation“ ersetzt keine tragfähige Ordnung.
Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum kriminalisiert oder auf unbestimmte Zeit suspendiert wird. Wohnungsnot lässt sich nicht durch die Missachtung von Eigentumsrechten lösen. Wer Freiheit im Wohnungsmarkt will, muss Eigentum, Vertrag und Haftung respektieren. Alles andere ist politische Anmaßung mit sozialem Etikett.
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