01. Oktober 2026 15:00

Personalpolitik Fast 8.000 Stellen mehr: Bundesfinanzverwaltung bläht sich auf

Zoll legt besonders stark zu

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Finanzverwaltung: Mehr Personal trotz digitaler Prozesse.
Bildquelle: Redaktion Finanzverwaltung: Mehr Personal trotz digitaler Prozesse.

Die Bundesfinanzverwaltung hat ihren Personalbestand in den vergangenen zehn Jahren deutlich ausgebaut: von rund 42.117 Vollzeitstellen im Jahr 2016 auf 50.064 Ende 2025. Besonders stark wuchs die Zollverwaltung, auch das Informationstechnikzentrum Bund und das Bundesfinanzministerium selbst legten zu. Der Ausbau läuft trotz der Behauptung, Digitalisierung müsse eigentlich entlasten.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Eine Verwaltung, die Jahr für Jahr wächst, schafft sich damit nicht automatisch mehr Leistung, sondern vor allem mehr eigene Masse. Wer Steuern eintreibt, kontrolliert und verwaltet, verfügt über Zwangsmittel gegen Bürger. Gerade deshalb müsste für jede zusätzliche Stelle eine klare, überprüfbare Rechtfertigung vorliegen. Die bloße Tatsache, dass ein Apparat existiert und weiter expandiert, genügt dafür nicht.

Die Aussage, Digitalisierung werde Entlastung bringen, klingt in diesem Zusammenhang wie ein leeres Versprechen. Wenn digitale Prozesse am Ende nicht zu weniger Personal, sondern zu mehr Personal führen, dann dient Technik nicht der Effizienz, sondern der Ausweitung von Verwaltungsreichweite. Dann wird nicht Arbeit eingespart, sondern Kontrolle verfeinert. Der Bürger zahlt doppelt: mit seinen Abgaben und mit einem immer größeren Zugriffssystem, das sich selbst legitimiert.

Besonders problematisch ist die fehlende Leistungsbilanz. Wer mehr Mittel, mehr Stellen und mehr Eingriffsfläche verlangt, muss zeigen, was dadurch konkret besser wird. Ohne transparente Zielgrößen bleibt nur die alte Logik des Verwaltungsstaats: Erst wird Personal aufgebaut, dann wird die Existenz des Personalkörpers als Argument für seinen Fortbestand benutzt. So entsteht ein System, in dem Kosten dauerhaft sind, Nutzen aber nie sauber nachgewiesen werden muss.

Hinzu kommt die Haftungsfrage. Wenn eine Behörde wächst, trägt nicht sie selbst das Risiko ihrer Fehlentwicklung. Das tragen jene, denen die Mittel per Gesetz entzogen werden. Genau darin liegt das Kernproblem zentralisierter Macht: Entscheidung und Last sind getrennt. Wer über die Mittel anderer verfügt, braucht keine Marktprüfung, keine freiwillige Zustimmung und keine echte Konkurrenz.

Der Staat ersetzt hier Einwilligung durch Zwang und nennt das Verwaltung. Doch ein Apparat wird nicht dadurch berechtigt, dass er sich vergrößert. Legitimität entsteht nicht aus Personalaufbau, sondern aus klarer Zuständigkeit, vertraglicher Bindung und begrenzter Gewalt. Wo diese Grenze fehlt, wächst nicht Ordnung, sondern Macht auf Kosten derer, die sie finanzieren müssen.


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