Abgabenlast: Meine Gehaltserhöhung ist kein Nachtragshaushalt
Warum zusätzliche Sozialbeiträge die Leistungsbereitschaft untergraben können
von Volker Ketzer drucken
Über eine Gehaltserhöhung würde ich mich gern erst einmal selbst freuen. Vielleicht habe ich mehr Verantwortung übernommen, etwas dazugelernt oder schlicht gute Arbeit gemacht. Vielleicht möchte mein Arbeitgeber mich auch behalten, weil er weiß, was er an mir hat. Es gibt erstaunlich viele Erklärungen für einen ordentlichen Verdienst, bei denen niemand ausgebeutet, betrogen oder bestohlen worden ist.
In der politischen Debatte klingt „Gutverdiener“ allerdings gelegentlich schon wie ein Tatvorwurf. Da schwingt mit, dass einer offenbar etwas zu viel bekommen hat und nun gefälligst etwas zurückgeben soll. Zurückgeben an wen? Ich habe gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat dafür bezahlt. Weshalb muss ich mich anschließend behandeln lassen, als hätte ich bei der Verteilung fremden Eigentums besonders dreist zugegriffen?
Die Grenze steigt, das Geld schrumpft
Die Bundesregierung hat höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 beschlossen. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von monatlich 5.812,50 auf 6.375 Euro. Bis zu dieser Höhe wird das Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen. Bei unveränderten Beitragssätzen werden deshalb höhere Beiträge fällig, obwohl der Einzelne keinen Euro mehr verdient.
Die regelmäßige Anpassung folgt der allgemeinen Lohnentwicklung. Für 2027 kommt in der Krankenversicherung aber noch ein gesetzlicher Aufschlag von 300 Euro auf die monatliche Grenze hinzu. Insgesamt steigt sie damit um rund 9,7 Prozent. „Beitragsbemessungsgrenze“ klingt angenehm nach etwas, das man einem Sachbearbeiter überlassen kann. Auf der Gehaltsabrechnung wird daraus jedoch sichtbares Geld.
An dieser Stelle kommt zuverlässig der Hinweis, wer mehr verdiene, könne auch mehr beitragen. Innerhalb einer freiwilligen Gemeinschaft ist das ein nachvollziehbarer Gedanke. Wenn in einer Familie jemand mehr tragen kann, hilft er eben mehr. Auch unter Freunden muss man einen gemeinsamen Abend nicht mit dem Taschenrechner beenden.
Aber aus diesem Gedanken folgt keine unbegrenzte Belastbarkeit. Wir haben bereits eine progressive Einkommensteuer. Wer mehr verdient, zahlt nicht einfach denselben Eurobetrag wie alle anderen. Die Frage ist also längst, wie viel zusätzlich noch verlangt werden soll und weshalb ausgerechnet derjenige als unsolidarisch gilt, der irgendwann sagt: Es reicht.
Halbe Hälfte für den Apparat
Man muss dafür nicht auf Milliardäre zeigen. Nach der Auswertung „Taxing Wages 2026“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entfielen in Deutschland 2025 bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder mit Durchschnittsverdienst 49,3 Prozent der gesamten Arbeitskosten auf Einkommensteuer und Sozialbeiträge. Darin sind die Arbeitgeberbeiträge bereits enthalten. Von 100 Euro Arbeitskosten bleiben in diesem Modell 50,70 Euro netto.
Und damit ist das Geld noch nicht ausgegeben. Ein kurzes Rechenbeispiel: Fließt die Hälfte dieser 50,70 Euro in Käufe mit 19 Prozent Mehrwertsteuer, stecken in den gezahlten 25,35 Euro weitere 4,05 Euro Steuer. Zusammen sind wir bei 53,35 Euro der ursprünglichen 100 Euro. Das ist keine starre Pauschalquote für jeden Haushalt; Familienstand und Konsum verändern die Rechnung. Es zeigt aber, wie wenig die Behauptung taugt, erst außergewöhnlicher Reichtum mache eine Belastung jenseits der Hälfte zum Thema.
Der Arbeitgeberanteil fällt dabei übrigens nicht vom Himmel. Er gehört schlicht zu den Kosten, die ein Arbeitsplatz erwirtschaften muss. Die Beschriftung auf der Abrechnung schafft kein zusätzliches Geld. Wer nur auf den Abzug vom Arbeitnehmerbrutto schaut, sieht einen Teil der Lasten schlicht gar nicht.
Ansprüche streichen statt Umverteilen
Natürlich stehen den Sozialbeiträgen Leistungen gegenüber. Das beantwortet für mich aber nicht die Frage, warum ich zu dieser Finanzierung gezwungen werden darf und warum deren Umfang ständig als gottgegeben behandelt werden soll. Ich lehne einen Staat grundsätzlich ab, der über mein Leben bestimmt und mir Geld abnimmt. Solange ich in diesem System leben muss, werde ich trotzdem verlangen, dass wenigstens der weitere Zugriff auf meinen Verdienst aufhört.
Dazu müsste die Politik ihre Ausgaben begrenzen. Ich will einen massiven Rückbau des Sozialstaats. Staatliche Entwicklungshilfe und die Parteienfinanzierung sowie die Subventionierung von Nichtregierungsorganisationen gehören schlicht gestrichen. Im Asylbereich will ich Leistungen kürzen und Ausreisepflichtige konsequent abschieben. Wer ein Projekt für unverzichtbar hält, darf dafür gern freiwillige Unterstützer gewinnen. Sein Anliegen wird nicht dadurch zu meiner Zahlungsverpflichtung, dass er es besonders leidenschaftlich vorträgt.
Das sind unterschiedliche Haushaltsbereiche. Ein gestrichener Förderbescheid senkt nicht automatisch den Krankenversicherungsbeitrag. Auch die Ausgaben der Versicherungen selbst müssen auf den Prüfstand. Mir geht es um eine grundlegende politische Entscheidung: Welche Aufgaben werden beendet, welche Ansprüche zurückgenommen, welche Ausgaben tatsächlich reduziert? Eine Rechnung vom Bundeshaushalt zur Sozialversicherung zu schieben, entlastet den Menschen nicht, der am Ende beides finanzieren muss.
Das Gift der Neiddebatte
Stattdessen soll sich der Beschäftigte erklären, weil er mit seinem Einkommen noch andere Pläne hat. Vielleicht will er eine Rücklage bilden, privat vorsorgen oder seiner Familie etwas ermöglichen. Vielleicht möchte er auch einfach einen schönen Urlaub machen. Er braucht dafür keine Geschichte, die einem Minister sozialpolitisch wertvoll erscheint. Es ist sein Verdienst.
Mich stört diese Neiddebatte auch deshalb, weil sie Leistung unter einen merkwürdigen Verdacht stellt. Vielleicht verdient jemand mehr, weil er etwas besonders gut kann, schwierige Entscheidungen trifft oder Fähigkeiten hat, für die andere freiwillig bezahlen. Das macht ihn nicht zum besseren Menschen. Es macht ihn aber ebenso wenig zum Schuldner aller anderen.
Und irgendwann verändert dieser ständige Zugriff das Verhalten. Wer für mehr Geld zusätzliche Verantwortung übernimmt, rechnet nach, was ihm dafür tatsächlich bleibt. Er wägt den zusätzlichen Verdienst gegen die verlorenen Abende, den Ärger und die Zeit mit seiner Familie ab. Eine Beförderung wird man ihm dann nicht mit einem Vortrag über gesellschaftliche Pflichten schmackhaft machen.
Innere Kündigung
Ich merke bei mir vor allem, wie die Lust sinkt, mich noch mehr anzustrengen. Warum soll ich mir zusätzliche Arbeit aufladen, wenn das Verhältnis zwischen Aufwand und dem, was bei mir ankommt, immer unattraktiver wird? Da liegt irgendwann die Überlegung nahe, kürzer zu treten oder sich ein Land zu suchen, in dem mehr vom eigenen Verdienst übrig bleibt. Andere suchen Schlupflöcher; manche überschreiten die Grenze zur Steuerhinterziehung. Wer diese Reaktionen verstehen will, muss sich zuallererst mit der Belastung beschäftigen, die ihnen vorausgeht.
Das ist der unangenehme Widerspruch an der erzwungenen Solidarität: Sie kann Menschen dazu bringen, sich innerlich aus der Gemeinschaft zu verabschieden. Wer sich ausgenutzt fühlt, wird nicht zwangsläufig großzügiger, wenn man ihn noch einmal zur Kasse bittet. Vielleicht hat er irgendwann einfach keine Lust mehr, der Vernünftige zu sein, der jede zusätzliche Rechnung ohne Widerspruch begleicht.
Ich möchte helfen können, weil ich helfen will. Ich möchte etwas aufbauen können, das meine Familie unabhängiger macht. Und ich möchte mich über einen höheren Verdienst freuen dürfen, ohne dass sofort jemand erklärt, was er davon alles finanzieren könnte.
Meine Gehaltserhöhung ist kein Nachtragshaushalt.
Bleib frei im Kopf.
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.

