Fernverkehr: Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
Italo plant Markteintritt ab 2028
Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten für Wettbewerber freizuhalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Wettbewerbsklausel nun im Eilverfahren für rechtswidrig. Auslöser war eine Beschwerde des italienischen Unternehmens Italo, das ab 2028 auf Strecken wie München–Köln–Dortmund und München–Berlin fahren will.
Wieder einmal hat eine Behörde geglaubt, sie könne den Markt per Anordnung neu sortieren. Natürlich nur zu unserem Besten. Erst wird ein Engpass verwaltet, dann entdeckt man darin plötzlich die große Chance für mehr Wettbewerb, und schließlich soll die Bahn ihre knappen Trassen wie ein Pflichtspendenkonto aufteilen. Die Bürokratie entdeckt ein Problem, das ohne sie deutlich kleiner wäre. Und wenn die gewünschte Lösung am Ende neue Konflikte über Zugtrassen erzeugt, gilt das offenbar als Fortschritt.
Der Witz an solchen Eingriffen liegt in ihrer Selbstgewissheit. Da sitzt eine Behörde und rechnet Kapazitäten um, als wären Bahnstrecken beliebig vermehrbare Excel-Zellen. 25 bis 40 Prozent für Wettbewerber – das klingt nach technischer Feinsteuerung, ist aber vor allem eines: politische Verteilungsfantasie im Fahrplanformat. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet. Und die Bahn soll offenbar zugleich funktionieren, reservieren und sich gefälligst nicht beschweren.
Das Gericht hat diesen Eingriff nun gestoppt. Das ist kein Sieg der Bahn als Konzern, sondern ein kleiner Dämpfer für den planwirtschaftlichen Reflex, den Transportsektor von oben zu kommandieren. Wer knappe Infrastruktur hat, braucht klare Eigentums- und Nutzungsrechte, keine durchregulierte Gleichmacherei. Sonst wird aus Wettbewerb schnell ein Verwaltungsakt mit freundlichem Logo.
Auch der Fall Italo zeigt, wohin die Reise geht: Nicht Nachfrage soll entscheiden, sondern ein Amt, das „fairen Zugang“ verteilt wie Brotkarten. Das klingt sozial, produziert aber Streit, Unsicherheit und neue Schichtungen von Privilegien. Wer zuerst beantragt, verhandelt und klagt, fährt am Ende oft besser als der, der schlicht besser wirtschaftet.
Die Bahninfrastruktur ist kein pädagogisches Projekt für Behörden. Sie ist knapp, teuer und konfliktreich genug. Je mehr der Staat daran herumdoktert, desto weniger wird transportiert und desto mehr wird verwaltet. Am Ende fährt nicht der beste Anbieter, sondern die Bürokratie immer mit.
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