25. Oktober 2026 18:00

Informationsfreiheit Nichts zu verbergen? Dann her mit den Akten.

Wer Geld und Gehorsam erzwingt, schuldet Rechenschaft. Warum ich keinen Staat will – und dem vorhandenen trotzdem auf die Finger

von Volker Ketzer drucken

Unser Geld nimmt der Staat verbindlich. Seine Auskünfte hätten wir bitte ebenso verbindlich.
Bildquelle: Eigenes Bild Unser Geld nimmt der Staat verbindlich. Seine Auskünfte hätten wir bitte ebenso verbindlich.

„Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ Diesen Satz würde ich gern auf die Eingangstür jedes Ministeriums schreiben. Von innen lesbar. Damit diejenigen, die ihn anderen zumuten, beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes kurz darüber nachdenken können. Vielleicht könnte man darunter noch ein kleines Fach für die Unterlagen anbringen, die sie uns bisher nicht zeigen wollten.

Denn sobald es um staatliches Handeln geht, bekommt die Sache mit dem Verbergen plötzlich einen ganz anderen Klang. Dann reden wir über sensible Vorgänge, Verwaltungsaufwand und Sicherheitsinteressen. Der Bürger soll Verständnis haben, das ist offenbar die einzige Auskunft, die immer sofort verfügbar ist.

Kontrolle ist kein Einverständnis

Bevor das jemand missversteht: Ich will keinen Staat, der über mein Leben bestimmt und mir zwangsweise Geld abnimmt. Auch keinen besonders freundlichen, effizienten oder transparenten. Dass ich vom vorhandenen Staat Rechenschaft verlange, ist keine Zustimmung zu seiner Existenz. Ich lebe nun einmal unter seinen Regeln, und solange er mich zum Zahlen und Befolgen seiner Entscheidungen zwingt, will ich wenigstens wissen, was er tut. Das ist das Mindeste.

Wie nötig selbst diese bescheidene Forderung ist, zeigt der Streit um das Informationsfreiheitsgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet nach Maßgabe seiner Regeln den Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Die Koalition will diese Regeln verändern. Zu den im Sommer angekündigten Vorhaben gehört, für Auskünfte ein „berechtigtes Interesse“ zu verlangen. Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft warnen vor einer erheblichen Einschränkung der bisherigen Auskunftsrechte.

Erst Klage bringt Klarheit

„FragDenStaat“ hat über ein Verfahren gegen das Bundesinnenministerium berichtet. Das Portal hatte wissen wollen, welche Belege die angeführten Sicherheitsrisiken und Belastungen durch Informationsanfragen stützen. Nach seiner Darstellung fehlten solche Belege.

Der veröffentlichte Gerichtsbeschluss dokumentiert jedenfalls, dass das Ministerium erst im laufenden Verfahren eindeutig mitgeteilt hat, keine weitergehenden Informationen zu den Fragen zu haben. Die Verfahrenskosten wurden dem Bund auferlegt.

Man musste also vor Gericht ziehen, um eine klare Antwort auf Fragen zur Begründung einer Transparenzreform zu bekommen. Das muss man erst einmal schaffen.

In einer Pressekonferenz der Bundesregierung wurde nach diesen fehlenden Belegen gefragt. Regierungssprecher erklärten, das Gesetz solle einfacher und verständlicher werden, außerdem müsse man der veränderten Sicherheitslage Rechnung tragen. Das Innenministerium schloss sich an. Konkrete Beispiele für die behaupteten Probleme nannten dort weder die Regierungssprecher noch das Ministerium, konkrete Gesetzesänderungen sollten laut Ministerium erst in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Ausflüchte statt Begründungen

Noch reden wir also über Vorhaben, aber schon die Richtung verdient Aufmerksamkeit: Wer Zugang zu staatlichen Informationen einschränken möchte, sollte erklären können, welches belegbare Problem er damit löst. Der Hinweis, dass man sich politisch darauf verständigt hat, ist dafür etwas dürftig. Ich kann mich schließlich auch mit meiner Frau darauf verständigen, dem Finanzamt bestimmte Auskünfte künftig zu ersparen, allerdings fürchte ich, unsere Vereinbarung würde dort nicht als ausreichende Begründung durchgehen.

Mich ärgert an dieser Haltung das grundfalsche Verständnis vom eigenen Amt. Da sitzen Menschen, die über fremdes Geld verfügen und Entscheidungen mit Folgen für Millionen andere treffen. Trotzdem wird die Nachfrage behandelt, als dringe jemand ungebeten in ihren privaten Herrschaftsbereich ein. Man möchte sich gern als moderner „Dienstleister“ verstanden wissen, allerdings nur, solange niemand nach der Rechnung fragt.

Macht erfordert Transparenz

Dabei ist das Verhältnis schon grundsätzlich ungleich. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, mit dem ich die Bundesregierung als meinen persönlichen Verwalter beauftrage. Ich kann auch nicht wie aus einem Verein austreten und anschließend die Beiträge einstellen. Staatliche Forderungen lassen sich nötigenfalls mit Zwang durchsetzen, hinter ihnen steht ein Apparat, der bis zur Anwendung körperlicher Gewalt gehen kann. Diese Macht verlangt Kontrolle.

Mein Privatleben dagegen geht erst einmal niemanden einen Scheißdreck an. Welche Bücher ich lese, mit wem ich rede und was ich in meiner Küche bespreche, muss ich keiner staatlichen Behörde vorsorglich erklären. Ich brauche dafür weder einen besonders originellen Lebensstil noch ein dunkles Geheimnis. Es reicht, dass es mein Leben ist.

Wenn ich die Rechte eines anderen verletze, muss er sich dagegen wehren können. Dafür gibt es in der bestehenden Ordnung Gerichte und rechtsstaatliche Verfahren. Daraus entsteht aber kein Freibrief, mich schon vor jedem konkreten Anlass auszuleuchten. Ich möchte meine Unschuld nicht durch dauernde Besichtigungsmöglichkeiten unter Beweis stellen müssen.

Belege gelten für beide Seiten

Bei staatlichen Entscheidungen will ich dagegen nachvollziehen können, wer was beschlossen hat, welche Informationen vorlagen, welche Interessen berücksichtigt wurden und wohin das Geld fließt. Das gehört leicht auffindbar und verständlich veröffentlicht. Wer nur mit Anwalt, Ausdauer und freiem Vormittag an eine Information gelangt, hat vielleicht ein Recht auf dem Papier, für viele Menschen bleibt es trotzdem unerreichbar.

Ebenso möchte ich erfahren können, welche Daten staatliche Stellen über mich speichern und wofür sie diese verwenden. Ich habe ein Recht auf diese Auskunft.

Meine persönlichen Daten werden durch die Forderung nach einem offenen Staat selbstverständlich nicht zum öffentlichen Anschlagbrett.

Dass Zeugenschutz, private Informationen und konkrete Sicherheitsbelange Grenzen setzen, versteht sich. Eine geschwärzte Privatadresse kann einen Menschen schützen. Eine geschwärzte Entscheidungsgrundlage kann auch bloß einen Verantwortlichen vor unangenehmen Fragen bewahren. Wer etwas zurückhält, soll deshalb den konkreten Grund nennen und seine Entscheidung unabhängig überprüfen lassen müssen.

Und bitte nicht wieder das Argument vom Verwaltungsaufwand. Wer unser Geld ausgeben kann, muss erklären können, wofür. Die dafür nötige Dokumentation gehört zu den elementaren Aufgaben. Beim Bürger gelten Belege schließlich auch nicht als lästige Zusatzleistung, die er je nach Arbeitsbelastung freiwillig erbringt.

Echte Haftung statt Symbolpolitik

Allerdings reicht mir nicht, dass wir irgendwann erfahren, was schiefgelaufen ist. Dann folgt eine empörte Schlagzeile, ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich damit, wenn wir Glück haben, und der Verantwortliche erklärt, er übernehme die „politische Verantwortung“. Besonders gern offenbar dann, wenn er sie anschließend nahtlos und völlig folgenlos weitertragen kann.

Ich will eine wirksame Möglichkeit für die Bürger, politisch Verantwortliche bei schweren Verfehlungen auch vor Ablauf ihrer Amtszeit abzuberufen. Nach klaren Regeln und einem überprüfbaren Verfahren. Die Partei soll nicht allein entscheiden können, ob sie ihren Mann oder ihre Frau noch braucht. Wer die Bürger zum Souverän erklärt, sollte ihnen auch eine Handhabe zugestehen, wenn sie einen Verantwortlichen loswerden wollen.

Auch über eine Besoldung, bei der ein erheblicher Anteil an strikte Zielerreichung gebunden ist, kann man sprechen. Die Kriterien müssten vorher feststehen, unabhängig geprüft werden und, libertär gesprochen, primär im messbaren Abbau von Regulierung und Staatsquote bestehen. Eine weitere geschönte Pressekonferenz über die eigenen vermeintlichen Erfolge würde dafür jedenfalls nicht reichen.

Mehr als ein Amt

Natürlich macht all das aus staatlichem Zwang noch keine freiwillige Vereinbarung. Auch ein vollständig dokumentierter Eingriff bleibt am Ende ein Eingriff. Ich möchte weniger staatliche Macht über mein Leben. Bis dahin werde ich aber bestimmt nicht auf die Kontrolle derjenigen verzichten, die diese Macht bereits ausüben.

Mein Anspruch auf Privatsphäre braucht keine Entschuldigung. Euer Anspruch, über mich zu bestimmen, braucht mehr als ein Amt.

Und solange ihr mein Geld nehmt: Her mit den Akten.

Bleib frei im Kopf.


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