11. Oktober 2026 18:00

Bildungspolitik Nachsitzen für den Staat

Der Staat besteht auf Schulpflicht. Eltern und Kinder sollten auf Wahlfreiheit bestehen dürfen.

von Volker Ketzer drucken

Wer selbst die Hausaufgaben nicht macht, sollte anderen nicht den Bildungsweg vorschreiben.
Bildquelle: Eigenes Bild Wer selbst die Hausaufgaben nicht macht, sollte anderen nicht den Bildungsweg vorschreiben.

Es gibt einen ausgesprochen krisenfesten Bereich im deutschen Bildungswesen: die Versorgung der Schulen mit Schülern. Die Leistungen können sinken, die Reformen können scheitern, die Eltern können verzweifeln. Die Kundschaft kommt per Gesetz.

Von solchen Geschäftsbedingungen träumt selbst der erfolgloseste Konzernchef.

Man stelle sich einen Autobauer vor, dessen Kunden nach dem dritten Motorschaden mitgeteilt wird, sie hätten weiterhin eine gesetzliche Pflicht, mit diesem Fahrzeug zur Arbeit zu fahren. Natürlich werde bereits an einem neuen Mobilitätskonzept gearbeitet. Jeder Wettbewerber auf einem freien Markt wäre bei vergleichbarer Qualitätsbilanz längst pleite oder gezwungen, sein Geschäftsmodell grundlegend zu überdenken.

Im Bildungssektor hingegen belohnt das System eigenes Versagen nicht selten mit noch mehr Mitteln und neuen verordneten Reformversuchen.

Die jüngsten PISA-Ergebnisse liefern wieder reichlich Anlass für solche Konzepte. Rund 34 Prozent der getesteten Jugendlichen in Deutschland bleiben in Mathematik unter Kompetenzstufe zwei, beim Lesen sind es rund 32 Prozent. Sie erreichen damit nicht das von der OECD angesetzte Grundkompetenzniveau im jeweiligen Bereich. Das ist nach vielen Jahren erzwungenen Schulbesuchs ein erstaunlich dürftiges Ergebnis.

Für das politische Selbstvertrauen reicht es offenbar trotzdem. Über neue Maßnahmen wird verhandelt. Über den Anspruch, den Familien den Bildungsweg vorzuschreiben, deutlich seltener. Es herrscht eine bemerkenswerte Asymmetrie: Die Politik beansprucht die absolute Deutungshoheit über die Organisation des Lernens, verweigert aber jede Haftung für das Scheitern der von ihr verordneten Methoden.

Wer besitzt die Lebenszeit unserer Kinder?

Mich interessiert genau dieser Anspruch. Denn auch ein glänzendes PISA-Ergebnis würde dem Staat kein Eigentumsrecht an der Lebenszeit unserer Kinder verschaffen. Freiheit ist nicht verhandelbar, selbst wenn ein Ministerium behauptet, es habe ein pädagogisch überzeugendes Konzept. Ich möchte entscheiden, welcher Schule ich mein Kind anvertraue, wie es lernt und wann ein Wechsel fällig ist. Gemeinsam mit dem Kind, dessen Leben hier verplant wird. Dazu brauche ich kein Bildungsministerium, das mir erst bestätigt, dass mein Wunsch gesellschaftlich erwünscht ist.

Der Staat tritt in der Bildungsdebatte oft so auf, als sei er der primäre Rechteinhaber an den Köpfen der nächsten Generation, während Eltern bestenfalls als Erfüllungsgehilfen geduldet werden. Dabei sollte das staatliche Handeln maximal subsidiär sein, eine unterstützende Struktur bieten, wo Familien an Grenzen stoßen, anstatt deren Gestaltungsfreiheit von vornherein einzuschränken.

Das Missverständnis von der Vielfalt

Besonders hübsch wird die Sache, wenn die Freunde der pädagogischen Vereinheitlichung von Vielfalt schwärmen. Jedes Kind sei einzigartig, jede Biografie wertvoll, jeder Unterschied eine Bereicherung. Bis ein Kind schneller rechnet, anspruchsvollere Bücher lesen will oder ein anderes Lerntempo braucht. Dann wird aus dem Lob der Verschiedenheit erstaunlich schnell die Sorge, jemand könne sich zu weit von der Gruppe entfernen. Wer aus Gleichheitsbegeisterung die Starken ausbremst, hat den Schwächeren damit noch keine einzige zusätzliche Fähigkeit beigebracht. Er hat zunächst einmal dafür gesorgt, dass noch ein Kind unter seinen Möglichkeiten bleibt.

Glückwunsch zum gemeinsamen Lernziel.

Es gibt Kinder, denen ein klar strukturierter Unterricht guttut. Andere brauchen mehr praktische Arbeit, ein kleineres Umfeld oder in einem Fach erheblich mehr Tempo. Weshalb sollten Familien diese Unterschiede nicht ernst nehmen dürfen? Wer eine Gesamtschule für sein Kind gut findet, soll sie wählen. Wer ein anspruchsvolles Gymnasium möchte, ebenfalls. Und wer mit Hausunterricht, einer freien Lerngruppe oder einer anderen Schulform einen passenden Weg findet, sollte dafür keinen Kampf gegen die Staatsgewalt führen müssen.

Auch eine staatliche Schule darf gern überzeugen. Ich habe nichts gegen ein Angebot, das Menschen freiwillig annehmen. Wenn staatliche Schulen wirklich so herausragend arbeiten, wie ihre Verfechter behaupten, müssen sie vor dem freien Wettbewerb keine Angst haben.

Das Nadelöhr der staatlichen Genehmigung

„Es gibt doch Privatschulen“, lautet an dieser Stelle der freundliche Hinweis auf unsere angeblich längst verwirklichte Freiheit. Ja, es gibt sie. Als Ersatz für öffentliche Schulen brauchen sie aber eine staatliche Genehmigung und müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Grundgesetz verlangt dabei unter anderem gleichwertige Lehrziele und eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte. Daraus folgt keineswegs, dass jeder Unterricht identisch sein muss. Es folgt allerdings ebenso wenig ein Recht der Familie, den Schulbesuch einfach durch ihren eigenen Bildungsweg zu ersetzen. Ein anderer Träger hebt die Schulpflicht nicht auf.

In der Praxis führt diese staatliche Überwachung oft dazu, dass private Alternativen zu bloßen Kopien des staatlichen Systems mit leicht verändertem Anstrich verkommen. Echte pädagogische Innovationen scheitern oft am behördlichen Vorgabenkatalog. In Bayern kommt bei öffentlichen Grund- und Mittelschulen grundsätzlich die Sprengelbindung hinzu. Dort entscheidet zunächst das Postleitzahlen-Lotto, welche Schule zuständig ist. Wer stattdessen eine andere öffentliche Grundschule wählen möchte, begegnet dann der besonderen deutschen Form der Wahlfreiheit: dem Antrag auf eine Ausnahme. Schon die Wortwahl verrät, wer hier normalerweise entscheidet.

Ich will weder diese örtliche Zuweisung noch eine Pflicht, Bildung ausschließlich durch den Besuch einer zugelassenen Schule zu erwerben. Erwachsene sollten sich für ihr Angebot um das Vertrauen der Familien bemühen müssen.

Verantwortung statt bürokratischer Zuweisung

Das verlangt den Eltern etwas ab. Sie müssen auswählen, sich kümmern, Schwierigkeiten erkennen und Entscheidungen korrigieren. Sie tragen Verantwortung für die Folgen. Wer Freiheit verlangt, kann die eigene Verantwortung nicht am ersten Elternabend wieder beim Staat abgeben. Freedom is not free. Freiheit fordert Engagement, Urteilskraft und gelegentlich auch Mut.

Allerdings ist das Kind auch kein Gegenstand, über den die Eltern nach Belieben verfügen. Es hat eigene Lerninteressen und Rechte. Mit seiner Reife muss sein Einfluss auf den eigenen Bildungsweg wachsen.

Wie diese Rechte bei einem ernsthaften Konflikt geschützt werden, muss eine freiheitliche Ordnung beantworten. Die pauschale Zuweisung aller Kinder in den staatlich verordneten Lehrbetrieb ersetzt diese Antwort nicht. Der Staat sollte als Schützer der Kinderrechte agieren, wenn Missbrauch oder Vernachlässigung vorliegen, nicht aber als präventiver Vormund, der allen Eltern pauschal die Eignung abspricht, den besten Weg für ihr Kind zu finden.

Die soziale Frage ohne Staatsmonopol gelöst

Bleibt die Frage, die in solchen Debatten zuverlässig als Schlussgong eingesetzt wird: Und die sozial schwachen, die armen Kinder? Als wäre mit ihr bereits bewiesen, dass der Staat allen anderen Familien ebenfalls Vorschriften machen darf. Es ist ein rhetorischer Trick, soziale Gerechtigkeit mit staatlicher Vollverwaltung gleichzusetzen. Natürlich kostet Bildung Geld. Natürlich können manche Eltern weniger bezahlen als andere. Daraus ergibt sich zunächst ein möglicher Unterstützungsbedarf dieser Familien, aber keineswegs die Notwendigkeit eines flächendeckenden Schulmonopols.

Für mich stehen dabei die Verantwortung der Eltern, private Hilfe, Stiftungen und bedarfsabhängige Stipendien an erster Stelle. Man muss einem Kind auch keinen Hochbegabtenausweis abverlangen, bevor man ihm eine andere Schule ermöglicht. Der amerikanische „Children’s Scholarship Fund“ zeigt beispielsweise, dass Bildungsstipendien an die finanziellen Verhältnisse einer Familie anknüpfen können, ohne schulische Spitzenleistungen zur Voraussetzung zu machen. Er übernimmt einen Teil der Kosten. Damit ist kein vollständiges deutsches Bildungswesen finanziert. Aber die Vorstellung, zwischen dicker Geldbörse und staatlicher Vollversorgung liege nur eine bildungsfreie Wüste, wird dadurch nicht plausibler.

Wo freiwillige Unterstützung tatsächlich nicht ausreicht, kann man auch über eine eng begrenzte, wirksame öffentliche Hilfe für bedürftige Kinder sprechen, etwa in Form von Bildungsgutscheinen. Entscheidend wäre, dass die Hilfe ihre Möglichkeiten erweitert und ihnen die Wahl lässt, statt sie in ein staatliches System einzuteilen.

Der freie Markt beinhaltet auch den Arbeitsmarkt. Was ist so abwegig an dem Gedanken, dass Firmen bereits im Kindesalter in zukünftige Fachkräfte investieren? Oder dass ein für alle Beteiligten lukratives Darlehensmodell entsteht?

Mut zum Irrtum und zur echten Reform

Eine freie Bildungslandschaft wird schlechte Angebote hervorbringen. Warum auch sollte ausgerechnet dieser Lebensbereich frei von Irrtümern, Eitelkeit und unfähigen Anbietern werden? Eltern können sich täuschen. Private Schulbetreiber ebenso. Ich verspreche weder Wunder noch automatisch bessere Testergebnisse. Der Unterschied zu heute liegt in der Korrekturfähigkeit: Auf einem freien Bildungsmarkt scheitern schlechte Konzepte und verschwinden, während sie im staatlichen System oft jahrzehntelang auf Kosten der Schüler weitergeführt werden.

Ich will, dass man eine falsche Entscheidung ändern kann, ohne sich dafür erst die Erlaubnis jener Ordnung zu erbitten, von der man weg möchte.

Eine Schule, die Familien halten will, müsste auf ihre Kritik anders reagieren als eine Institution, die sich auf die Anwesenheitspflicht verlassen kann. Wettbewerb zwingt zur Qualität, Monopolismus schützt die Mittelmäßigkeit.

Der Weg aus der betreuten Alternativlosigkeit

Es ist ohnehin merkwürdig, wie viel Angst ausgerechnet die Verteidiger des bestehenden Systems vor freiwilligen Entscheidungen haben. Wenn ihr Angebot so unverzichtbar ist, müssten die Familien doch Schlange stehen. Vielleicht täten sie das bei manchen Schulen sogar. Umso besser. Dann hätten diese Schulen ihren Zuspruch verdient. Die anderen müssten sich etwas einfallen lassen oder Platz machen für bessere Ideen.

Die ständige Behauptung, die Aufhebung des Schulzwangs würde ins Chaos führen, offenbart ein tiefes Misstrauen gegenüber den Bürgern.

Für eine Gesellschaft, die angeblich ständig mehr Eigenverantwortung braucht, wäre die Freigabe des Bildungsmarktes ein durchaus brauchbarer und längst überfälliger Anfang.

Der Staat darf gern ein Bildungsangebot machen. Seine Kundschaft sollte er sich allerdings nicht per Gesetz erpressen.

Bleib frei im Kopf.


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