28. Februar 2024 12:00

Gesetzgebung Legal ist nicht automatisch legitim

Über die Frage, ob Rechtsmittel gegen die „Klimapolitik“ bestehen

von Axel B.C. Krauss

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Bildquelle: mikeledray / Shutterstock „Die“ Wissenschaft und das „böse“ CO2: Wenn ein Lebenselixier plötzlich zum Killer wird

Eigentlich ist es ein alter Hut: Natürlich muss ein von einer sogenannten politischen Elite (Regierung) zu einem bestimmten Zeitpunkt gesetztes Recht nicht zwangsläufig auch ein moralisch beziehungsweise ethisch vertretbares sein. Um eine solche Unterscheidung treffen zu können, bedarf es logischerweise eines Bezugsrahmens: Was genau wird denn als moralisch/ethisch akzeptabel definiert? Anhand welcher Kriterien? Auf Basis welcher als allgemein gültig vorausgesetzten Grundannahmen über den Menschen, menschliches Verhalten und Zusammenleben konstruiert man ein solches ethisches Koordinatensystem, um sagen zu können, wann ein Gesetz ungerecht ist?

Fragen wie diese werden bekanntlich schon seit langer Zeit von Rechtsgelehrten und -philosophen ausgiebig diskutiert. Es geht also im Kern um die Frage nach dem Unterschied zwischen dem sogenannten „Naturrecht“ und der rechtspositivistischen Auffassung, dass verfassungsrechtlich legal zustande gekommene, also staatliche Gesetzgebung keiner weiteren oder „höheren“ Begründung mehr bedarf. Kurz: Wird ein Gesetz auf legalem Wege verabschiedet, hat es also die Instanzen der Legislative korrekt durchlaufen, ohne deren Regeln zu verletzen, sei es auch „in Ordnung“.

Letztere Position – also die rechtspositivistische – ist natürlich heikel. Schließlich kann es sein, dass ein bestimmtes Gesetz zwar auf verfassungskonformem Wege zustande kam, dabei aber trotzdem „gemauschelt“ wurde – zum Beispiel durch lobbyistische Einflussnahmen auf den gesetzgeberischen Prozess, durch Bestechung von Beamten oder durch Herausbildung nepotistischer Netzwerke, die ranghohe Stellungen in der legislativen Verfahrenskette mit Leuten aus dem eigenen „Stall“ besetzte.

Die Geschichte hält viele solcher Beispiele bereit – aus jüngerer Zeit dürften noch die Einflussnahmen großer Pharmakonzerne wie Moderna und Pfizer auf EU-Ebene in Erinnerung sein („Die Milliarden-Geschäfte zwischen Pfizer und der EU-Kommissionspräsidentin werden immer undurchsichtiger, die Justiz ermittelt. Trotzdem werden munter neue Deals ausgehandelt“, „Nordkurier“, 24. Mai 2023).

Ein weiteres geschichtsträchtiges Beispiel wäre das Abpressen satter staatlicher „Rettungspakete“ durch eine Bankenlobby, die im Zuge der Finanzkrise 2008 in Schieflage geraten war. Dort wurde mit dem falschen Argument des „Moral Hazard“, also des „Too Big To Fail“ hantiert: Wenn ihr uns nicht rettet, geht alles den Bach runter – was natürlich nicht stimmte. Mit anderen Worten wurde das Fehlverhalten so manchen Geldhauses auch noch dadurch belohnt, es durch „Sozialisierung“ der daraus entstandenen Kosten einfach auf die Steuerwollepflücker abzuwälzen. Offenbar kamen dabei zuweilen auch unverhohlene Drohungen zum Einsatz. Ich erinnere mich sehr gut an denjenigen Videomitschnitt einer Anhörung des US-Kongresses, in dem ein Abgeordneter sagte, ihm und seinen Kollegen sei gedroht worden, dass in den USA der Notstand ausgerufen würde, falls sie dem Bankenrettungsgesetz nicht zustimmen solten.

Und aus jüngster Zeit – es ist gerade mal zwei oder zweieinhalb Jahre her – dürfte der Leserschaft noch der illegale Versuch der Bundesregierung präsent sein, eine „Impf-Apartheid“ zu installieren, um Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben weitestgehend auszuschließen. Was natürlich deshalb inakzeptabel war, weil für solche „Vorstöße“ gar keine wissenschaftliche Legitimation bestand: Die Behauptung, nur Geimpfte dürften gewisse Freiheiten genießen, da Ungeimpfte „Pandemietreiber“ seien, war medizinisch schlicht falsch. Obendrein stellte sich heraus, dass die Impfungen eben keinen „absolut“ sicheren und wirksamen Schutz boten, was einen politischen willkürlich vorgenommenen Ausschluss von Ungeimpften zu Recht umso skandalöser dastehen ließ. Zu guter Letzt gibt es genug dokumentarisches Beweismaterial dafür, dass die Motive dahinter keineswegs medizinischer Natur waren, sondern auf ein System der Bevölkerungskontrolle mittels einer „Digitalen ID“ hinauslaufen sollte, dessen Grundlagen bereits einige Jahre vor Ausbruch der sogenannten Pandemie ausgearbeitet wurden. Sämtliche dieser Informationen wurden jedoch sowohl von der Politik als auch der Spalier stehenden Presse einfach ignoriert.

Was die Presse betrifft: geschenkt. So was ist man von ihr gewohnt. Was jedoch Regierungspolitik anbelangt, so wage ich zu behaupten, dass dieses Bewusstsein um die rechtliche Problematik auch zum Rückzieher führte, denn aus der ursprünglich angedachten „Impfpflicht für alle“ wurde bei „Corona“ nichts. Wäre sie beschlossen worden, hätte die Regierung es mit Massenklagen zu tun bekommen können – wegen massiven Verstoßes gegen den Nürnberger Kodex. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, war auch die Erklärung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ fragwürdig. Auf einer dermaßen unsicheren, wissenschaftlich streitbaren Basis eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung einführen zu wollen, hätte auf rechtlicher Ebene einkassiert werden können.

Aktuell wäre angesichts einer nicht weniger fragwürdigen „Klima“-Politik ebenfalls die Frage zu stellen, ob das alles rechtlich überhaupt zulässig ist. Denn analog zur sogenannten Pandemie sind auch hier viele Fragen ungeklärt. Eine Behauptung wird banalerweise nicht dadurch automatisch richtig, dass sie gebetsmühlenartig wiederholt wird – auch wenn ein Großteil der Presse hier wieder einmal als Zuträger der Politik fungierte und unermüdlich herunterbetete, es gebe eine „Klimakrise“, einen „Klimanotstand“ oder gar eine „Klimakatastrophe“. Die Behauptung wiederum, „die“ Wissenschaft sei sich „einig“ und es gäbe einen „Konsens“, was die anthropogenen Ursachen betrifft, ist falsch. Genau auf dieser ungesicherten und diskussionswürdigen Theorie wird aber schon seit geraumer Zeit eine Politik betrieben, die schwere wirtschaftliche und somit natürlich auch soziale Konsequenzen zeitigen kann. Und auch hier gibt es wieder eine Fülle an glaubhaften Informationen dafür, dass es eher nicht ums „Klima“ geht, sondern ein ganz anderes Ziel angestrebt wird, nämlich die Errichtung eines umfassenden und sogar tief ins Private eingreifenden Kontrollsystems nach technokratischen Gesichtspunkten, auf gut Deutsch: Es gibt fundierte Verdachtsmomente, dass ein übergriffiges Sozialingenieurswesen am Werk ist.

Demonstrationen gegen eine als ungerecht empfundene Regierungspolitik sind schön und gut, aber sie benötigen eine solide argumentative Grundlage. Ich frage mich deshalb, ob es nicht an der Zeit wäre, dass sich – nicht als Ersatz, sondern zur Unterstützung – auch Fachjuristen um diese Fragen kümmern, und zwar ausgiebig. Schließlich setzt diese Politik die wirtschaftliche Zukunft eines ganzen Landes aufs Spiel. Es sollte sich von selbst verstehen, dass so was nicht einfach hingenommen werden darf. Schon gar nicht unter Verweis auf eine betrügerische Propaganda, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen behauptet, es bestehe in dieser Hinsicht keinerlei Klärungsbedarf mehr.

Es genügt also nicht, zu sagen, die Gesetzgebung in Sachen Klimapolitik sei aufgrund ihrer legalen Verabschiedung auch legitim.

Bis nächste Woche.


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