09. Juni 2025 21:00

Ein überfälliger Kurswechsel Sanierungsfall Deutschland

Wie kann eine befreiende Wende gelingen?

von Klaus Peter Krause drucken

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Bildquelle: koya979 / Shutterstock Deutschland: Eine einzige Baustelle

Deutschland ist politisch und wirtschaftspolitisch ein Sanierungsfall. Das dürfte bekannt sein. Doch dieser Befund traf – wie ein Rückblick in meine Aufzeichnungen von 2007 zeigt – schon vor zwei Jahrzehnten zu. Ein grundlegendes Sanieren hat trotzdem nicht stattgefunden. Ebendies ist nun noch nötiger geworden. Denn die Lage hat sich mit den Kanzlerjahren von Angela Merkel und denen der Ampel-Koalition mit Olaf Scholz als Kanzler sogar verschlimmert. Mehr noch, Deutschland ruiniert sich. Es überflutet seine einheimische Bevölkerung mit zu vielen nicht integrationswilligen und -fähigen Migranten aus zu andersartigen Kulturen und das schon seit 2015. Es zerstört weiterhin seine einst sichere und bezahlbare Energieversorgung wider alle Vernunft, indem seine politische Führung vortäuscht, das Klima schützen zu wollen und zu können. Es hilft, den Ukraine-Krieg zu verewigen, indem es immer noch mehr Geld und Waffen dorthin zu schaffen sich bemüht. Es beteiligt sich mit den anderen Nato-Staaten an der Aufrüstung gegen Russland und schürt auf diese Weise den nächsten Weltkrieg herbei. Es hat sich in die Gegnerschaft zu Russland treiben lassen und wirft sich lieber der Ukraine zu Füßen. Migrantenflut, Energie-Abenteuer und Kriegstreiberei sind für Deutschland und die Deutschen am lebensgefährlichsten. Doch im Argen liegt auch vieles andere.

Für die junge Generation muss Deutschland attraktiv genug bleiben, vor allem für deren Elite. Für zu viele ist es das nicht mehr. Jährlich verlassen rund 210.000 Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft im Alter von 20 bis 40 Jahren das Land, drei Viertel davon mit Hochschulabschluss – Tendenz steigend. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Schon 2006 hatten rund 145.000 Deutsche unserem Land den Rücken gekehrt. Das war damals ein seit 1954 trauriger Rekord. Weit mehr als die Hälfte davon zählte zu den jungen, gut ausgebildeten Menschen unter 35 Jahren. Bei der Abwanderung qualifizierter und hochqualifzierter Kräfte darf es nicht bleiben. An ihre Stelle strömen in größeren Mengen Unqualifizierte nach Deutschland, vor allem aus islamischen und schwarzafrikanischen Ländern. Sie immigrieren in dessen Sozialsysteme, die damit zusätzlich finanziell ruiniert werden. Und die Deutschen selbst bekommen zu wenig Kinder, um den Bestand des deutschen Volkes zu sichern. 2024 lebten in Deutschland rund 21,2 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das waren vier Prozent oder 873.000 Personen mehr als im Vorjahr mit 20,4 Millionen (Statistisches Bundesamt, Erstergebnisse des Mikrozensus 2024). Die Zahl der Menschen in Deutschland mit rein deutscher Herkunft gibt das Statistische Bundesamt für 2024 mit rund 71,6 Millionen an.

Die wirtschaftliche Freiheit ist zu stark eingeengt und daher wieder zu erweitern. Im Vergleich mit anderen hochentwickelten Staaten bietet Deutschland hier nur Mittelmaß. Das offenbart auch die Untersuchung der Fachzeitschrift „Economic Freedom of the World“. Mit ihr wird jährlich der Grad an wirtschaftlicher Freiheit in nunmehr 165 Ländern untersucht und in einem Index vergleichend bewertet. Nach der jüngsten Auswertung von 2024 mit Werten von 2022 erreicht Deutschland mit nur 7,8 von maximal zehn Punkten den Platz 16. Dabei hatte es einst Platz neun eingenommen. Aber das ist lange her. Die ersten Plätze belegen Hongkong, Singapur, die Schweiz, Neuseeland, die Vereinigten Staaten, Dänemark und Irland (gemeinsam Platz sechs), Kanada sowie Australien und Luxemburg (gemeinsam Platz neun). Beim Aspekt Staatseinfluss ist Deutschland abgerutscht auf Platz 135, zwanzig Jahre zuvor hatte es auf Platz 72 rangiert. Mit seiner Regulierungsdichte belegt es den 17. Rang, mit seinem Rechtssystem und seinen Eigentumsrechten den 14. Platz. Unter den hochentwickelten Ländern ist das nicht genug. Der jährliche Economic-Freedom-Index misst das Ausmaß, in dem Menschen in den untersuchten Ländern ihre eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen treffen dürfen. Von 2000 bis 2019 hat die globale wirtschaftliche Freiheit im Durchschnitt aller Länder noch zugenommen, aber in jedem der drei Jahre seitdem ist sie zurückgegangen. Dadurch sind, wie es in der Untersuchung heißt, „mehr als ein Jahrzehnt an Errungenschaften zunichtegemacht“ worden.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet sind durch staatliche und private Zensur bedroht und müssen verteidigt werden. Beschränkungen dieser Freiheit finden bereits statt. Politisch missliebige Internetseiten werden gesperrt. Auch im Internet soll das Volk im Sinn des linken Meinungsdiktats auf „politisch korrekten“ Kurs gebracht werden, soll sich verordneten politischen Tabus unterwerfen – im Denken, Handeln und Wählen. Abweichler, Frei- und Querdenker, Liberal-Konservative, Patrioten stören die Denkschablonen und diese Tabus. Was sie äußern, soll unterdrückt werden. Daher werden sie als radikal und rechtsextrem verleumdet und als Staatsfeinde hingestellt.

Die Lage der deutschen Staatsfinanzen ist weit schlimmer, als die meisten Bürger ahnen. Denn der größte Teil der Staatsschuld wird versteckt. In keinem Haushalt, in keiner Bilanz der öffentlichen Hand taucht er auf. In Bund, Ländern und Gemeinden weist der Staat nur aus, was er an Krediten aufgenommen hat, explizite Schulden genannt. Er verschweigt aber, welche Zahlungsverpflichtungen er darüber hinaus eingegangen ist und was er da alles schon aufgetürmt hat (implizite Schulden). Sie übersteigen mit rund 15,4 Billionen Euro die ausgewiesenen Staatsschulden von 2,509 Billionen Euro (2024) um ein Vielfaches. Diese verschwiegene Staatsschuld ergibt sich aus den schwebenden Ansprüchen von Bürgern an den Staat. Sie resultieren aus den umlagefinanzierten, gesetzlich zwangsweisen und längst maroden Sozialversicherungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie den Pensionszahlungen an die Beamten und andere öffentlich Bedienstete.

Im Haushalt ebenfalls nicht aufgeführt sind die sogenannten Sondervermögen. Richtig heißen müssten sie Sonderschulden. So empfiehlt es auch der Bundesrechnungshof (BRH). Es handelt sich um Schattenhaushalte, über die der Bund zweckbegrenzte Aufgaben finanziert. Auf Bundesebene gibt es davon nach BRH-Angaben 29. Drei von ihnen sind das „Sondervermögen Bundeswehr“, mit dessen Verschuldung die Bundeswehr gegen Russland aufgerüstet werden soll, ferner der Klima- und Transformationsfonds sowie, in Höhe von 500 Milliarden Euro, das „Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen“, beschlossen von Bundestag und Bundesrat im März 2025. In seinem „Beratungsbericht“ für das Bundesfinanzministerium setzt sich der Rechnungshof mit dem Instrument Sondervermögen kritisch auseinander und empfiehlt, wenn auch diplomatisch formuliert: „An die Errichtung und auch die Weiterführung von Sondervermögen als budgetflüchtige Einrichtungen sollte deshalb ein restriktiver Maßstab angelegt werden. Kernaufgaben des Staates sollten aus dem Kernhaushalt finanziert werden.“ Im Klartext heißt das: Lasst die Finger davon.

Also: Die nicht ausgewiesenen Staatsschulden sind sichtbar zu machen. Jeder Kaufmann, jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, für Zahlungsverpflichtungen, die in der Zukunft fällig werden, Rückstellungen zu bilden und diese in der Bilanz auszuweisen, anderenfalls macht er sich strafbar. Auch für die Pensionsversprechen an ihre Mitarbeiter tun sie das. Der Staat mit seinen Politikern, von dessen Finanzgebaren Wohl und Weh aller Bürger abhängt, tut dies nicht. Die impliziten Staatsschulden sind offen zu benennen, Schattenhaushalte in den regulären Haushalt ans öffentliche Licht zu befördern und weitere „Sondervermögen“ nicht mehr einzurichten. Staatsverschuldung muss sich aufinvestive Zwecke beschränken, konsumtive sind zu unterbinden.

Bürokratieabbau ist in den Wahlprogrammen der Parteien ein Dauerbrenner. Ebenso dauerhaft wird nichts abgebaut, sondern immer noch ausgeweitet. Wer ernsthaft entbürokratisieren will, muss von neuen Gesetzen die Finger lassen und überflüssige abschaffen. Aber Politiker lieben Gesetze und pflegen sich dem Rückschnitt zu widersetzen – trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse. Dabei ist das Ausufern der Bürokratie für Wirtschaft und Bürger zu einer lähmend hohen Belastung geworden – zeitlich und finanziell. Weil diese Bürokratiekosten in der Regel durch neue Gesetze entstehen, müssen neue Gesetze tunlichst unterbleiben – erst recht in der Europäischen Union. Dass bürokratisches Gestrüpp zurückgeschnitten werden soll, haben wir von Politikern, Parteien, Regierenden schon über Jahrzehnte gehört. Kommt es dafür tatsächlich mal zu einem Versuch, bewegt sich der Abbau überwiegend im Bereich des zu dürftigen Klein-Klein.

Besonders drücken die Bürokratieschuhe dort, wo staatliche Regelungen die persönlichen und unternehmerischen Freiheiten einschränken. Aber von einem Willen, sich an jene große Regelungsapparatur heranzumachen, die Bürger und Unternehmen bevormundet, die ihre freie Entfaltung beschneidet, die ihre Eigenverantwortlichkeit niederdrückt, die sie immer stärker unter staatliche Kontrolle stellt und in staatliche Abhängigkeit hineintreibt, die mit alldem sträflich das Subsidiaritätsprinzip missachtet, findet sich keine Spur. Wir haben dieses Regelungsdickicht vor allem auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, in den Sozialversicherungen, in der Besteuerung, in der Familienpolitik, im Umweltschutz, in der Europäischen Union und in der als „Förderung“ schöngeredeten Subventionspolitik.

Es ist ebendieses Dickicht, das durchforstet werden muss. Es ist ebendiese Bürokratie, die einengt, die zu viele entmutigt, die zusätzliche Leistungsbereitschaft lähmt, die zur Abwanderung ins Ausland beiträgt und die unermesslichen Schaden anrichtet. Mit ihr drängt sich der Staat in private Lebensverhältnisse und Entscheidungen hinein, in denen er nichts suchen hat. Hier sind große Defizite. Hier fehlt es am nötigen Änderungswillen.

Ein erster Schritt wäre: Jedes neue Gesetz ist zeitlich zu befristen. Ist dessen Zeit abgelaufen, fällt es ersatzlos fort, es sei denn, der Gesetzgeber beschließt eine Verlängerung, abermals befristet. Und bestehende Gesetze gehören immer wieder auf den Prüfstand. Dafür geeignet wäre der in Deutschland installierte Normenkontrollrat (NKR). Erist seit 2006 ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. Er soll sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einsetzen. Er soll überprüfen, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistauglichere Alternativen bestehen und wie sich eine gute digitale Ausführung erreichen lässt. Aber prüfen muss der Rat nur die Entwürfe der Regierung, nicht die Vorlagen aus Bundestag und Bundesrat. Das ist zu wenig und absurd, auch wenn die meisten Entwürfe von der Regierung zu kommen pflegen. Die Prüfungspflicht muss sich auf sämtliche Entwürfe erstrecken, also ebenfalls auf die, die aus dem Parlament kommen. Er muss auch überprüfen, ob das Gesetz wirklich notwendig ist und, wenn ja, ob es allgemein verständlich formuliert ist.

Aber was immer der Normenkontrollrat befindet, kann er selbst nicht durchsetzen; das ist Sache der Politik und der Gesetzgeber. Folgt die Regierung seinen Vorschlägen, findet die erste Umsetzung im Beamtenapparat statt – und mit dessen Vereitelungsmöglichkeiten: Wenn man einen Teich trockenlegen will, darf man nicht die Frösche fragen. Wie Vernünftiges nicht stattfindet, kennen wir schon vom Bundesrechnungshof, einem Ritter ohne Schwert. Mit dem Normenkontrollrat haben wir noch einen Ritter, ebenfalls ohne Schwert. Er ist also nur so viel wert, wie zunächst die Regierung und später das Parlament seinen Ratschlägen folgt. Aber die Erfahrungen damit sind eher trübe. Einen Einblick gibt ein Interview mit dem NKR-Vorsitzenden Lutz Goebel vom Februar 2025. Wie kann man es den Gesetzgebern wirksam erschweren, sich den Ratschlägen zu widersetzen, und dem NKR mehr Kompetenzen einräumen?

Das Verschwenden von Steuergeldern müsste mit Sanktionen belegt werden. Aber wie kann man ein Parlament bestrafen, das mehrheitlich und legal wieder einmal ein Steuerverschwendungsgesetz beschlossen hat? Das geht nur beim nächsten Wahlgang durch Abwahl, ist aber mit vergesslichen Wählern schwer hinzukriegen. Außerdem findet der in der Regel nur alle vier Jahre statt. Dann ist der Schaden schon geschehen. Somit geben staatliche Stellen Milliarden über Milliarden Euro unnötig aus. Das reibt ihnen der Bund der Steuerzahler immer wieder unter die Nase, nachzulesen in seinem alljährlichen „Schwarzbuch“ über die öffentliche Verschwendung. Stets listet diese Fleißarbeit über hundert Fallbeispiele auf. Steuergelder sind Bürgergelder. Das wissen auch die Täter. Eben darum verschwenden sie sie, denn sie geben sich hin der „Es ist ja nicht mein Geld“-Mentalität. Beharrlich wie der Steuerzahlerbund prangert auch der Bundesrechnungshof die Verschwendung an. Aber er verfügt über keine Disziplinierungsmittel, hat keine Exekutivgewalt. Daher wird unbeeindruckt weiter verschwendet.

Die allgemeine Alterspflichtversicherung (gesetzliche Rentenversicherung) ist auf gesunde Füße zu stellen. Hinfällig ist sie systembedingt. Mit dem Umlageverfahren lebt sie von der Hand in den Mund. Zu wenig Beschäftigte, zu viele Rentner, längere Lebenszeiten, zu wenig Kinder – dies ist für die bestehende gesetzliche Alterssicherung ein nicht lebensfähiges Gemisch. Aus dem „Generationenvertrag“ (heißt: Die Berufstätigen sorgen für die altersbedingt nicht mehr Berufstätigen) wird ein Generationenkonflikt (heißt: Die noch Berufstätigen lehnen sich gegen ihre zu hohe Belastung für die altersbedingt nicht mehr Berufstätigen auf). Mit steigenden Zuschüssen aus Steuergeldern versucht der Staat, die Zahlungsunfähigkeit der Rentenversicherung zu vermeiden. Weil auch Rentner Steuern zahlen, müssen sie nochmals mitfinanzieren, dass ihnen die festgesetzte Rente überwiesen werden kann.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ebenfalls auf eine solide Grundlage zu stellen und das Umlageverfahren ist abzulösen.Eine Versicherung muss durch Kapital gedeckt sein – so, wie es die privaten Krankenversicherungsunternehmen und auch alle anderen Versicherungen tun und tun müssen. Das ist für die GKV ebenfalls nötig. Nur als Pflichtversicherung (wie zum Beispiel die Autohaftpflicht) sollte sie bestehen bleiben. Aber die Bürger sollen sich frei entscheiden können, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein wollen. Dazu gehört auch das Wahlrecht auf Selbstbeteiligung und in welcher Höhe. Damit können sich die heute 94 gesetzlichen Krankenkassen in der einzuräumenden Übergangszeit zu privaten Unternehmen entwickeln. Der heute noch unvollkommene Wettbewerb würde gestärkt und zu dem werden, wie er unter den heute 43 privaten Krankenversicherern (PKV) schon besteht. Und wer seinen Krankenversicherer wechselt, muss seine Altersrückstellung mitbekommen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ebenfalls auf Kapitaldeckung umzustellen – aus den gleichen Gründen wie bei der gesetzlichen Altersversorgung und Krankheitsversicherung. Bisher wird sie allein aus lohn- und gehaltsabhängigen Beiträgen im Umlageverfahren finanziert. Aufzugeben ist – ebenso wie es bei der Altersversorgung und Krankenversicherung notwendig wäre – auch die paritätische Finanzierung zwischen den Beschäftigten und den Unternehmen. Die Beschäftigten müssen die Arbeitgeberhälfte ausbezahlt bekommen und damit die Bezahlung der monatlichen Prämie selbst in die Hand nehmen. Dabei darf die Prämie nicht wie bisher am individuellen Einkommen der Versicherten ausgerichtet sein, sondern muss gemäß ihrem individuellen Pflegerisiko kalkuliert werden. Politisch gewünschte und für Bedürftige notwendige Einkommensumverteilung hat über die Besteuerung der Gutverdienenden und über direkte staatliche Zuschüsse an die wirklich Bedürftigen stattzufinden. Damit ist der soziale Ausgleich gerechter und für jedermann transparenter geregelt.

Der traditionellen Familie sind entzogene Eigenverantwortlichkeiten zurückzugeben und noch bestehende zu bewahren, statt Zustände zu subventionieren, die sie allmählich auflösen. Neue Lebensformen (Single-Haushalte, Eheverzicht, gewollt kinderlose Ehen, Doppelverdiener-Ehen, homosexuelle oder lesbische Paarbildungen) und politische Regulierungen schwächen die Familie als Institution. Das geschieht unter anderem durch den systematischen Ausbau von zwangsweise finanzierten Familienersatzeinrichtungen, die die Familie als Verantwortungs-, Risiko- und Gefahrengemeinschaft zwangsläufig aushöhlen. Damit lösen sich schleichend auch familiäre Solidaritätsstrukturen auf. Familien werden abhängig gemacht von staatlichen Zuwendungen.

Familien mit Kindern haben in unserer Gesellschaft nicht jenen Stellenwert, den sie verdienen – trotz anderer politischer Bekundungen. Wer eigene Kinder ohne bezahlte fremde Hilfe selbst aufzieht und stattdessen auf bezahlte Arbeit verzichtet, kann keine eigenen Beiträge zur Versorgung bei Krankheit und Alter leisten und ist auf die Mitversicherung beim berufstätigen Ehegatten angewiesen – oder auf (von Politkern eilfertig gewährte) Staatshilfe wie mit dem seit Jahresbeginn 2007 gezahlten Elterngeld. Gezahlt wird es aus Steuern, die der Staat gerade auch den Eltern und Familien abknöpft, die er mit dem Elterngeld begünstigen will. Es ist das alte Strickmuster: Erst nimmt die politische Klasse, die als Staat agiert, den Menschen – auch denen, die sie unterstützen will – das Geld ab, dann gibt sie es ihnen in kleinerer Münze als Almosen gönnerhaft zurück. Sie schmälert und untergräbt damit deren Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen, zwingt sie in ihre Abhängigkeit.

Familiäre Bindungen werden noch mehr als schon bisher aufgebrochen und schleichend zerstört. Das ist politisch sogar gewollt. Konzentriert ist das Almosen Elterngeld auf legal berufstätige Eltern (Doppelverdiener), die ein Kind bekommen haben. Aber offenkundig politisch ärgerlich gibt es immer auch noch die traditionelle Familie, den Ein-Verdiener-Haushalt: Vater schafft an, Mutter ist Hausfrau und immer für die Kinder da, sorgt für Nestwärme. Teils auch umgekehrt: Mutter ist erwerbstätig, und Vater ist Hausmann. Ehen mit Müttern, die nicht berufstätig sind, gelten politisch als Ehen zweiter Klasse. Tatsächlich gewollt ist die Doppelverdiener-Ehe. Damit werden Kinder den Eltern entfremdet und geraten noch stärker unter nichtfamiliäre Erziehungs- und Umwelteinflüsse. Ebendas ist von linken gesellschaftlichen Kräften, darunter Anhänger des Gender Mainstream, sogar beabsichtigt.

Die Ehe zwischen Frau und Mann muss als Institution für den Staat Vorrang haben vor anderen Lebensgemeinschaften. Die Entwicklung jetzt (mitsamt dem Gender-Wahn) läuft auf eine Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen Paaren und auf eine Aushöhlung der Ehe als die hergebrachte, biologisch vorgegebene natürliche Gemeinschaft hinaus. Die Lebensform Ehe bedarf des staatlichen Schutzes. Dieser Schutz muss staatliches Ziel bleiben.

Die deutsche Bildungspolitik hat den einstigen Glanz verloren, glänzt stattdessen mit Fehlentwicklungen. Zu viele Eltern sind darüber verstört, entsetzt und fühlen sich hilflos. Die Zeichen, dass es in Deutschland auch in Sachen Bildung fehlläuft, sind unübersehbar und mehren sich. Eltern, Lehrer, weiterführende Schulen, Universitäten beklagen den Bildungsabfall. Viele Einflüsse haben ihn begünstigt und beschleunigt und tun es weiterhin. Ein Zentrum der Fehlentwicklungen ist Berlin.

Eltern ziehen ihre Kinder aus den öffentlichen Schulen ab und flüchten sich in Privatschulen. Diese Schulen erleben einen Boom. Beim Stellenwert der Bildung schneidet Deutschland unter achtzehn OECD-Länder nur unterdurchschnittlich ab. Deutsche Bildungspolitiker setzen alles daran, möglichst viele Schüler zum Abitur zu führen. Das wertet diese „Hochschulreifeprüfung“ ab und zwingt Universitäten dazu, Fehlendes nachzuholen oder Aufnahmeprüfungen einzuführen. Auch die übrigen Abschlüsse werden dadurch entwertet. In den Branchen Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik befürchten Unternehmen, dass sie ihren Expertenbedarf nicht mehr decken können. Ausschlaggebend dafür seien Qualifizierungsmängel der Abiturienten in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), aber auch im Schulfach Deutsch.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006, anfangs Anti-Diskriminierungsgesetz genannt, muss entschieden zurückgestutzt werden. Schon die Richtlinienvorgabe der EU ist ein Instrument der linken Political-Correctness-Diktatur zur Machtüberdehnung des politischen Apparats und zur Entmündigung der Bürger. Massiv greift das Gesetz ein in die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von Privatpersonen und Unternehmen, führt zur Gesinnungsprüfung und gesteht sogar ein Verbandsklagerecht mit allen seinen absurden Folgen zu.

Gewiss ist ein Gebot zur Nicht-Diskriminierung notwendig, aber nur als ein Gebot an den Staat, seine Ämter, Behörden, Gerichte, nicht als ein Gebot an den Bürger. Nur vor dem Gesetz und dem Recht müssen alle Menschen gleich sein. Aber private Menschen untereinander müssen einander ungleich behandeln dürfen. Private Unternehmen, Verbände, Institutionen müssen dieses gleiche Freiheitsrecht haben. Eine solche Ungleichheit haben wir ebenso zu ertragen (und zu schätzen) wie die, dass die Menschen individuell höchst verschieden sind, so wie auch Männer und Frauen verschieden sind. Wo Ungleichbehandlung zur Drangsal wird, bietet hinreichenden Schutz das bestehende Recht.

Es muss aufhören, dass weiterhin so viele Menschen in staatliche Abhängigkeit gebracht werden. Denn das verstärkt die Macht der politischen Klasse. Daher dürfen nicht immer noch mehr Menschen in Not, im sozialen Abseits, in der Unterschicht landen. Aber es gibt Anzeichen dafür, dass die Unterschicht in Deutschland wächst, während die Mittelschicht schrumpft. Da die Unterschicht von der staatlichen Zuteilung abhängig ist, verhält sie sich bei Wahlen anders als solche Bürger, die frei, unabhängig und selbstbewusst sind. Wo überdurchschnittlich viele Menschen vom Staat abhängig sind, steht eine linke Mehrheit fest. Große Teile der politischen Klasse brauchen die Unterschicht, um sich selbst an der Macht zu halten. Würden sie die Unterschicht dagegen aus ihrem Dasein erlösen, hätte das parteipolitische Umwälzungen zur Folge.

Die Unterschicht lässt sich verbreitern, wenn man großzügig Asyl gewährt, wenn man die EU erweitert und wenn aus den neuen Mitgliedsländern noch mehr Arme in die Alt-EU-Staaten strömen, wenn man Ein-Verdiener-Familien mit Kindern das eigenständige, selbstverantwortliche, staatsunabhängige Leben erschwert statt erleichtert, wenn man alles Mögliche zusätzlich besteuert. Und je mehr es diese Teile der politischen Klasse schaffen, Familien mit Kindern staatsabhängig zu machen, umso existenzsichernder ist es für sie, das Wahlalter noch weiter herabzusetzen und Eltern mit noch nicht wahlberechtigten Kindern ein zusätzliches Wahlrecht einzuräumen. Angesichts dieser Politik muss die Mittelschicht befürchten, ebenfalls in die Unterschicht gedrängt zu werden. Wer die Zusammenhänge erkennt, weiß, gegen was und gegen wen er sich zu wehren hat.

Unsere repräsentative Demokratie steckt in einer Krise. Sie ist keine wirkliche Demokratie mehr und nicht mehr repräsentativ, sondern eine Oligarchie der herrschenden Parteien, die den Willen der Bürger nicht mehr respektieren und daher nicht mehr repräsentieren. Weil die Beherrschten eine solche Oligarchie nicht wollen, sondern eine Demokratie und ein Mitwirkungsrecht, haben die Herrschenden vor dem Volk Angst. Sie versuchen daher, das Volk beim Mitwirken an politischen Entscheidungen auszuschalten und ihm ihre Vorstellungswelt aufzuzwingen. Das geschieht auf mannigfache und für zu viele Bürger schwer durchschaubare Weise.  

Die Parteien sollen an der politischen Willensbildung (so das Grundgesetz) nur „mitwirken“. Stattdessen beherrschen sie sie, beherrschen damit den Staat, teilen ihn untereinander auf. Demokratie wird nicht gelebt, nur gespielt und vorgegaukelt. Sie rutscht ab zu einem bloßen Ritual. Formal- und Realverfassung sind auseindergedriftet. Politische Entscheidungen werden in Gremien verlagert und getroffen, die der parlamentarischen Kontrolle faktisch entzogen sind. Davor hat auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, schon vor Jahren mehrfach gewarnt. Ebenso in seinen Büchern der Rechtswissenschaftler Hans-Herbert von Arnim.

Eine Ursache für die Fehlentwicklungen ist das herrschende Wahlrecht, das Verhältniswahlrecht. Es muss daher abgelöst werden. Mit seinen starren Listen stärkt es die Parteien und begünstigt die Entwicklung hin zum Parteienstaat, den wir bereits haben. Dieser Fehlentwicklung lässt sich begegnen: entweder durch eine Verhältniswahl mit flexiblen Listen und der Möglichkeit, zu kumulieren und zu panaschieren, oder durch eine einfache Mehrheitswahl. Dann können die Bürger unter den aufgestellten Kandidaten freier auswählen. Die Wahlrechtsreform von 2023 diente nur dazu, die zu groß gewordene Zahl der Bundestagsabgeordneten zu verkleinern, was zwar richtig ist und gelingt, aber mit der absurden Folge, dass bestimmte Wahlkreise nicht mehr durch einen direkt gewählten Abgeordneten im Parlament vertreten sind.

Zu viele Abgeordnete haben längst aufgehört, unabhängig von Fraktion und Partei nur ihrem Gewissen zu folgen, wenn sie mit ihrem Tun oder Lassen die Bürger vertreten, die sie gewählt haben. Mit wenigen Ausnahmen vollziehen sie nur noch den Willen der Partei. Das ist fast so, wie es in den kommunistischen Diktaturen der Fall war. Die Demokratie würdigt sich herab zur Parteiendiktatur. 

Abgeordneter darf man nur für zwei Legislaturperioden sein. Für ihre zeitlich begrenzte Tätigkeit sollten die Abgeordneten durchaus gut besoldet sein. Die Ruhestandsregelung der Abgeordneten im Bundestag ist auf eine andere Altersversorgung umzustellen. An besonders wichtigen Entscheidungen (wie die, ob sich Deutschland mit Geld und Waffen an die Ukraine im Krieg mit Russland beteiligen soll) sind die Bürger mehr direkt zu beteiligen (Volksabstimmungen, Referenden), wie dies auch in anderen Demokratien geschieht. Zu ändern ist auch die Parteienfinanzierung.

Eine strikte Teilung der drei Gewalten ist endlich ernstzunehmen und herzustellen. Jetzt ist sie verkommen zur Gewaltenverschmelzung. Die erste Gewalt, die Legislative (Parlament), nickt zu häufig ab, was die zweite, die Exekutive (Regierung), ihr vorkaut, und die dritte Gewalt, die Judikative (Gerichte), fällt im vorauseilenden Erahnen und Gehorsam zu häufig politisch korrekte Entscheidungen, die zwar dem politischen Zeitgeist Genüge tun, aber nicht dem Recht.

Zu Richtern an Bundesgerichten dürfen nur noch solche mit erwiesener fachlicher Kompetenz ernannt werden, nicht mehr durch die Parteien und nach parteipolitischen Maßstäben. Bundesgerichte sind Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht. Entsprechendes muss für die Entsendung deutscher Richter an internationale Gerichtshöfe wie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) in Straßburg gelten.

Der Föderalismus in Deutschland bedarf weiterer Reform, das 2006 ins Werk Gesetzte genügt nicht. Die Zuständigkeiten der staatsprägenden Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Familie, Einzelbürger) sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Eine Reform sollte die bundesstaatliche Ordnung durchschaubarer machen, die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern entflechten. Der Bürger als Wähler sollte erkennen können, wer wofür zuständig ist und welches Gesetz zu verantworten hat. Statt Verantwortlichkeit zu vermischen und damit zu verwischen, muss sie eindeutig einem Entscheidungsorgan zuzuordnen sein. Wer entscheidet, hat zu verantworten und muss haftbar gemacht werden können. Unklare, weil sich überschneidende oder gemeinsame Verantwortlichkeit ermöglicht und verleitet dazu, sich der Verantwortung durch Abwälzen zu entziehen. Sie löst Verantwortung auf und hölt Föderalismus aus. Nicht anders ist es, wenn beim Verteilen der Zuständigkeiten missachtet wird, dass die jeweils höhere Ebene nur solche Aufgaben übernehmen darf, die wahrzunehmen die jeweils untere nicht in der Lage ist (Subsidiaritätsprinzip).

Auch in Europa brauchen wir eine entschlossene Reform, vor allem eine Reform der Institutionen. Die Entscheidungsabläufe in Europa sind für die Bürger zu undurchsichtig. Sie fühlen sich nicht mehr hinreichend beteiligt. Daher wird ihr Misstrauen gegenüber der EU immer stärker und ihre Zustimmung zur EU verflüchtigt sich immer mehr. Dann ist die EU kein Europa der Bürger und ihrer Vaterländer, sondern ein Europa als Zentralstaat einer selbstherrlichen politischen Kaste.

Die Europäische Kommission in Brüssel regiert zu stark in die Mitgliedstaaten hinein und verletzt zu häufig das Subsidiaritätsprinzip. Der deutsche Gesetzgeber beschließt fast nur noch, was ihm von der EU vorgegeben („diktiert“) wird. Dazu hat sich schon im Januar 2007 der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog warnend geäußert. Schon 84 Prozent der deutschen Gesetzgebung würden von der EU-Kommission besorgt, der Bundestag sei nur noch Vollzugsorgan. Es frage sich, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen könne.

Alle diese und andere Fehlentwicklungen haben die AfD hochgebracht und auf Bundesebene zur politisch zweitstärksten Kraft werden lassen. Dass die neue Regierung mit Merz als Kanzler diese Fehlentwicklungen anpacken und mit ihnen aufräumen will, ist nicht zu erkennen. Ebenso nicht, dass sie sie als solche überhaupt wahrnimmt. Was alles möglich ist und wie eine Befreiung selbst aus totalitären Schlingen gewaltlos gelingt, haben wir bewundernswert 1989/90 bei jenen Deutschen gesehen, die 1945 unter die Herrschaft des Sowjetkommunismus geraten sind und dann von 1949 an in der DDR eingesperrt waren. Aber es hat 45 Jahre gedauert, bis die Befreiung gelang – freilich unter günstiger politischer Konstellation in der Sowjetunion mit Michail Gorbatschow und in den USA mit dem Gespann Ronald Reagan/George H. W. Bush an der Spitze. Das Deutschland von heute muss es mit seiner Sanierungsnotwendigkeit früher schaffen.

Fraser Institute: Economic Freedom of the World, 2024

Bundesrechnungshof: Beratungsbericht an das Bundesministerium der Finanzen

Nationaler Normenkontrollrat: Gute Gesetze, digitale Verwaltung und weniger Bürokratie

Das Schwarzbuch: Wie verschwendet wurde

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog des Autors.


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