02. März 2026 21:00

Zuckersteuer Zucker, Zucker

Mit einer Steuer ist Daniel Günther hinter ihm her

von Klaus Peter Krause drucken

Bevormundung: Durch finanziellen Druck zu mehr Gesundheit?
Bildquelle: e-Redaktion Bevormundung: Durch finanziellen Druck zu mehr Gesundheit?

Mit einer Steuer ist Daniel Günther hinter ihm her – Wie bringt man Menschen auf den gesundheitlichen Tugendpfad? – Die Zuckersteuer als Bevormundung – In Großbritannien offenbar ein Fehlgriff – Zuckersteuer-Erfolge in anderen Ländern? – Wie hoch muss die Steuer sein, damit gelingt, was sie soll? – In anderen Bundesländern hat Günther Gesinnungsgenossen – Die Alternative zur Steuer – Bis 1993 gab’s eine deutsche Zuckersteuer schon, aber nicht als Lenkungsabgabe – Ihr Totengräber war die EU

Wir haben ja sonst keine Probleme. Auf der Suche, welche zu finden, ist Daniel Günther auf die Zuckersteuer gestoßen. Diese Steuer ist für den Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins wohl ein so überaus drängendes Problem, das zu lösen er nicht aufgeben mag. Auf dem jüngsten CDU-Bundesparteitag am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart nämlich kam seine Initiative zu dieser Steuer gar nicht gut an. Mit großer Mehrheit haben seine Parteifreunde sie abgelehnt. Sie hatten dem Verlangen seiner Nord-CDU „einer Verbrauchssteuer auf Getränke mit hohem Zuckergehalt“ zustimmen sollen. Das taten sie also nicht. Doch Günther gibt nicht auf. Nun will er die Steuer den Bürgern über den Bundesrat aufdrücken. Günther will sie bevormunden.

Wie bringt man Menschen auf den gesundheitlichen Tugendpfad?

Das eigentliche Problem ist natürlich der Zucker, gesundheitlich und so, ist ja bekannt. Regelmäßig zu viel davon macht übergewichtig, fettleibig, schädigt die Zähne mit Karies, begünstigt Herz-Kreislauferkrankungen, führt zu Diabetes. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand. Sollen die Leute doch von allem Zuckerhaltigen weniger trinken, weniger verspeisen. Das tun die Leute aber nicht, jedenfalls nicht von sich aus, zwar viele durchaus, aber von denen nicht genug. Wie bringt man die Übrigen, die Unwissenden, die Unbelehrten, die vielleicht Unbelehrbaren auf den gesundheitlichen Tugendpfad?

Die Zuckersteuer als Bevormundung

Politiker der Gattung Günther können nur in einer Kategorie denken: Besteuern, also verteuern, bestrafen, abschrecken. Die Hoffnung der Bevormunder: Das Verteuern und Bestrafen soll die Leute, die Pepsi, Limo oder sonst solch’ übersüßtes Zeug kaufen und folglich auch trinken oder ihren Kindern zum Trinken geben, vom Kauf abhalten. Dumm nur, dass das Zeug mit Zucker halt besser schmeckt und die Erfahrungen mit dem Verteuern auch nicht gerade zum Besteuern ermuntern, im Gegenteil. Denn so etliche Staaten denken ebenfalls wie Daniel Günther und glauben, das Volk mit einer Zuckersteuer vor besagter Gefahr schützen zu müssen – und zu können. Berückend sind die Erfolge nicht. Großbritannien ist so ein Land. Von zu schweren Kindern hat es mehr als Deutschland und hat, um dem abzuhelfen, schon vor zehn Jahren (2016) zur Zuckersteuer gegriffen.

In Großbritannien offenbar ein Fehlgriff

Offenbar ein Fehlgriff, denn die Zahl übergewichtiger und fettleibiger Kinder ist heute nahezu so hoch wie damals, und die Zahl der Erwachsener mit gleichem Erscheinungsbild steigt munter weiter. Dabei haben die Getränkehersteller den Zuckeranteil verringert, sogar schon vor der Steuererhebung. Zudem ist die Nachfrage nach den inkriminierten Limos rückläufig gewesen. Folglich müssen die Briten von diesen Limos auch weniger getrunken und zumindest von deren Zucker weniger zu sich genommen haben. Bei der Übergewichtigkeit ist es nahezu geblieben. Aber warum? Haben sich die Briten den Zucker auf andere Weise einverleibt? Haben sie die eine und andere Ernährungsgewohnheit geändert? Hat, wer Limo vom Getränkezettel strich, ahnungslos nun zu anderen ungesund zuckerhaltigen Produkten gegriffen? In Großbritannien soll es jetzt ein Verbot richten, ein Werbeverbot für Süßigkeiten. Die Zuckersteuer bleibt.

Zuckersteuer-Erfolge in anderen Ländern?

Steuern auf zuckerhaltige Getränke gibt es in über fünfzig anderen Staaten. Wie haben sie dort gewirkt? Wer im Internet nachschaut, stößt auf nur vage formulierte Erfolge und bemüht positives Framing. Bei Wikipedia (hier) klingt das als Beispiel so: „Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass die Einführung von Steuern auf zuckerhaltige Getränke tatsächlich zur Verringerung des Zuckergehalts und zu einem verringerten Konsum besteuerter Getränke führt. Die Preiselastizität liegt bei −1 oder noch darunter: Ein 10 Prozent höherer Preis der Getränke führt zu einer um 10 oder mehr Prozent verringerten Nachfrage. Die Einführung einer Softdrinksteuer kann dazu führen, dass Konsumenten auf andere, ebenfalls ungesunde Alternativen ausweichen.“ Kann, nicht „führt dazu“. Oder: „Studien deuten darauf hin, dass …“. Sonderlich konkret ist das nicht. Darum für eine Steuer auch nicht ermutigend. Ernährungsgewohnheiten bei den Adressierten verändert sie letztlich nicht. Also das falsche Instrument. Sicher ist nur eines: Zu viel Zucker ist nie gut.

Wie hoch muss die Steuer sein, damit gelingt, was sie soll?

Aber nicht nur Zucker per se ist das Problem, die Steuer selbst ist es ebenfalls. Wie hoch muss sie sein, um zu viel Zucker in den Getränken zu verhindern oder, wenn das nicht gelingt, die Leute vom Kauf übersüßter Getränke abzuschrecken? Wenn die Zuckersteuer die Leute vom Kauf wirklich abhalten soll (und die Hersteller vom Übersüßen), dann müsste der Steuersatz derart hoch sein, dass sich die Leute die dermaßen verteuerten Getränke nicht mehr leisten können oder wollen. Ein solcher prohibitiver Steuersatz wird aber keine parlamentarische Mehrheit bekommen. Den haben auch die bisherigen Zuckersteuer-Länder offensichtlich nicht, darunter Frankreich, Irland, Mexiko, Norwegen, Polen, Portugal, Ungarn, einige Bundesstaaten der USA und andere mehr. Selbst Günther will nur „eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer“. Wirklich freundlich von ihm. Doch das Gewollte bewirkt sie dann nicht.

In anderen Bundesländern hat Günther Gesinnungsgenossen

Günther steht mit seinem „der echte Norden“-Land nicht allein in Deutschland, auch andere Bundesländer wollen den Zucker besteuern, aber nicht nur in übersüßten Softdrinks, sondern in allem, was Zucker enthält. Wenn schon, denn schon. Aber dass Günther Gesinnungsgenossen hat, macht das Vorhaben nicht überzeugender. An den Erfahrungen und Einwendungen ändert das nichts. Günther und seine Gesinnungsfreunde sind sozialistisch gefärbte Apparatschiks. Sie wollen bevormunden und regulieren und das mit gutem Gewissen und gerne mit Steuern, dann liefern die Bürger noch mehr Geld an die Staatskasse ab, also die Bürger, von denen Politiker wie Günther ausgehalten werden – finanziell und im Sinne von erduldet.

Die Alternative zur Steuer

Günther kleidet sein Vorhaben bürgerbetörlich in angenehm klingende Rhetorik: Zucker sei „ein besonderes Problem“, daher brauche es „gezielte Anreize, die gesundheitsbewusstes Verhalten erleichtern, ohne zu bevormunden“. Doch wie wär’s damit, diese gezielten Anreize anders zu setzen? Unbürokratischer und freiheitlicher vorzugehen? Auf das Wirken von Kennzeichnungspflichten zu vertrauen? Anstelle der Steuer publizistische Maßnahmen ins Visier zu nehmen? Und sich darauf zu beschränken, intensiver und mit mehr Breitenwirkung aufzuklären über die durch zu viel Zucker beim Essen und Trinken gesundheitlichen Gefahren? Also statt Steuer mehr Aufklärung. Bei Karies hat’s gewirkt. Die Menschen autoritär geschmeidig lenken zu wollen, selbst wenn es moderat zu ihrem unbedenklich Besten wäre, hat seine Tücken, führt nicht sicher zum Ziel und sollte unterbleiben. Und: Nicht nur zu viel Zucker in Essen und Trinken schadet, auch die Ernährungsgewohnheiten insgesamt können schwergewichtig und fettleibig machen. Soll der Staat etwa auch ihnen mit Steuern zu Leibe rücken?

Bis 1993 gab’s eine deutsche Zuckersteuer schon, aber nicht als Lenkungsabgabe

Apropos, eine Zuckersteuer hat Deutschland bereits gehabt. Erstmals 1841 als Steuer auf Rübenzucker, dann nach einer Neuregelung 1923 und 1938 und, als der Weltkrieg zu Ende war, bis 1993 in der Bundesrepublik Deutschland, erhoben aber zum rein fiskalischen Zweck, nicht als Lenkungsabgabe, nicht als Erziehungsinstrument gegen vermeintlich unmündige Bürger und nicht beschränkt auf zuckerhaltige Getränke. Besteuert wurden alle Zuckerarten: Rübenzucker, Invertzucker, Stärkezucker, Fruchtzucker, Isoglucose. Auch der Importzucker. Beim Import von Schokolade, feinen Backwaren und Marmelade war mit deutscher Gründlichkeit der jeweilige Zuckeranteil zu versteuern.

Totengräber der deutschen Bagatellsteuer war die EU

Aber mit ihrem Aufkommen von zuletzt nur 160 Millionen DM war sie eine Bagatellsteuer, und als die EU zum Jahresbeginn 1993 die Zuckersteuer in ihr Vereinheitlichen („Harmonisieren“) der besonderen Verbrauchssteuern nicht einbezog, war das für Deutschland ein Grund, sie abzuschaffen. Auch sorgten sich einschlägige deutsche Unternehmen um Wettbewerbsnachteile, weil andere EU-Mitgliedsstaaten keine Zuckersteuer hatten. Tote muss man nicht wieder auferstehen lassen. Tote lässt man ruhen. Deutschland setzt darauf, dass sich die Hersteller selbst dazu verpflichten, den Zuckeranteil in Softdrink zu verringern, und die Verbraucher aufs Kennzeichnungsetikett schauen. Sind doch Mündige. Lassen wir sie das bleiben.

Quellen:

Verbrauchsteuer auf Zucker


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