Gestahlfedert: Correk-Tief!: Der Anfang vom Ende der Potsdam-Lüge
Wenn Faktenchecker vor Gericht zu Meinungsmachern schrumpfen
Um sich richtig einzustimmen auf das, was jetzt kommt, führe man sich kurz ein Bild vor sein inneres Auge, das jeder kennt, nämlich jenes von einem Dieb, der mit der linken Hand versucht, seine Beute zu verdecken, während er mit der rechten Hand auf jemand anders zeigt und am lautesten von allen ruft: „Haltet den Dieb!“
Es gibt noch einen weiteren Erklärungsansatz, um sich dem im Folgenden beschriebenen Phänomen verständig zu nähern: Der Kulturmarxismus, jene linke Zersetzungsstrategie, die sämtliche Werte und auch Worte pervertiert und damit zerstört. Wir kennen das aus George Orwells „1984“: „Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.“ Kulturmarxismus ist, wenn man schönen Frauen wegen ihres Äußeren Schuldgefühle einredet, da das nur ein unverdientes Privileg sei, dann eine hässliche Frau zur Schönheitskönigin kürt und anschließend alle dazu bringt, deren Schönheit in den Himmel zu loben – obwohl jeder sehen kann, dass es nicht stimmt. Kulturmarxismus ist, wenn man auf der Bühne eines staatlich hochsubventionierten Theaters ein Rudel Affen, ausgestattet mit allerlei geräuscherzeugenden Spielzeugen, eine Stunde nach Lust und Laune unerträglichen Lärm machen lässt, und sämtliche geladene renommierte Kulturkritiker sind sich anschließend einig, dass man Brahms, Beethoven und Bach dagegen in die Tonne kloppen kann, ohne dass ihnen jemand widerspricht – obwohl jeder hören konnte, dass es nicht stimmt. So ist es dann eben auch Kulturmarxismus, wenn sich eine Horde linksextremer Aktivisten zusammenrottet, um mit Abermillionen an finanziellen Zuwendungen seitens der Regierung eine „Nichtregierungsorganisation“ zu gründen, diese „gemeinnütziges Recherchenetzwerk“ nennt, obwohl sie ausschließlich als Propagandaschleuder zur Verbreitung, Verfestigung und Verteidigung linksgrüner Narrative dient, und das auch nur zum Nutzen einer äußerst überschaubaren Elite, dafür aber zum massiven Schaden der restlichen Bevölkerung, und den produzierten Lügenmüll dann auch noch als „Faktenchecks“ bezeichnet – obwohl jeder durchschauen kann, dass es nicht stimmt.
Naja, leider doch nicht jeder, sondern nur der, der das durchschauen will…
Am 10. Januar 2024 veröffentlichte „correctiv“ unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ eine frei erfundene Horrorgeschichte über ein „Geheimtreffen“ von „Rechtsextremen“ vornehmlich aus dem Umfeld der AfD und der WerteUnion, wobei der Eindruck erzeugt wurde, diese hätten – eingepeitscht von den Reden eines österreichischen Ober-Nazis, hier aufgrund der permanenten Verhinderung des Originals ersatzweise dargestellt von Martin Sellner – die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland geplant oder vorbereitet – und zwar nicht nur von Ausländern, sondern auch von längst Eingebürgerten, die man aber loswerden wolle, weil sie nicht deutsch genug aussähen. Dabei konnte man sich natürlich auch nicht den Hinweis verkneifen, dass die Location dieses Events, eine Villa in Potsdam, nur etwa zwanzig Kilometer von der Villa der Wannseekonferenz entfernt war, womit man geradezu forcierte, dass der Veranstaltung bald schon der Beiname „Wannseekonferenz 2.0“ anheftete.
Naja, so ganz frei erfunden war das alles natürlich nicht – es hatte immerhin einen wahren Kern, jedoch war dieser völlig unspektakulär und hätte noch nicht mal für eine Randnotiz getaugt: Am 25. November 2023 fand in besagtem gehobenen Gästehaus tatsächlich eine Privatveranstaltung eines Kreises von Konservativen und Liberalen (aus FDP, CDU und AfD) statt, bei der nicht nur über diverse aktuelle politische und gesellschaftliche Themen gesprochen, sondern auch Vorträgen gelauscht wurde, so wie jenem von Martin Sellner, der dort über „Remigration“ referierte. Das traf sich insofern gut, dass Sellner im Thema war, weil er passenderweise gerade sein Buch gleichen Titels und Themas vollendete, das kurze Zeit später, am 1. März 2024, erscheinen würde. Er sprach von der konsequenten Ausweisung gefährlicher Straftäter sowie ausreisepflichtiger Ausländer ohne Aufenthaltstitel, und ergänzend von Konzepten, wie man besonders integrationsunwillige und -unfähige Fremde zu einer friedlichen räumlichen Trennung motivieren könnte. Von der – rechtswidrigen – Ausweisung deutscher Staatsbürger war zu keiner Sekunde die Rede. Insofern wurde dort nichts anderes gesagt als das, was der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz nur wenige Tage zuvor in einem vielbeachteten Interview mit dem „Spiegel“ angekündigt hatte, womit er es sogar auf das untrennbar mit der Zeile „wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ verbundene Titelbild brachte. Vorschläge, in ganz schweren Ausnahmefällen Eingebürgerten die deutsche Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen, um sie dann auszuweisen, gab es zwar auch – jedoch nicht auf dieser Veranstaltung, sondern aus den Reihen der CDU.
Diese glaubhafte (weil von mehreren Teilnehmern der Veranstaltung übereinstimmend erklärte und sogar an Eides Statt versicherte) Richtigstellung war bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung des „correctiv“-Artikels für jeden, der es wirklich wissen wollte, ohne Weiteres erfahrbar. Man hätte den Schwindel durchschauen können, wenn man nur gewollt hätte.
Die traurige Erkenntnis lautet aber, dass der überwiegende Teil der Deutschen einfach nichts wissen will, was ihn aus seiner Komfortzone rausholen könnte, wo er es sich unter Berieselung durch ARD, ZDF, den Spiegel und den Süddeutschen Beobachter doch so gemütlich eingerichtet hatte. Das eigene bisherige Weltbild in sich zusammenbrechen sehen, weil es sich als Lüge entpuppt hat, ist offensichtlich nur was für die ganz Harten – der Rest glaubt lieber einer bequemen Lüge und verteidigt diese auch eisern gegen die unerträgliche Bedrohung durch eine unbequeme Wahrheit.
Von dieser Mehrheit der Eingelullten rannten dann die dümmsten Lemminge zu hunderttausenden auf die Straße und demonstrierten bei steuergeldsubventionierten Großaufmärschen als nützliche Idioten der Macht Seit an Seit und im Gleichschritt zusammen mit dem Regime gegen eine völlig machtlose Oppositionspartei. Und diese kognitiv herausgeforderten Modell-Kirchentag-Ersatz-Sophie-Scholls wähnten sich bei diesem Schaulauf des Schlachtviehs auch noch allen Ernstes im „Widerstand“. Daher endeten sie bei ihrem untauglichen Versuch, das Dritte Reich wenigstens posthum niederzuringen, um endlich den Widerstand nachzuholen, den die meisten ihrer Vorfahren wohl versäumt haben dürften, als tragische Figuren. Dass der Auslöser dieser Massenpsychose auch noch eine dreiste Lüge war, macht sie sogar zu doppelt tragischen Figuren. Und das alles, ohne zu merken, dass sie tragische Figuren sind!
Direkt nach Erscheinen des Artikels tobte sogleich ein weiterer „Krieg“, aber eher hinter den Kulissen, allein schon mangels Berichterstattung außerhalb der freien, privaten Medien, nämlich der gerichtliche: Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, allen voran der renommierte Staatsrechtler Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, schossen juristisch aus allen Rohren und griffen sämtliche vermeintlich belastbaren Aussagen in dem Artikel mit zahlreichen Anträgen auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an. Das lief zunächst nicht wie erwartet oder zumindest wie erhofft, denn bei „correctiv“ wusste man natürlich am besten, dass die gesamte Story erstunken und erlogen war, und dass es gleichermaßen teuer wie peinlich werden kann, wenn die Gerichte die Nummer bereits nach ein paar Tagen im Einstweiligen Rechtsschutz wieder kassieren. Daher hatte man vorgesorgt und den ganzen Artikel in einem Stil verfasst, der nicht allzu knallhart nach „Fakten, Fakten, Fakten“ klang, sondern eher nach einer engagierten Erzählung mit jeder Menge persönlichem Dafürhalten der Autorenseite. Mit anderen Worten: Vor Gericht verteidigte „correctiv“ sich dahingehend, dieser Artikel sei nicht als Tatsachenbericht gemeint gewesen und daher auch nicht als solcher zu verstehen, sondern als eine persönliche Wertung oder Einschätzung eines Geschehens, und damit ein Meinungsartikel, der somit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. „Correctiv“ hat dazu vor Gericht ausdrücklich eingeräumt, dass der offizielle Plan von Martin Sellner keine Verpflichtungen zur Ausreise vorsah und Sellner sogar die Staatsbürgerschaft als Sperre für Ausweisungen anerkenne – womit „correctiv“ die eigene Berichterstattung zum Märchen erklärte. Oder in diesem Fall zur „Meinungsäußerung“. Dem sind die Gerichte weitgehend gefolgt, daher gelang es Vosgerau zunächst nur, zwei ihn direkt betreffende Passagen des Artikels, die auch die Gerichte als falsche Tatsachenbehauptungen gewertet hatten, erfolgreich zu unterbinden.
Kurzer Einschub zum besseren Verständnis: Eine Tatsachenbehauptung ist eine dem Beweis zugängliche Aussage über einen realen Vorgang. Wer von unwahren Tatsachenbehauptungen nennenswert in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt oder verletzt wird, kann juristisch dagegen vorgehen. Eine Meinungsäußerung hingegen ist Ausdruck einer subjektiven Stellungnahme, geprägt von Elementen des Dafürhaltens, Meinens oder Bewertens; sie ist nicht objektiv beweisbar. Da Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, kann man gegen unliebsame Meinungsäußerungen nur in absoluten Ausnahmefällen rechtlich vorgehen, nämlich wenn sie einzig und allein der Schmähung oder gar Beleidigung dient, also keinerlei erkennbaren Sachbezug mehr aufweist.
Dass hier ein „Recherchenetzwerk“ und „Faktenchecker“ seine eigenen Auswürfe selbst als „Meinungsäußerungen“ klassifiziert und damit seine Selbstbezeichnung ad absurdum führt, ist die eigentliche Posse an der ganzen Geschichte, ja, tatsächlich sogar eine kleine Sensation. Nur leider nicht so berichtenswert wie eine frei erfundene Verschwörung gegen Millionen deutsche Migrationshintergründler mit einem kalten Hauch von Auschwitz-Flavour. Daher hat „correctiv“ auch diese Selbstzerlegung schadlos überstanden.
Doch dann ging der notorische Berufslügner David Schraven, seines Zeichens vom eigenen Gutsein besoffener Vorturner des Essener Märchenwalds, in seinem Größenwahn einen Schritt zu weit und verbreitete sinngemäß öffentlich, das Gericht habe seine „Recherche“ inhaltlich bestätigt. Dabei hatte sich das Gericht eben nicht inhaltlich damit befasst oder gar dazu positioniert, sondern hat lediglich Schravens Betteln nachgegeben, den ganzen Rotz doch bitte, bitte als Meinungsausfluss zu werten, um sich feige unter dem Schutzschirm von Artikel 5 Grundgesetz zu verkrümeln. Und bei einer Meinung darf ein Gericht bekanntlich keinerlei inhaltliche und auch keine geschmackliche Wertung vornehmen, weil der Sinn der Meinungsfreiheit vornehmlich im Schutz absurder, bekloppter und sogar unerträglich anstößiger Meinungsäußerungen liegt. Ich muss zugeben, diese Dreistigkeit, Schmerzfreiheit und Chuzpe beeindruckt mich schon ein Stück weit: Da verbreitet jemand wissentlich einen Haufen Lügen, wird dafür vor Gericht gezerrt, verkauft dem Gericht seine Lügen erfolgreich als Meinungsäußerungen, um sie der Öffentlichkeit direkt danach wiederum als Fakten zu verkaufen, und setzt noch eine Lüge drauf mit der Behauptung, das Gericht habe seine Lügen als wahre Tatsachen inhaltlich bestätigt, was ein Durchschnittsleser so auffasst, als habe es eine Beweisaufnahme gegeben und das Gericht habe auf dieser Basis zu seinen Gunsten geurteilt. Das fand dann auch das Gericht nicht mehr witzig, und dafür gab’s auf den Sack.
Indes musste Vosgerau für sein weiteres Vorgehen zunächst auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen. Und die ließen nicht lange auf sich warten: Zahlreiche selbsternannte „Qualitätsmedien“, allen voran unsere allseits geliebte zwangsgebührenfinanzierte Staatspropagandaschleuder, verfügten wohl nicht über die feinen Antennen der Hamburger Richter, den „correctiv“-Bericht als Meinungsartikel zu erkennen, sondern nahmen ihn für bare Münze, oder juristisch korrekt formuliert, als Tatsachenbericht, und entsprechend bissfest formulierten sie ihre eigenen Berichte und Kommentare auf der Basis des „correctiv“-Artikels. Nun hatte Vosgerau – dank der von blindem Vertrauen in „correctiv“ geblendeten Naivität der angeblich seriösen Medien – endlich die falschen Tatsachenbehauptungen, die er juristisch plattmachen konnte, und das tat er dann auch im großen Stil. Die Vorträge und Interviews auf YouTube, wo er das mit einem breiten Grinsen schildert, sind mehr als empfehlenswert. Doch statt bereits auf die Abmahnung hin offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen zu unterlassen sowie diese aus Online-Magazinen und der Mediathek zu entfernen, was nicht nur dem journalistischen Berufsethos entspräche und dazu noch fair und anständig und vor allem billig wäre, wehrt sich speziell der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerne mal mithilfe der teuersten Anwälte, notfalls durch alle Instanzen, und das in einem aussichtslosen Verfahren. Das ist mehr als bezeichnend, weil man daran erkennt, dass den Staatsfunkern die hohen journalistischen Standards, von denen sie stets schwadronieren, vollkommen wurscht sind, sobald ihnen die eigene Ideologie im Weg steht – genauso wurscht, wie ihnen auch die abgepresste Kohle der Beitrags-Sklaven ist, die sie für Prozesse, die sie klar verlieren werden, zum Fenster rauswerfen, nur um es für die Gegenseite mit ihrem berechtigten Anliegen möglichst langwierig und maximal teuer zu machen. Was ich von solchen Menschen halte, wäre in verbalisierter Form ein lehrbuchmäßiger Straftatbestand.
Stand der Dinge war also für eine lange Zeit: „Correctiv“ selbst kann man nicht daran hindern, seine Lügen im Original weiterhin zu verbreiten, weil sie vom Gericht als Meinungsäußerung gewertet wurden; derweil konnte man aber sogenannte Zweitverwerter angehen, die diese angeblichen Meinungsäußerungen von „correctiv“ als Tatsachenbehauptungen missverstanden und als solche weiterverbreitet haben.
Diese unbefriedigende Situation dauerte bis neulich, denn das nun aktuelle Urteil des Landgerichts Berlin II ist der ultimative Game Changer:
Selbstverständlich stritten hier beide Parteien in der mündlichen Verhandlung wieder erbittert um die Gretchenfrage „Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung“.
Auch dazu ein kurzer Einschub: Im Rahmen der Prozesse, die ich mir im Laufe der Zeit mit meiner großen Klappe eingefangen habe, musste ich feststellen, dass im Äußerungsrecht ein jeder Richter von der Justiz einen imaginären Freund zur Seite gestellt bekommt, der stets mit am Richtertisch sitzt und sogar das letzte Wort hat: Findige Juristen haben nämlich die Figur des „verständigen und unvoreingenommenen Durchschnitts-Rezipienten“ ersonnen, in den das Gericht sich hineinversetzen muss, um herauszufinden, ob eine Äußerung von dieser als Meinung oder Tatsache verstanden wird. Nun muss man kein Genie sein, um sofort zu erkennen, dass damit keineswegs eine objektive, stets gleich urteilende Instanz geschaffen, sondern lediglich der ewigen Arschhölle der Willkür ein sperrangelweit offenes Scheunentor geboten wurde. Man ist also auf Gedeih und Verderben darauf angewiesen, wie gut oder schlecht sich der jeweilige Richter in einen Normalo hineinversetzen kann und wie viel von ihm selbst und wie er so tickt da mit einfließt. Kaum jemand dürfte weiter entfernt sein von diesem gut gemeinten Konstrukt des Mr. Average als ein eingefleischter Paragraphen-Nerd, der selbst auf dem Klo noch in der NRW schmökert und seit Jahrzehnten darauf trainiert ist, mit seinen Adleraugen jeden Text unter juristischen Prüfschemata akribisch zu sezieren und dabei jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Es gibt sowohl Richter, die echte Kerls aus dem Leben sind, als auch solche, die in ihrem Wolkenkuckucksheim von jedweder Form gelebter Realität noch entkoppelter sind als bei der ersten Mondlandung die „Eagle“ von der „Columbia“.
Bei Vosgeraus Verfahren vor der Justiz der Hansestadt Hamburg vertraten die Richter beider Instanzen durch die Bank die Ansicht, Herr Mittelmaß würde die Elaborate der putzigen Recherche-Recken von der Firma „Gemeinnutz-Gebrüder Grimm & Nachfahren“ mit dem ihm eigenen Leseverständnis größtenteils als reine Meinungsäußerung der Autoren auffassen und nicht etwa glauben, da hätten ein paar Braunau-Ultras schon mal die günstigsten Zugverbindungen zwischen Dachau, Buchenwald und Bergen-Belsen gecheckt und bei Temu den ersten Gasofen bestellt…
Allerdings hatte man in der real existierenden Realität zwischenzeitlich Unmengen an Erfahrungen mit „verständigen und unvoreingenommenen Durchschnitts-Rezipienten“ gemacht, denn Hunderttausende davon sind wegen dieses Artikels auf die Straße gegangen, und ein knappes Drittel ihrer ursprünglichen Wähler hat sich wegen dieses Artikels sogar von der AfD abgewandt und reumütig zum alten Mutterschiff CDU rübergemacht. Nun mögen nicht alle davon den Urtext selbst gelesen haben, sondern ließen sich vielleicht vornehmlich von der medialen Welle der Empörung mitreißen, allerdings werden unter hunderttausenden zweifelsohne zahlreiche gewesen sein, die es ganz genau wissen wollten.
Doch nicht nur der dumme Durchschnitts-Michel missverstand diesen angeblich eindeutig erkennbaren Meinungskommentar als tatsachenbasierten Erlebnisbericht eines konspirativen Mini-Reichsparteitags, sondern auch Journalistenkollegen, also Profis, insbesondere die von den Leit- und Qualitätsmedien wie ARD, ZDF, Spiegel und taz. Und sie alle haben sogar teuer dafür bezahlen und ihre Berichterstattung zurückziehen oder abändern müssen. Wie kann dann laut Landgericht Hamburg ein Normalleser hier eine klare Meinungsäußerung erkennen, wenn Fachleute für sinnerfassendes Lesen allesamt daran scheiterten? Bei „Nius“ konnte man dieser Tage einen Zusammenschnitt aus Filmsequenzen bewundern, in denen prominente Fernsehjournalisten und hochrangige Politiker am Rednerpult im Bundestag es als Tatsache hinstellten, dass in Potsdam eine Horde Rechtsextreme einen geheimen Plan ausgeheckt hätte zur „Deportation“ (dieses Wort wurde vornehmlich verwendet – a touch of Auschwitz each day keeps the Führer away) von Millionen Ausländern sowie auch deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund.
Selbst vor Bundeskanzler Olaf Scholz machte das vermeintliche Missverständnis nicht Halt, und auch er fiel seiner offensichtlichen Leseschwäche zum Opfer. Weil es von historischer Bedeutung ist, hier ein wörtliches Zitat aus seiner Video-Ansprache vom 19. Januar 2024:
„Ich sage es in aller Deutlichkeit und Härte: Rechtsextremisten greifen unsere Demokratie an. Sie wollen unseren Zusammenhalt zerstören. Bei einer Geheimkonferenz haben diese Extremisten darüber beraten, wie sie Millionen von Menschen aus unserem Land vertreiben können. Familien, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten hier leben. Unsere Nachbarinnen und Nachbarn, Arbeitskolleginnen und Schulfreunde, Frauen und Männer, die in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten, denen das Restaurant oder die Bäckerei an der Ecke gehört, die an unseren Schulen unterrichten oder an unseren Unis forschen. Bei diesem Gedanken läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Und ich versuche mir vorzustellen, wie es wohl den mehr als 20 Millionen Bürgerinnen und Bürgern geht, die eine Migrationsgeschichte haben. Sie wissen: Diese Rechtsextremisten meinen uns. Wir wären von diesem teuflischen Plan direkt betroffen. Auch an diesem Wochenende sind wieder viele Kundgebungen gegen die rechtsextremistischen Feinde unserer Demokratie geplant. (…) Ich finde das richtig und gut. Wenn etwas in Deutschland nie wieder Platz haben darf, dann ist es die völkische Rassenideologie der Nationalsozialisten. Nichts anderes kommt in den abstoßenden Umsiedlungsplänen der Extremisten zum Ausdruck. Sie sind ein Angriff auf unsere Demokratie – und damit auf uns alle.“
Scholz lässt nichts aus und legt sogar noch eine ordentliche Schippe drauf, indem er die Teilnehmer der Veranstaltung rhetorisch in unmittelbare Nähe zur NS-Rassenideologie rückt und die geschilderten Vorgänge faktisch wie ein rechtsextremes Deportationsprojekt behandelt. Das hat damals schon befremdend gewirkt – aber lesen Sie diesen Text jetzt bitte noch einmal und denken Sie bei jedem Satz daran, dass das alles nur auf einer einzigen großen Lüge basiert, auf die offensichtlich sogar der deutsche Regierungschef hereingefallen ist.
Neben tausenden Normalbürgern, die wegen der in diesem Artikel vermeintlich geschilderten vermeintlichen Ereignisse demonstrieren gegangen sind oder sogar ihre Wahlentscheidung geändert haben, neben zahlreichen professionellen Journalisten der etablierten Medien, neben mehreren Moderatoren und Kommentatoren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, neben etlichen hochrangigen Politikern sowie dem Bundeskanzler höchstselbst haben sogar versierte Juristen den Artikel dahingehend verstanden, in Potsdam sei tatsächlich die Ausweisung von Millionen Migranten sowie die Ausbürgerung deutscher Staatsbürger geplant worden. So zum Beispiel der bekannte Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der sich auf seinem YouTube-Kanal Seite an Seite mit linksextremen Aktivisten und NGOs als unerbittlicher Kämpfer gegen allzu viel ungezügelte Meinungsfreiheit im Netz („Hass und Hetze“) präsentiert und seine Kritiker wegen harmloser Witzchen über ihn verklagt – immerhin sitzt er mit dieser bemerkenswerten Haltung im Bayerischen Verfassungsgerichtshof – auf einem Ticket der Grünen. Wenn also selbst diese Galaxy-Level-Koryphäe der Jurisprudenz zum Opfer eines wohl doch zu verklausulierten Meinungsartikels wurde und das, was er darin gelesen zu haben glaubte, als Tatsache verstand, welch Beweises bedarf es da noch?
Während sich die Hamburger Justiz bei Vosgeraus Verfahren von ähnlichen Argumenten völlig unbeeindruckt zeigte, attestierte die 27. Pressekammer des Landgerichts Berlin II der Auffassung des Artikels durch andere Medien immerhin eine „indizielle Bedeutung“.
Nun habe ich diesen Aspekt hier zwar arg aufgeblasen; ob und wie jedoch das Gericht ihn wertet und gewichtet, oder ob gar völlig andere, bisher noch ungeahnte Gründe ausschlaggebend waren für diese bahnbrechende Entscheidung, weiß zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels noch niemand außer dem Gericht selbst, denn die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Und selbst wenn, wäre sie wohl eher Feinkost für Juristen als Gegenstand einer Kolumne.
Jedenfalls ist dieses Urteil ein entscheidender Durchbruch in diesem nunmehr seit über zwei Jahren im Raume stehenden Riesenskandal von Staatsstreich-Qualität um eine als „Journalismus“ getarnte und von Steuern mitfinanzierte Lüge mit einer immens großen Wirkung: Erstmalig wird „correctiv“ verboten, entscheidende Kernaussagen ihres Artikels weiterhin zu verbreiten, unter anderem und vor allem, es sei in Potsdam um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen.
Für den großen Jubel ist es jedoch noch zu früh, denn „correctiv“ kann hier in Berufung gehen, womit ich sogar fest rechne.
Doch selbst wenn das Urteil in dieser oder der nächsten Instanz zu Rechtskraft gelangen sollte, so ist „correctiv“ dennoch – so ungern ich das sage – aus der Nummer insgesamt als Gewinner herausgegangen, denn nachdem schon die zahlreichen gewonnenen Verfahren von Ulrich Vosgerau von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt blieben und nur von den eh Eingeweihten gefeiert wurden, interessiert es nach genau zwei Jahren kaum ein Mensch mehr, was damals war, und worauf man hereingefallen ist. Den meisten fällt es bereits immens schwer, wenigstens sich selbst einzugestehen, dass sie sich so dermaßen haben verarschen lassen.
So wird dann auch hier niemand sagen „sorry, ich war dumm und leichtgläubig, habe mich von einer Propaganda-Aktion blenden lassen und nichts hinterfragt, sondern bin einfach in der Masse aufgegangen und mit dem Strom geschwommen“. Niemand wird jetzt stattdessen eine Demo in der Huyssenallee 11 in Essen organisieren, um am Sitz von „correctiv“ zur Abwechslung mal gegen linke Lügen zu protestieren. Und während diejenigen, die gegen die vorsätzliche verleumderische Schädigung ihres guten Rufs juristisch vorgegangen sind, horrende Summen aus der eigenen Tasche zahlen mussten, allen voran Dr. Vosgerau, den diese Flut an notwendigen Verfahren ohne zahlreiche nette Spender in den finanziellen Ruin getrieben hätte, wurde auf der anderen Seite niemand persönlich belangt oder gar zur Rechenschaft gezogen. Es ist auch nicht zu befürchten, dass „correctiv“ nun keine Fördergelder aus dem Steuertopf mehr bekommt, und wahrscheinlich werden sich die meisten überzeugten Spender und Unterstützer auch weiterhin loyal verhalten. Ich bin mir sogar sicher, sie werden auch zukünftig mit Preisen und Auszeichnungen bedacht – die letzte mir bekannte Preisverleihung fand am 19. Mai 2025 statt, also zu einer Zeit, als „correctiv“ bereits die ersten gerichtlichen Verbote kassierte und im Verfahren längst eingeräumt hatte, ihr „Bericht“ wäre mehr fiktiv gemeint, denn nichts davon habe so in der Form in Potsdam stattgefunden. Ungeachtet dessen wurden sie an jenem Tag vom „mediummagazin“ mit dem Hauptpreis für Journalisten des Jahres 2024 ausgezeichnet – und zwar explizit für die „Recherche“ zum „Geheimplan gegen Deutschland“. Da fragt man sich nur, wie dumm die einen und wie schamlos die anderen sind. Oder vielleicht sind sogar beide gleichermaßen schamlos und dumm.
Der sensationelle juristische Sieg von Gerrit Huy, die es mit Hilfe des versierten und erfahrenen Dr. Carsten Brennecke, Partner der renommierten Kölner Medienrechts-Kanzlei „Höcker Rechtsanwälte“, geschafft hat, nun endlich auch die zentralen Kernaussagen des „correctiv“-Märchens rechtlich zu killen, hat zwar tatsächlich den Weg in die Mainstream-Medien gefunden, wird aber aufmerksamkeitstechnisch von den großen Themen Irankrieg, Wahlen sowie der ungeahnten Alternativverwendung von 500 Milliarden „Sondervermögen“ zur Randnotiz zermalmt. Dahingegen hatte die Schmierenkomödie des Essener Lügenkollektivs den maximalen Impact im Interesse aller beteiligten Akteure: Als allererstes zermalmte die vermeintliche „Wannseekonferenz für Zuspätgeborene“ die damals in der Bevölkerung breitflächig unterstützten Bauernproteste zur Randnotiz. In den folgenden Wochen beherrschte der journalistische Windbeutel den gesamten öffentlichen Diskurs, weil der komplette politmediale Komplex alles dafür tat, die Nummer so lange wie möglich so hoch wie möglich fliegen zu lassen, während die sogenannten Alternativen Medien dieses Spiel noch unfreiwillig befeuerten, da sie ja mit echten Fakten aus wirklich seriöser Recherche dagegenhalten mussten. Die permanente und prominente mediale Präsenz, ja, fast schon Allgegenwart dieses Themas führte in weiten Teilen des Landes zu international beachteten Massendemonstrationen.
Des Weiteren führte das Lügenkonstrukt zur typisch linken Kaperung des bis dahin wertneutralen und allumfassenden Begriffs „Remigration“ zu dessen Top-Down-Neudefinition, nämlich „verfassungswidrige Ausbürgerung“. Dieses frisch umdefinierte Wort wurde in der Folge – neben dem legitimen Wunsch zur Rückbesinnung auf die Abstammungslehre (ius sanguinis) – zur zentralen inhaltlichen Stütze des von Nancy Faeser beauftragten Gefälligkeitsgutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz, mit dem die scheidende Innenministerin auf ihrem Weg nach draußen noch schnell die AfD für „gesichert rechtsextrem“ erklärte.
Wenigstens ging diese Sache am Ende gut aus, weshalb Nancys Pamphlet der Peinlichkeiten auch bestens in diese Kolumne hineinpasst, da es genauso seriös-investigativ recherchiert wurde und folglich genauso gehaltvoll ist wie das sprichwörtliche Theaterstück aus der Essener Kasperbude. Zu diesem (Be-)Schluss kam dann am 26. Februar dieses Jahres nach außergewöhnlich (zeit-) intensiver Prüfung auch das Verwaltungsgericht Köln und war gleichzeitig so nett, die Neudefinition des Remigrations-Begriffs rückabzuwickeln.
Ihren größten Erfolg kann „correctiv“ sowie allen anderen, die bei dieser Schmutz- und Desinformationskampagne nicht nur gegen zahlreiche unbescholtene Bürger, sondern insbesondere gegen die einzige relevante Oppositionspartei mitgewirkt haben, leider niemand mehr nehmen, und er kann auch nicht rückabgewickelt werden, noch nicht einmal von einer gewissen, in dieser Disziplin einschlägig erfahrenen Rautenhexe: Lag die AfD um den Jahreswechsel 2023/24 in Wahlumfragen noch bei knapp 24 Prozent, so erlebte sie direkt nach der Veröffentlichung des Potsdam-Märchens im Januar einen rasanten Absturz auf 17 Prozent bis zum Februar, woraus dann ein zwar deutlich langsamerer, aber stetiger Abwärtstrend wurde, der ausgerechnet am Wahltag selbst mit 15,9 Prozent seinen Tiefpunkt erreichte. Die dreisten Lügen von „correctiv“ haben die AfD also bei der Wahl mindestens acht, wenn nicht sogar zehn Prozent gekostet.
Wir alle vernehmen in letzter Zeit besorgte Stimmen, vornehmlich aus dem politmedialen Machtkomplex in Berlin und Brüssel, die eindringlich und fast schon verzweifelt davor warnen, dass „einseitige“, „hetzerische“ Medien mit „Fake-News“ und „gezielten Desinformationskampagnen“ den Ausgang von Wahlen entscheidend beeinflussen könnten.
So verständlich und sogar berechtigt diese Sorge auch klingen mag: Das ist nur der Anfang! Hat sie dieses Horrorszenario erst einmal so manifestiert wie die Klima-Angst, verbieten sie als nächstes sämtliche ihnen verhasste Portale wie „Nius“, „Apollo News“, „Tichys Einblick“, „Die Krautzone“, und irgendwann selbstverständlich auch „eigentümlich frei“, und mit der frei erfundenen Begründung, diese Portale wollen mit gezielten Desinformationskampagnen massiven Einfluss auf den Ausgang demokratischer Wahlen nehmen, bekommt dieses Verbot dann auch noch einen legalen Anstrich samt moralischer Rechtfertigung.
Doch welches Medium wird keinesfalls verboten, und zwar nicht einfach nur nicht verboten, sondern stattdessen sogar weiterhin mit Abermillionen an Steuergeldern zugeschissen, eben weil es nicht zum Kreis der Verdächtigen gehört, die mit Fake News Wahlen manipulieren wollen?
Richtig: „Correctiv“! Obwohl es das einzige Medium von allen ist, das den Verbotsgrund vollumfänglich erfüllt, weil es in der Realität tatsächlich mal mit einer gezielten Desinformationskampagne den Ausgang einer demokratischen Wahl maßgeblich verändert hat.
Lustiger wird’s heute leider nicht mehr.
Somit schließt sich denn der Kreis, weil diese Kolumne hier mit ihrem Einstiegspunkt endet: Der totalen Perversion sämtlicher Begrifflichkeiten und Werte in ihr Gegenteil. Nicht zuletzt deshalb spukte während des Schreibens ständig eine Art Störenfried durch den Kopf. Nein, nicht etwa jener ominöse „verständige und unvoreingenommene Durchschnitts-Rezipient“ – der ist für mich ohnehin kein Maßstab, da ich nicht für ihn schreibe, weil er meinen Kram eh nicht liest. Es war „correctiv“-Chef David Schraven, und er nervte mich vor meinem geistigen Auge, oder treffender ausgedrückt, vor meinem geistigen Ohr, in welches er pausenlos in unerträglicher Lautstärke verzweifelt schrie: „Haltet den Dieb! Er hat ‚unsere Demokratie‘ geklaut!“
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