07. Mai 2026 13:00

KI-Regulierung EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

EU führt strikte Regeln ein

von Kaspar Rosenbaum drucken

KI-Regulierung: Verbot sexualisierter Deepfakes
Bildquelle: Redaktion KI-Regulierung: Verbot sexualisierter Deepfakes

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich darauf geeinigt, KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen sexualisierter Deepfakes zu verbieten. Zugleich sollen andere Regeln für KI-Anbieter später und etwas entschlackt in Kraft treten. Das geplante Verbot soll ab Dezember 2026 greifen, von einem EU-KI-Amt durchgesetzt werden und auch Inhalte betreffen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Parallel dazu soll künftig gekennzeichnet werden, was KI-generiert ist.

Dass manipulative sexuelle Fälschungen Menschen schaden, ist unstrittig. Wer jemanden mit einer künstlich zusammengeschnittenen Schamlosigkeit überzieht, handelt wie ein digitaler Taschendieb mit Pornomontage. Der Punkt ist nur: Der reflexhafte Ruf nach dem Verbot des „Werkzeugs an sich“ riecht wieder nach jener kontinentaleuropäischen Lieblingsbeschäftigung, aus technischen Problemen zunächst Verwaltungsprosa zu machen.

Wer Missbrauch begeht, braucht keine neue Abteilung im Brüsseler Etagenbau, sondern klare Haftung, schnelle Entschädigung und harte Strafen gegen Täter. Das ist der vernünftige Weg. Stattdessen wird nun so getan, als ließe sich Unrecht dadurch besiegen, dass man eine Softwarekategorie mit einem Bannspruch belegt. Als ob sich die Wirklichkeit von einem EU-Gesetzestext beeindrucken ließe. Böse Absicht verschwindet nicht, nur weil man den Werkzeugkasten auf Papier versiegelt.

Besonders köstlich ist die Idee, die Grenze zwischen erlaubt und verboten müsse nun „genau definiert“ werden. Genau dort beginnt der bekannte Regulierungsnebel. Heute sind es sexualisierte Deepfakes, morgen womöglich unerwünschte Satire, übermorgen das falsche Meme zur falschen Zeit. Wenn Behörden erst einmal gelernt haben, dass sie nicht Taten, sondern Möglichkeiten verbieten sollen, ist die Versuchung grenzenlos. Das Ergebnis ist meist nicht Sicherheit, sondern ein bürokratischer Holzhammer, der vor allem die Falschen trifft.

Dass die gleichen Akteure nebenbei die übrigen KI-Regeln verschieben und „vereinfachen“ wollen, zeigt den eigentlichen Kern: Man hat Angst vor Innovation, will sie aber zugleich melken und domestizieren. Europa träumt wieder davon, technologische Entwicklung mit Formularen zu überziehen und dann überrascht zu sein, wenn die dynamischen Firmen anderswo entstehen.

Sinnvoll wäre etwas anderes: konsequente Sanktionen gegen konkrete Täter, schnelle Löschung bei Meldung, private Plattformregeln, Wettbewerb zwischen Anbietern und technische Schutzmaßnahmen, die aus der Praxis kommen und nicht aus Ausschüssen. Wer Missbrauch bekämpfen will, sollte die Schuldigen treffen, nicht die Technologie kollektiv auf die Anklagebank setzen. Das ist der Unterschied zwischen Rechtsordnung und administrativem Aktionismus.


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