26. Mai 2026 20:00

Grundgesetz Die Tagesschau und der Bundespräsident pervertieren den Sinn der Verfassung

Symbolpolitik statt wirksamer Machtbegrenzung

von Lydia Flaß drucken

Grundgesetz: Symbol und Machtbegrenzung
Bildquelle: Redaktion Grundgesetz: Symbol und Machtbegrenzung

Die Tagesschau zeigte zum 77. Jahrestag des Grundgesetzes während der Halbzeit des DFB-Pokalfinals einen kurzen Beitrag über Initiativen und Vereine, die sich für Gemeinschaft, Integration und Ehrenamt engagieren. Parallel dazu hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen „Ehrentag“ ausgerufen und dabei ebenfalls auf bürgerschaftliches Engagement und gemeinsames Tun verwiesen.

Genau hier liegt der Fehler. Ein Grundgesetz ist kein Werbefilm für moralische Wohlfühlbotschaften. Es soll Macht begrenzen, nicht sie mit Blumenkübeln und Plastiksammlern dekorieren. Wer den Verfassungstag als Bühne für Gemeinschaftspathos nutzt, hat den Gegenstand schon verfehlt.

Die Erzählung ist bequem: Ehrenamt als Rückgrat, Integration als Symbol, gemeinsames Gärtnern als Staatskunst. Klingt freundlich. Kostet auch fast nichts, solange niemand fragt, was daraus folgt. Doch die Rechnung kommt später. Dann heißt es wieder, der Staat habe doch nur das Gute gefördert. Bezahlt wird es trotzdem. Nur nicht dort, wo es beschlossen wird.

Dass die ARD dazu im größten Sende-Moment des Tages eine Ministeriumstaugliche Miniatur liefert, ist kein Zufall, sondern Routine. Öffentlich-rechtliche Redaktionen lieben solche Auftritte, weil sie den eigenen Apparat mit Bedeutung aufladen. Man sendet Nähe, Haltung und Gemeinschaft. Der Zuschauer bekommt staatlich kuratierte Moral, nicht Information. Das ist billige Symbolpolitik mit Gebührenrand.

Noch gröber ist die Vereinnahmung des Grundgesetzes selbst. Eine Verfassung ist eine Schranke. Sie soll vor allem verhindern, dass politische Macht sich in das Leben der Bürger frisst und jede Schwäche als Anlass für neue Zuständigkeiten nutzt. Wenn daraus ein Leitfaden für „unser Land“ und kollektive Anständigkeit gemacht wird, verschiebt sich der Sinn. Dann wird nicht Macht gezügelt, sondern umgedeutet.

Ein Artikel bei Nius zu diesem Thema erinnert zu Recht daran, dass Grundrechte nicht als Dekoration gedacht waren. Doch gerade deshalb ist die politische Praxis so unerquicklich: Dieselben Institutionen, die sich gern auf die Verfassung berufen, finden ständig neue Gründe, sie zu relativieren. Mit Schönwettervokabular, mit Ausnahmeformeln, mit der üblichen Einsicht, dass es diesmal natürlich nur um das Richtige geht. So fängt es an. Am Ende steht die Ausnahme als Normalzustand.

Die Ehrung des Ehrenamts ist nett. Die Inszenierung von Gemeinschaft ist billig. Die Freiheit wird dabei nicht gefeiert, sondern umetikettiert. Aus einer Grenze für Macht wird ein Feierstunde-Requisit. Der Staat liebt solche Verwechslungen. Sie sind so praktisch. Und so teuer.


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