Aufsicht: "Cum-Cum"-Deals: Aufsicht prüft Abschluss der DekaBank
Rückzahlung von 478 Millionen an Finanzverwaltung bereits erfolgt
von Lydia Flaß drucken
Die BaFin prüft den Konzernabschluss der DekaBank für 2024 wegen früherer Cum-Cum-Geschäfte. Im Fokus steht, ob die Bank Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro nach IFRS korrekt bilanziert hat. Die DekaBank weist die Vorwürfe zurück, hat die umstrittenen Beträge aber bereits an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.
Der wirtschaftliche Kern ist altbekannt: Wenn steuerliche Sonderwege Profite versprechen, wird nicht produktiv investiert, sondern bilanz- und steuertechnisch optimiert. Cum-Cum war kein Wertschöpfungsmodell, sondern eine Umverteilungsmaschine mit Anzug. Wer dabei mitmischt, handelt nicht aus edler Marktbegeisterung, sondern weil sich der Zugriff auf fremdes Geld lohnt. Bezahlt wird es trotzdem. Nur nicht dort, wo es beschlossen wird.
Dass nun die Bilanzierung dieser Ansprüche geprüft wird, zeigt vor allem eines: Wo der Staat komplexe Steuerregeln, Erstattungsmechanismen und Rechnungslegungsvorschriften übereinanderstapelt, entsteht ein Feld für Arbitrage, Auslegung und nachträgliche Rettungsversuche. Der Anreiz ist simpel. Solange Erstattungen irgendwie als wahrscheinlich gelten können, landen sie als Aktivposten im Abschluss. Wenn die Steuerverwaltung später widerspricht, beginnt die schöne Welt der Korrekturen. Die Rechnung wird nachgereicht, oft spät genug, dass sich vorher schon jemand bereichert hat.
Die eigentliche Verzerrung liegt tiefer. Ein Steuersystem mit hohen Erstattungsspielräumen und politisch gewollten Ausnahmen lädt dazu ein, die Grenze zwischen Gestaltung und Griff in die Kasse zu verwischen. Je komplizierter die Regeln, desto mehr lohnt sich nicht die ehrliche Kapitalallokation, sondern der Zugriff auf die Regel selbst. Der Markt reagiert. Auch dann, wenn Politiker es unhöflich finden. Nur reagiert er hier eben auf Schlupflöcher statt auf Bedarf.
Die BaFin prüft nun nicht einmal die steuerliche Substanz, sondern die Buchung dieser Ansprüche. Das ist bezeichnend. Erst schafft man ein System, in dem Milliarden durch Konstruktionen verschoben werden können. Dann prüft man, ob die Buchhaltung die Hoffnung auf Anerkennung sauber genug verpackt hat. Regulierung ist selten kostenlos. Sie sieht nur auf dem Papier so aus.
Am Ende bleiben drei Rechnungen: die der Anleger, die der Steuerzahler und die der Aufseher. Die Bank hat ihre fast 500 Millionen Euro zurückgezahlt. Die Bürokratie läuft weiter. Und irgendwo zwischen IFRS und Fiskus wird wieder so getan, als sei das Problem vor allem eine Frage der korrekten Formulierung.
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