Nordirland: Belfast: Wieder Ausschreitungen wegen Messer-Attacke, Schulen geschlossen, Polizei setzt Wasserwerfer ein
Schulen und Nahverkehr lahmgelegt
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
In Nordirland kam es zum zweiten Abend in Folge zu Ausschreitungen im Raum Belfast. Auslöser ist ein brutaler Messerangriff, bei dem ein 30-jähriger sudanesischer Migrant einen Mann schwer verletzt haben soll. In Glengormley warf eine Gruppe Steine und Flaschen auf Polizisten, legte Feuer auf der Fahrbahn und griff die Beamten mit Gegenständen an. Schulen, Geschäfte sowie der Nahverkehr blieben teils geschlossen, die Polizei setzte Wasserwerfer ein und kündigte weitere Verstärkung an.
Der rechtliche Kern ist klar: Wer ein Messer gegen einen Menschen einsetzt, verletzt nicht irgendeine abstrakte Ordnung, sondern Leib und Eigentum eines anderen. Dafür braucht es keine politischen Deutungen, sondern Strafverfolgung gegen den konkreten Täter. Alles Weitere, also brennende Fahrzeuge, geworfene Steine und Angriffe auf Beamte, ist ebenfalls kein Protest im eigentlichen Sinn, sondern ein Angriff auf fremdes Eigentum und auf die körperliche Sicherheit Unbeteiligter. Wer die Grenze friedlicher Verfügung überschreitet, verliert den Anspruch auf Schonung.
Ebenso wenig legitimiert der erste Übergriff den zweiten. Kollektive Wut ersetzt keine Zuständigkeit. Eine Menge hat kein besseres Recht als der einzelne, Häuser zu beschädigen, Straßen zu blockieren oder Schulen lahmzulegen. Wer in fremde Rechte eingreift, trägt die Verantwortung für den Schaden. Genau daran scheitert jede Form von Straßengewalt: Sie verwechselt Empörung mit Befugnis und Mobilisierung mit Recht.
Besonders deutlich wird das Versagen, wenn der Staat auf die Eskalation mit der üblichen Mischung aus Polizeipräsenz, Wasserwerfern und der Ankündigung härterer Strafen reagiert. Das ändert an der zugrunde liegenden Frage nichts. Entscheidend ist nicht, ob der Apparat später „die volle Härte des Gesetzes“ verspricht. Entscheidend ist, warum friedliche Dritte überhaupt in eine Lage geraten, in der Schulen schließen und der öffentliche Betrieb stillsteht. Die Kosten solcher Eskalationen tragen nicht die politischen Sprecher, sondern Familien, Anwohner, Schüler und Ladenbesitzer.
Die Familie des Opfers hat zu Recht davor gewarnt, die Tat für Feindseligkeit gegen andere zu instrumentalisieren. Diese Trennung ist wichtig. Der Täter haftet für seine Tat, nicht eine Herkunftsgruppe. Ebenso haften die Randalierer für ihre Angriffe, nicht irgendein diffuser politischer Gegner. Schuld ist individuell, Eigentum ist individuell, Verantwortung ist individuell. Wer diese Ordnung verteidigen will, muss die Tat beim Täter lassen und die Straße nicht zum Ort kollektiver Selbstermächtigung machen.
Am Ende bleibt ein einfacher Satz: Freiheit beginnt dort, wo friedliche Menschen über ihr Eigentum und ihr Leben verfügen können, ohne von Messerangreifern, Randalierern oder dem nächsten Machtanspruch bedroht zu werden.
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