02. Juli 2026 15:00

Sicherheit Deutsche Bahn setzt ab sofort auch im Fernverkehr Bodycams ein

Freiwillig nach Schulung für rund 2.000 Beschäftigte

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Sicherheit: Zugbegleiter mit Bodycam im Fernverkehr
Bildquelle: Redaktion Sicherheit: Zugbegleiter mit Bodycam im Fernverkehr

Die Deutsche Bahn stattet im Fernverkehr rund 2.000 Beschäftigte mit Bodycams aus. Betroffen sind unter anderem Zugbegleiter, Mitarbeitende in der Bordgastronomie und in DB Lounges. Die Kameras sollen freiwillig getragen werden, nach einer Schulung. Die Maßnahme ist Teil eines „Aktionsplans für mehr Sicherheit auf der Schiene“ und folgt auf den tödlichen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter im Februar.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer in einem Zug arbeitet, hat ein Recht auf Schutz vor Übergriffen. Wer Eigentum, Dienstabläufe und Kundenkontakt organisiert, trägt dafür auch Verantwortung. Wenn Bodycams dazu beitragen, Angriffe besser zu dokumentieren und künftige Gewalt abzuschrecken, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Er ersetzt kein Sicherheitskonzept, kann aber ein Element davon sein. Wer entscheiden darf, muss auch haften. Genau daran misst sich jede ernsthafte Sicherheitsmaßnahme.

Die Freiwilligkeit ist dabei zentral. Eine Kamera am Körper ist kein neutrales Detail, sondern ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Beschäftigten und in die Interaktion mit Fahrgästen. Solche Mittel sind nur dort legitim, wo die Betroffenen zustimmen und wo der Zweck klar begrenzt bleibt. Der Staat und seine bundeseigene Bahn neigen sonst dazu, Sicherheit mit Kontrolle zu verwechseln. Dann wird aus Schutztechnik ein weiteres Instrument zur Verdichtung von Überwachung. Die Grenze liegt dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Verhalten und eigene Daten unter pauschalen Sicherheitsvorbehalt gestellt wird.

Auffällig bleibt: Auf Gewalt wird mit Technik, Personalaufstockung und Schulung reagiert, also mit Verwaltungsschritten. Das kann kurzfristig helfen. Es löst aber die grundlegende Zuständigkeitsfrage nicht. Wer Fahrgäste und Beschäftigte in einen Raum zwingt, in dem sie auf enge Regeln, zentrale Organisation und monopolartige Strukturen angewiesen sind, erzeugt Konflikte, die sich nicht einfach wegregulieren lassen. Sicherheit entsteht nicht durch politische Bekundungen, sondern durch klare Zuständigkeiten, wirksame Haftung und reale Handlungsfreiheit.

Die richtige Linie ist daher einfach: Schutz ja, Überwachung nur mit Zustimmung und enger Zweckbindung. Keine Kamera darf zur Gewohnheit werden, nur weil sie bequem erscheint. Freiheit verlangt, dass Gewalt abgewehrt wird, ohne neue Abhängigkeiten und Kontrollansprüche zu normalisieren.


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