23. August 2026 18:00

Grundsatz Freiheit gilt auch für Idioten

Wer keine Fehler machen darf, ist nicht frei – er lebt nur besonders gut beaufsichtigt.

von Volker Ketzer drucken

Wer erwachsene Menschen vor jeder Dummheit bewahren will, schützt sie am Ende nicht vor dem Risiko – sondern vor der Freiheit.
Bildquelle: Eigenes Bild Wer erwachsene Menschen vor jeder Dummheit bewahren will, schützt sie am Ende nicht vor dem Risiko – sondern vor der Freiheit.

Rauchen, trinken, zocken, Drogen nehmen, die Altersvorsorge verprassen oder eine Tüte Erdnüsse gefährlich schlecht kauen: Der Staat findet immer neue Gründe, uns vor uns selbst zu schützen. Doch Freiheit, die nur für vernünftige Entscheidungen gilt, ist keine Freiheit. Sie ist eine staatliche Belohnung für Wohlverhalten.

Es gibt einen Satz, bei dem Politiker sofort nervös werden: Das ist mein Leben.

Denn kaum spricht ein erwachsener Mensch diese vier Wörter aus, kommt zuverlässig jemand um die Ecke und erklärt, weshalb das so einfach leider nicht sei; schließlich müsse man die Bürger doch vor sich selbst schützen.

Nein, muss man nicht.

Und vor allem stellt sich die unbequeme Frage, wo diese logische Kette eigentlich anfängt und wo sie jemals wieder aufhören soll.

Bei Alkohol, Rauchen, Glücksspiel oder Heroin besteht zumindest noch weitgehend Einigkeit darüber, dass man sich damit erheblich schädigen kann. Wenn jedoch die bloße Möglichkeit der Selbstschädigung bereits ausreicht, um ein staatliches Eingreifen zu rechtfertigen, dürfen wir an dieser Stelle nicht stehen bleiben, sondern müssen den Gedanken konsequent zu Ende denken.

Vom Bundesamt für ordnungsgemäßes Nageln

Menschen sind erwiesenermaßen schon an Erdnüssen erstickt, weshalb ein Erdnussverbot die einzig logische Konsequenz wäre. Andere haben sich mit dem Hammer auf den Finger gehauen, woraufhin sich die Wunde entzündete und der Betroffene verstarb, was einen Hammer nur noch mit Sachkundenachweis und 14-tägigem Grundkurs beim Bundesamt für ordnungsgemäßes Nageln vertretbar erscheinen lässt.

Treppen sind gefährlich, Badewannen ebenfalls, Zucker sowieso, Skifahren ist organisierter Kontrollverlust auf zwei Brettern, und wer jemals gesehen hat, wie manche Zeitgenossen einen Holzkohlegrill anzünden, weiß ohnehin, dass die Menschheit für offenes Feuer kognitiv noch nicht bereit ist.

Das klingt absurd, soll es aber auch.

Wenn der Staat eingreifen darf, sobald ein Bürger etwas möglicherweise Schädliches tut, gibt es keinen vernünftigen Endpunkt mehr.

Das ganze Leben ist gefährlich. Es endet sogar in ausnahmslos allen Fällen tödlich.

Natürlich ist eine Erdnuss kein Heroin und ein Hammer kein volltrunkener Autofahrer. Es geht keineswegs darum, alle Lebensrisiken plump gleichzusetzen, sondern darum, eine objektive Grenze zu finden, die mehr Halt bietet als das wechselhafte Bauchgefühl irgendeines Fachministers.

Diese Grenze ist im Grunde denkbar simpel: Mein Recht darf nicht das Recht eines anderen verletzen.

Überzeugung statt politischer Zwang

Ich habe selbst lange genug geraucht und wusste dabei punktgenau, wie ungesund das war.

Niemand kauft eine Zigarettenschachtel, sieht zum ersten Mal das Schockbild und ruft erschrocken: „Ach du Scheiße, das ist ja gar kein Nahrungsergänzungsmittel!“

Die Warnbilder haben mich ebenso wenig zum Aufhören gebracht wie die stetig steigenden Tabaksteuern. Sie waren keine freundliche Ermunterung, sondern finanzieller Zwang. Und wenn der Druck irgendwann so hoch wird, dass man sich zwischen Zigaretten und Abendessen entscheiden muss, gewinnt zwar in manchen Fällen das Abendessen, aber das ist keine freie Einsicht, sondern eine Kapitulation vor der politischen Daumenschraube.

Aufgehört habe ich erst, als ich es selbst wollte. Diese Entscheidung kann einem kein Gesetzgeber abnehmen.

Sobald ein Raucher jedoch andere Menschen ungefragt einnebelt, verschiebt sich die Sachlage grundlegend, weil Passivrauch eben nicht mehr nur seine eigene Lunge betrifft. Der Eigentümer eines Restaurants darf Regeln festlegen. Eine Privatstadt oder eine andere freiwillige Gemeinschaft kann in ihren Verträgen bestimmen, wo geraucht werden darf. Menschen können sich zusammenschließen und Bedingungen vereinbaren, und Konsumenten können entscheiden, welche Orte sie aufsuchen.

Freiheit setzt informierte, freiwillige Entscheidungen voraus. Selbstverständlich kann ein Produzent verpflichtet sein, wahrheitsgemäß anzugeben, was in seinem Produkt enthalten ist. Wer Gift ins Brot mischt und es verschweigt, beruft sich nicht auf Freiheit. Er betrügt und gefährdet andere.

Täuschung, Zwang und die Gefährdung Unbeteiligter sind keine Ausübung von Freiheit, sondern deren direkte Verletzung.

Aus demselben Grund ist betrunkenes Autofahren keine Privatsache. Wer zwei Tonnen Metall volltrunken durch eine belebte Straße manövriert, setzt unbeteiligte Menschen einer Lebensgefahr aus, der sie nie zugestimmt haben. Man muss nicht einmal besonders libertär eingestellt sein, um den kategorialen Unterschied zwischen einem Bier auf dem eigenen Sofa und einem besoffenen Slalom durch die Fußgängerzone zu begreifen.

Das Kind mit Steueridentifikationsnummer

Doch genau diese klare Trennlinie wird systematisch verwischt. Es genügt längst nicht mehr, anderen keinen Schaden zuzufügen; man soll sich auch selbst nicht schaden dürfen. Zumindest nicht auf eine Weise, die gerade politisch unpopulär ist.

Man darf sich schlecht ernähren, aber nur bis zur nächsten Zuckersteuer; man darf sein Geld ausgeben, aber bitte nicht ohne verpflichtendes Vorsorgekorsett; man darf Risiken eingehen, solange keine staatliche Kommission beschlossen hat, dass man dabei pädagogisch betreut werden muss. Aus dem mündigen Bürger wird so schrittweise ein Kind mit Steueridentifikationsnummer gemacht.

Als Vater ist es für mich völlig selbstverständlich, dass Kinder geschützt werden müssen, weil sie die Tragweite ihrer Entscheidungen noch nicht absehen können. Volljährigkeit mag zwar keine biologische Zaubergrenze sein, aber eine funktionierende Gesellschaft benötigt einen verbindlichen Stichtag, ab dem ein Mensch rechtlich als erwachsen gilt. Wenn wir Bürgerinnen und Bürgern mit 18 Jahren das Wahlrecht, die volle Geschäftsfähigkeit und sämtliche Pflichten übertragen und sie zum Kämpfen und Sterben in einen Krieg schicken können, können wir ihnen nicht gleichzeitig erklären, sie seien für die eigene Ernährung, den eigenen Körper oder die eigene Lebensplanung geistig nicht ausreichend qualifiziert.

Wer die Autonomie eines Erwachsenen immer nur dann anerkennend abnickt, wenn er sich vernünftig verhält, erkennt nicht seine Freiheit an, sondern lediglich jene Entscheidungen, denen er selbst zufällig zustimmt.

Ich habe nie harte Drogen genommen. Ein paarmal gekifft, das war’s.

Heroin halte ich für vollkommen bescheuert. Ich würde meinen Kindern mit allem Nachdruck davon abraten. Ich würde argumentieren, warnen, erklären und vermutlich ziemlich deutlich werden, aber ich würde es einem erwachsenen Menschen nicht verbieten.

Genau hier zeigt sich, ob jemand Freiheit tatsächlich ernst meint.

Es ist leicht, die Freiheit von Menschen zu verteidigen, die genauso leben wie man selbst. Der Nichtraucher verteidigt das Rauchverbot, der Sparer die Vorsorgepflicht, der Gesundheitsapostel die Zuckersteuer und der Abstinenzler das Alkoholverbot. Jeder ist großzügig mit der Freiheit anderer, solange diese damit genau das tun, was er für richtig hält.

Freiheit beginnt aber dort, wo der andere etwas macht, das ich für komplett schwachsinnig halte.

Ich muss seine Entscheidung nicht feiern. Ich muss nicht schweigen. Ich darf ihm sagen, dass er dabei ist, sein Leben zu ruinieren. Ich darf ihn überzeugen wollen. Ich darf mich weigern, mitzumachen. Ich darf in meinem Haus Regeln festlegen und meinen Kindern deutlich erklären, weshalb sie diesen Mist niemals anfangen sollen.

Was ich nicht darf: ihn mit Gewalt zu meinem Lebensentwurf zwingen, solange er nicht in die Rechte anderer eingreift.

Das ist keine Gleichgültigkeit. Es ist der Unterschied zwischen Überzeugung und Zwang.

Wer zahlt, will auch befehlen

Das stärkste Gegenargument der Verbotsbefürworter lautet gebetsmühlenartig: Aber am Ende bezahlt doch die Allgemeinheit!

Wer raucht, verursacht Behandlungskosten; wer sein Geld verprasst, landet im Sozialsystem; wer Risiken eingeht, belastet den Steuerzahler.

Dieses Argument ist keineswegs aus der Luft gegriffen, legt jedoch die eigentliche Fehlkonstruktion offen: Sobald wir sämtliche Konsequenzen individueller Entscheidungen kollektivieren, kollektivieren wir zwangsläufig auch die Entscheidungen selbst.

Wenn die Solidargemeinschaft für meine Lunge zahlt, beansprucht sie das Recht, über meine Zigarette zu bestimmen. Wenn sie meine Rente garantiert, will sie mein Konsumverhalten diktieren. Und wenn sie jede Konsequenz meiner Lebensführung auffängt, sitzt sie über kurz oder lang an meinem Tisch und isst von meinem Teller.

Der lückenlos versorgende Staat wird so unweigerlich zum lückenlos bevormundenden Staat.

Die einzig tragfähige Lösung kann nicht darin bestehen, das menschliche Leben immer weiter einzuschränken, damit das Kollektiv bloß kein finanzielles Risiko trägt. Die Lösung lautet, die Verantwortung wieder dorthin zurückzuverlagern, wo die Entscheidung getroffen wurde: zum Einzelnen.

Man kann, meinetwegen, über eine minimale Grundsicherung sprechen, damit niemand auf der Straße verhungern muss. Aber eine solche Absicherung darf kein Freifahrtschein sein, der jede Fehlentscheidung von ihren Konsequenzen entkoppelt.

Wer sein Vermögen sehenden Auges verprasst, hat schlicht keinen moralischen Anspruch darauf, auf Kosten anderer denselben Lebensstandard zu genießen wie jemand, der jahrzehntelang entsagt und vorgesorgt hat.

Freiheit ohne Konsequenzen ist keine Freiheit, sondern ein Wunschkonzert auf fremde Rechnung.

Die ultimative Selbstbestimmung

Bereits John Stuart Mill formulierte im 19. Jahrhundert den zeitlosen Grundsatz, dass Zwang gegen einen Erwachsenen ausschließlich dazu gerechtfertigt ist, den Schaden von anderen abzuwenden, niemals aber, um ihn zu seinem eigenen Glück zu nötigen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat diese Logik in ihrer denkbar radikalsten Konsequenz bestätigt.

In seinem Grundsatzurteil zum selbstbestimmten Sterben stellte das Gericht klar, dass sogar der Entschluss, das eigene Leben zu beenden, als Ausfluss autonomer Selbstbestimmung zu respektieren ist, völlig unabhängig davon, ob Staat oder Gesellschaft diese Entscheidung für objektiv vernünftig, nachvollziehbar oder tragisch hält.

Wenn dem Bürger vom höchsten Gericht der Staatswissenschaften also das Recht eingeräumt wird, über sein eigenes Sein oder Nichtsein zu befinden, wird es vollends absurd, wenn ein Ministerium meint, ihn beim Feierabendbier, bei der Tüte Erdnüsse oder bei der privaten Altersvorsorge wie ein Kleinkind gängeln zu müssen.

Ein erwachsener Mensch besitzt seinen Körper und sein Leben nicht nur dann, wenn er kluge Entscheidungen trifft. Er besitzt sie auch dann, wenn er fatale Fehler macht, sich ruiniert oder schlicht Mist baut.

Das mag tragisch sein, schmerzhaft und gelegentlich spektakulär bescheuert, aber es bleibt unumstößlich sein Leben.

Ich muss nicht gutheißen, was mein Nachbar tut, um sein Recht darauf zu verteidigen. Ich muss lediglich anerkennen, dass meine persönliche Abratung kein Eigentumsrecht an seiner Existenz begründet.

Wer keine Fehler machen darf, ist nicht frei, sondern lediglich besonders umfassend beaufsichtigt.

Deshalb muss Freiheit auch für Idioten gelten. Schon aus reinem Eigennutz.

Denn in der Vorstellung irgendeines anderen Idioten bist du garantiert selbst einer.

Bleib frei im Kopf.


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