15. September 2026 16:00

Option Machtwechsel Chancen und Risiken einer AfD-Landesregierung

Die Brandmauersprengung erfolgt an der Wahlurne

von Christian Paulwitz drucken

Politik: Symbolische Darstellung einer möglichen AfD-Regierung
Bildquelle: Redaktion Politik: Symbolische Darstellung einer möglichen AfD-Regierung

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt liegt sie auf dem Tisch: Die Ablösung einer Landesregierung aus Kartellparteien durch eine AfD-Regierung ist eine realistische Option geworden. Dass dazu unter Umständen nicht einmal ein Koalitionspartner benötigt wird, ist nun denkbar, wenn auch für Sachsen-Anhalt heute noch unwahrscheinlich; vor ein oder zwei Jahren hätte es überhaupt noch niemand für möglich gehalten.

Aus freiheitlicher Sicht hegt man ja im Allgemeinen keine allzu positiven Erwartungen gegenüber Regierungen, egal welcher. Doch in der trostlosen Situation des von Kartellparteien fett gefütterten, räuberischen und mit unzähligen von der Staatsbeute abhängigen Interessengruppen verfilzten Staatsapparats darf durchaus die Frage gestellt werden, welche Chancen zumindest für mehr Freiheit und weniger Staat bei einer AfD-Regierung gesehen werden können, aber auch, welche Risiken bestehen. Das Parteienkartell fühlt sich jedenfalls in der Behauptung seiner Beute, die es nach einem Wort des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim mit dem Staat gemacht hat, ernsthaft bedroht, so viel kann festgestellt werden. Durfte vor der Wahl in Sachsen-Anhalt noch ein hoher Funktionär der Polizeigewerkschaft und früherer Grenzbeamter des antifaschistischen Schutzwalls – einer Art barbarischer Vorläufer der Brandmauer – einigermaßen unverhohlen die Forderung eines Polizeiputsches gegen eine mögliche AfD-Landesregierung erheben, plaudert man nun nach der Wahl ganz locker über die Option eines Putsches gegen die Landesregierung von oben unter Anwendung des Bundeszwangs nach Artikel 37 GG, etwa im Zusammenhang mit dem Landesamt für Verfassungsschutz. Bei diesem dürften sich nämlich – sollte es tatsächlich zu dem unwahrscheinlichen Fall eines AfD-geführten Innenministeriums kommen – ähnlich hektische Unterlagenvernichtungsszenen abspielen wie nach dem Herbst 1989 bei der DDR-Staatssicherheit; unter höherem Zeitdruck, dafür mit weniger Papier und mehr Terabytes. Die erstmalige Anwendung des Bundeszwangs wäre zwar, liest man besagten Artikel 37 im Wortlaut, als präventive Maßnahme grob grundgesetzwidrig, aber was bedeutet das heute schon noch, wenn unsere Kartelldemokratie gerettet werden muss, whatever it takes?

Nehmen wir einmal an, in nicht allzu ferner Zukunft könnte in einem Bundesland eine AfD-Landesregierung mit Parlamentsmehrheit ohne Koalitionspartner gebildet werden und durchsetzen, wofür sie zuvor geworben hat. – Welche positiven Konsequenzen dürften wir mit einiger Berechtigung erwarten und welche Hoffnungen würden vermutlich eher enttäuscht?

Da wäre zunächst die Aufkündigung des Medienstaatsvertrags, früher genannt Rundfunkstaatsvertrag. Er müsste juristisch sauber vorbereitet und früh in der Legislaturperiode angegangen werden, denn die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Kippt bis dahin die Landesregierung, wäre nichts gewonnen: ein zusätzlicher Ansporn für den Staatsfunk, noch einmal zu zeigen, was er kann. Das Thema stünde aber sicher weit oben auf der Agenda einer AfD-Landesregierung. Hält sie lange genug, bin ich optimistisch, dass das gemacht würde; die AfD-Anhänger wollen das meines Erachtens überwiegend.

Bei der Abschaffung oder wenigstens Einschränkung des Schulzwangs, wie in Sachsen-Anhalt teilweise gefordert, bin ich weit weniger optimistisch. Eine unerfahrene Landesregierung, die in den ersten Monaten noch ganz andere Probleme hat, müsste im zuständigen Ministerium ein Gesetz erarbeiten, das dann auch bei der AfD-Anhängerschaft Zustimmung fände. Dort gibt es den wunden Punkt, dass die Lockerung des Schulzwangs auch die heranwachsende islamische Gegenkultur der staatlichen Schulaufsicht entziehen würde. Nicht, dass die irgendwann sinnhaft und erfolgreich gewesen wäre, aber der regierungsgläubige Wähler möchte eben, dass „seine“ Regierung, wenn sie mal an der Macht ist, Zwang gegen diejenigen ausübt, mit denen sich der Wähler nicht so sehr identifiziert. So läuft nun mal das politische Spiel der Demokratie. Heikler Gesetzestext, Wenn und Aber, bürokratische Regelungen und am Ende wird gar nichts daraus, weil politisch nichts zu gewinnen ist.

Das Ausländerrecht ist Bundessache, aber Abschiebungen sind Ländersache. Von der AfD würde die konsequente Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern erwartet. Ob sie das als Landesregierung auch durchsetzen kann, ist eine ganz andere Frage. Die verwaltungstechnischen Hürden, die Behinderung der Identitätsfeststellung und die unterminierende Arbeit der Migrationsindustrie werden große Hindernisse sein. Der Wille wird da sein, aber das Enttäuschungspotenzial ist gegeben.

Die interessantesten Projekte wären die Aufarbeitung der Coronajahre und des NGO-Sumpfes sowie die Untersuchung der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Oppositionsbekämpfung – und, und, und. Es wäre zu erwarten, dass diese angegangen würden, weil sie entweder von der AfD-Anhängerschaft gefordert werden oder von erheblichem Parteiinteresse sind. Das begrenzte personelle Reservoir der AfD kann dabei Fluch und Segen sein. Unterstützung, etwa bei der Corona-Aufarbeitung, gibt es aus dem Umfeld; das Thema Verfassungsschutz muss aber zu wesentlichen Teilen aus der Partei heraus bearbeitet werden. Andererseits ist die Nachfrage nach Posten und Pöstchen womöglich deutlich niedriger als im Kartellparteiendurchschnitt. Das erleichtert den Abbau von Strukturen über diejenigen hinaus, die dem politischen Gegner als abhängige Unterstützungsfelder dienten, und nicht nur deren Reduzierung. Der Landeshaushalt würde es danken.

Ob das tatsächlich eine realistische Perspektive ist, liegt weniger an „der AfD“, die kein handelndes Wesen ist, als an den konkreten Personen als Akteuren sowie deren Kompetenz und Interessen. Das ist ja die Krux der Politik als solcher, dass Personen, die stets nach ihren Interessen handeln, über andere gesetzt werden. Dass dadurch wenigstens etwas Besseres herauskommt als mit den Personen zuvor, ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Mit Einflussnahme von außen ist stets zu rechnen.

In jedem Fall wäre eine AfD-Landesregierung keine Wende, sondern ein Projekt mit hohem Risiko vorzeitigen Abbruchs oder innerer Korrumpierung. Eine tatsächliche Wende muss von der Bevölkerung getragen werden – die mag mehr und mehr bereit sein für eine Wende bei der Frage, welche Regierung sie bevormunden soll, wobei die Kartellparteien zunehmend als austauschbar gesehen werden, doch noch kaum für eine Wende zu mehr Freiheit und deutlich (!) weniger Staat. Viele fühlen sich abhängig und hoffen, es werde schon werden, wenn man nur endlich den gröbsten Unfug bleiben lässt. Es wird noch weitgehend massiv unterschätzt, wie pleite das Land ist. Zudem könnte auf Landesebene eine echte Wende nur unter der Sezessionsoption erfolgversprechend angegangen werden, um sich dem Regulierungsnetz von oben zu entziehen.


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