Pressefreiheit: Donald Trump muss CNN und andere verbannte Medien wieder ins Weiße Haus lassen
Unklare Sicherheitsbegründungen reichen nicht
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Donald Trump hat mehreren Medienhäusern wie CNN, MS NOW und Politico den Zugang zum Weißen Haus entzogen. Ein US-Bundesgericht hat diese Sperre nun als wahrscheinlich verfassungswidrig aufgehoben. Begründet wurde der Ausschluss vom Präsidialamt unter anderem mit „nationaler Sicherheit“; die betroffenen Medien sprechen von einer Bestrafung wegen missliebiger Berichterstattung.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer einen Raum oder eine Einrichtung kontrolliert, darf über Zugang regeln. Wer aber staatliche Macht ausübt, kann sich nicht wie ein beliebiger Eigentümer verhalten und unliebsame Stimmen nach politischem Geschmack aussperren. Das ist der Kern des Problems: Hier wird nicht Eigentum verteidigt, sondern Herrschaft verwendet, um Information zu filtern. Der Staat ersetzt Einwilligung durch Zwang und nennt das dann Ordnung.
Dass Trump von „Fiktion und Lügen“ spricht, ändert daran nichts. Auch schlechte, einseitige oder ärgerliche Berichterstattung begründet kein Recht, Journalisten kollektiv auszuschließen. Meinungsfreiheit zeigt sich gerade dort, wo man mit Kritik leben muss. Wer Medien nur dann duldet, wenn sie freundlich berichten, hat Pressefreiheit nicht verstanden. Er verlangt Loyalität.
Auch das nationale-Sicherheit-Argument trägt hier nur, wenn es konkret, eng und überprüfbar wäre. Davon ist nach dem geschilderten Vorgang nichts zu sehen. Pauschale Sicherheitsbehauptungen sind der Standardvorwand politischer Macht. Sie erlauben es, jeden Einspruch als Risiko zu behandeln und jede Kontrolle als Störung. Genau so wächst Verwaltungswillkür: erst bei der Akkreditierung, dann bei der Zutrittsvergabe, am Ende bei der Definition dessen, was noch berichtet werden darf.
Die eigentliche Gefahr liegt nicht darin, dass Trump einzelne Medien angreift. Die Gefahr liegt darin, dass staatliche Stellen Zugang, Information und berufliche Teilhabe als Druckmittel einsetzen. Wer entscheiden darf, muss auch haften. Ein Präsidialamt, das Kritiker ausschließt, muss sich deshalb nicht auf sein Hausrecht berufen, sondern auf die Frage, ob es überhaupt befugt ist, politische Loyalität zur Bedingung für Zugang zu machen. Genau diese Befugnis fehlt.
Freie Medien brauchen keinen Schutz vor Kritik. Sie brauchen Schutz vor politischer Sperrgewalt. Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Tätigkeit und Berichterstattung durch Machtanmaßung verdrängt werden. Wer diese Grenze überschreitet, beschädigt nicht nur einzelne Redaktionen, sondern das Prinzip freier Öffentlichkeit selbst.
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.

