Bundesgerichtshof: Muss Facebook rechtswidrige Memes aufspüren?
Künasts Klage berührt Grenzen privater Inhaltskontrolle
Vor dem Bundesgerichtshof geht es darum, ob Meta nach einer Meldung nicht nur ein konkretes Facebook-Meme mit einem falschen Künast-Zitat löschen muss, sondern auch sinngleiche Varianten aktiv aufspüren und entfernen soll. Hintergrund ist eine Klage der Grünen-Politikerin gegen den Plattformbetreiber, nachdem das Meme trotz Löschung immer wieder in ähnlicher Form auftauchte. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2025 in einem anderen Fall entschieden, dass Plattformbetreiber geeignete Maßnahmen gegen das Kopieren rechtswidriger Inhalte treffen müssen.
Der Streit zeigt ein bekanntes Muster der digitalen Regulierung: Aus einem konkreten Rechtsverstoß soll eine allgemeine Überwachungspflicht folgen. Genau dort beginnt das Problem. Wer von einem privaten Betreiber verlangt, Inhalte nach ihrem Sinngehalt zu durchsuchen, verschiebt die Verantwortung von demjenigen, der lügt oder beleidigt, zu demjenigen, der die technische Infrastruktur bereitstellt. Damit wächst der Druck, nicht nur gemeldete Inhalte zu löschen, sondern vorsorglich zu filtern, zu blockieren und im Zweifel zu viel zu entfernen.
Das klingt nach Schutz, bedeutet aber eine Ausweitung von Kontrolle. Sobald nicht mehr das einzelne beanstandete Posting zählt, sondern auch „inhaltlich gleiche“ Varianten, wird die Grenze unklar. Die Folge ist nicht mehr Rechtsklarheit, sondern ein Anreiz zur Vorsorge durch Overblocking. Plattformen werden eher zu viel sperren als zu wenig, weil Fehlentscheidungen für sie günstiger sind als die Suche nach einer präzisen Abgrenzung. Der Eingriff erscheint klein, verändert aber die Zuständigkeit. Aus einer Meldestelle wird schrittweise eine private Zensurinstanz.
Hinzu kommt: Ein Unternehmen, das Inhalte manuell auf ihren Sinngehalt prüfen soll, braucht dafür Personal, Systeme und Regeln. Das ist nicht kostenlos. Die Kosten werden am Ende auf Nutzer, Reichweite und Innovationsfähigkeit abgewälzt. Große Konzerne können solche Pflichten eher tragen als kleinere Anbieter. So stärkt Regulierung ausgerechnet die Marktführer, die sie angeblich zähmen soll. Das Problem liegt in der Anreizstruktur.
Wer Falschbehauptungen verbreitet, soll dafür haftbar gemacht werden. Wer jedoch eine Plattform betreibt, darf nicht in eine allgemeine Inhaltskontrolle gezwungen werden. Sonst wird aus dem Kampf gegen eine Lüge ein Instrument, das freie Kommunikation enger macht und die technische Mittlerrolle politisch auflädt. Das ist kein Gewinn an Rechtsstaatlichkeit, sondern eine Verschiebung von Freiheit zu Kontrolle.
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