04. November 2026 06:00

EU Das Märchen vom Friedensprojekt

Wie die EU Unfrieden stiftet

von Oliver Gorus drucken

Europas Wege: Freiwilliger Handel oder zentralisierte Kontrolle?
Bildquelle: Redaktion Europas Wege: Freiwilliger Handel oder zentralisierte Kontrolle?

Frankfurter Frühjahrsmesse, März 1957: Kurz bevor sein Kanzler in Rom unterschreibt, vergleicht Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard die geplante Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit einem gepanzerten Automobil: überdimensionale Bremsen, ein unterentwickelter Motor, und am liebsten bleibe das Ding stehen. In kleineren Runden nannte er die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft „kleineuropäische Inzucht“ und „volkswirtschaftlichen Unfug“, und zwar so oft, dass sich der französische Botschafter im Kanzleramt beschwerte.

Der ordoliberale Vater des Wirtschaftswunders wollte eine große Freihandelszone mit Großbritannien, Skandinavien, der Schweiz und Österreich, mit allen Ländern der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, jener Organisation, die seit 1948 die Marshallplan-Hilfe verteilte und nebenbei die Handelskontingente in Europa abbaute. In einer Freihandelszone entfallen die Zölle zwischen den Mitgliedern, und jedes Land behält seine eigene Handelspolitik gegenüber dem Rest der Welt. Eine Zollunion zieht dagegen eine gemeinsame Mauer nach außen hoch, den gemeinsamen Außenzoll, und diese Mauer braucht dann eine Behörde, die sie verwaltet und bewacht. Die Brüsseler Bürokratie war geboren. Die Bundesrepublik wickelte 1955 gerade einmal ein Viertel ihres Außenhandels mit den fünf späteren Partnern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ab. Erhard war das Projekt von vorne bis hinten zuwider.

Adenauer ging es aber gar nicht um Wirtschaft, für ihn war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft das „Sprungbrett“ zurück in die Außenpolitik und zum Wohlwollen Washingtons. Erhard verlor die konzeptionelle Auseinandersetzung und musste die Verträge, die er für eine Fehlentwicklung hielt, im Bundestag auch noch selbst vertreten. Er tat es zähneknirschend und bemängelte „zaghaften Geist“, Furcht vor dem Wettbewerb und zu viele Ausweichklauseln. Seine große Freihandelszone scheiterte im November 1958 am Widerstand aus Paris. Leider.

In der Montanunion von 1951 unterstellten Paris und Bonn Kohle und Stahl einer gemeinsamen Hohen Behörde. Schlügen Renault und Daimler-Benz so etwas vor, riefe jeder Wettbewerbshüter: Kartell! Nur saßen die Mitglieder dieses Kartells in den Ministerien, und abgesprochen werden bis heute Steuern und Regeln für die eigenen Bürger, um jeden Wettbewerb der Standorte zu unterdrücken.

Wenn die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die zur Europäischen Gemeinschaft und dann zur Europäischen Union wurde, auch bis heute wirtschaftlich kaum als Erfolgsprojekt gelten kann, so bestehen die meisten Adepten des politmedialen Mittelstrahls doch darauf, dass dem supranationalen Staatenverbund eine befriedende Wirkung zukomme: Ein Krieg zwischen Deutschland und Frankreich sei heute kaum vorstellbar und die Europäische Union sei ein „Friedensprojekt“. 2012 würdigte das norwegische Nobelkomitee den Beitrag der Europäischen Union für mehr als sechs Jahrzehnte Frieden, Versöhnung und Demokratie.

Dass in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg eine beispiellos kriegsarme Zeit herrscht, stimmt tatsächlich, nur gebührt Brüssel dafür wenig Dank. Als die Hohe Behörde 1952 ihre Arbeit aufnahm, gab es die NATO schon seit drei Jahren, amerikanische Divisionen standen am Rhein, und die Sowjetarmee an der Elbe sorgte dafür, dass Franzosen und Deutsche andere Sorgen hatten als Elsass und Saar. Die atomare Abschreckung hielt den Frieden, und aus Erbfeinden Kunden gemacht haben Marktwirtschaft und offener Handel, die eine Freihandelszone à la Erhard billiger geliefert hätte, ganz ohne protektionistische Mauer drumherum.

Der Beitrag zum Frieden ist eine oft gehörte Überhöhung, gleichzeitig wird beim Unfrieden und Zwist, den die Europäische Union verbreitet, gerne untertrieben. Die Liste ist lang, hier nur drei Beispiele:

Jacques Baud, Schweizer, früherer Oberst und Nachrichtendienstler, steht seit dem 15. Dezember 2025 als angebliches „Sprachrohr prorussischer Propaganda“ auf der Sanktionsliste der Europäischen Union, ohne Beweisaufnahme, ohne Urteil und ohne vorherige Anhörung. Sein Vergehen: Er hat eine kenntnisreiche und vor allem eigene Meinung zum Ukraine-Konflikt öffentlich geäußert. Auf dieser Liste zu stehen, ist kein Vergnügen: Sein komplettes Vermögen, alle seine Bankkonten und wirtschaftlichen Ressourcen sind eingefroren. Und weil er in Brüssel lebt, sitzt er dort fest, im faktischen Hausarrest durch ein Ein- und Durchreiseverbot innerhalb der Europäischen Union. Niemand darf mit ihm Geschäfte machen oder ihm Geld zur Verfügung stellen. Beschlossen wurden diese drakonischen Maßnahmen nicht von einem Richter aufgrund von legitimierter Rechtsprechung, sondern von Regierungsvertretern am Konferenztisch. Am 8. Oktober hat der Rat der Europäischen Union die Maßnahme nochmal um ein Jahr verlängert, Bauds Klage vor dem Gericht der Europäischen Union läuft seit März.

Und dieser nicht demokratisch legitimierte und vollkommen außerhalb rechtsstaatlicher Übung stehende Autoritarismus ist kein Einzelfall. Alischer Usmanow stand bis 22. September 2026 ebenfalls auf der Tausende Personen und Organisationen umfassenden Sanktionsliste der Europäischen Union. Er ist ein Milliardär mit besten Drähten nach Moskau, gerade deshalb lohnt der Blick in seine Akte. Eine Behauptung des Rates der Europäischen Union, er sei Putins Strohmann gewesen, stammt laut seinem Anwalt Joachim Steinhöfel aus einem „Forbes“-Artikel, den das Landgericht Hamburg im Januar 2024 in diesem Punkt untersagt hat. Der Rat der Europäischen Union hielt die Behauptung dennoch aufrecht. Als Usmanow die Europäische Union in Hamburg deswegen verklagte, verweigerte der Präsident des Landgerichts kurzerhand die Zustellung der Klage nach Brüssel, weil das Auswärtige Amt nicht wollte, dass nationale Gerichte die Sanktionen „gar überprüfen“. Mit anderen Worten: Die Europäische Union soll weiterhin außerhalb des Rechts die Freiheit von Menschen willkürlich einschränken. Am 21. Oktober hat der Bundesgerichtshof das für rechtswidrig erklärt.

Beim Bekämpfen abweichender Meinungen mit Repressionen belässt es die Europäische Union aber nicht. In Warschau versuchte Ende Oktober eine vom ehemaligen Ratspräsidenten der Europäischen Union und heutigen polnischen Regierungschef Tusk installierte, aber noch nicht vom Staatspräsidenten vereidigte Verfassungsrichterin, den Präsidenten des Verfassungsgerichts und seinen Stellvertreter zu suspendieren und sich selbst zur Vorsitzenden zu erklären. Tusk hatte auf X verlauten lassen, dass er nicht zulassen werde, dass „die Rechte uns aus der Europäischen Union führt“. Darum ginge es in diesem Spiel. Und aus Brüssel ließ Justizkommissar McGrath wissen, das Gericht müsse „gemäß der polnischen Verfassung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“ funktionieren. Warum ein Verfassungsgericht eines souveränen Landes sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterordnen sollte, bleibt allerdings eine reine Machtfrage.

Die Polizei, die der Regierung untersteht, besetzte das Gelände und riegelte das Gebäude ab. Die offensichtlich vorab geplante Aktion wurde genau zu dem Zeitpunkt durchgeführt, als der gegenüber der Europäischen Union skeptische Staatspräsident Nawrocki zu einer Auslandsreise nach Afrika aufgebrochen war. Er kehrte allerdings sofort um, landete in Warschau und eilte zum Gerichtsgebäude, vor dem hunderte Polen protestierten. Er wühlte sich durch das Gedränge. Die besagte Verfassungsrichterin stellte sich ihm in einem symbolischen Showdown in den Weg, er schob sie beiseite und betrat das Gebäude. Wie der Machtkampf zwischen den Pro-EU-Kräften und den Contra-EU-Kräften in Polen nun ausgeht, ist noch offen, sicherlich wissen Sie beim Lesen schon wieder mehr als ich gerade beim Schreiben.

Jedenfalls klingt das alles nicht sehr friedfertig. Sloweniens Ministerpräsident Janez Janša zählte am 31. Oktober auf X zehn Dinge auf, die beim Beitritt seines Landes zur Europäischen Union niemand ohne Konsequenzen für möglich gehalten hätte, darunter eine annullierte Präsidentenwahl in Rumänien, die Polizei am polnischen Verfassungsgericht und das ausgerechnet von der brüsselfreundlichen Regierung Magyar abgeschaltete Nachrichtenprogramm im ungarischen Staatsfernsehen. „Es ist eine EU entstanden, die sich selbst vor sich selbst retten muss“, schrieb er.

Die Macht eines Kartells wächst, solange der Austritt teurer ist als der Gehorsam, und die Briten haben vorgeführt, wie teuer Brüssel den Exit macht. Erhards Freihandelszone hätte friedlich und freiheitlich jedem Land die Tür offengelassen: Abkommen kündigen, eigene Zölle behalten, fertig. Wer mitmachen will, ist willkommen, aber man kann jederzeit auch wieder gehen. Freiwillig eben, ohne Zwang und Gewalt, ohne Tricks, Putsche, Repressionen und Drohungen. Jedes Staatsvolk behielte die Kontrolle und Souveränität. Aber genau deshalb wollten die Machtpolitiker die Freihandelszone nicht.


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.