Pressefreiheit: Türkische Regierung erhöht Druck auf Medien im Internet
İFÖD meldet rund 1.300 betroffene Konten im September
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Die türkische Regierung geht erneut gegen unabhängige Medien im Netz vor. Ein Gericht ließ die Website von T24 und den X-Account der Redaktion sperren; laut der Organisation İFÖD betrafen im September rund 1.300 X-Accounts Sperrentscheidungen. Auch andere journalistische und menschenrechtliche Konten sind betroffen. Begründet werden die Eingriffe mit Vorwürfen wie „LGBT-Propaganda“ oder Störungen der öffentlichen Ordnung.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer ein Medium nicht kritisieren, widerlegen oder meiden will, sondern seinen Zugang blockiert, greift nicht in eine Debatte ein, sondern in die Verfügung über Information. Das ist ein Eingriff in die friedliche Nutzung eigener Kommunikationsmittel. Eine Redaktion produziert Inhalte auf eigener Seite, Journalisten nutzen Plattformen zur Verbreitung, Leser entscheiden über den Empfang. Wo diese Kette per Verbot unterbrochen wird, ersetzt politische Macht die Einwilligung der Beteiligten.
Besonders aufschlussreich ist die Begründung. Wenn ein Gericht pauschal eine ganze Website sperrt, obwohl sich der Vorwurf auf einzelne Beiträge oder auf eine politische Linie bezieht, fehlt jede saubere Verhältnismäßigkeit. Wer konkrete Inhalte beanstandet, müsste auch konkret vorgehen. Stattdessen wird das gesamte Nachrichtenangebot getroffen. Das ist keine präzise Rechtsanwendung, sondern kollektive Sanktion gegen unbeteiligte Leser und gegen eine Redaktion als Ganzes.
Dass solche Maßnahmen mit dem Schutz der Familie, der öffentlichen Ordnung oder ähnlichen Formeln gerechtfertigt werden, ändert daran nichts. Solche Begriffe dienen hier nicht der Klärung von Rechten, sondern der Ausweitung von Zugriff. Wenn Kritik an Regierung, Minderheiten oder Machtträgern unter Verdacht gestellt wird, entsteht kein Schutzraum, sondern ein Zwangsraum. Die Botschaft lautet: Berichte nur innerhalb der politisch geduldeten Grenzen, oder verliere Reichweite, Zugang und Arbeitsfähigkeit.
Hinzu kommt die ökonomische Wahrheit jeder Sperre: Wer Leser abschneidet, trifft nicht nur eine Redaktion, sondern deren Eigentum an Reichweite, Ruf und publizistischer Infrastruktur. Der Schaden wird nicht durch ein abstraktes Staatsinteresse getragen, sondern durch diejenigen, die nichts zugestimmt haben. Verantwortlich ist am Ende nicht das Medium, das berichtet, sondern die Stelle, die den Zugang blockiert.
Wer Macht nicht kontrolliert, will keine Information, sondern Ruhe. Freiheit der Presse beginnt nicht bei wohlgefälligen Inhalten, sondern bei der Anerkennung, dass friedliche Veröffentlichung keiner politischen Erlaubnis bedarf. Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum und eigene Kommunikation kriminalisiert wird.
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