Eigentum: Dobrindt macht Ernst gegen Rot-Rot-Grün: So soll das Anti-Enteignungs-Gesetz für Berlin aussehen
Entschädigungen sollen sich am Verkehrswert orientieren
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant laut Bericht ein „Investitionsschutzgesetz“, das geplante Enteignungen in Berlin erschweren oder verhindern soll. Hintergrund sind Sondierungen von Linken, Grünen und SPD, die eine Vergesellschaftung von rund 150.000 Wohnungen ins Auge fassen und dafür eine Entschädigung weit unter dem Verkehrswert nennen. Der Bund will dem mit Vorgaben zum Verkehrswert, zur Auszahlung in Geld und zu strengen Hürden für jede Vergesellschaftung begegnen.
Das klingt auf den ersten Blick nach einer schlichten Abwehrmaßnahme gegen linken Zugriff. In Wahrheit zeigt die Debatte vor allem eines: In Berlin wird wieder einmal so getan, als könne man Wohnungsnot mit Eigentumsentzug behandeln. Natürlich nur zu unserem Besten. Erst schafft die Politik mit Reglementierung, Misswirtschaft und Knappheitsphantasien das Klima, in dem Wohnungen politisch zum Beutegut erklärt werden, dann tritt der nächste Apparat auf den Plan und verspricht Schutz vor dem vorhersehbaren Wahnsinn. Die Bürokratie entdeckt ein Problem, das ohne sie deutlich kleiner wäre.
Dass Dobrindt ausgerechnet mit Verkehrswert, Geldentschädigung und dem Zwang, erst alle anderen Mittel auszuschöpfen, dagegenhält, ist kein liberaler Befreiungsschlag. Es ist eher Schadensbegrenzung im Gewand großer Prinzipien. Wer Eigentum ernst nimmt, braucht kein feierliches Gutachtenritual, sondern eine klare Grenze: Was jemand rechtmäßig besitzt, wird nicht per politischer Mehrheit in ein öffentliches Verteilungsprojekt umetikettiert. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet. Genau diese Logik steckt hinter dem Vergesellschaftungsfieber der Linken: Wer mit dem Ergebnis unzufrieden ist, greift nicht den eigenen Irrtum an, sondern das Eigentum anderer.
Besonders hübsch ist die moralische Verpackung. Enteignung heißt dann plötzlich „Schutz“, „Vergesellschaftung“ oder „notwendige Maßnahme“. Sprachkosmetik für einen simplen Zugriff. Ausgerechnet jene, die den Wohnungsmarkt mit politischen Eingriffen fesseln, geben sich als Problemlöser. Erst die Brechstange, dann die Krokodilstränen über fehlende Wohnungen. Ein klassischer Fall von Planwirtschaft mit emotionaler Beleuchtung.
Wenn der Bund das Berliner Vorhaben tatsächlich stoppen will, ist das kein Zeichen staatlicher Klugheit, sondern ein Eingeständnis des nächsten Konflikts im Machtkartell: Hier prallen zwei Sorten politischer Übergriffigkeit aufeinander. Die eine will beschlagnahmen, die andere kontrollieren. Für den Eigentümer macht das wenig Unterschied. Er soll am Ende nur darauf vertrauen, dass irgendeine Instanz ihn vor der anderen schützt. Ein verlässliches Modell für Freiheit ist das nicht. Eher ein Wettstreit darum, wer die bessere Begründung für den Zugriff liefert.
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