Niedersachsen: OVG Lüneburg: AfD darf in Niedersachsen weiter überwacht werden
Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bleibt vorläufig bestehen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD weiter als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu zählen Telefonüberwachung und der Einsatz von V-Leuten. Die Partei hatte sich gegen die Einstufung gewehrt, scheiterte aber im Eilverfahren erneut; das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Natürlich soll das alles dem Schutz der Demokratie dienen. In der Praxis klingt es eher nach dem altbekannten Ritual: Erst wird eine Partei zur Gefahr erklärt, dann darf der Apparat aufrüsten, und am Ende soll ausgerechnet die Überwachung die freiheitliche Ordnung retten. Eine schöne Schleife. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet. Wer politisch auf der falschen Seite steht, bekommt die volle Aufmerksamkeit des Staates, inklusive Ohr an der Leitung und Spitzel im Umfeld. Das nennt man dann nicht Machtpolitik, sondern „nachrichtendienstliche Mittel“.
Besonders bemerkenswert ist die moralische Selbstgewissheit, mit der solche Eingriffe daherkommen. Da wird ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“ als Angriff auf die Verfassung gelesen, und aus der Kritik am System wird gleich der Beweis für dessen Feindseligkeit gebastelt. Ob die AfD politisch unerquicklich, autoritär oder schlicht widerwärtig ist, ändert an einem Punkt nichts: Ein Staat, der sich von eigenen Diensten die Gesinnung der Opposition ausleuchten lässt, beweist nicht Stärke, sondern Nervosität. Die Bürokratie entdeckt ein Problem, das ohne sie deutlich kleiner wäre.
Das ist der eigentliche Kern dieser deutschen Verwaltungskunst: Wer sich selbst zum Hüter des demokratischen Spiels erklärt, betrachtet jeden Gegner nicht als politischen Konkurrenten, sondern als Sicherheitsfall. So wird aus Debatte Kontrolle, aus Opposition ein Verdachtsmoment und aus der Machtfrage eine Frage des Aktenzeichens. Sehr beruhigend, wenn die Institutionen, die bereits alles beobachten wollen, sich dann auch noch für die einzigen halten, die wissen, was beobachtet werden darf.
Dass das Hauptsacheverfahren noch aussteht, passt ins Bild. Vorläufige Urteile, vorläufige Gewissheiten, vorläufige Macht. Am Ende bleibt die alte Lehre: Wer den Staat mit immer neuen Befugnissen gegen unliebsame Kräfte ausstattet, bekommt nicht weniger Machtmissbrauch, sondern mehr davon. Und wenn die Überwachung zur Normalform der Politik wird, ist die Freiheit nicht geschützt, sondern bereits im Ausnahmezustand.
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