Verfassungsdebatte: Braucht Deutschland einen Präsidenten?
Direktwahl und freiheitlicher Amtsinhaber als mögliche Alternative
von Thomas Jahn drucken
Braucht Deutschland einen Präsidenten?
Aus libertärer Sicht dürfte die Antwort auf diese Frage klar sein: Natürlich nicht!
Doch auch aus aktuellem Anlass lohnt es sich, dieser Frage intensiver nachzugehen: Die nächste Wahl steht bereits im Januar 2027 bevor. Die bloße Existenz von Staatsämtern sagt über ihre Berechtigung und die damit verbundenen Möglichkeiten noch nicht viel aus. Immer kommt es auch darauf an, von wem das Amt ausgeübt wird. Dem Bundespräsidenten stehen bekanntlich keine echten Machtbefugnisse zur Verfügung. Anders als in der Weimarer Reichsverfassung kann der Bundespräsident den Regierungschef aus eigener Machtvollkommenheit weder ernennen noch entlassen. Nur der Bundeskanzler hat die Macht, die Auflösung des Parlaments herbeizuführen: Er stellt die Vertrauensfrage, der Bundestag verweigert ihm mehrheitlich das Vertrauen, und anschließend schlägt er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vor. Nur dann tritt der Bundespräsident auf den Plan und ruft Neuwahlen aus. Er kann natürlich weder mit Dekreten noch mit einem wie auch immer gearteten Notstandsrecht regieren. Der Oberbefehl über die Streitkräfte liegt beim zuständigen Verteidigungsminister und im Kriegsfall beim Bundeskanzler.
Die Idee, dieses völlig machtlose Amt, das zu Recht mit der Stellung eines Staatsnotars verglichen wurde, abzuschaffen, erscheint daher mehr als naheliegend. Ähnlich wie in den Bundesländern könnten protokollarische Aufgaben und die formale Entscheidung über die Auflösung des Bundestags vom jeweiligen Parlamentspräsidenten übernommen werden. Die Ernennungsurkunden für Beamte und Richter oder die Ehrenurkunden bei den Bundesjugendspielen – gibt’s die überhaupt noch? – könnte auch der Bundeskanzler unterzeichnen.
Nur eine Aufgabe kann theoretisch höhere Anforderungen an das höchste Staatsamt stellen: die Ausfertigung, also das Unterzeichnen von Gesetzen. Denn jedes Bundesgesetz bedarf für sein Inkrafttreten der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Dabei ist dessen Prüfungsrecht allerdings auf das formal korrekte Zustandekommen des Gesetzes beschränkt. Daher ist allgemein anerkannt, dass der Bundespräsident seine Unterschrift nur verweigern darf, wenn er von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes überzeugt ist. In der Praxis könnte freilich jeder Amtsinhaber den Begriff „verfassungswidrig“ denkbar weit auslegen. Beispiele aus jüngster Zeit finden sich schnell: Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom April 2021 – genannt „Bundesnotbremse“? Zweifelsohne verfassungswidrig! Das Haushaltsgesetz des Bundes 2026 mit der Finanzierung von konsumtiven, also laufenden Ausgaben über die sogenannten Sondervermögen? Natürlich verfassungswidrig! Oder die Neufassung des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 des Strafgesetzbuchs mit seiner Ungleichbehandlung von Politikern und „normalen“ Bürgern? Evident verfassungswidrig.
Ein Bundespräsident mit Courage hätte in den zurückliegenden zehn Jahren sicher viel Unheil verhindern können. Wagen wir ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, die Volkswahl des Bundespräsidenten wäre endlich als demokratische Selbstverständlichkeit erkämpft worden und ein deutscher Javier Milei säße nun in Schloss Bellevue, genauer gesagt in der neuen präsidialen Übergangsunterkunft in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs. Dieser erste deutsche Bürgerpräsident hätte nicht nur unzählige Gesetze zumindest vorerst stoppen können. Er hätte mit Veranstaltungen, mit Reden bei diversen Staatsakten und mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an prominente Freigeister, Regierungskritiker oder allgemein an freiheitlich denkende Bürger eine Bresche in politische Brandmauern sprengen und die intellektuelle Ödnis der Berliner Republik befruchten können. Er hätte zumindest ein kleines Fenster der Freiheit geöffnet, um den neosozialistischen Mief der vergangenen 28 Jahre langsam entweichen zu lassen, der sich während der Dauerregierungszeit der grünbewegten, schwarz gesprenkelten Sozialdemokraten angestaut hat.
Aber das ist aktuell leider auch nur ein Traum, der nicht allzu bald in Erfüllung gehen dürfte.
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