14. März 2024 11:00

Teillegalisierung von Cannabis Cann noch a bisschen dauern …

Die Justiz jammert zu Unrecht

von Sascha Koll

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Bildquelle: KI: Midjourney Deutsche Justiz: Justitia schlägt die Hände über dem Kopf zusammen

„Verlogen, rechtsstaatsfeindlich und scheinheilig“, so nennt mein Lieblings-Youtube-Anwalt Konstantin Grubwinkler die Begründung der Justiz, die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April scheitern zu lassen.

Am 22. März soll der Bundesrat darüber entscheiden, ob Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert wird oder nicht. Eigentlich ist dieses Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, doch der Bundesrat kann beschließen, das Gesetz dem Vermittlungsausschuss vorzulegen, und es dadurch verzögern und im schlimmsten Fall sogar verhindern.

Ein Grund für einen Verweis zum Vermittlungsausschuss könnte die Justiz sein, die angeblich einer Überforderung ins Auge schaut. Denn zum 1. April soll nicht nur der Besitz von 25 beziehungsweise 50 Gramm Cannabis legal werden, sondern auch Amnestie für bereits begangene Taten ausgesprochen werden. Die Reststrafe für ebendiese – gleich ob Haft- oder Geldstrafe – müsste dann erlassen werden. „Die Gerichte müssen die alten Urteile also überprüfen. Das ist den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu viel Arbeit und viele jammern jetzt“, so Grubwinkler. Ihre befürchtete Überforderung hätten sie jedoch seit Langem verhindern können.

Die Justiz habe laut dem Strafrechtsanwalt Grubwinkler ausreichend Zeit gehabt – ein halbes Jahr seit der ersten Lesung im Bundestag, neun Monate seit dem ersten Referentenentwurf, zwei Jahre, seitdem im Koalitionsvertrag die Legalisierung beschlossen wurde, und weitere 30 Jahre, seitdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Kriminalisierung und Verurteilung von Konsumenten grundrechtswidrig gegen das Übermaßverbot verstoßen. Grubwinkler rechnet regelrecht mit der Justiz ab: „Ihr hattet 60 Jahre Zeit seit Einführung des Betäubungsmittelgesetzes, 60 Jahre fehlgeleiteter Drogenpolitik, fehlender Prävention, fehlender Aufklärung, Kriminalisierung, Stigmatisierung und Entsozialisierung von Konsumenten. Ihr hattet alle Zeit der Welt, das Unrecht, das ihr verursacht habt, wiedergutzumachen oder zumindest zu beenden. Und jetzt, wenige Tage bevor das Cannabisgesetz in Kraft treten soll, bevor endlich Vernunft einkehren soll, wenige Tage vorher fällt euch ein, dass es ja doch zu viel Arbeit ist.“

Es gibt laut Konstantin Grubwinkler viele Gerichte und Staatsanwaltschaften, die sich mittlerweile ausdrücklich für ein Inkrafttreten zum 1. Oktober einsetzen. Die neue Richtervereinigung müsse man ausnehmen, da sie sich ausdrücklich für das Inkrafttreten am 1. April ausgesprochen hätte. Doch für viele scheint es zu viel Arbeit, rechtswidrige Urteile zu korrigieren oder zumindest die Strafen zu erlassen. Deswegen soll das Ganze noch ein paar Monate so weitergehen. Ein paar Monate „rechtswidriger Urteile, rechtswidriger Geldstrafen, rechtswidriger Haftstrafen“, die dann auch wieder aufgerollt werden müssen. Es ist so makaber, wie es sich anhört: „Es sitzen vielleicht Menschen im Gefängnis wegen Delikten, die dann legal sein werden, und da nehmen wir uns jetzt einfach mal noch ein halbes Jahr Zeit, weil wir … – es ist uns zu viel Arbeit.“

Das größte Problem sei laut Grubwinkler nicht einmal, dass das Gesetz erst am 1. Oktober in Kraft treten könnte, sondern „dass das Gesetz komplett scheitern wird“ und damit eine historische Chance vertan werden könnte.

Strafrechtler Grubwinkler stellt meiner Meinung nach genau die richtigen Fragen, da die Teillegalisierung nicht erst seit gestern im Gespräch ist: „Warum habt ihr euch nicht die letzten 30 Jahre an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehalten und habt solche Delikte konsequent eingestellt wegen Geringfügigkeit, wegen geringer Menge zum Eigenbedarf nach Paragraph 31a BtMG, von mir aus wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage? Warum? Und täglich werden auch heute noch Entscheidungen getroffen, es gibt solche Verurteilungen, die auch heute schon einzustellen wären. Das heißt, ihr produziert heute noch Urteile, die dann korrigiert werden müssen.“ Sein Unverständnis spricht mir aus dem Herzen. Warum zur Hölle muss man unbedingt konsequent hart abstrafen, wenn man ohnehin weiß, dass die Teillegalisierung ins Haus steht und man bereits jetzt die juristischen Mittel hat, die Strafverfahren einzustellen? Damit hätte sich die Justiz die gefürchtete Arbeit ersparen können.

Noch lächerlicher wird es mit Staatsanwälten, die behaupten, sie würden sich strafbar machen, wenn sie die Urteile nicht sofort – ab Inkrafttreten in der ersten Sekunde – korrigierten. Grubwinkler geht davon aus, dass dies eine Ausrede ist: „Gibt’s da draußen tatsächlich jemand, der dieser Meinung ist? Ich kann es mir, denke ich, nicht vorstellen. Also auch die Hardliner oder die härtesten Hardliner unter den Staatsanwälten werden wohl nicht davon ausgehen, dass das der Fall ist.“

Während einer Bundestagsdebatte spricht ein ehemaliger Richter das aus, was sich so viele Legalisierungsgegner denken: „Die Legalisierung bringt für die Justiz und für die Polizei ja kaum Erleichterung, weil die ganzen Delikte, die dann legal werden – 20 Gramm, 25 Gramm, zwei Pflanzen –, das sind ja alles die kleinen Delikte, die ja auch heute schon die Polizei und die Staatsanwaltschaft und die Gerichte kaum beschäftigt haben, weil die haben wir ja sowieso kaum mehr verfolgt beziehungsweise die meisten eigentlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.“ Ein Widerspruch, denn es wird ja gerade der Anschein erweckt, dass viele Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, sondern mit dem neuen Gesetz wieder aufgerollt werden müssten. Grubwinkler dazu: „Gibt es jetzt eh kaum so kleine Fälle und die sind alle so einfach abzuarbeiten, weil ihr die alle eingestellt habt? Oder habt ihr jetzt Tausende von Fällen zu korrigieren und auf Korrektur zu prüfen, die vielleicht der Amnestieregelung unterfallen? Ihr könnt nicht beides haben.“

Es wird also noch einmal knapp um die Teillegalisierung. Momentan hat Grubwinkler jedoch noch die Hoffnung, dass sich keine Mehrheit für den Verweis zum Vermittlungsausschuss findet, da diejenigen, die sich für eine Enthaltung oder eine wahrscheinliche Enthaltung zur Abstimmung aussprachen, eine knappe Mehrheit seien.

Seinen gesamten Abriss über die Justiz sehen Sie hier im Video:

Steht die Legalisierung vor dem Aus? 32 Gegenstimmen im Bundesrat - Justiz gegen Cannabis (10:15)


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