22. Juli 2024 11:00

Gestahlfedert: Fressefreiheit 2 Die compacte Endlösung

Die hässliche Fratze des Totaltotalitarismus in voller Blüte

von Michael Werner

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Bildquelle: knipsdesign / Shutterstock.com Jürgen Elsässer: Ihn erwartete ein Rollkommando, da er anno 2024 eine regimekritische Meinung vertritt

Am Dienstag, dem 16. Juli, veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat auf „X“, vormals „Twitter“, um 8:21 Uhr ein Kurzvideo, in dem die Hausherrin, Nancy Faeser, offensichtlich im Flur einer Behörde stehend, offiziell das Ende der Pressefreiheit in Deutschland verkündete.

Das Schlagwort-Inferno in neun Sätzen dauert exakt 59 Sekunden, und in dieser kurzen Zeit hat man ganze elf Schnitte eingefügt, was im Durchschnitt einen Schnitt alle 5,4 Sekunden bedeutet. Geschnitten wird normalerweise bei einem Versprecher oder Verhaspler oder wenn ein Sprecher aus einem anderen Grund neu ansetzen musste. Bitte? Kann Nancy diese paar Sätze nicht unfallfrei ablesen, ohne dass elfmal geschnitten werden musste, zum Teil mitten im Satz? Hatte sie etwa einen Baerbock gefrühstückt?

Zur „Compact“-Thematik hat der Kollege Sascha Koll bereits am Folgetag auf „Freiheitsfunken“ einen äußerst lesenswerten Artikel veröffentlicht, den ich nur wärmstens empfehlen kann, nicht zuletzt, da ich – zur Vermeidung von Wiederholungen – die von ihm behandelten Aspekte hier entweder außen vorlassen oder allenfalls kurz andeuten werde, um mich ganz meinen ergänzenden Aspekten zu widmen, die in den Tagen seitdem hinzugekommen sind, insbesondere durch die Veröffentlichung der Verfügungsbegründung.

Normalerweise würde ich jetzt Faesers neun Sätze einzeln stahlfedern, um scharf zu analysieren, was uns die Dame sagen will, was sie wirklich sagt und natürlich auch, was sie nicht sagt. Da ich jedoch noch eine achtzigseitige Verfügungsbegründung zu stahlfedern habe, beschränke ich mich auf die Kernaussage, nämlich den ersten Satz:

„Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact‘-Magazin verboten.“ Weil Framing entscheidend ist, musste das Wort „rechtsextremistisch“ direkt im ersten Satz kommen. Und dann noch gleich vier weitere Male in den insgesamt nur neun Sätzen, also mehr als in jedem zweiten Satz. Damit es auch bloß niemand versehentlich überhört, denn das wäre ja schrecklich!

An der Stelle muss ich aus gegebenem Anlass leider kurz wiederholen, was ich in früheren Kolumnen bereits mehrfach erwähnte: Für den Begriff „rechtsextremistisch“ gibt es keine offizielle Legaldefinition. Das heißt, es handelt sich bei der vorliegenden Aussage lediglich um eine Meinungsäußerung, und man kann sich allenfalls noch darüber streiten, ob es sich um die Privatmeinung der Privatperson Nancy Faeser oder um die berufliche Meinung der Innenministerin Nancy Faeser handelt, wobei ich zu der Behauptung tendiere, dass da kein Unterschied existieren dürfte, da es sich bei Nancy Faeser meiner Ansicht nach um eine linksextremistische Überzeugungstäterin handelt, die ihre linksextremistische Privatmeinung zur offiziellen Meinung eines ganzen Ministeriums gemacht hat, das eigentlich politisch neutral sein sollte. Eine Unart, von der das Innenministerium bekanntlich nicht allein kontaminiert ist, sondern die seit Dienstantritt der Ampel als „das neue Normal“ gilt, um schlichtweg alle Ressorts irgendwie für die allheilige Mission, den „Kampf gegen Rrrääächz“ (also gegen jedwede Form der Abweichung vom Linksaußen-Kurs), einspannen zu können.

So wundert es auch nicht weiter, dass der dem Innenministerium unterstehende Verfassungsschutz das „Compact“-Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Da war es natürlich hilfreich, dass Nancys willfährigster Handlanger Mecki Haltungszwang behördenintern die Definition dieses Labels in letzter Zeit rein zufällig ein wenig nachjustiert hat, um sie den Erfordernissen der Zeit oder den Wünschen der Herrin so anzupassen, dass sie sogar mit mehr oder weniger Fantasie auf die AfD passt. Wie praktisch!

Ob das Magazin wirklich „rechtsextremistisch“ ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe mir im Laufe der Jahre lediglich zwei Ausgaben gekauft: Die Spezialausgabe über Akif Pirinçci und die Spezialausgabe über eine steuerfinanzierte linksextremistische terroristische Vereinigung namens „Antifa“. Als mein Freund Maximilian Pütz im letzten Sommer auf dem Youtube-Kanal von „Compact“ einige Videos über die Causa Till Lindemann veröffentlichen durfte, bin ich seinetwegen auch mal dort gelandet. Aus Interesse habe ich mir dann auch eins von den „normalen“ Videos angesehen, oder es zumindest versucht. Das genau Thema habe ich vergessen, ich weiß nur noch, dass der Herausgeber Jürgen Elsässer dort im Zwiegespräch mit seiner Ehefrau diverse Themen abfrühstückte, doch als er plötzlich irgendwas über den Kapitalismus sagte, was darauf schließen ließ, dass er den Fehler macht, den in der westlichen Welt mittlerweile allgegenwärtigen Protektionismus, Interventionismus und Korporatismus für Kapitalismus zu halten, obwohl es sich um die Perversion desselben handelt, habe ich ausgemacht, denn meine Lebenszeit ist mir zu kostbar für Ökonomielegastheniker-Bullshit-Bingo. Bisher dachte ich, antikapitalistische Ressentiments und Missverständnisse seien ein Alleinstellungsmerkmal von Linken; aber gut, dann ist das jetzt halt „rechtsextremistisch“ – danke, Nancy!

Letztendlich ist es mir aber auch wurscht, ob irgendein Presseerzeugnis rechts, links, katholisch, vegan oder schwul ist, solange ich es nicht lesen und vor allem nicht zwangsfinanzieren muss. Ich habe kein Problem mit anderen Meinungen, da kann jeder gerne seine haben und sie nach Lust und Laune verbreiten, und ich kann mir aussuchen, ob ich mich damit befasse und notfalls widerspreche, oder nicht. So sollte es sein. Aber ich habe ein massives Problem damit, wenn mit Staatsgewalt versucht wird, andere Meinungen – egal wie ich dazu stehe – zu unterdrücken. Und das ist der Grund, warum ich mich jetzt hinter Jürgen Elsässer stelle, auch wenn er aus Faesers Sicht „rechtsextremistisch“ und aus libertärer Sicht vielleicht sogar ein Kommunist ist.

Nochmal das Faeser-Opening: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact‘-Magazin verboten.“ Viele Menschen fragten sich seitdem: „Kann sie das? Und darf sie das?“ Nein – weder kann sie ein Magazin verbieten noch darf sie das, denn das wäre Zensur und damit ein Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der besagt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Und de facto hat sie auch nicht das „Compact“-Magazin verboten, insofern ist bereits der erste Satz ihrer Ansprache eine Falschbehauptung, oder wie böse Zungen es ausdrücken könnten, eine faustdicke Lüge: Tatsächlich hat sie sich eines juristischen Winkelzugs bedient und ist aufs Vereinsrecht ausgewichen, um eine konstruierte Vereinigung zu verbieten.

Natürlich findet es zunächst einmal jeder absurd, das Vereinsrecht auf eine GmbH anzuwenden, weil man davon ausgeht, dass dieses nur für ausgewiesene Vereine gilt. Doch ist das nicht ganz richtig, und was Faeser da gemacht hat, ist rechtlich möglich: Um eine „Vereinigung“ (man beachte den feinen begrifflichen Unterschied!) zu sein, die nach Vereinsrecht unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden kann, zum Beispiel wenn sie zum Zwecke des Umsturzes der verfassungsgemäßen Ordnung gebildet wurde, muss man nämlich kein offiziell gegründeter Verein sein, der sich brav mit ladungsfähiger Anschrift und den vollen Personaldaten aller Gründungsmitglieder ins örtliche Vereinsregister eingetragen hat. Um juristisch als „Vereinigung“ zu gelten, reicht es aus, dass sich mindestens drei Menschen zu einem bestimmten Zweck „vereint“ haben, und wenn dieser Zweck einer derjenigen ist, die ein Verbot begründen können, dann kann diese Vereinigung verboten werden. Dabei ist es irrelevant, ob diese Menschen auch noch eine GmbH gegründet haben. Wenn diese GmbH zur Umsetzung des verbotsrelevanten Zwecks gegründet wurde, dann ist sie eben eine solche „Vereinigung“ und kann verboten werden.

Dass als Konsequenz des Verbots und der diesem folgende Auflösung der „Vereinigung“, die sich unter dem Namen „Compact“ zusammengefunden hat, sowie der Einziehung ihres Vermögens dann automatisch auch die Veröffentlichung eines Presseerzeugnisses verunmöglicht wurde, ist daher juristisch betrachtet eigentlich nur eine Art „Kollateralschaden“, auch wenn natürlich klar ist, dass dies das eigentliche Ziel war, zumal Faeser das auch noch vor laufender Kamera bereits mit ihrem ersten Satz eingestanden hat. Denn jetzt kann sie sich nicht mehr rausreden, dass es ihr eigentlich gar nicht um das Magazin ging, sondern um das Verbot einer „Vereinigung“, von der aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse eine Gefahr für den Fortbestand der verfassungsgemäßen Ordnung ausging.

Sie hat also offen zugegeben, dass sie das Vereinsrecht lediglich als Vehikel zur Umgehung des Zensur-Verbots und zur Aushebelung des Grundrechts der Pressefreiheit missbraucht hat. Und ich wage bereits an dieser Stelle zu orakeln, dass sie dafür spätestens vom Bundesverfassungsgericht mit Anlauf auf die Fresse kriegt. So hat dieses in der Causa Reichelt erst vor einem Vierteljahr der Regierung zur Erinnerung noch mal fett ins Stammbuch geschrieben, dass der demokratische Staat auch polemische Kritik auszuhalten habe. Und dass die Zulässigkeit von Kritik am System Teil des Grundrechtestaats ist, vielleicht sogar nicht rein zufällig, sondern als Warnschuss, weil Faeser erst wenige Wochen zuvor öffentlich angedroht hatte: „Wer den Staat verhöhnt, bekommt es mit einem starken Staat zu tun.“

Jetzt könnte man sich fragen: Ist die Faeser so blöd und weiß das nicht? Wohl kaum, denn sie ist selbst Juristin und in ihrem Ministerium vornehmlich von Juristen umgeben. Wenn eine Innenministerin also wissentlich und vorsätzlich etwas tut, von dem sie genau weiß, dass es verfassungswidrig ist, um ein regierungskritisches Presseerzeugnis einfach zu verbieten, dann haben wir es mit einer moralisch zutiefst verkommenen, autoritären Person mit totalitärer Vorgehensweise zu tun.

Und dann hat Elsässer Recht: Wir leben in einer Diktatur; daran ändert es auch nichts, dass die Diktatorenriege, die sich über geltendes Recht hinwegsetzt, demokratisch gewählt wurde – das wurde Adolf Hitler auch. Der hat dann sein Amt missbraucht, um der Opposition das Licht auszuknipsen, und exakt dasselbe versucht die Ampel auch gerade. Sie haben lediglich die Methoden verfeinert und der modernen Welt angepasst: Im Zeitalter der digitalen Totalvernetzung will man keine „unschönen Bilder“ haben, das wusste bereits Merkel 2015 bei der illegalen Grenzöffnung. Die unschönen Bilder, die es seitdem – statt einmal kurz an der Grenze – ständig im Landesinneren gibt, kann man besser unter Kontrolle halten, weil man eine willfährige Medienlandschaft hat. Und wer aus der Reihe tanzt, dem wird erst das Vereinsrecht unter die Nase gehalten und dann der Stecker gezogen.

Kurz noch zu zwei entscheidenden Sätzen aus dem Faeser-Video:

„Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“ Hier lässt Nancy dann die Katze aus dem Sack, und das ist der entscheidende, verräterische Satz: Das sogenannte „Abstammungsrecht“, oder auch „ius sanguinis“, wie Juristen sagen, galt in der Bundesrepublik Deutschland bis 1999 und war grundgesetzkonform. Heute jedoch gilt man nach den neuen Kriterien des Verfassungsschutzes als „rechtsextrem“, wenn man dafür ist, das wieder einzuführen, obwohl das eine völlig legitime (weil grundgesetzkonforme) Meinung ist. Und genau das ist der oben angedeutete Trick, mit dem man der AfD dieses Label aufdrücken will. Demnach war die BRD bis 1999 ein „rechtsextremistischer“ Staat, und die zahlreichen anderen Länder der Welt, die das so handhaben, sind dann ebenfalls allesamt „rechtsextremistische“ Staaten. Zum Beispiel Israel. Fällt das schon unter „Hetze gegen Jüdinnen und Juden“, oder ist das noch die übliche linke Widersprüchlichkeit?

„Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und den beteiligten Ländern für diese konsequente Maßnahme im Kampf gegen Rechtsextremismus.“ Damit wollte sie sagen, dass an jenem Morgen pünktlich um sechs Uhr vor zahlreichen Haustüren (Redaktion, Privathaus von Elsässer, Wohnungen von Mitarbeitern) ein vermummtes SEK aufschlug, um alles zu beschlagnahmen, was nicht niet- und nagelfest war. Sogar Mobiliar! Könnte ja sein, dass ein linkes Tischbein zwei Millimeter zu kurz ist, womit dann auch der Tisch „gesichert rechtsextremistisch“ wäre. Davon gibt es auch zahlreiche Fotos, besonders eins machte die Runde, wo Jürgen Elsässer im Morgenmantel, Hugh-Hefner-Style, die Türe seines Wohnhauses öffnet und vor einem martialischen Polizeiaufgebot steht, als wäre er ein gesuchter Serienmörder. Was haben die bitte erwartet? Dass der Mann sich verbarrikadiert, oder eine Wumme zieht und das Feuer eröffnet? Diesen Einsatz hätte man auch mit zwei Zivilpolizisten, sogar unbewaffneten, durchziehen können. Elsässer mag ein Querkopf sein und ein paar verschrobene Ansichten haben, aber er ist ein gesetzestreuer Bürger und ein zivilisierter Mensch.

Doch man wollte genau diese Bilder. Oder besser gesagt, ihre abschreckende Wirkung auf kritische Journalisten, um diesen zu signalisieren: „Halt besser das Maul und berichte brav im Sinne des Regimes, sonst steht auch bei dir bald schon morgens um sechs Uhr die Demokratie vor der Tür und nimmt dir deine gesamte Existenz weg!“ (An dieser Stelle möchte ich das unten verlinkte Video wärmstens empfehlen, in dem Jürgen Elsässer meinem Freund OIiver Flesch den Raubüberfall der Faeser-Bande ausführlich und detailliert schildert. Achtung, Trigger-Warnung: Nach dem Ansehen dieses Videos wird jeder gesund denkende Mensch mit einem funktionierenden moralischen Kompass unumkehrbar zum erbitterten Staatsfeind!)

Um diese Bilder zu erhalten, waren handverlesene Journalisten der von Elsässer gerne so bezeichneten „Systempresse“ (womit man ihn ungewollt bestätigt hat) vor Ort, die vorab informiert wurden. So sehr vorab sogar, dass nur wenige Minuten nach Beginn der bundesweiten Razzien ellenlange Artikel online gingen, die bereits verfasst worden sein mussten. Da wollte jeder der erste sein, so dass man sich noch nicht mal die Mühe gab, die ganze Geschichte durch ein bisschen Abwarten wenigstens glaubwürdig wirken zu lassen.

Das erinnert an den größten Polizeieinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik am Morgen des 7. Dezember 2022, als man eine Handvoll Tattergreise hopsnahm, um in letzter Sekunde einen Putsch mit Rollatoren und Gulaschkanonen zu verhindern.

Martialisch gegen harmlose Jecken vorgehen und das hollywoodreif zu inszenieren, scheint Nancy Faesers größte Stärke zu sein. Und wohl auch ihre einzige. Von einem derartigen Vorgehen gegen echte Schwerstkriminelle ist jedenfalls nichts bekannt. Naja, eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus…

Aber gut, die wahre Gefahr wurde nun endlich gebannt, und ab sofort können deutsche Frauen wieder unbehelligt öffentliche Schwimmbäder aufsuchen oder abends im Park joggen, ohne befürchten zu müssen, dem „rechtsextremistischen“ Verschwörungs-Geschwafel eines „Compact“-Lesers zum Opfer zu fallen, denn das Magazin ist nun verboten, und das dazugehörige Logo darf nicht mehr verwendet werden, weil Nancy es als „Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation“ eingestuft hat. Das hat sie sogar offiziell im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen, damit Herr Höcke bloß nicht auf die Idee kommt, demnächst eine Rede mit „Alles für Compact!“ zu schließen.

Zeitgleich wurde die Website des Compact-Magazins offline genommen, und Youtube wurde angewiesen, den Kanal des Magazins zu deaktivieren. An der Stelle ist es hochinteressant, wie Youtube darauf reagiert hat: Die Plattform hat den Kanal „CompactTV“ mitnichten einfach abgeschaltet oder gar gelöscht, wie Faeser sich das wohl gewünscht hatte, sondern ihn nur so eingestellt, dass er aus Deutschland nicht mehr abrufbar ist. Wer im Ausland weilt oder in Deutschland über einen VPN-Zugang mit einer nicht-deutschen IP-Adresse unterwegs ist, kann sich ungehindert alle „Compact“-Videos anschauen. Warum das hochinteressant ist? Weil Youtube doch recht strenge Richtlinien hat, was dort veröffentlicht werden darf, insbesondere Inhalte betreffend, die neudeutsch unter „Hass und Hetze“ firmieren. So sind diese Richtlinien wesentlich restriktiver als unser Grundgesetz hinsichtlich der Meinungsfreiheit, weshalb es bekanntlich gerne mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit gesperrten Nutzern kommt. Ist es nicht mehr als komisch, dass Youtube mit seinen strengen Richtlinien zur „Hassrede“ den Kanal von „Compact“ nach wie vor nicht beanstandet, während unsere Innenministerin, für die der wesentlich großzügigere Artikel 5 unseres Grundgesetzes bindend ist, gleich sämtliche Inhalte von „Compact“ verbietet, weil sie die Ansicht vertritt, dass diese sich außerhalb des Rahmens des Grundgesetzes bewegen?

Inzwischen hat der Schriftsteller, Journalist und Blogger Alexander Wallasch dankenswerterweise die Verbotsverfügung des Innenministeriums im Volltext zum Download online gestellt, der Link befindet sich unter diesem Artikel. In dieser wird das Verbot zunächst einmal rechtlich definiert und dann inhaltlich begründet. Ich habe mir die Mühe gemacht, mich durch diese 79 Seiten zu wühlen, um Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung zu präsentieren, auch wenn ich am liebsten jeden einzelnen Satz zerpflücken würde, was diesen Text jedoch zu epischer Länge aufblasen würde.

Eingangs wird der Kniff mit dem Vereinsrecht begründet, zusammen mit einem kurzen Abriss über Geschichte, Struktur und Finanzierung des Lebenswerks des Jürgen Elsässer. Auf Seite acht finden wir die Begründung, warum hier das Verbot einer Vereinigung, die sich zum Zwecke der Beseitigung der staatlichen Ordnung gebildet hat, in Betracht kommt:

„Dass es sich bei den beiden Vereinen um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, steht der Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes gemäß § 17 Nummer 1 und 3 VereinsG nicht entgegen. Denn die ,COMPACT-Magazin GmbH‘ verbreitet in ihren unterschiedlichen Publikationen und Produkten regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte und richtet sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung, § 17 Nummer 1 VereinsG (im Einzelnen siehe Kapitel 111. A.). Dabei wird der Sturz des aktuellen politischen Systems offensiv und öffentlich als zentrale Zielvorstellung vertreten. So äußerte sich Jürgen Elsässer exemplarisch auf einer Spendengala der ,COMPACTMagazin GmbH‘ im Sommer 2023: ,Wir wollen einfach das Regime stürzen. [...] Das Ziel ist der Sturz des Regimes.‘“

Das war’s! Diese eine Aussage! Dabei dürfte jedem, der den Kontext und auch die Stoßrichtung des „Compact“-Magazins kennt, völlig klar sein, dass Elsässer damit nicht meinte, die Bundesrepublik Deutschland oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, und das gar mit Gewalt, sondern lediglich die momentane Regierung, die er nicht ganz zu Unrecht als „Regime“ bezeichnet, was sie ihm durch diese Aktion auch noch bestätigt hat, bei der nächsten Wahl in die verdiente Arbeitslosigkeit zu schicken.

Halten wir fest: Dieses juristische Konstrukt mit dem Vereinsrecht ist wegen des wahren Hauptziels, ein regierungskritisches Presseerzeugnis zu verbieten, nicht nur verfassungswidrig, sondern wird auch noch mit einer Lüge begründet. Allein dieses Vorgehen legitimiert jedwede Polemik, die Elsässer gegen die Ampel abgelassen hat.

Nancy Faeser fasste in ihrer Video-Ansprache die Gründe für das „Compact“-Verbot wie folgt zusammen: „Das selbsterklärte Ziel ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Dieses Magazin hetzt und agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Dass sie in den 59 Sekunden PR-Geschwafel keine Belege für diese Behauptungen anführt, sei ihr großzügig verziehen, dafür gibt es doch die Verbotsverfügung, die diese Belege aufweisen müsste. Also habe ich mich mal auf die Suche begeben.

Wenn es das „selbsterklärte Ziel der Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft“ wirklich gäbe, dann müsste es auch besagte „Selbsterklärung“ dazu geben. Leider hat man aus unerfindlichen Gründen irgendwie vergessen, sie in der Verbotsverfügung abzudrucken. Oder es gibt sie einfach nicht. Dann hätte Nancy schon die zweite Lüge in nur neun Sätzen untergebracht – wer hätte das gedacht?

Aus ebenfalls unerfindlichen Gründen hat man dann auch noch vergessen, irgendwelche Belege für „Hetze“ gegen Juden, Migranten und die parlamentarische Demokratie zu liefern.

Räumen wir das Feld von hinten auf: „Hetze“ ist ein Kampfbegriff aus sozialistischen Diktaturen wie der UdSSR, dem Dritten Reich und der DDR, um Regimekritik zu delegitimieren und Kritiker zu kriminalisieren, um sie erst mundtot zu machen und dann aus der Gesellschaft zu entfernen oder gleich zu eliminieren. In freien Ländern fällt das unter Meinungsfreiheit und muss ertragen werden. Wer dieses unsägliche Wort „Hetze“ benutzt, zeigt damit eigentlich nur, wes Geistes Kind er ist.

„Hetze gegen die parlamentarische Demokratie“ ist, wenn es sich tatsächlich um solche handelt, vom Bundesverfassungsgericht explizit erlaubt. Wenn dieses Wort heute von der Regierung verwendet wird, ist damit jedoch tatsächlich Regierungskritik gemeint. Man kann als Regierung aber nicht offen sagen, dass man Regierungskritik am liebsten verbieten würde, daher gibt man dem Kind einfach einen anderen Namen und die Schafe geben „Standing Ovations“ für jedes Verbot.

„Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte“ bedeutet im aus den Merkel-Jahren übernommenen Ampel-Sprech „Kritik an der Migrationspolitik der Regierung“ oder das Benennen ihrer unschönen Folgen. Wenn Sie beispielsweise auf belegte, von der Regierung selbst veröffentlichte Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik hinweisen, sitzen Sie hier bereits mit im Boot.

Als Beleg zu diesem Punkt wird in der Begründung auf einen Gast-Artikel von Akif Pirinçci mit dem Titel „Das Schlachten hat begonnen“ eingegangen, den „Compact“ am 7. September 2023 veröffentlicht hat. Dabei handelte es sich jedoch nur um eine Wiederveröffentlichung, denn der Artikel erschien erstmalig am 19. September 2013, also zehn Jahre zuvor, allerdings nicht bei „Compact“, sondern auf der „Achse des Guten“. Das war ein Eigentor der Ankläger, denn in seinem Artikel hat Pirinçci, ähnlich wie seinerzeit auch Thilo Sarrazin, exakt das vorausgesagt, was heute Alltag ist: Täglich rund 60 Messerattacken, täglich rund 2,4 Gruppenvergewaltigungen bestätigen das.

Last not least die „Judenfrage”. „Antisemitismus“ ist in Deutschland bekanntlich das Totschlagargument schlechthin, das schärfste Schwert. Wer das einmal an der Backe hatte, und sei es noch so unwahr, kriegt das nie mehr los, noch schwerer als einen Vergewaltigungsvorwurf. Und das weiß unsere Regierung nur zu genau, deshalb unterstellt sie dem politischen Gegner auch permanent „Antisemitismus“. Natürlich ohne sich selbst mal die Frage zu stellen, ob es nicht irgendwie auch ziemlich judenverachtend ist, die Juden ungefragt für die eigenen propagandistischen Zwecke zu instrumentalisieren, während man sich bei der derzeit gefährlichsten Form des real existierenden Antisemitismus in brüllend lautes Schweigen hüllt, weil das dummerweise mit „Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte“ kollidiert.

So habe ich mich nun in der Verbotsverfügung auf die Suche nach Antisemitismus begeben. Und vor allem nach „unsäglicher Hetze gegen Jüdinnen und Juden“, was erst mal die Frage aufwarf, ob Elsässer fein säuberlich nach Geschlecht getrennt hetzt. Dummerweise habe ich weder Hetze gegen Jüdinnen noch gegen Juden gefunden. Noch nicht mal gegen genderfluide Judende!

Das „Compact“-Magazin steht dem Vorgehen der derzeit amtierenden israelischen Regierung im Gaza-Krieg kritisch gegenüber, mit dem (zutreffenden) Hinweis, dass auch viele Israelis das tun. Egal wie man dazu steht, das ist eine legitime, erlaubte Meinung – vor allem angesichts der Tatsache, dass selbst Annalena Baerbock im Rahmen ihrer „feministischen Außenpolitik“ die Israelis schon zur Mäßigung ermahnt hat. Gab es bei ihr deswegen eine Hausdurchsuchung? Das Magazin spricht aber nicht dem Staat Israel grundsätzlich das Recht ab, sich gegen seine Feinde zu verteidigen, womit es Israel durch die Blume das Existenzrecht absprechen würde.

An einer Stelle äußert „Compact“ die Besorgnis, dass eine angeblich zionistische NGO, die Julian Reichelt mal einen Orden verliehen hat, versuchen könnte, Einfluss auf Medieninhalte in Deutschland zu nehmen. Aber „Compact“ kritisiert ständig zahlreiche NGOs und sonstige Interessensvertreter, die das versuchen, und es auch nachweislich tun. Nur weil eine von diesen vielen, die sie dafür kritisieren, eine vermeintlich zionistische ist, jetzt Antisemitismus zu konstruieren oder gar von „unsäglichem Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden“ zu schwadronieren, bewegt sich auf recht dünnem Eis. Dann gibt es noch einen Bericht über eine jüdische NGO, die angeblich Einfluss auf Politiker nimmt, gerne auch mal auf beide Seiten. Auch hier gilt: Es wird ständig Kritik an NGOs und ihrem Einfluss auf Politiker und Konfliktparteien geübt, und da kann es auch mal vorkommen, dass eine der kritisierten NGOs irgendwie jüdisch ist.

Vor allem werden hier nicht „die Juden“ kritisiert, sondern diese spezielle NGO, die nicht für „die Juden“ steht, und sie wird auch nicht kritisiert, weil sie jüdisch ist, sondern wegen ihres Gebarens. Jüdische Vereine oder Institutionen, die sich nicht auf eine Weise verhalten, die den Autoren des „Compact“-Magazins kritikwürdig erscheinen, werden auch nicht kritisiert. Es gibt in jeder definierten Menschengruppe welche, die sich fragwürdig verhalten, egal ob es Berufsgruppen, religiöse Gruppen oder Volksgruppen sind. So wie es einzelne Ärzte, Buddhisten und Franzosen gibt, die kacke sind, gibt es auch einzelne Juden, die kacke sind. Das ist menschlich, das ist normal! Und die darf man dann auch kritisieren! Das heißt aber nicht, dass alle Ärzte, alle Buddhisten, alle Franzosen oder alle Juden kacke sind! Also kann man daraus auch keine grundsätzliche antisemitische Haltung ableiten.

Das wissen die Verfasser dieser Verfügung wohl auch, daher haben sie den Begriff „Antisemitismus“ einfach umdefiniert – eine beliebte sozialistische Zersetzungsstrategie: Man kann auch Antisemit sein, ohne etwas gegen Juden zu sagen! Dieser geniale Trick wird auf Seite 40 erklärt:

„Stellvertretend für ,die Juden‘ werden auch (vermögende) Einzelpersonen herangezogen und als vermeintliche Verschwörer oder Strippenzieher dargestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass diese Einzelpersonen teilweise keine Juden sind, wie beispielsweise Bill Gates oder die Familie RockefeIler. Sie werden dennoch als Superreiche jüdisch gelesen und spiegeln sinnbildlich das ,Finanzjudentum‘ wider.“

Halten wir fest: Wenn einem Jürgen Elsässer das Gebaren von Superreichen wie Bill Gates und den Rockefellers nicht passt, dann ist das Antisemitismus, auch wenn die gar keine Juden sind. Aber wenn Nancy Faeser das Gebaren des Superreichen Elon Musk, der ebenfalls kein Jude ist, nicht passt, dann ist das kein Antisemitismus. Logisch, oder?

Kann es vielleicht sein, dass die Verfasser dieses Pamphlets in Wahrheit nur ihren eigenen obsessiven Judenfimmel auf alle anderen übertragen? Offensichtlich können die sich gar nicht vorstellen, dass es auch Menschen gibt, denen beim bloßen Gedanken an Reiche nicht sofort der Davidstern vorm geistigen Auge aufblitzt.

Weiterhin geht es seitenlang um den Volksbegriff nach dem Abstammungsprinzip. Dazu wurde oben bereits alles gesagt, das ist eine legitime Meinung, daher ist alles, was dazu geschrieben wird, ohne jedweden Belang.

Außerdem wird Elsässer seine Begeisterung für Björn Höcke vorgeworfen, wobei letzterer stets mit dem Attribut „Rechtsextremist“ markiert wird. (Wir erinnern uns: Das Wort ohne Legaldefinition, das nur eine Meinungsäußerung der Linksextremistin Nancy Faeser ist.) Auch wenn viele das nicht fassen können, aber man darf Björn Höcke mögen! Das ist nicht verboten! Achtung, festhalten, jetzt kommt’s noch dicker: Wenn man ein volljähriger deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Thüringen ist, darf man ihn sogar wählen! Das lustige Spielchen nennt sich „Demokratie“ – aber bitte nicht mit dem verwechseln, was die „demokratischen Parteien“ meinen, wenn sie sich selbst in jedem Satz so bezeichnen. Es gibt in Deutschland nämlich zwei völlig verschiedene Definitionen von „Demokratie“: Bei der einen Variante darf die Opposition mitspielen, in der anderen ist sie genauso verboten wie das „Compact“-Magazin, weshalb diese Variante im Rest der Welt auch „Totalitarismus“ heißt.

Dann gibt es noch ein paar bunte Bildchen: Exemplarische Titelblätter des „Compact“-Magazins, die der Regierung nicht gefallen, weil sie oder ihre Politik und deren Auswirkungen dabei nicht so gut wegkommen. Wer diese Titel reißerisch, polemisch, überzogen oder gar geschmacklos findet (was alles erlaubt ist), den kann ich heilen: Einfach mal nach den Ausgaben des „Spiegel“ seit 2016 mit Trump auf dem Cover googeln, dagegen ist alles, was hier angeführt wird, der reinste Streichelzoo.

Zusammenfassend möchte ich behaupten, dass die Verfügungsbegründung nicht ansatzweise hält, was Nancy im Video verspricht. Man kann davon ausgehen, dass jemand, der auf 80 Seiten einen Auszug seiner in den letzten vierzehn Jahren gesammelten Belege präsentieren soll, mit Sicherheit seine besten wählen würde. Und da kann man nur sagen: Wenn das eure besten Belege sind, dann herzliches Beileid!

Vor allem ist nichts dabei, das in irgendeiner Form strafrechtlich relevant wäre, also gegen geltende Gesetze verstoßen würde. „Compact“ wurde bisher nicht ein einziges Mal wegen einschlägiger Meinungsdelikte wie Beleidigung oder Volksverhetzung verurteilt, das Magazin hat also juristisch eine weiße Weste. Man muss die Inhalte und die Art ihrer Darbietung und Präsentation nicht mögen, man kann sie durchaus unerträglich, abstoßend und geschmacklos finden, ja, sogar dumm und falsch, aber das ist nicht der Punkt: All das ist erlaubt, das nennt sich Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.

Wem es nicht gefällt, der muss es ja zum Glück nicht lesen, und insbesondere nicht mit Zwangsgebühren finanzieren, so wie die geistigen Exkremente des öffentlich-knechtlichen Schundfunks. Aber verbieten geht halt gar nicht, und dazu sollte es unter freiheitlich denkenden Menschen keine zwei Meinungen geben. Daher wünsche ich Herrn Elsässer und seinem Team von Herzen, dass das eindeutig verfassungswidrige Verbot „unserer“ „Innenministerin“ bereits in dieser Woche per Einstweiliger Verfügung vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wird und der Schaden nicht allzu groß ist. Ich wünsche ihm sogar, dass er in den Genuss des Streisand-Effekts kommt und bei der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit nach dem juristischen Sieg aufgrund der medialen Aufmerksamkeit das Fünffache an Abonnenten hat. Einfach nur, damit Faeser im Strahl kotzt, weil sie das glatte Gegenteil erreicht hat.

Fazit: Der 16. Juli 2024 wird in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem in der Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit de facto abgeschafft wurde. Dass Teile der Lügen- und Systempresse (ich benutze hier extra dieselben Ausdrücke wie Elsässer, nicht nur aus Solidarität, sondern aus Überzeugung) das auch noch bejubeln, ist an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten.

Die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht wird diesem Treiben ein Ende setzen, ganz sicher. Und das sage ich nicht, weil ich auch nur einen Restglauben an unsere Justiz oder an die Gewaltenteilung habe, sondern weil die höchstrichterliche Rechtsprechung im Zweifel für die Meinungs- und Pressefreiheit von Anbeginn an konsequent gleichbleibend war, letztmalig noch im April dieses Jahres in der Causa Reichelt. Würde Karlsruhe ausgerechnet in diesem Fall, wo noch nicht einmal strafbare Inhalte vorlagen, nun plötzlich eine 180-Grad-Wende (ja, 180 Grad, nicht 360 Grad, Annalena!) hinlegen, wäre das weder begründbar noch vermittelbar.

Die schlechte Nachricht: Niemand weiß, wann die Entscheidung kommt, daher stellt sich nicht die Frage, ob bis dahin bereits immenser Flurschaden angerichtet wurde, sondern nur, wie hoch dieser genau sein wird.

Statt eines Schlussgags ein kleines Gedankenspiel: Mit derselben Begründung, mit der man unter Umgehung des Grundrechts auf Pressefreiheit und des Zensurverbots aus Artikel 5 des Grundgesetztes mithilfe des Vereinsrechts ein oppositionelles Printmagazin plattgemacht hat, könnte man unter Umgehung eines verfassungsgemäßen Parteiverbotsverfahrens mithilfe des Vereinsrechts auch eine oppositionelle Partei plattmachen. Naja, vielleicht war’s doch ein Schlussgag, das wird die Zeit zeigen, denn bekanntlich weisen meine Schlussgags zunehmend die unangenehme Eigenschaft auf, kurz nach Erscheinen meiner Kolumne von der Regierung in den Status „neue Realität, aber nicht witzig“ versetzt zu werden. Daher mein Tipp an hier zufällig mitlesende AfD-Funktionäre: Unbedingt sofort einen schicken Morgenmantel zulegen, damit Sie auf dem Pressefoto gegen Jürgen Elsässer stiltechnisch nicht völlig abschmieren!

Quellen:

Video von Nancy Faeser (Profil des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf „X“)

Beschluss der ersten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2024 zum Aktenzeichen 1 BvR 2290/23 im Fall Julian Reichelt (Website des Bundesverfassungsgerichts)

Bekanntmachung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (Bundesanzeiger)

Richtlinien zu Hassrede (Youtube)

Elsässer: „Faeser-Diktatur hat ihre hässliche Fratze gezeigt!“ | Exklusivinterview | Oliver Flesch (Youtube-Kanal „Deutschlandkurier“)

Verbotsverfügung gegen „Compact“ (Webseite von Alexander Wallasch)


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