09. März 2026 11:00

Gestahlfedert: Deppen-Day We call it Völkerrecht, my ass!

Der neueste Fetisch der „ich-weiß-Bescheid“-Fraktion

von Michael Werner drucken

Völkerrecht: Viel Show, wenig Wirkung
Bildquelle: e-Redaktion Völkerrecht: Viel Show, wenig Wirkung

Mir ist klar, das klingt jetzt hart und wenig nett, aber ich kann nicht anders: Die Verwendung des Wortes „Völkerrecht“ bei Kommentaren auf Social Media zum Iran-Krieg ist für mich der neue Behindertenausweis – da weiß man, hier plappert jemand irgendetwas nach, ungeprüft, unreflektiert und ohne jemals etwas hinterfragt zu haben. Mit anderen Worten: Da erbringt jemand die intellektuelle Leistung eines Papageis.

Nun hat mich die Verwendung dieses Worts bereits früher massiv gestört, zuletzt beim vorläufigen Höhepunkt bezüglich des Ukraine-Kriegs. Aber jetzt ist es explodiert, daher muss es nun endlich mal raus.

Es steht mir nicht zu, hier eine Jura-Vorlesung zu halten, denn ich bin ja nicht Annalena Baerbock, die bekanntlich aus dem Völkerrecht kommt und diesen Artikel daher sicher wesentlich kompetenter hätte verfassen können, nur leider nicht zur Verfügung stand. So muss ich es denn plakativ, volkstümlich und polemisch halten, wie man es von mir gewohnt ist und letztendlich auch erwartet.

Wenn Sie in der Buchhandlung Ihres Vertrauens nach dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch fragen, dann wird man Ihnen ein Printerzeugnis in die Hand drücken, wahlweise gebunden oder als Taschenbuch, und darin stehen dann fein und übersichtlich, nach Nummern geordnet, all die Artikel oder Paragraphen, die das jeweilige Regelwerk ausmachen.

Mein ultimativer Geheimtipp: Fragen Sie mal nach dem Gesetzbuch namens „Völkerrecht“ und genießen Sie in vollen Zügen, was dann passiert! Ich spoilere ungern, aber allein das blöde Gesicht des Buchhändlers, der vielleicht zehn Minuten zuvor auf „X“ noch irgendeinen Krieg „völkerrechtswidrig“ genannt hat, ist pures Gold – wenn nicht sofort, dann spätestens, wenn er anfängt zu suchen und feststellen muss: Es gibt kein solches Gesetzbuch!

Das sogenannte „Völkerrecht“ ist nur eine Fiktion, ein Konstrukt, eine Idee, eine Wunschvorstellung. Tatsächlich ist es ein wildes Sammelsurium von allerlei Verträgen und Abkommen und hehren Absichtserklärungen. Hier mal eine Aufzählung dessen, was man auf die Schnelle von Google und diversen KIs dazu ausgespuckt bekommt:

Antarktis-Vertrag (mit Umweltschutzprotokoll), Atomwaffensperrvertrag, Basler Übereinkommen, Briand-Kellogg-Pakt, Chemiewaffen-Übereinkommen, Chicagoer Abkommen, Diplomatenrecht, Wiener Übereinkommen, Diplomatischer Schutz, Europäische Menschenrechtskonvention (mit Protokollen), Europäisches Übereinkommen, friedliche Streitbeilegung, Europarat-Satzung, Fluglinienverkehr, Durchflug, Folter-Übereinkommen, Genfer Flüchtlingskonvention (mit Protokoll), Genfer Giftgasprotokoll, Genfer Rotkreuz-Abkommen III/IV (Zusatzprotokolle), Haager Abkommen I/IV, IGH-Statut, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (mit Protokollen), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Internationaler Strafgerichtshof, Römisches Statut, ICSID Kernwaffen Klimaänderungen, Rahmen-Übereinkommen Klimawandel, Pariser Übereinkommen über Luftverunreinigungen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Nato-Vertrag, Ozonschicht, Wiener Übereinkommen, Pariser Übereinkommen zum Klimawandel, Rassendiskriminierungs-Übereinkommen, Seerechts-Übereinkommen (mit Durchführungs-Abkommen), Staatenimmunität, Staatenverantwortlichkeit, Staatsangehörigkeit, Europäisches Übereinkommen zur friedlichen Streitbeilegung, Europäisches Übereinkommen, Charta der Vereinten Nationen, Vertragsrechts-Übereinkommen, Wiener Völkermord-Konvention, WTO-Abkommen, Weltraumvertrag über Weltraumgegenstände und Haftung, UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen et cetera.

Na, dann mal viel Spaß beim Lesen und Verstehen!

Dazu muss man wissen, dass solche Verträge und Übereinkommen nie zwischen allen Ländern dieser Welt bestehen. Fangen wir an bei der vielzitierten „Charta der Vereinten Nationen“: Nur die 51 Gründungsstaaten haben diese 1945 unterzeichnet und tatsächlich auch ratifiziert. 142 heutige Mitgliedstaaten hingegen haben sie weder unterzeichnet noch ratifiziert; daher ist ihre Gültigkeit auch für diese Staaten letztendlich nur eine rechtliche Fiktion.

Noch niederschmetternder ist die Bilanz bei der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“: Alle reden davon, voller Respekt und Demut, und zitieren gerne daraus mit bebender Stimme, aber kein einziger Staat dieser Welt hat dieses Regularium mit dem hochtrabenden Namen jemals ratifiziert! Nochmal zum Mitschreiben: Kein einziger! Mit anderen Worten: Dieses Machwerk taugt nur zu einer einzigen Verrichtung, und das auch nur in ausgedruckter Fassung, nämlich dass Sie sich damit, sollte das Klopapier mal ausgehen, gepflegt den A… Sie verstehen schon!

Recht ist bekanntlich nur dann echtes Recht, wenn es auch durchsetzbar ist. Spätestens hier scheitert das „Völkerrecht“ krachend.

Zur Institution namens „Vereinte Nationen“ darf zudem nicht unerwähnt bleiben, dass es sich dabei letztendlich auch nur um ein Verbrecherkartell handelt – insbesondere aus libertärer Sicht. Da sitzen vornehmlich Schurkenstaaten und ähnliche Shitholes, und regelmäßig macht man sich einen Spaß daraus, Israel – immerhin den einzigen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat im gesamten Nahen Osten – in der Frequenz einer Stalinorgel mit Resolutionen wegen angeblicher „Menschenrechtsverletzungen“ zuzumüllen, während sich die versammelten Blutsäufer und Folterknechte des Erdenrunds einer nahezu fleckenlos weißen Weste erfreuen. Und das ist keine meiner sonst üblichen Überzeichnungen, denn hier kommen die Zahlen: In den letzten fünf Jahren gab es ganze 75 Resolutionen gegen Israel, also rund 15 pro Jahr, aber nur jeweils fünf, also eine pro Jahr, gegen den Iran und Nordkorea. Um diesen verkommenen Dreckshaufen als oberste moralische oder gar rechtliche Instanz der Menschheitsgemeinschaft zu bezeichnen, muss man entweder maximal uninformiert oder massiv kognitiv limitiert sein.

Zum häufig ins Feld geführten Argument, dass es für einen Präventivschlag der Zustimmung des Weltsicherheitsrates bedarf, um völkerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sei angemerkt: In diesem Gremium haben die ständigen Mitglieder Russland, China und die USA ein Vetorecht. Und mindestens eins dieser Länder macht zuverlässig Gebrauch davon, je nach Interessenlage. Das heißt, es ist in der real existierenden Realität schier unmöglich, im Einklang mit dem „Völkerrecht“ präventiv zuzuschlagen, selbst wenn es in einer offensichtlich eindeutigen Form mehr als geboten wäre. Hier wird also die Quadratur des Kreises verlangt.

Wie jedem Leser längst aufgefallen sein dürfte, befasst dieser Artikel sich nicht mit dem Für und Wider des Iran-Kriegs. Kaum jemand dürfte ernsthaft abstreiten wollen, dass beide Seiten valide Argumente haben. Hier geht es einzig und allein um die Feststellung, warum dieses ominöse „Völkerrecht“ keins dieser validen Argumente ist, sondern nichts anderes als eine Moralkeule, der man lediglich ein juristisches Kondom übergestülpt hat, um sie gegen jeden zu schwingen, den man nicht mag, und der etwas tut, was man nicht mag. Hätte es diesen Unsinn seinerzeit schon gegeben, wäre nicht auszuschließen gewesen, dass von einigen Gestalten auch der D-Day als „völkerrechtswidrig“ etikettiert worden wäre.

Wenn dieses „Völkerrecht“ den Völkern gar nicht hilft, sondern am Ende nur ihren Mördern und Unterdrückern zum Machterhalt und als Propaganda-Instrument dient, dann ist auch hier die Frage mehr als angebracht, ob man sich nicht sogar mit diesem gesamten „Völkerrecht“ gepflegt den A… Sie verstehen schon!

Außerdem weiß man ja nie: Zwei Juristen, drei Meinungen – so sagt der Volksmund nicht ohne Grund. Schauen wir auf den aktuellen Konflikt um den Iran: Die meisten Kommentatoren nennen es „völkerrechtswidrig“, dass Donald Trump und Benjamin Netanjahu gerade gegen die Mullahs ihre Version dessen umsetzen, was Baerbock immer „feministische Außenpolitik“ genannt, damit aber stets einen verdächtig großen Bogen um den Iran gemacht hat. Die Begründung lautet, es handele sich um einen „Angriffskrieg“ oder einen „nicht vom UN-Sicherheitsrat genehmigten Präventivschlag“. Der von mir hochgeschätzte Ulrich Vosgerau sagte hierzu, dieses speziell von deutschen „Völkerrechtlern“ vertretene „absolute Aggressionsverbot“ werde außerhalb Deutschlands und Kontinentaleuropas am sogenannten „Erwachsenentisch der Weltpolitik“ nicht ganz ernst genommen, weil es in der Tat aus guten Gründen seit etwa 1990 im Völkerrecht eine Menschenrechtsrevolution gegeben hat. Diese hat dazu geführt, dass die Menschenrechtssituation ein wichtiger Legitimationsgrund für ein Regime ist. Und wenn ein Regime nicht nur die eigenen Leute derart brutal unterdrückt oder gar massenweise massakriert, sondern – wie der Iran – regelmäßig auch im Ausland terroristisch aktiv wird und damit rein gar nichts auf die Souveränität anderer Staaten gibt, dann schwindet damit auch dessen Berechtigung, sich gegen Rückschläge oder das Zurückterrorisieren auf das „Völkerrecht“ berufen zu können.

Tja, das klingt kompliziert, nicht wahr? Wer liegt denn nun richtig? Ich bin überfragt – Frau Baerbock, bitte übernehmen Sie!


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