14. Oktober 2024 11:00

Gestahlfedert: Denunziantenstadl (Teil 2) Mehr Orwell als Orwell selbst jemals Orwell war

Der Totaltotalitarismus im Vernichtungskrieg gegen die Meinungsfreiheit

von Michael Werner

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Bildquelle: Shutterstock Orwells „1984“: Verglichen mit der EU und „Ampel“ wirkt der Roman mittlerweile wie ein Ponyhof

Einleitend mein untertänigster Dank an die EU und unsere Bundesregierung, die zuverlässig dafür sorgen, dass mir bei meinem Lieblingsthema, unserer sterbenden Meinungsfreiheit, niemals der Stoff ausgeht. Diese Woche hatte ich sogar die Qual der Wahl zwischen gleich zwei aktuellen Frontalangriffen auf unsere – meines Erachtens – wichtigste (Rest-) Freiheit, so dass diese Kolumne ein Zweiteiler wird und mit dem umfangreicheren, problematischeren Komplex anfängt.

Bereits vor längerer Zeit warnte ich davor, dass das Inkrafttreten des EU-Zensur-Monsters „Digital Services Act“ („DSA“) den finalen Todesstoß für unsere Meinungsfreiheit einleiten könnte. Und nicht nur ich. Wirklich ernst genommen hat das niemand, weil zu abstrakt, zu weit weg und stets verbunden mit der zuletzt sterbenden Resthoffnung „Es wird schon nicht so schlimm kommen“, oder wie es in meiner Heimatstadt in Artikel 3 des Kölschen Grundgesetzes heißt: „Hätt noch immer jot jejange!“ So wie man sich wohl auch 1933 sagte: „Na gut, dann wählen wir den mal, vielleicht kann er ja was, wird schon nicht so schlimm kommen, und wenn doch, wählen wir ihn in vier Jahren einfach wieder ab.“ Hätt nit jot jejange…

Wir erinnern uns, wie unsere Systemmedien im Jahre 2020 noch den zensurresistenten Messengerdienst „Telegram“ gefeiert haben, weil sich darüber in Weißrussland die Opposition gegen Präsident Aljaksandr Lukaschenka organisiert hatte. Kurz darauf kam es zu einer radikalen Kehrtwende, und „Telegram“ wurde verteufelt, als sie feststellen mussten, dass sich dort auch in Deutschland die Opposition gegen das Corona-Regime vernetzte und zu den „Spaziergängen“ aufrief, die letztendlich zum Fall der sinnlosen Maßnahmen und zum Scheitern des geplanten Impfzwangs führten. Als dann auch noch Elon Musk die bis dato systemtreue Plattform „Twitter“ kaufte, um alle staatshörigen Zensoren (zwei Drittel der Mitarbeiter) vor die Tür zu setzten, die dunklen Machenschaften der Vergangenheit schonungslos offenzulegen („Twitter-Files“) und wieder echte Meinungsfreiheit und -vielfalt einzuführen, und seitdem auch noch dem „Ministerium für Wahrheit“ der EU den permanenten Stinkefinger zeigt, war das Maß voll, was zum wohl brisantesten Teil des „DSA“ führte, der es der EU erlaubt, in Krisensituationen einfach ganze Social-Media-Plattformen komplett abzuschalten.

Was ist denn eine „Krisensituation“? Im Verständnis der meisten Menschen wohl ein Krieg oder eine Naturkatastrophe. Aber hey, es geht auch ein paar Nummern kleiner: Wir hatten die „Euro-Krise“, die „Banken-Krise“, die „Flüchtlings-Krise“, die „Corona-Krise“, die „Energie-Krise“ – und haben vor allem die allgegenwärtige „Klima-Krise“. Letztere dürfte das Einfallstor für jedwede Form von Totalitarismus sein. Brechen wir es simpel herunter: Sechs Tage durchgehend schönes Wetter, und schon kann „X“ der Stecker gezogen werden. Klingt absurd? Nein! Denken Sie nur mal kurz darüber nach, was in den letzten Jahren so alles passiert ist, von dem wir noch kurz zuvor mit dem Brustton der Überzeugung behauptet hätten, dass es absurd klingt!

Für den „DSA“ hat übrigens auch das Lebenswerk unseres ehemaligen Justizministers Heiko Maas, das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ („NetzDG“), Pate gestanden, welches bis vor kurzem zu wahren Lösch- und Sperr-Orgien auf Facebook, Instagram und Youtube geführt hat. Nun ist die Arschgeburt des Kleinen im Großen aufgegangen, das „NetzDG“ ist zum Teil des „DSA“ geworden, wobei man allerdings noch eine Schippe nachgelegt hat: Der „DSA“ gilt eben nicht nur in Deppenland, der Insel der durch staatliche Totalgängelung Glückseligen, sondern EU-weit. Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, (vermeintlich) privaten Meldestellen für nicht „DSA“-konforme Inhalte das Gütesiegel „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdiger Hinweisgeber“) anzutackern, und die großen Social-Media-Plattformen sind verpflichtet, deren Meldungen umgehend und priorisiert zu bearbeiten, sonst hagelt es Bußgelder bis zu sechs Prozent des weltweiten (!) Jahresumsatzes. Hier dürfte klar sein, dass die meisten Plattformbetreiber auch hier wieder – genauso wie beim „NetzDG“ – ein „Overblocking“ betreiben werden, und lieber gleich alles löschen, was von einem „Trusted Flagger“ angezeigt wird, da die Früchte des Zorns der User weniger bitter schmecken werden als solch horrende Geldstrafen. Zumal sie diesmal ihre Hände in Unschuld waschen und einfach sagen können: „Es lag nicht an uns, wir wollten das nicht löschen, mussten aber.“

Die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur musste eigens dafür eine Stelle namens „Digital Services Coordinators“ („DSC“) einrichten. Praktischerweise ist der Präsident der Behörde, Klaus Müller, gleichzeitig auch der (kommissarische) Leiter des „DSC“ im eigenen Haus. Und rein zufällig ist Müller bei den Grünen und gilt als enger Vertrauter von Bundesvetternwirtschaftsminister Robert Habeck. Deshalb wurde auch – ebenso rein zufällig – eine Meldestelle als erster deutscher „Trusted Flagger“ geadelt, die allein schon durch ihren Internet-Auftritt weitgehend so daherkommt, als hätte man mir den Auftrag erteilt, eine fiktive Website für eine fiktive Meldestelle zu erstellen, und darin alle Klischees über linksgrüne Gesinnungsschnüffler und Gedankenpolizisten nicht nur zu verwursten, sondern gnadenlos zu überreißen: Der Laden heißt „REspect!“, er sitzt – rein zufällig – im grün regierten Baden-Württemberg, das Logo besteht aus einem roten Kommunistenstern, es wird konsequent gegendert, und optisch gibt man sich bunt und divers.

Die Startseite ist bereits die Meldemaske für unerwünschte Meinungsäußerungen und vermeintliche Wortverbrechen, damit ein potenzieller Denunziant erst gar nicht lange rumklicken muss und es sich dabei vielleicht doch noch anders überlegt. Das Formular besteht aus nur fünf Feldern, die ausgefüllt werden müssen. So simpel wie möglich. Überhaupt wurde auf lästige Unterverlinkungen verzichtet; die ganze Internetpräsenz besteht eigentlich nur aus der Homepage, sodass der Besucher dieser Seite, statt sich durchzuklicken, nur scrollen muss, wenn sein Interesse über das reine Melden hinausgehen sollte. Offensichtlich hält man die Zuträger, die man auf dieses Petz-Portal locken will, nicht für die hellsten Kerzen auf der Torte.

Wenn man weiterscrollt, gibt es einen kurzen Film, in dem zwei junge Frauen, die definitiv nicht unter dem Aspekt gecastet wurden, junge Männer zu motivieren, sich den Clip zu Ende anzuschauen, auf einem ihrer Optik entsprechenden Niveau die Situation schauspielern, dass die eine mit „Hasskommentaren“ (so klischeehaft wie man sie sich nur vorstellt) konfrontiert wird und die andere ihr dann dabei hilft, das zu melden, damit es auch der Dümmste kapiert, der mit den fünf Feldern der Meldemaske überfordert sein könnte, und dabei auch noch die üblichen Sprüche ablässt, wie schlimm das alles sei und dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Am Schluss wird es allerdings richtig gruselig: „Ach, und ganz wichtig: Deine Meldung hilft. Selbst wenn wir etwas nicht anzeigen können, ist es sehr wichtig. Nicht nur für die Statistik, sondern ganz besonders für die Veränderung von Gesetzen.“

Ja, genau! Meldet einfach alles, liebe Schneeflöckchen, selbst wenn es völlig harmlos ist. Hauptsache wir können auf diese Weise die Statistik über „Angriffe auf Politiker“ noch ein bisschen mehr zugunsten der Grünen frisieren, und wenn wir nur ausreichend Kommentare unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sammeln, dann hilft das vielleicht, ebendiese Strafbarkeitsgrenze ein bisschen nach unten anzupassen!

Wer das Video ohne Würfelhusten überstanden hat und mutig weiterscrollt, befindet sich nun in der Abteilung „Prahlen und Selbstbeweihräucherung“, wo zu lesen ist: „Unsere Erfolge seit 2017 – Dank Euch – REspect!“ Darunter gibt es zwei Zahlen: 72.828 eingegangene Meldungen, 20.532 erfolgte Anzeigen (Stand 12.10.2024). Das klingt erst mal nach viel, aber wenn man bedenkt, dass dieser Verein seit 2017 am Start ist, dann sind das gerade mal rund 9.000 Meldungen und rund 2.500 Anzeigen pro Jahr. „Hass und Hetze“ im Internet sind also ein solches Problem, dass eine mit mehr als üppigen finanziellen Mitteln (dazu später mehr) ausgestattete Meldestelle, die nichts anderes tut, als den ganzen Tag krampfhaft mit der Lupe nach Wortverbrechen zu suchen, gerade mal 25 Fälle pro Tag findet, von denen läppische 7 vielleicht strafbar sein könnten. (Nur mal zum Vergleich: In der Zeit, wo sich eine Handvoll vermeintlicher Wortverbrechen fanden, kam es statistisch zu 60 Messerdelikten und zweieinhalb Gruppenvergewaltigungen.)

Das heißt, 72 Prozent der Meldungen, die die erhalten (oder vielleicht auch selbst erstatten), sind selbst für ideologisch verblendete Überzeugungstäter erkennbar rechtskonform, werden aber trotzdem verarbeitet und gehen in die Hass-Statistik ein. Nur 28 Prozent der Meldungen führen zu einer Anzeige.

Die entscheidenden Zahlen, die wirklich von Interesse sind, fehlen leider allesamt, rein zufällig, nämlich wie viele dieser Anzeigen überhaupt zu polizeilichen Ermittlungen führen, wie viele davon wiederum den Staatsanwalt überzeugen, bei Gericht die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen, wie viele davon dann zu einem Strafverfahren führen, und am allerwichtigsten, in wie vielen Fällen es am Ende tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Denn nur letztere könnte man als „Erfolg“ feiern. Ich unterstelle mal, dass diese Zahlen dort auch bekannt sein dürften, so eng wie die alle zusammenarbeiten. Daher darf man sich durchaus die Frage stellen, warum da keine Angaben zu den erwirkten Verurteilungen gemacht werden und stattdessen nur die eingegangenen Meldungen und die erstatteten Anzeigen als „Erfolge“ gefeiert werden. Als wäre es ein „Erfolg“, ein paar tausend Anzeigen rausgehauen zu haben! Nach dieser „Logik“ bräuchte ich lediglich einen einzigen Song mehr als Paul McCartney zu komponieren und hätte dann mehr „Erfolg“ als er. Typisch Linke: Klar feststehende Begrifflichkeiten werden verwässert, entkernt, überstrapaziert, in einen anderen Kontext gesetzt oder gleich komplett umdefiniert, um den Adressaten ihrer Propaganda maximal zu täuschen. Vielleicht soll die beeindruckende Zahl mit den über zwanzigtausend erstatteten Anzeigen auch eine abschreckende Wirkung auf „Hater“ oder potenzielle Täter haben, aber letztendlich sagt das doch nur, dass diese Nachwuchs-Blockwarte über zwanzigtausend Mal der unterbesetzten, kaputtgesparten Polizei Arbeit gemacht haben, in etlichen Fällen auch den Staatsanwaltschaften und in einigen Fällen sicher auch den ohnehin chronisch überlasteten Gerichten. Diese Anzeigen haben den Steuerzahler Unsummen gekostet, sie haben bei den Strafverfolgungsbehörden Ressourcen gebunden und insbesondere die Polizei daran gehindert, in der Zeit schwere Straftaten aufzuklären. Und das alles wegen Äußerungsdelikten. Also wegen vom Staat frei erfundener „Wortverbrechen“ ohne Opfer.

Im Text erfahren wir: „Die Meldestelle REspect! ist kein staatliches Angebot.“ Achtung, Spoiler: Lustiger wird’s nicht heute nicht mehr, den Gag kann ich nicht toppen! Zeit für „Stahlfeder zitiert Stahlfeder“: Man muss Linken nicht widersprechen, man muss ihnen nur lange genug zuhören, dann tun sie es selbst. In diesem Fall muss man einfach nur die Seite bis zum Ende runterscrollen, wo wir die sieben „Förderer“ von „REspect!“ aufgelistet finden.

Allein drei davon sind Ministerien: „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, „Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg“ unter Manne Lucha, rein zufällig bei den Grünen, und „Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales“ unter Ulrike Scharf, dem statistischen Ausreißer, da CSU und 18 Jahre unternehmerisch tätig. Dazu die Bayerische Staatsregierung unter Markus Söder, der offiziell als CSU-Mitglied gilt, gerüchteweise jedoch über die Fähigkeit der Multiopiniokation verfügen soll – analog zu Heiligen, die angeblich an zwei Orten gleichzeitig sein können („Bilokation“), kann Söder problemlos mehrere völlig konträre Meinungen gleichzeitig und gleichermaßen überzeugend vertreten.

Weiterhin das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das – Überraschung! – dem „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, untersteht. Dann haben wir noch das „DemokratieZentrum Baden-Württemberg“, seinerseits gefördert vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, vom „Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg“ unter Manne Lucha, rein zufällig bei den Grünen, und vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das – Überraschung! – dem „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, untersteht. Last but not least finden wir noch „Demokratie vor Ort Baden-Württemberg“, als Bündelung von „Fachstellen“ Teil der „Jugendstiftung Baden-Württemberg“, und gefördert vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, vom „Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg“ unter Manne Lucha, rein zufällig bei den Grünen, vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das – Überraschung! – dem „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ unter Lisa Paus, rein zufällig bei den Grünen, untersteht, und vom „DemokratieZentrum Baden-Württemberg“, seinerseits gefördert vom… Ooops, mir wird schwindelig!

Hier macht’s beim „Fördern“ offensichtlich jeder mit jedem, quasi eine Art fiskales Rudelbumsen, bei dem sich abwechselnd jeder gegenseitig die Kohle in den Allerwertesten bläst, was die Inzucht eines durchschnittlichen Eifel-Dorfes, in dem es nur zwei Nachnamen gibt, zur lässlichen Sünde verblassen lässt. Wobei auch das letztendlich nur Augenwischerei ist, denn auf all diesen Internet-Seiten müsste eigentlich nur ein einziger Sponsor stehen, von dem das gesamte Geld tatsächlich stammt: Der deutsche Nettosteuersklave.

Halten wir fest: All diese aufgelisteten Initiativen, Vereine und Programme (die nur ein kleiner Teil des gesamten Deep-State-Molochs sind) „beschäftigen“ ein ganzes Heer von Menschen und kosten Abermillionen, und sie haben nur eine einzige Aufgabe: Ihre Meinungsfreiheit zu bekämpfen und zu unterdrücken. Von Ihren eigenen Steuergeldern! Nur die chinesische Regierung, die angeblich den Hinterbliebenen von Hingerichteten die Kosten der Exekution in Rechnung stellen soll, wäre damit noch in der Lage, diese Nummer an Zynismus zu überbieten.

So viel zum Thema „die Meldestelle REspect! ist kein staatliches Angebot“ – natürlich nicht! Das Denunziantenstadl ist nur vom Staat finanziert, vom Staat zertifiziert und vom Staat beauftragt, ein staatliches Gesetz umzusetzen. Weniger Staat geht nur noch beim Staatsfunk, der bekanntlich kein Staatsfunk sein will. Und die Leute, die sowas glauben, sind dieselben, die behaupten, die Deutsche Bahn sei privatisiert und deswegen ständig unpünktlich.

Drücken wir es also mit der Habeckschen Weltformel aus: „Die Meldestelle REspect! ist kein staatliches Angebot, sie ist nur ein Angebot des Staates.“ Ergänzung Stahlfeder: Und zwar – wie bei allen staatlichen „Angeboten“ – eins, das man nicht ablehnen kann und das nur Schaden anrichtet.

Dass die Meldestelle „REspect!“ eine klare linksgrün-kulturmarxistische Schlagseite hat, brüllt jeden, der nicht gerade von ideologischer Blindheit geschlagen ist, bereits beim bloßen Anblick der Website an. Doch der Knaller kommt noch: Der Leiter der Meldestelle heißt Ahmed Haykel Gaafar und hat einen Abschluss in Islamwissenschaften vorzuweisen, erworben an der Al-Azhar-Universität in Kairo, der – vorsichtig ausgedrückt – eine kuschelige Nähe zur Hamas nachgesagt wird und die – weniger vorsichtig ausgedrückt – auch als „Brutstätte des Islamismus“ bezeichnet wird. Nun will ich niemandem eine Kontaktschuld attestieren, aber es hat schon ein Geschmäckle, dass Gaafar direkt nach Bekanntwerden der Zertifizierung sein „X“-Profil deaktiviert und ein Foto gelöscht hat, auf dem er mit dem Großimam Ahmed Al-Tayyib posiert, einem offenen Hamas-Sympathisanten und Israel-Hasser. Aber das ist ja nicht weiter schlimm, der darf das. Als Karrierehindernis gelten in Deutschland nur Selfies mit Björn Höcke oder Maximilian Krah, wie ein 16-jähriger Azubi jüngst zu spüren bekam, dem deshalb der Ausbildungsvertrag gekündigt wurde.

Dass nun davon auszugehen ist, Herr Gaafar könnte dazu tendieren, sein besonderes Augenmerk auf die Unterdrückung von Islam-Kritik zu richten, ist natürlich eine rrrääächte Verschwörungstheorie. Wie sollte die Regierung daran auch ein Interesse haben, bei nur 60 bis 80 Messer-Einzelfällen und läppischen zweieinhalb Gruppenvergewaltigungen pro Tag, die fast ausschließlich auf das Konto irgendwelcher Surensöhne gehen?

Immerhin betont Herr Gaafar nach außen hin stets seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antisemitismus. Das ist löblich, und es ist ebenfalls nur eine rrrääächte Verschwörungstheorie, dass er sich dabei so aufreibend jener Randerscheinung dieser Unsitte widmet, die von „rechts“ ausgeht, dass ihm leider die Kapazitäten fehlen, sich auch noch um den Großteil dieser Delikte, die von seinen Glaubensbrüdern verübt werden, zu kümmern.

In meinem Umfeld ist es derzeit die am heißesten diskutierte Frage, ob das Ampel-Regime wirklich so blöd ist, eine so ungeschickte Wahl bei ihrem ersten „Trusted Flagger“ zu treffen, oder ob diese Horrorclowns uns mit Absicht eine solche Gestalt als künftigen Chef-Zensor unserer Meinungsäußerungen vorsetzen, nur um uns mit dieser „Wir können alles mit euch machen und ihr könnt nichts dagegen tun“-Machtdemonstration zu demütigen. Ein Regime, das enttäuscht ist, vom Volk nicht ausreichend geliebt zu werden, neigt bekanntlich zu sadistischen Anwandlungen.

Beunruhigend ist vor allem, gegen welche Inhalte vorgegangen werden soll.

In der Presseerklärung ist zunächst die Rede von „illegalen Inhalten“. Das wäre alles, was nach deutschem Recht verboten und strafbar ist, zum Beispiel Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die libertäre Sicht ist natürlich, dass Wortverbrechen, die keinen bezifferbaren Schaden anrichten, grundsätzlich nicht strafbar sein dürfen. Aber wir leben nun mal in einem Staat, der solche Gesetze hat, die kennen wir, wir können uns daran halten, und wenn nicht, wissen wir, was uns blüht. Damit hat man eine Rechtssicherheit, mit der man leben kann. Und wäre es dabei geblieben, hätten sicher die wenigsten ein Problem damit.

Alles, was danach kommt, verlässt den Pfad der seriösen Jurisprudenz, und besteht aus schwammigen Begriffen, die – zumindest juristisch – keinerlei Aussagekraft haben, geschweige denn eine Legaldefinition.

Da ist die Rede von „terroristischer Propaganda“ – was soll das sein? Wir kennen an einschlägigen Wortverbrechen die „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ sowie die „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Wenn sie das meinen, warum sagen sie es dann nicht? Zumal es überflüssig ist, da das Straftaten sind, die eh unter „illegale Inhalte“ fallen.

Dann lesen wir „gewalttätige Inhalte“. Das schlägt dem Fass den Boden aus – ich kann mir kein mögliches Szenario vorstellen, in dem ein „Inhalt“ (also ein Wortbeitrag, ein Foto, ein Podcast oder ein Video) mir oder irgendwem Gewalt antun könnte. Der Bundesgerichtshof definiert Gewalt als „körperlich wirkenden Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen“. „Körperlich“, „Kraft“, „physisch“ – nichts davon vermag ein „Inhalt“ zu bewirken. Was soll das also sein?

Wie zu erwarten, präsentiert man uns auch die überstrapazierten Worte „Hass“ und „Hassrede“. Regelmäßige Leser meiner Kolumnen wissen, dass ich nicht müde werde zu betonen, dass Hass eine natürliche menschliche Gefühlsregung ist, die zu verbieten daher unmöglich ist, und dass die Verbalisierung von Hass unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt, solange dabei keine Straftatbestände wie beispielsweise Beleidigung verwirklicht werden. Und selbst wenn doch, dann ist die Beleidigung strafbar und nicht der zum Ausdruck gebrachte Hass. Überflüssig zu erwähnen, dass es nur dann „Hass“ ist, wenn er sich gegen Personen oder Personengruppen richtet, die das Regime unter Artenschutz gestellt hat, also Migranten, linksgrüne Politiker und Journalisten sowie deren Claqueure. Wenn Sie hingegen unter dem Absingen schmutziger Lieder ihre abgrundtiefe Abneigung gegen „Querdenker“, „Klima-Leugner“, Björn Höcke, Donald Trump, Elon Musk oder echte Leistungsträger generell zum Ausdruck bringen, ist es natürlich kein „Hass“. Im schlimmsten Fall kriegen Sie dafür von Frank-Spalter Steinmeier das Bundesverdienstblech an die Brust getackert. „Hassrede“ ist tatsächlich nur ein Camouflage-Wort für pointierte Kritik an den Mächtigen und ihren Protegés.

Mit den Formulierungen „terroristische Propaganda“, „gewalttätige Inhalte“, „Hass“ und „Hassrede“ wird zweierlei bezweckt: Zum einen soll beim juristisch unbeleckten Bürger der Eindruck entstehen, diese Dinge seien per se strafbar. Das wirkt einschüchternd, die Schere im Kopf wird immer früher angesetzt, und am Ende traut sich kaum jemand mehr, hörbar aufzumucken. Zum anderen soll eine breite Akzeptanz dafür geschaffen werden, künftig auch völlig legale Inhalte zu löschen.

Wie gut diese Gehirnwäsche bereits heute funktioniert, erkennen Sie daran, wie viele Menschen die Parole „Hass ist keine Meinung“ inzwischen selbst aktiv verwenden oder ihr zumindest passiv zustimmen würden. Sie alle betrachten sich damit als eiserne Befürworter, nicht wenige obendrein als Bewahrer und Verfechter, etliche sogar als Retter unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Tatsächlich ist niemandem davon auch nur ansatzweise bewusst, dass die Aussage „Hass ist keine Meinung“ in Wahrheit verfassungsfeindlich ist, weil sie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Wenn Sie also das nächste Mal diesen Spruch reingedrückt bekommen, machen Sie sich den Spaß, ihrem Gegenüber zu erklären, dass er ein Verfassungsfeind ist. Ich wette, niemand wird Ihnen glauben, auch wenn Sie nachweislich richtig liegen. Eben weil Gehirnwäsche funktioniert!

Kommen wir zum letzten „Übel“, das ein „Trusted Flagger“ bekämpfen und ausrotten soll, quasi zum Endgegner, und spätestens da sollten alle Alarmglocken schrillen: „Fehlinformationen“ beziehungsweise „Fake News“. Das heißt, dass fortan gendernde, hardcore-woke, klima-klebende, linksgrün-ideologisierte Aktivisten unter der Leitung eines examinierten Islam-Apologeten entscheiden, welche Aussagen, Nachrichten oder Informationen „wahr“ oder „falsch“ sind. Allerdings nur bei Ihnen. Das Ampel-Regime und seine Günstlinge dürfen weiterhin nach Lust und Laune Halbwahrheiten, falsche Zahlen, durch Weglassungen und Framing in ihr Gegenteil verkehrte Aussagen oder gar glatte Lügen raushauen, ohne auch nur das laueste Lüftchen an Gegenwind befürchten zu müssen. Wenn Sie hingegen begründete Zweifel äußern, dass irgendein vom Menschen in homöopathischer Dosis ausgestoßenes Furzgas die alleinige Ursache von langfristigen Veränderungen in der Erdatmosphäre ist, dann kann es sein, dass Ihre Aussage in den Ewigen Jagdgründen landet, da sie „unwissenschaftlich“ ist – zertifiziert „geflagged“ von irgendeinem Soja-Sören, der daran glaubt, dass Männer schwanger werden können. Und wenn Sie so dreist sind, ihm darin auch noch zu widersprechen, sind Sie gleich mit weg. Follow the science!

Da kann es passieren, dass Sie bei einer Diskussion auf „Facebook“ oder „X“ anhand der Argumente von Mises oder Hayek oder Baader ein paar Sozen erklären, warum Sozialismus niemals funktionieren kann, und bevor Sie einmal „Hoppe“ sagen können, ist Ihr mühsam erstellter Beitrag auch schon „geflagged“. Begründung: „Fehlinformation – das kann man doch gar nicht wissen, da der Sozialismus noch nie richtig umgesetzt wurde!“ Mit etwas Pech fällt der libertäre Schlachtruf „Steuern sind Raub“ demnächst unter die Kategorie „terroristische Propaganda“, und am nächsten Morgen um sechs Uhr wird Ihre Wohnungstür von einem SEK „geflagged“. Trust me!

Auch hier gilt: Selbst unfassbar dumme oder gar nachweislich falsche Meinungen, Aussagen und Behauptungen fallen, solange sie nicht den Straftatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen, unter den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit). Das ist ebenfalls ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Man darf den letzten Unsinn behaupten – sonst hätten Sozialisten lebenslänglich Sendepause. Insofern ist die Unterdrückung oder Entfernung von vermeintlichen „Fehlinformationen“ rechtswidrig.

Abgesehen vom Inhaltlichen gibt es noch eine sehr beunruhigende Formulierung zum Prozedere in diesem Satz: „Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt werden.“ Den ersten Teil haben wir abgefrühstückt, aber der zweite Teil hat es auch in sich: Wir haben es hier zunächst einmal mit der EU zu tun, also mit einem sprichwörtlichen Bürokratie-Moloch. Nachgeordneter Akteur ist eine grün geführte Behörde, die mit arg grün geprägten Handlangern kooperiert. Grüne pflegen, seit sie keine Fundamentalopposition mehr sind, sondern mit an den Hebeln der Macht sitzen, eine fast schon erotische Besessenheit von bürokratischen Hürden aller Art. Wenn es darum geht, den Bürger zu drangsalieren, kann es ihnen gar nicht bürokratisch genug zugehen. Wenn nun die EU und grüne Ideologen plötzlich unisono davon schwärmen, dass etwas „schnell und unbürokratisch“ über die Bühne gehen soll, dann können Sie sichergehen, dass dies auf keinen Fall zu Ihrem Vorteil gereicht, sondern eher zum glatten Gegenteil führen wird. Und so ist es auch hier: In einem Rechtsstaat entscheidet eigentlich ein Gericht, ob etwas rechtens ist oder nicht. „Schnell und unbürokratisch“ heißt daher im Klartext, dass man Ihnen den ordentlichen Rechtsweg abschneidet. Stattdessen schwingt sich hier irgendeine ideologisch gefügige Hilfskraft zum Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion auf.

Die gute Nachricht: Wir sind nicht machtlos, außer wir machen nichts. Allein juristisch könnte es nach meinem aktuellen Kenntnisstand gleich vier Angriffspunkte geben:

Gerichtsentscheidungen gegen selbsternannte „Faktenchecker“ sowie gegen Social-Media-Plattformen, die zu Unrecht gelöscht oder gesperrt haben, füllen mittlerweile ganze Aktenschränke. Klar, hier hatte man bisher das Glück, dass diese Verfahren, weil beide Streitparteien – Social-Media-Plattform und Nutzer – Privatpersonen waren, vor Zivilgerichten landeten, und die sind weitgehend noch nicht ideologisch durchseucht. Wenn man in Zukunft gegen einen „Trusted Flagger“ klagt, der quasi-hoheitliche Aufgaben erfüllt, kann es gut sein, dass man vorm Verwaltungsgericht landet, wo man es nicht ganz so einfach hat. Und selbst wenn man dort auf breiter Front scheitert, wird das spätestens vom Bundesverfassungsgericht wieder begradigt, denn das wird ganz sicher keine plötzliche radikale Kehrtwende hinlegen und 70 Jahre gefestigte Rechtsprechung zum Thema „Meinungsfreiheit“ komplett über den Haufen werfen – selbst wenn es das in der momentanen Besetzung vielleicht sogar liebend gerne täte. Allerdings könnte man das beim besten Willen niemandem mehr plausibel begründen. Das Worst-Case-Szenario an dieser Stelle wäre, dass das Bundesverfassungsgericht darauf abstellt, dass hier eine EU-Vorschrift angegriffen wird, weshalb es sich dann für nicht zuständig erklärt und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verweist.

Ein weiterer juristischer Angriffspunkt wäre der Datenschutz. Normalerweise ist es so, dass es im Fall einer möglichen Straftat sowohl in der analogen Welt als auch im Internet zwei Akteure gibt: Den Anzeigenerstatter und die staatliche Stelle, die diese entgegennimmt. Nun wird in Gestalt dieser „Trusted Flagger“ eine Stelle zwischengeschaltet, die in Ausübung ihrer Funktion zwangsweise Daten sammeln muss. Und zwar zumeist Daten, die eine Behörde (beispielsweise der Verfassungsschutz) nicht sammeln darf. Es wäre also eingehend zu prüfen, ob hier nicht eine „Flucht ins Privatrecht“ vorliegt, ob sich dieses Vorgehen mit der DSGVO verträgt, und ob und wie der einzelne Betroffene sich dagegen wehren kann, dass Daten über ihn gesammelt werden, nur weil er im Internet Äußerungen tätigt, die vielleicht einigen Menschen bitter aufstoßen, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit rechtskonform sind. Muss man es dulden, dass eine vom Staat finanzierte pseudo-private Stelle im hoheitlichen Auftrag Akten führt über gesetzestreue Bürger, die lediglich der momentanen Regierung nicht sonderlich zugetan sind, was in einer Demokratie eigentlich das Normalste auf der Welt ist? Ich denke nein!

Die dritte juristische Einfallschneise ist dann doch wieder das Privatrecht: Wenn eine solche Meldestelle tätig wird und einen Inhalt meldet, der tatsächlich rechtlich nicht zu beanstanden ist, könnte man sie kostenpflichtig abmahnen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern. Erfolgt innerhalb der kurzen Frist keine Reaktion oder gar eine explizite Weigerung, holt man sich vor Gericht eine Einstweilige Verfügung. Das kostet den Laden dann schnell mal ein paar tausend Euro. Wenn sich dann deutschlandweit ausreichend Mitstreiter finden, die das genauso handhaben (hier müsste man sich vernetzen), und den Stasifanten flattern jeden Tag ein Dutzend Abmahnungen oder Einstweilige Verfügungen ist Haus, dann sind die in wenigen Wochen oder spätestens Monaten insolvent, und die staatlichen Fördertöpfe sind aufgrund der festgesetzten Etats und der Vergaberichtlinien nicht so flexibel, mal eben alle paar Wochen eine Million nachzuschießen. Außer Olaf findet irgendwo in seiner Matratze zufällig noch ein Sondervermögen, an dessen Herkunft er sich gar nicht mehr erinnern kann.

Als vierte juristische Gegenwehr könnte man die zivilrechtlichen Schritte je nach Sachlage auch noch mit parallelen Strafverfahren befeuern, zum Beispiel wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung.

An dieser Stelle erkläre ich jetzt schon mal, dass ich – sollte ich jemals betroffen sein – aus allen vier Rohren gleichzeitig schießen werde. Da mache ich keine Gefangenen! Und das ist auch nicht einfach nur dahergeredet: Die rund zwei Dutzend Verfahren, die ich in der Vergangenheit größtenteils erfolgreich gegen Facebook und einmal auch gegen Twitter geführt habe, waren nur das Warm-Up!

Last but not least wird der Kampf auch auf anderen Ebenen geführt, zum Beispiel politisch. Es wäre mal interessant, wie sich die Betroffenen in den anderen EU-Staaten gegen dieses Zensur-Monster wehren. Und ob andere Staaten das überhaupt so restriktiv umsetzen, oder ob Deutschland mal wieder den Klassenprimus in der Übererfüllung spielen will und sich irgendwann wundert, warum niemand seinem Irrweg gefolgt ist. Hier müsste man sich EU-weit mit Betroffenen vernetzen. Schön, dass das heute technisch so einfach ist!

Und damit sind wir auch beim letzten Punkt: Ich bin zuversichtlich, dass es parallel technische Fortschritte geben wird, innovative Ideen von findigen Tüftlern und Programmierern, wie man diese totalitären Anwandlungen umgeht, aushebelt oder unterwandert. Es ist schließlich auch gelungen, mit dem Bitcoin eine Parallelwährung zu schaffen, die sich staatlicher Kontrolle und Regulierung weitgehend entzieht. Dann muss es auch bei der Kommunikation funktionieren!

An der Stelle ist es beruhigend, dass der Staat, besonders der aufgeblähte Suprastaat EU, ein behäbiger Riese ist, der beim rasanten Tempo technischer Innovationen gar nicht mithalten kann. Vor wenigen Jahren, als ich bereits seit fast zwei Jahrzehnten online war, bezeichnete die damalige Kanzlerin Angela Merkel das Internet noch als „Neuland“, und der lustigste Moment in der Corona-Diktatur war, als herauskam, dass die meisten Gesundheitsämter noch per Fax kommunizieren.

Die sind der Staat, aber wir sind der Markt – wir sind schneller, wir sind besser, und am Ende gewinnen wir immer. Man kann den Markt niemals auf Dauer aushebeln!

Quellen:

Kölsches Grundgesetz (Website der Brauerei „Cölner Hofbräu FRÜH GmbH & Co. KG“)

Bundesnetzagentur lässt erstmalig Trusted Flagger für Online-Plattformen in Deutschland zu (Presseerklärung auf der Website der Bundesnetzagentur)

REspect! (Homepage der Meldestelle „REspect!)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Website des BMFSFJ)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

„Demokratie leben!“ (Website von „Demokratie leben!“)

DemokratieZentrum Baden-Württemberg (Website des DemokratieZentrums Baden-Württemberg)

„Demokratie vor Ort Baden-Württemberg“ (Website von „Demokratie vor Ort Baden-Württemberg“)

Direktor von Trusted Flagger „REspect”: Das ist der Islamgelehrte Ahmed Gaafar, Deutschlands oberster Zensor (Website von „Nius“)

Trusted Flagger-Oberzensor Ahmed Gaafar löscht Profil-Foto mit Hamas-Unterstützer (Website von „Nius“)

Wegen JA-Mitgliedschaft: 16-Jährigem wird Ausbildungsvertrag gekündigt (Apollo News)


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