Gestahlfedert: Justizposse: Krawall mit Krall – Who Let The Dogs Out?
Wie das Schweinesystem vor die Hunde ging – ein Frontbericht
von Michael Werner

Am 13. Februar setzte der in libertären Kreisen gleichermaßen bekannte wie geschätzte (und außerhalb entsprechend gefürchtete) Dr. Markus Krall auf „X“ folgenden Tweet ab: „Am Freitag, 28. März/10.00 Uhr findet am VG Düsseldorf, Raum 411 ein lustiger Prozess statt. Die Stadt Hilden möchte von meinem Bruder Hundesteuer für zwei Hunde haben, obwohl mein Bruder gar keinen Hund hat. Begründung: Auf einem Facebook-Bild ist er mit Hunden zu sehen. Kann man sich nicht ausdenken. Der deutsche Bürokratiestaat führt sich selbst ad absurdum, er geht sozusagen gerade vor die Hunde. PS: Er zahlt nicht freiwillig. Wer Zeit und Lust hat, kann sich das dort live ansehen.“
Regelmäßige Leser dieser Kolumne wissen, dass ich Prozesse, bei denen es um beziehungsweise gegen den Staat geht, sehr mag – vorzugsweise als Beteiligter, aber bei ganz besonderen Schmankerln setze ich mich auch gerne mal als unbeteiligter Zuschauer ins Publikum. Und diese Geschichte klang wie Musik in meinen Ohren, also schlug ich mich von Köln aus, getarnt als rasender Gerichtsreporter Harry Hirsch, letzten Freitagmorgen durch ins Feindesland – nach Düsseldorf!
Nun gibt es an deutschen Gerichten inzwischen Sicherheitskontrollen wie bei Flügen nach Israel, und als der äußerst sympathische Beamte am Einlass mich als Teil dieses Rituals fragte, wohin ich wolle, entgegnete er auf meine Antwort „Raum 411“ grinsend: „Das Hundesteuer-Ding ist verlegt worden.“ Ich: „So ein Mist, jetzt bin ich extra aus Köln gekommen…“ Er unterbrach mich: „Nein, der Termin findet schon heute statt, die mussten nur in einen größeren Saal umziehen, gehen Sie in die 243, immer der Karawane hinterher!“ Kaum war ich im Gebäude, sah ich, was er meinte: Ein Riesentross an Presse, Fernsehen und sonstigen Medien, bewaffnet mit schwerem Gerät, bewegte sich auf die zweite Etage, und umringte, dort angekommen, einen Mann, bei dem es sich unschwer erkennbar um den Bruder von Markus Krall handelte.
Der Handel mit wertbeständigen Dingen scheint in der Familie zu liegen: Marianus Krall betreibt einen Antiquitäten- und Raritätenladen namens „Entdeckte Schätze“ im 55.000-Seelen-Städtchen Hilden, unweit von Düsseldorf. Und weil in einer überschaubar kleineren Stadt wie Hilden wahrscheinlich jeder jeden kennt, kümmert sich die Stadtverwaltung ganz besonders rührend um ihre Bürger, um zu schauen, ob es ihnen auch an nichts mangelt. So durchforsteten die fleißigen Hildener Behörden Kralls privates Facebook-Profil und entdeckten dort Fotos von drei verschiedenen Hunden. Achtung, Spoiler: Diese drei Hunde sind aus Kralls Familien- und Freundeskreis und waren nur bei ihm zu Besuch.
Offensichtlich kam es aufgrund der Sichtung der Dog-Pics zu regem Faxverkehr zwischen diversen Abteilungen, und man stellte entsetzt fest, dass Krall keine Hundesteuer zahlt. Da brannte Hilden lichterloh, und der erstaunte Antiquitätenhändler fischte ein Schreiben der Stadtverwaltung aus seinem Briefkasten, worin er aufgefordert wurde, umgehend die Namen, Anschaffungsdaten und Herkunftsnachweise seiner Hunde offenzulegen.
Auf dieses Schreiben reagierte Krall nicht. Er hielt es wohl für einen schlechten Scherz oder pure Idiotie. Zudem hatte er der Stadt nichts mitzuteilen, da er nicht einen einzigen Hund besaß; ergo konnte er auch keine Namen nennen oder irgendwelche Wurmkuren und Flohtherapien nachweisen. Der arme Mann konnte sich noch nicht einmal erklären, wie die Stadt darauf kommt, er hätte gleich drei Hunde. Wie hätte er auch ahnen können, dass die Stadtverwaltung ihn auf Social Media stalkt? (Dass dies ein Stück weit auch mit seinem bekannten – Neusprech: „umstrittenen“ – Bruder zu tun haben könnte, Stasi-Abteilung „Sippenhaft“, ist natürlich nur eine rrrääächte Verschwörungstheorie, die ich hier nicht weiter nähren will.)
Ein paar Wochen später flatterte ihm dann ein Steuerbescheid mit einer Schätzung ins Haus. Man unterstellte ihm zweimal Hund mal vier Jahre, plus Verwaltungskosten, und so verlangte man von Krall stolze 1.104 Euro Hundesteuer.
Da wurde mir ganz anders: Meine letzte Lebensgefährtin hielt mehrere Hunde, und im Netz kursieren auch noch Fotos von mir mit einigen der Wuffis – da könnte ein stattliches Sümmchen zusammenkommen! Zum Glück gibt es auch ein Foto von mir mit einem (fremden) Baby auf dem Arm. Sollte ich also mal einen Hundesteuerbescheid kriegen, verrechne ich den Betrag einfach mit dem mir noch zustehenden Kindergeld! Genial, nicht wahr?
Meiner hundelieben Ex verdanke ich übrigens die großartige Erkenntnis, dass die Hundesteuer in Wahrheit eine „Hundevermeidungssteuer“ ist, also Menschen davon abhalten soll, Hunde zu halten. Schlimm genug, aber natürlich sieht kein Mensch ein, Hundesteuer zu zahlen für Hunde, die er gar nicht hat, also legte Krall Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Dabei machte er leider einen Fehler, der sehr vielen Bürgern unterläuft, die nicht so häufig in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind: Er tat dies per E-Mail. Dummerweise kann man in Deutschland gegenüber Behörden keine rechtsverbindlichen Erklärungen per einfacher E-Mail abgeben. Es muss schon eine E-Mail mit verifizierter elektronischer Signatur sein. Ansonsten sollte man sowas per Brief machen – oder mit dem guten alten Fax. Welcome to the 21st century, baby!
Kralls Widerspruch scheiterte also an der Form, und der Steuerbescheid wurde rechtskräftig. Krall nahm sich eine Anwältin und erhob Klage gegen diesen Bescheid.
Bei rechtlichen Streitigkeiten, in denen mindestens eine Partei „der Staat“ (in Form einer staatlichen Institution) ist, landet die Sache vorm Verwaltungsgericht. (Fun Fact: Auch wenn Sie gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk klagen, geht das vors Verwaltungsgericht – aber wenn Sie diesen gärenden, stinkenden, linksgrünen Komposthaufen als „Staatsfernsehen“ bezeichnen, sind Sie natürlich ein rrrääächter Schwurbler.) Nun haben wir Libertären unseren Hoppe gut verinnerlicht: Wenn der Staat bei einem Konflikt, in den er selbst verwickelt ist, gleichzeitig auch Letztentscheider ist, was soll da schon schiefgehen? Daher gebe ich offen zu: Meine Meinung von Verwaltungsgerichten ist nicht die beste, was nicht zuletzt eigenen Erfahrungen geschuldet ist.
So betrat ich also den Gerichtssaal in Sachen „Krall gegen hundesteuerfordernde Facebook-Schnüffler“ mit einem ablehnenden Mindset und fühlte dieses zunächst auch bestätigt, denn die Vorsitzende Richterin Nina Küppers wandte sich bei ihrer eingänglichen Erörterung der Sach- und Rechtslage sofort an Herrn Krall und erklärte dessen Klage für unzulässig, weil der Steuerbescheid Bestandskraft habe, da der Widerspruch nur per normaler E-Mail erfolgte. Außerdem gab es da noch ein paar fragliche Fristen und mögliche Versäumnisse, die ich nicht mehr alle parat habe, die aber für den weiteren Verlauf der Story keine essentielle Bedeutung mehr haben. Ich wollte schon aufstehen und gehen, weil ich dachte, der Drops sei damit gelutscht, und auch aus akuter Angst vor Verarmung, denn das Parkhaus kostete gefühlt irgendwas um die acht Euro pro Sekunde – Düsseldorf halt! Jedoch tat die Vorsitzende, als sie sich nunmehr an die Gegenseite wandte, etwas, das meine allgemeinen Vorurteile gegen Verwaltungsgerichte kurz ins Wanken brachte.
Für die Gegenseite, also die Stadt Hilden, waren eine Dame aus dem Rechtsamt und der Beigeordnete Peter Stuhlträger (direkt aus der ewigen Arschhölle, also von der CDU) erschienen. Die Dame verfügte über eine bei Gericht hinterlegte Vollmacht der Stadt Hilden, und ihr Begleiter wirkte auf mich wie ihr Pferdeflüsterer, weil er immer wieder energisch auf sie einredete. Mein erster Eindruck war, dass ihr die ganze Sache weitgehend unangenehm war, vor allem angesichts des Presserummels, wohingegen er – um mal beim Thema „Hund“ zu bleiben – ein Vertreter der Abteilung „Terrier“ war; so einer, der sich an seinem Opfer festbeißt und erst loslässt, wenn ihm ein Neun-Millimeter-Gruß aus einer Walther P99 die Kerze ausbläst. Mit anderen Worten: Dieser Mann verkörperte in meinen Augen in absoluter Formvollendung alle Gründe, den Staat zu hassen. Ich mag ja keine Namenswitze, aber vielleicht gilt hier tatsächlich mal „nomen est omen“. Und eins muss man Herrn Stuhlträger lassen: Er hat während der Verhandlung und sogar noch danach wirklich alles gegeben, um meine Antipathie in Stahlbeton zu gießen.
In Richtung dieser Gegenseite ließ die Richterin nunmehr eine Bombe nach der anderen fallen, jede mit ein bisschen mehr Sprengkraft als die vorherige, und sagte dabei sogar ein paar Dinge, bei denen selbst einem hartgesottenen Libertären das Herz aufgeht.
Zunächst erzählte sie, dass sie das Problem mit den E-Mails natürlich kenne, denn bei ihr im Gericht gingen täglich E-Mails ein von Bürgern, die sich damit nicht auskennen, so wie Marianus Krall eben auch einer ist. Deswegen schreibt das Verwaltungsgericht diesen Leuten umgehend zurück, dass das so nicht funktioniert und wie es richtig geht, statt sie ins offene Messer laufen zu lassen. Einmal Textbaustein, Copy-Paste, senden, fertig – so viel staatlicher Service sollte schon sein. Der Sinn solcher Vorschriften sei es schließlich nicht, den Bürger zu tyrannisieren. (Sie drückte das zwar etwas vornehmer aus als ich es jetzt tue, aber die Botschaft war klar.)
Dann legte sie nach: Sie habe den Eindruck, die Stadt habe den Steuerbescheid nur erlassen, um Krall dafür zu „bestrafen“, dass er auf das erste Schreiben nicht geantwortet hat. Stuhlträger postulierte nämlich: „Hat ein Bürger zu reagieren und Auskünfte zu geben? Darum geht es heute.“ Jawoll – so spricht ein echter CDU-Herrenmensch, für den „der Bürger“ reine Verfügungsmasse ist und brav zu gehorchen hat, wenn die Obrigkeit ihn anspricht. Der Zweck von Steuerbescheiden sei laut Richterin Küppers aber nicht, Bürger zu bestrafen oder erziehen. Dafür gebe es den Hinweis auf die Mitwirkungspflicht sowie die Androhung und dann als letzten Schritt die Verhängung von Bußgeldern. Das sei aber nicht geschehen.
Doch damit nicht genug, sie setzte noch einen drauf: Bei geschätzten Steuerbescheiden darf die Schätzung nur quantitativ erfolgen, aber niemals qualitativ. Das heißt übersetzt: Geschätzt, also vermutet, darf allein die Höhe der zu entrichtenden Steuern sein, aber niemals der Besteuerungsgrund. Wenn jemand also nachweislich Hunde hält, ohne diese anzumelden, dann kann die Stadt im Zweifelsfall den Zeitraum der Hundehaltung und aufgrund dessen die Höhe der Steuer schätzen. Aber wenn noch nicht einmal klar ist, ob derjenige tatsächlich Hunde hält, dann geht das nicht. Zunächst müsse zweifelsfrei bewiesen sein, dass eine steuerpflichtige Hundehaltung vorliegt. Und das sei hier nicht der Fall, denn ein paar Fotos auf Facebook von Hunden seien kein ausreichender Beweis, ebenso wenig wie die Tatsache, dass Krall nicht auf das erste Anschreiben geantwortet hat. Da hätte doch mal jemand rausfahren und dem Mann einen Besuch abstatten müssen, um festzustellen, ob es irgendwelche belastbaren Belege für eine Hundehaltung gibt.
Zu guter Letzt zündete Frau Küppers die Atombombe: Es sei inzwischen zweifelsfrei nachgewiesen und auch unstrittig zwischen den Parteien, wer die drei Hunde und ihre Halter sind, und alle Halter haben im fraglichen Zeitraum brav ihre Hundesteuer entrichtet. Wenn Herr Krall jetzt nochmal Steuern für diese bereits versteuerten Hunde zahlen müsse, wäre das eine Doppelbesteuerung, und die sei gesetzeswidrig.
Somit kam die Vorsitzende zu dem Schluss, dass der Steuerbescheid in jedweder Hinsicht rechtswidrig sei. Das war mal ein echter Doppelwumms!
Nun stand das Gericht allerdings vor einem moralischen Dilemma: Ein Steuerbescheid, der zwar eindeutig rechtswidrig, aber aufgrund seiner Bestandskraft unanfechtbar ist. Da ein Gericht jedoch nicht moralisieren sollte, hätte man rein juristisch an der Stelle einen Deckel draufmachen können: Die Klage ist unzulässig und wird abgewiesen, Krall bleibt auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen und muss zudem auch noch die Hundesteuer für bereits anderweitig versteuerte Hunde entrichten.
Doch dann passierte etwas, das ich ansonsten nur von Familiengerichten kenne (die ich daher auch gerne als „Stuhlkreis-Jura“ bezeichne): Es menschelte zutiefst. Ich glaubte zu spüren, dass die Vorsitzende nicht den Schwarzen Peter haben wollte, vor einem Saal voller Medienvertreter eine solche Entscheidung zu verkünden, und wirkte daher beschwichtigend auf die Vertreter der Stadt Hilden ein, den offensichtlich rechtswidrigen Hundesteuerbescheid freiwillig zurückzunehmen, weil ein Festhalten an einer rein formaljuristisch wirksamen Unrechtsmaßnahme allein schon aufgrund der anwesenden Presse und des immensen Medieninteresses an dieser Posse zu einem massiven und empfindlichen Imageverlust für die Stadt Hilden und ihre Verwaltung führen würde, und ob man das denn wirklich wolle, oder sich in der öffentlichen Wahrnehmung nicht lieber als bürgernah und kulant darstellen wolle.
Die Vollmachtsträgerin, die die ganze Show kein bisschen genießen konnte, hätte am liebsten wohl sofort zugestimmt, um schnellstmöglich halbwegs heil aus der Nummer rauszukommen, doch der Wadenbeißer neben ihr ließ nicht locker und redete im Wechsel mit der Richterin energisch auf die arme Frau ein. Das ging eine Weile hin und her, bis denn der Terrier selbst das Wort ergriff und die Richterin anknurrte, man würde den Bescheid zwar nicht zurücknehmen, sei aber bereit, aus „billigem Ermessen“ gemäß Paragraph Haumichblau Atomkriegsverhinderungsverordnung auf die Steuerzahlung an sich zu verzichten. Analog: „Das Todesurteil bleibt bestehen, wir lassen das mit der Hinrichtung aber mal lieber bleiben, weil das zu viel Sauerei macht, überall Blut und so…“ Man merkte, dass die Richterin dieses Festhalten an dem Bescheid befremdete, aber Krall war einverstanden, da ihm irgendwelche juristische Spitzfindigkeiten wurscht waren und er nur angetreten war mit der Ansage „ich zahle das nicht“ – dieses Ziel hatte er damit erreicht.
Nachdem das geklärt war, ging es um die lästige Kostenfrage. Auch hier winkte die Vorsitzende gleich mit einem ganzen Zaun in Richtung des Hilden-Hardliners, jetzt doch auch noch eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Doch der Terrier gab sich erwartbar gnadenlos: Da die Klage unzulässig und der Bescheid bestandskräftig sei, habe Krall gefälligst die Kosten zu tragen. Was unterm Strich wahrscheinlich teurer gewesen wäre als die reine Steuerforderung. Nun sollte man einen Staatsdiener, der versucht, Kosten abzuwenden, ja grundsätzlich loben, doch dieser Mann tat das erkennbar nicht mit dem hehren Ziel, den Steuerzahler zu schonen, sondern weil er bei seinem Feldzug gegen Krall keinen Millimeter freiwillig nachgeben wollte.
Doch auch hier bewies die Vorsitzende ebenfalls Terrier-Qualitäten und ließ ihrerseits nicht locker, bis sie den Korinthenkacker auf der Gegenseite – wieder mit Verweis auf die Außenwirkung – so weichgekocht hatte, dass er widerwillig der Übernahme der Gerichtskosten und der Hälfte von Kralls Anwaltskosten durch die Stadt Hilden zustimmte. Oder besser gesagt, durch die Steuerzahler der Stadt Hilden, und damit letztendlich auch wieder durch Marianus Krall, der einer davon ist. So ist das halt mit dem Staat: Egal was ist, der Bürger zahlt immer die Zeche, so oder so.
Anschließend auf dem Gerichtsflur wollte der Wadenbeißer vor den Medien noch den großen Gewinner spielen und bellte, der Steuerbescheid habe Bestand und die Klage sei unzulässig, das sei alles, was zählt. Als ein Journalist, der seinen Beruf noch ernst nahm, ihm zu aufdringlich wurde, weil er ebenfalls nicht lockerließ, ob dieser Umgang mit Bürgern wirklich das Gelbe vom Ei sei, entzog der Beigeordnete sich dem Presserummel durch einen schnellen Rückzug, der einen Hauch von Flucht hatte. Stuhlträger kam als Terrier und ging als begossener Pudel – Gewinner sehen anders aus!
Marianus Krall hat zwar streng juristisch betrachtet nicht gewonnen, aber immerhin erreicht, was er wollte, nämlich die Hundesteuer nicht zahlen zu müssen, was so gesehen doch ein Sieg in der Sache war, und ging vor allem in der Wahrnehmung der Anwesenden (und auch in der späteren Berichterstattung) definitiv als der moralische Sieger vom Platz.
Ich für meinen Teil war von der Richterin und ihrer Verhandlungsführung positiv beeindruckt und bedanke mich bei allen Anwesenden für die geile Show in Top-Besetzung – hier bekam man ausnahmsweise echt mal was geboten für seine Steuern!
Zum Schluss kündigte Marianus Krall noch an, bei der nächsten Bürgermeisterwahl in Hilden zu kandidieren, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Spätestens jetzt war allen klar, um es auf die Melodie eines schönen alten Schlagers zu singen:
Ja, der Name „Krall“ hält, was er verspricht,
und du wirst sehen – Gene lügen nicht!
Quellen:
Tweet von Dr. Markus Krall vom 13.02.2025 („X“)
Bericht über das Antiquitätengeschäft von Marianus Krall (Website „Anzeiger24.de“)
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