18. August 2025 11:00

Gestahlfedert: Ausgerichtert Die Dystopie von der Karlsruher Republik

Ein etwas anderer Blick aufs höchste Gericht der „Unsokratie“

von Michael Werner drucken

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Bildquelle: Shutterstock Justizia als Farce: In Deutschland wird sie von der Herrscherkaste ins Amt gehievt

Demokratie an sich ist bereits eine lupenreine Vollverarschung, da sie auf dem Generalirrtum basiert, dass man dem Einzelnen zwar nicht zutraut, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu führen, weshalb er regiert werden muss, ihm aber sehr wohl zutraut, per Teilnahme an einer Abstimmung mit darüber zu entscheiden, welche Leute die richtigen sind, um ihn und dazu gleich noch alle anderen zu regieren.

Integraler Bestandteil dieser Vollverarschung namens „Demokratie“ ist ein nahezu geniales Konstrukt, das zur absoluten Königsklasse der Vollverarschung zählt – man nennt es „Gewaltenteilung“.

Warum spreche ich hier von „genial“ oder „Königsklasse der Vollverarschung“? Nun, bitten Sie doch mal nach dem Zufallsprinzip zehn Menschen um ein kurzes Statement zur Gewaltenteilung. Also Menschen, die das Wort möglichst kennen und richtig einsortieren können, weshalb Sie diese Umfrage wohl besser nicht in deutschen Innenstädten oder Fußgängerzonen, sondern vorzugsweise im Gravitationsfeld von Universitäten, Museen oder Buchhandlungen abhalten sollten. Ich wette, dass mindestens neun, wenn nicht sogar alle zehn Probanden eine flammende Rede halten werden, um Gewaltenteilung als die konstituierend wichtige, unverzichtbare Säule der Demokratie und den Garanten schlechthin für ihr Funktionieren zu lobpreisen.

Vielleicht brauchen Sie auch gar niemand anderen zu fragen, sondern nur sich selbst, da Sie das doch genauso sehen – kann ja sein, vor allem, wenn Sie hier noch nicht allzu lange mitlesen. Daher werfen wir doch jetzt mal einen genaueren Blick auf das Allerheiligste der Gewaltenteilung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Früher wusste man zwar, dass es diese Institution gibt, aber als Normalbürger hörte man so gut wie nie etwas davon. Das Bundesverfassungsgericht schwebte lautlos über dem Land, um notfalls Dinge geradezurücken, was allen ein wohliges Gefühl gab.

In den letzten knapp 20 Jahren hörte man plötzlich immer wieder von diesem höchsten Gericht des Landes, die Abstände der Meldungen werden immer kürzer, und seit ein paar Wochen ist es permanent in aller Munde. 74 Jahre lang hat sich kein normaler Mensch darum geschert, was dort entschieden wird, oder gar welche Richter unter welchen Umständen dort landen.

Meine ersten Bedenken bezüglich dieser für mich bis dato sakrosankten Institution meldeten sich zu Wort, als das Bundesverfassungsgericht exakt am sechzigsten Jahrestag seines Bestehens, also am 7. September 2011, die Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro, insbesondere die Hilfen für Griechenland und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), als verfassungskonform aburteilte. Für mich trägt dieser Tag seitdem den Beinamen „Karlsruher Sündenfall“.

Vielleicht fand der eigentliche Sündenfall aber auch bereits am 12. Oktober 1993 statt, als entschieden wurde, dass der Vertrag von Maastricht, der die Europäische Union begründete, mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht wies sämtliche dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden zurück, die unter anderem eine Verletzung des Demokratieprinzips durch die Übertragung von Kompetenzen an die EU geltend machten. Das Urteil besagte, die im Vertrag vorgesehene Übertragung von Hoheitsrechten, einschließlich der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, solange die demokratische Legitimation durch nationale Parlamente und das „Europäische Parlament“ gewährleistet bliebe.

Das war – wie bald schon absehbar – natürlich nur ein frommer Wunsch: In der Praxis „dürfen“ die nationalen Parlamente nur noch die Vorgaben aus Brüssel abnicken, durchwinken und umsetzen, und das „Europäische Parlament“ hat diese Bezeichnung erst gar nicht verdient, denn es kann noch nicht einmal Gesetzesvorschläge selbst einbringen, sondern lediglich die „Europäische Kommission“ auffordern, Vorschläge zu machen. Ja, die „Europäische Kommission“ – also jenes undemokratische Hinterzimmer-Konglomerat, das sowohl exekutive als auch legislative und überwachende Funktionen wahrnimmt, und damit quasi die Neuauflage des „Obersten Sowjets“ darstellt. Im EU-Gesetzgebungsprozess teilt sich das „Europäische Parlament“ die Macht mit dem „Rat der Europäischen Union“ im sogenannten „Mitentscheidungsverfahren“. Man kann dieses Operetten-Parlament daher ruhigen Gewissens als eine gleichermaßen sinnlose wie überteuerte Kasperbude bezeichnen.

Mein ungezügelter Wortschwall verwässert leider ein wenig die Brisanz der Angelegenheit, daher nochmal auf den wesentlichen Punkt zusammengedampft: Zuerst erklärt das Bundesverfassungsgericht den Maastrichter Vertrag, der Deutschland zu einem Vasallen-Staat der Brüsseler Funktionärsdiktatur degradiert, für verfassungskonform, und nur achtzehn Jahre später erklärt dasselbe Gericht dann den eklatanten Bruch genau dieses Vertrags ebenfalls für verfassungskonform.

Die meiner Ansicht nach größte Katastrophe fabrizierte das Bundesverfassungsgericht jedoch mit dem „Klima-Beschluss“, der die Bundesregierung zu sogenannten „Klimaschutz-Maßnahmen“ verpflichtete, weil sie andernfalls zukünftige Generationen in ihren Grundrechten verletzen könnte. Wie absurd, ja, wie vollkommen geisteskrank, paranoid, ideologisch verblendet und totalitär das ist, würde einen eigenen Artikel füllen, daher dampfe ich auch das auf einen Satz zusammen: Damit wurde der Grundstein gelegt für die Installation einer Diktatur auf der Basis des menschengemachten Klimaschwindels, und dank Friedrich Merz‘ großem Verrat und Verbrechen an Deutschland und seinen Bürgern steht diese frei erfundene ökototalitäre Scheißhauspropaganda nun auch in unserem Grundgesetz, womit dieses spätestens seit jetzt dem Genre „Esoterik-Magazin“ zuzuordnen ist.

Zum „Glück“, wenn man das mal so sehen will, hat von diesem Handstreich, der geeignet ist, das gesamte Land zu zerstören, niemand etwas mitbekommen, denn der Beschluss erging am 24. März 2021 – da waren dank des Corona-Schwindels alle so herrlich abgelenkt vom Klimaschwindel.

Apropos Corona: Das Bundesverfassungsgericht hat sich beim Durchwinken der Corona-Maßnahmen, die mal eben so ziemlich alle Grundrechte fast komplett außer Kraft setzten, genauso wenig mit Ruhm bekleckert wie schon zuvor beim Durchwinken der Euro-Rettung. Man kann dem Ersten Senat zwar mildernde Umstände zugestehen, denn die Richter haben auf der Basis von Lügen entschieden, da sie sich auf die Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts beriefen, das sie offensichtlich als neutrale, unabhängige Wissenschaftseinrichtung betrachteten. An der Stelle sind sie quasi selbst der Gewaltenteilungs-Vollverarsche auf den Leim gegangen, denn sie hätten eigentlich wissen müssen, dass das RKI eine genauso weisungsgebundene Behörde ist wie jede Staatsanwaltschaft und jeder Verfassungsschutz.

Vor allem konnte – als die Entscheidungen am 30. November 2021 ergingen – jeder, der es nicht mit aller Gewalt in einem Akt zwanghaften Selbstbetrugs ignorieren wollte, unschwer erkennen, dass es sich nur um eine mittelharmlose Grippe handelte, mit überschaubarer Letalität, beschränkt auf uralte, bereits schwer vorerkrankte Personen. Und weil das alles schon recht früh bekannt war, hätte man sich auf den Schutz dieser Personengruppen beschränken können, statt mit erkennbarer Lust an der absoluten Macht über zwei Jahre lang völlig grundlos ein gesamtes Volk einzusperren oder mit anderen, völlig sinnlosen Maßnahmen, Einschränkungen und Auflagen zu terrorisieren. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aussetzung fast sämtlicher Grundrechte wegen eines mittelschweren Schnupfens für keine Verletzung ebendieser Grundrechte hält, muss sich ein paar kritische Fragen gefallen lassen.

So viel zu den wichtigsten Gründen, durchaus begründete Zweifel an der Integrität dieser Einrichtung anzumelden. Doch stellen wir uns nun die viel wichtigere Frage, nämlich die nach der Legitimation. Und dann die allerwichtigste Frage nach der Gefahr.

Kurz zur Struktur: Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, die mit jeweils acht Richtern besetzt sind. Der Erste Senat, auch „Grundrechtssenat“ genannt, ist mit Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren befasst, wohingegen der Zweite Senat, auch „Staatsrechtssenat“ genannt, für diejenigen Verfahren zuständig ist, die staatliche Strukturen und Kompetenzen betreffen, wie Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streitigkeiten, Wahlrechtsprüfungen – und eben auch Parteiverbotsverfahren.

Der entscheidende Punkt ist jedoch, wie diese sechzehn Richter an ihre Posten gelangen. Bis zum Jahre 2018 war das in den Medien und damit auch in den Köpfen der Bürger nie ein Thema, sondern wurde lediglich im Jurastudium in der Vorlesung zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) kurz erklärt. Und damit das so bleibt und niemand das mal hinterfragt, spielte sich dieses Hochamt der Gewaltenteilung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland stets unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ab. Ein einziges Mal kam es zu medialer Aufmerksamkeit, als Bundeskanzlerin Angela Merkel 2018 ihren treuen Parteisoldaten Stephan Harbarth, der bis dato noch keinen Tag als Richter tätig war, direkt vom Bundestag ins Bundesverfassungsgericht katapultierte, um zwei Jahre später sogar dessen Präsident zu werden. Allerdings beschränkte sich die öffentliche Kritik auf die Personalie Harbarths und Merkels Vorgehen, ohne dass mal jemand die Vogelperspektive eingenommen hätte. Zumindest nicht in den sogenannten Leitmedien.

Kommen wir langsam ans Eingemachte: Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, wobei sie eine Zweidrittelmehrheit benötigen, um eine breite politische Unterstützung sicherzustellen.

Im Bundestag werden die Kandidaten von den dort vertretenen Fraktionen vorgeschlagen. Oft gibt es informelle Absprachen zwischen den Fraktionen (das ist die nette Formulierung für „Mauscheleien und Deals“), um parteipolitische Ausgewogenheit zu gewährleisten. Der Bundestag delegiert die Wahl selbst dann an einen Wahlausschuss, der aus 12 Mitgliedern des Bundestags besteht, die proportional nach Parteienstärke besetzt werden. Die geheime Wahl durch den Ausschuss ist bindend, wird aber formell vom Bundestag bestätigt, ohne dass das Plenum erneut abstimmt.

Im Bundesrat schlagen – ähnlich wie im Bundestag – die Länder (oft über die Regierungsparteien) Kandidaten vor, wobei Absprachen („Mauscheleien und Deals“) zwischen den Ländern und Parteien eine Rolle spielen. Der Bundesrat wählt direkt im Plenum; die Wahl erfolgt ebenfalls geheim, um politischen Druck zu minimieren.

Da es nicht selten so ist, dass die aktuelle Bundesregierung auch im Bundesrat eine Mehrheit hat, und selbst wenn nicht, dann doch immenses Gewicht, kann man etwas verkürzt sagen: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden letztendlich von der Regierung nach Karlsruhe geschickt.

Zurück zur Harbarth-Affäre anno 2018, welches bereits Merkel dreizehntes Jahr als Regierungschefin markierte. Und nun kommt der letzte entscheidende Punkt, den kaum jemand kennt: Die Amtszeit eines Richters am Bundesverfassungsgericht beträgt maximal zwölf Jahre. Im Rahmen der Harbarth-Kontroverse habe ich vermehrt Menschen mit dem Hinweis konfrontiert, dass inzwischen sämtliche Richter des Bundesverfassungsgerichts von einer Regierung Merkel installiert wurden. Zu meiner großen Ernüchterung fand das kaum jemand in irgendeiner Form besorgniserregend.

Vielleicht kommt meine große Stunde mit diesem Thema jetzt endlich, dank des optimalen Einfallstors in Form der politmedialen Schlacht der letzten Wochen um die (zunächst geplante und nach bisherigem Stand – zumindest teilweise – geplatzte) Berufung zweier von der SPD vorgeschlagener Rechtswissenschafts-Professorinnen, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold, ans Bundesverfassungsgericht, und zwar in den Zweiten Senat.

Um die Chance auf meine große Stunde zu vergrößern, haue ich jetzt endlich den Satz raus, auf den ich die ganze Zeit mühsam hingearbeitet habe, um ihn auf fruchtbaren Boden fallen zu lassen:

Gewaltenteilung ist, wenn die Richter des höchsten deutschen Gerichts, die final darüber entscheiden, ob das Handeln der Regierung rechtmäßig ist, von der Regierung zuerst handverlesen ausgewählt und dann ins Amt gehievt werden.

Ich vermute mal, so hat man Ihnen das in der Schule nicht erklärt, weil Sie dann viel zu leicht selbst auf den Trichter mit der Vollverarsche hätten kommen können!

Und jetzt führen wir uns mal vor Augen, was es tatsächlich bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort darüber spricht, ob Handlungen der Regierung grundgesetzkonform, also rechtens sind.

In den letzten Wochen fokussierte sich die mediale Aufmerksamkeit auf die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, denn sie gab wirklich einiges her: Ihre steilen Thesen zum moralischen und politischen Zankapfel des Schwangerschaftsabbruchs hinsichtlich des Zeitpunkts, wann genau ein ungeborenes Kind in den Genuss des Rechtskonstrukts der „Menschenwürde“ gelangt, ermöglichten auch die Auslegung, dass besagte Menschenwürde erst mit Vollendung des Geburtsvorgangs erlangt wird, was im Umkehrschluss bedeuten könnte, dass eine straffreie Abtreibung quasi bis kurz vor der Geburt denkbar wäre. (Zur Ehrenrettung der Dame muss fairerweise angemerkt werden, dass sie mit ihren rechtstheoretischen Ausführungen, die zudem für ein juristisch vorgebildetes Fachpublikum gedacht waren, nicht zum Ausdruck bringen wollte, dass sie die Tötung von lebensfähigen Menschen kurz vor der Geburt befürwortet.)

Diese Nummer wurde, insbesondere von Reichelt, natürlich maximal hochfliegen gelassen und triggerte erwartungsgemäß das gesamte bürgerlich-konservative Lager inklusive des rechten Rands der Unionsparteien so hart, dass alle quasi in kollektive Schnappatmung verfielen.

Diesmal gab es sogar eine praktische Auswirkung in der Realität, die durchaus als Erfolg der neuen Medien und als Zeichen von deren gewachsener Bedeutung angesehen werden kann: Die für Freitag, den 11. Juli vorgesehene Wahl der beiden Professorinnen sowie eines weiteren „echten“ Richters, Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht, zu Richtern am Bundesverfassungsgericht wurde, vor allem aufgrund von Vorbehalten der Union gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, kurzfristig abgesagt und damit mindestens bis zum Ende der Sommerpause (8. September) verschoben.

Seitdem tobt ein medialer Krieg bisher nie gekannten Ausmaßes:

Auf der einen Seite die kleinen, neuen Medien, die unverhohlen ihren ersten richtigen politischen Sieg auskosteten und nebenbei nicht nur inhaltlich nachlegten, sondern ihre Recherche sogar noch mit 91 Stellen in Brosius-Gersdorfs Dissertation krönten, die den Verdacht aufkommen lassen könnten, dass ihre ach-so-steilen juristischen Thesen vielleicht gar nicht wirklich ihre sind.

Auf der anderen Seite die System-Medien, die die gesamte Palette von kühl-ignorantem Verschweigen oder Kleinreden bis hin zu kreischender Hysterie auffahren, wobei sie inhaltlich jedoch weitgehend unbewaffnet sind und diesen Umstand – wie immer – mit dem längst wohlvertrauten und daher vorhersehbaren Framing kaschieren, erwartungsgemäß flankiert vom einen oder anderen beherzten Griff in die Kiste mit der Aufschrift „Sanatorium für überstrapazierte Kampfbegriffe“: „Fake News“, „rechte Fehlinformations-Kampagnen“ oder gar „Hetzjagden“ gegen eine „angesehene Juristin“, was als „Frontalangriff“ gegen „unsere Demokratie“ (na also, da isse endlich wieder, die „Unsokratie“!) bezeichnet wird.

Was wir gelernt haben: Wenn die Systemmedien von „Fehl- und Falschinformationen“ sprechen, meinen sie damit Informationen, die ihrem rein ideologiebasierten Narrativ gefährlich werden könnten, weil sie es als Propagandalüge entlarven.

Den schönsten Sieg in diesem medialen Gemetzel der letzten fünf Wochen hat hierbei „Apollo News“ errungen: Das von der Haltungs-Journutte Dunja Halligalli präsentierte „heute-journal“ im „Zwangsgebührenfinanzierten Desinformations-Fernsehen“ (kurz: ZDF) hatte in einem Bericht über die Causa Brosius-Gersdorf behauptet, es seien Falschmeldungen über die Richteranwärterin verbreitet worden, während zwei Artikel der jungen freien Plattform eingeblendet wurden, und dann wurde noch eine unwahre Tatsache über den Chefredakteur Max Mannhart verbreitet („gelogen“, wie der Volksmund dazu sagt). „Apollo News“ tat das einzig Richtige: Zack, Anwalt, zack, auf die Fresse, zack, Unterlassungserklärung – andernfalls Prozess am Hals! So muss man das machen – die staatliche Lügenglotze für jede Lüge juristisch belangen und dann darüber reden, ja, man muss es lautstark in jedes Mikrofon bellen, das einem vor die Nase gehalten wird, und es auf allen Social-Media-Kanälen verbreiten. Glückwunsch, Max Mannhart, alles richtig gemacht!

Die ganze Show war großartig, geradezu Weltklasse, und Frauke Brosius-Gersdorf, in einer Oscar-reifen Doppelrolle gleichzeitig als Protagonistin und Antagonistin, lieferte – das muss man ihr zugestehen – auch wirklich zuverlässig alles an Zutaten ab, was es für eine hollywoodreife Inszenierung braucht: Sie selbst verkörpert schon die tragische Gestalt wie aus dem Lehrbuch, angefangen bei ihrer Erscheinung, bei der diese eigentlich sogar recht hübsche Frau alles dafür tut, um allein optisch bereits möglichst streng, verhärmt und unsympathisch zu wirken. Dieser Linie bleibt sie auch bei ihrem Verhalten treu, indem sie abwechselnd entweder ihre Anwälte sprechen lässt oder persönliche Auftritte hinlegt, insbesondere ihre ungeschickte, unangemessene Rechtfertigungs-Performance bei Lanz, die mächtig nach hinten losgegangen ist. Erst als sie sich selbst und mittelbar auch dem Ruf des Verfassungsrichter-Amts längst den denkbar größten Schaden zugefügt hatte, ließ sie sich unter dem Druck der Plagiatsvorwürfe endlich zu einem Verzicht auf ihre Kandidatur herab – und selbst das nicht, ohne weiterhin die jammernde Opferrolle abzuspulen und es allen anderen in die Schuhe zu schieben, dass ihre Thesen erstens nicht mehrheitsfähig sein könnten und zweitens vielleicht noch nicht mal ihre.

Doch ich schweife schon wieder ab, genauso wie Frauke Brosius-Gersdorf auch nur eine geniale Ablenkung war, mit ihrem rein akademischen Rechtskonstrukt des Aborts bei bereits geplatzter Fruchtblase, da es bei realistischer Betrachtung abwegig bis utopisch sein dürfte, dass so etwas in absehbarer Zukunft hier überhaupt zur Debatte steht oder gar zu geltendem Recht wird. Doch selbst wenn, würde auch das keinen Massenmord an präpartalen Säuglingen zur Folge haben, denn sowas macht kein normaler Mensch! Sowas machen nur durchgeknallte Irre, und die wiederum scheren sich auch nicht um gesetzliche Verbote.

Durch die täglich neuen Episoden der „Brosius-Gersdorf-Show“ flog die andere Kandidatin, Ann-Kathrin Kaufhold, leider weit unterm Radar, was ein großer Fehler war, denn diese Frau ist tausendmal schlimmer, ein wirklich massives Problem, um nicht zu sagen, eine echte Gefahr, wenn sie so etwas wie Macht bekäme. Statt sich auf Brosius-Gersdorfs rein rechtstheoretisches Jura-Bullshit-Bingo zum Eintrittszeitpunkt der Menschenwürde zu stürzen, hätte man lieber mal aufmerksam den äußert praxisnahen und sehr konkreten Handlungsanleitungen der Kollegin Kaufhold gelauscht. Diese gibt sich als unerschütterliche Anhängerin der „Church of Climate Change“, und wie allen von dieser Massenpsychose Befallenen, kann es auch ihr nicht schnell und weit genug gehen mit selbst extremsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Sommertagen im Sommer. Schon von Vielflieger-Luisa Neubauer mussten wir uns belehren lassen, dass die Klima-Apokalypse nicht darauf wartet, bis wir uns endlich demokratisch auf ihre Verhinderung geeinigt haben. Das war sehr allgemein und unpräzise gehalten, doch von Ann-Kathrin Kaufhold existieren Mitschnitte von öffentlichen Vorträgen, wo sie äußerst detailliert ausführt, wie die Regierung mit Hilfe einer staatlich gelenkten Kreditwirtschaft und ideologisch konform besetzten Gerichten sämtliche Klimaschutz-Maßnahmen schnell und radikal durchsetzen kann, die auf „normalem Wege“ (Sie verstehen, „unsere Demokratie“) eher scheitern würden.

Und jetzt denken wir das mal zu Ende: Wie gesagt, kann das Bundesverfassungsgericht theoretisch jede Handlung der Regierung stoppen und verbieten, und es kann die Regierung entsprechend auch zu Handlungen zwingen. Das kommt auch immer wieder schon mal vor, weil es in der Natur der Sache liegt, aber bisher sah sich das Gericht von seinem Selbstverständnis her auch bloß als Korrektiv, das nur im Not- oder Ausnahmefall eingreift, und das dann stets mit gesundem Augenmaß. Doch machen wir uns nichts vor: Diese sechzehn Richter, die nicht vom Volk gewählt wurden, sind die mächtigsten Menschen in diesem Land, mächtiger als jede demokratisch gewählte Regierung mit einer noch so satten Mehrheit. Es wäre theoretisch möglich, dass diese sechzehn Richter (oder auch nur die acht des Zweiten Senats) sich zusammentun, sich auf eine gemeinsame Linie einigen und beschließen, fortan die Politik selbst in die Hand zu nehmen, per Gerichtsbeschluss. Dafür müssten sich nur die Richtigen finden – oder irgendwer müsste die Richtigen einsetzen. Und schon haben wir eine Richter-Diktatur, die nach außen immer noch wie eine Demokratie und vor allem sogar wie ein Rechtstaat aussieht, wo die Gerichte doch so rege und fleißig sind!

Zum Ende dieses Artikels erlaube ich mir nun ausnahmsweise, mir endlich mal den Aluhut aufzusetzen, oder besser gesagt, gleich einen riesigen Alu-Sombrero:

Die Linken (dazu zähle ich alle in unseren Parlamenten vertretenen Parteien außer der AfD, und außer einem kleinen Sprengel Rest-Vernünftiger bei der Union und in der FDP) merken gerade, dass ihre in über 50 Jahren des mühsamen Marschs durch die Institutionen mit kontinuierlicher Dreistigkeit erschwindelte Vormachtstellung gefährdet ist. Sie fahren historisch schlechte Wahlergebnisse ein; immer mehr Menschen wenden sich von ihren geisteskranken, dysfunktionalen, destruktiven Ideen ab; und ihrem wichtigsten Machtinstrument, der zwangsgebührenfinanzierten Neun-Milliarden-Euro-Dauerpropagandaschleuder, sterben die Zuschauer weg, während junge Leute und ein stetig wachsender Anteil der unter Sechzigjährigen sich aus unkontrollierbaren Quellen informieren. Die Linken wissen, dass sie demokratisch nicht mehr viel reißen werden: Bereits bei der nächsten Wahl könnte – trotz gegenteiliger Beteuerungen – die „Brandmauer“ fallen, oder die AfD könnte eine Sperrminorität erreichen und damit alle großen Vorhaben boykottieren, oder sie könnte sogar nach der einen oder anderen Wahl mit absoluter Mehrheit alleine regieren.

Wäre ich ein Linker, was täte ich dann wohl, wenn ich trotz des Umstands, abgemeldet auf dem sterbenden Ast zu sitzen, weiterhin um jeden Preis meine bisherige Macht und Privilegien erhalten wollte?

Hmmm, ich könnte doch versuchen, die Demokratie auszuhebeln, indem ich darauf hinarbeite, eine Richter-Diktatur zu installieren!

Wie oben erwähnt, ist der Zweite Senat für Politik- und Staatskram zuständig, und natürlich auch für Parteiverbote. Also versuche ich alles, um die zwei dort vakanten Richterstühle mit zwei beinharten Befürwortern eines AfD-Verbots zu besetzen, um ein solches Verbot noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen, bevor die AfD zu mächtig wird. Geht das durch, hätten wir sofort eine äußerst linke Regierungsmehrheit und müssten uns mit der nervigen CDU nicht mehr arrangieren.

Natürlich besteht auch ohne AfD die Gefahr, dass CDU und FDP wieder wachsen und von ihrem bisherigen Linksdrall, der ihnen nur Unheil gebracht hat, abrücken. Die beiden Parteien ebenfalls zu verbieten wäre aber keine gute Sache, denn dann merkt selbst der letzte Trottel, dass wir längst eine Diktatur installiert haben. Also müssen wir einfach das Bundesverfassungsgericht mit lauter Klima-Fanatikern besetzen, die dafür sorgen, dass auch CDU und FDP, sollten sie bei Wahlen wieder eine Mehrheit bekommen, nichts von ihrem rechten Schmu werden umsetzen können, sondern weiterhin unverändert stündlich „Klima, Klima über alles“ laut runterbeten müssten.

Aber dass die SPD mit der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold als Richterinnen zum Bundesverfassungsgericht auf die Option hinarbeitet, unter exzessiver Nutzung des Klima-Hebels ihre Macht beziehungsweise die Vorherrschaft des links-grün-woken Ideologiemülls mithilfe höchstrichterlicher Dekrete notfalls auch trotz empfindlicher Wahlverluste zu erhalten, ist natürlich nur eine rrrääächte Verschwörungstheorie. Nichts – absolut nichts! – deutet darauf hin!

Daher gibt es auch keinen Grund, sich mal ein paar kritische Gedanken über die Vollverarschung namens „Gewaltenteilung“ zu machen. Insbesondere gibt es keinen Grund, dem Bundesverfassungsgericht fortan äußerst genau auf die Fingerchen zu gucken und notfalls auch zu klopfen. Und den allerwenigsten Grund gibt es dafür, sich ernsthaft die Frage zu stellen, ob eine staatliche Justiz wirklich die geilste Idee seit dem Urknall ist. Denn wenn man mal Stress mit der Regierung hat und es vor Gericht geht, und die Regierung bestimmt dann ihren besten Freund aus den eigenen Reihen zum Richter – was soll da schon schiefgehen?

Und weil es wirklich keinen Grund zur Sorge gibt, gab es auch keinen Grund für mich, diesen Artikel zu schreiben. Und erst recht nicht für Sie, ihn zu lesen!


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