Demokratie und Republik: Der Fall Le Pen
Wie der Entzug des passiven Wahlrechts das Ende der Demokratie einläutet
von Oliver Gorus
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Ja, es gibt gute Gründe, dem Gesellschaftssystem einer Demokratie skeptisch oder gar ablehnend gegenüberzustehen, wenn man initiierende Gewalt grundsätzlich als feindlich und unethisch verurteilt – denn früher oder später arten Demokratien erfahrungsgemäß in eine Tyrannei der Mehrheit über die Minderheit aus. Oder verkommen zu Oligarchien oder Ochlokratien, zum Beispiel zu einer Parteienherrschaft.
Aber nehmen wir einmal an, in einer frühen Demokratie funktionieren noch Gewaltenteilung und Rechtsstaat und dem Volk fällt schlicht nichts Besseres ein, als sich zum Souverän auszurufen, sich eine Verfassung zu geben und Repräsentanten in Parlamente und Regierungen zu wählen. Stellen Sie sich vor, ein Kandidat führt in so einer Demokratie in allen Umfragen haushoch und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der nächste Staatschef werden … Doch da taucht kurz vor der Wahl plötzlich eine Anklage wegen eines früheren Vergehens auf, zum Beispiel die Veruntreuung von Steuergeldern in einem früheren Abgeordnetenmandat. Ein Gericht verurteilt den Kandidaten zu einer Freiheitsstrafe und entzieht ihm das passive Wahlrecht – das heißt, der populäre Kandidat darf bei der Wahl nun doch nicht antreten, seine Wähler dürfen ihn nicht wählen.
So ist es Marine Le Pen in Frankreich diese Woche ergangen, die mit rund 37 Prozent in Umfragen für die nächste Präsidentschaftswahl deutlich vorne liegt und nun für die Veruntreuung von mehreren Millionen Euro durch die Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern verurteilt worden ist. Teil des Urteils ist ein fünfjähriger Entzug des passiven Wahlrechts beziehungsweise ein entsprechendes Amtsverbot.
Außerdem erging es in letzter Zeit so ähnlich auch Jair Bolsonaro in Brasilien oder Imran Khan in Pakistan. Die Präsidentschaftskandidatur von Călin Georgescu in Rumänien wurde von der rumänischen Wahlrechtskommission annulliert. In Italien versuchten Gerichte, Matteo Salvini aus seinem Ministeramt zu klagen. In Deutschland wollen mehrere Politiker die Konkurrenzpartei AfD gerichtlich verbieten lassen.
Wenn politische Mehrheiten verloren gehen, versuchen Machthaber offensichtlich mit wachsender Begeisterung, die Konkurrenten aus dem gegnerischen Lager mit Lawfare, also dem Einsatz der Justiz als Kampftruppe im Kulturkampf, von der Macht fernzuhalten. Und das scheinheiligerweise immer im Namen des Schutzes der Demokratie.
Der FDPler Max Mordhorst postete auf X in typischem Wischiwaschi: „Es ist irre, wie sich einige bei Le Pen entlarven. Die Frau wurde in einem rechtsstaatlichen Verfahren wegen der Veruntreuung hart erarbeiteter Steuergelder schuldig gesprochen. Vollkommen richtig, dass es eine harte Strafe gibt.“
Auch wenn Mordhorst hier den „Rechtsstaat“ bemüht: Im Sinne des Demokratieprinzips ist es eben nicht vollkommen richtig, sondern vollkommen falsch, dass ein Gericht einem Bürger das passive Wahlrecht aberkennen kann. Das ist einfach zu verstehen, wenn man im Gegensatz zu ihm die Dinge sauber auseinanderhält. Der Rechtsstaat hat damit nämlich gar nichts zu tun. Denn niemand bestreitet, dass einzelne Politiker nicht über dem Recht stehen oder außerhalb des Rechts handeln dürfen. Wenn Le Pen Steuergelder veruntreut hat, muss sie verurteilt werden. Selbstverständlich. Vielleicht würde es der französischen Justiz noch gut zu Gesicht stehen, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und die korrupten Politiker Lagarde, Sarkozy, Chirac oder Juppé ähnlich hart zu bestrafen wie Le Pen und eben nicht viel milder, aber das ist hierbei eine Nebensache.
Und ja, genauso müssten eigentlich auch andere Politiker für ihr Verbrechen im Amt vor Gericht gestellt und verhältnismäßig zum Schaden, den sie angerichtet haben, verurteilt werden. Mir fallen da auf Anhieb Ursula von der Leyen, Angela Merkel, Robert Habeck, Jens Spahn, Karl Lauterbach, Olaf Scholz und demnächst sicherlich auch noch Friedrich Merz ein. Aber was eben trotzdem nicht geht, ist der Entzug des passiven Wahlrechts. Denn das steht einem Gericht nicht zu.
Warum? Weil ein Gericht in einer Volksherrschaft nicht über dem Volk steht und somit dem Volk nicht vorschreiben kann, wen es wählen darf und wen nicht. Ja, mehr noch: Kein Gericht steht in einer Demokratie über dem Recht, auch kein Politiker – aber das Volk steht sehr wohl über dem Recht, denn das Volk und nur das Volk darf in einer Demokratie Recht setzen. Das ist ja gerade Sinn und Zweck einer Volksherrschaft, in der das Volk der Souverän ist.
Wenn das Volk einen verurteilten Verbrecher in ein Parlament und in eine Regierung oder an die Staatsspitze wählen will, dann darf niemand es daran hindern können, denn sonst ist es keine Demokratie mehr.
Dem amerikanischen Volk beispielsweise ist es im Falle Donald Trumps offensichtlich völlig egal, ob der ein verurteilter Straftäter ist oder nicht. Trump wurde am 30. Mai 2024 von einer Jury in New York in allen 34 Anklagepunkte im Schweigegeldprozess „Stormy Daniels“ für schuldig befunden. Aber das Gericht konnte ihm gemäß der amerikanischen Verfassung nicht verbieten, erneut Präsident zu werden.
In den USA sind bereits mehrfach Strafgefangene aus dem Gefängnis heraus zur US-Präsidentschaftswahl angetreten. Der bekannteste Fall ist der von Eugene V. Debs, der 1920 als Kandidat der Sozialistischen Partei kandidierte, während er im Gefängnis saß. Debs war wegen seiner Kritik am Ersten Weltkrieg und seiner angeblichen Aufwiegelung verurteilt worden und erhielt dennoch knapp eine Million Stimmen. Solange die grundlegenden Verfassungskriterien, nämlich die US-Staatsbürgerschaft, ein Alter von mindestens 35 Jahren und 14 Jahre Wohnsitz in den USA erfüllt sind, gibt es keine Hindernisse für eine Kandidatur.
Für das Funktionieren einer Demokratie ist diese kompromisslose Haltung zum passiven Wahlrecht unumgänglich, denn genau das verhindert eine Unterdrückung der Opposition durch eine parteiische Justiz.
Wer in Deutschland nun die Verurteilung von Marine Le Pen zur Nichtteilnahme an den Präsidentschaftswahlen bejubelt, ist dementsprechend kein Demokrat, jedenfalls nicht in letzter Konsequenz. Le Pen wird in Berufung gehen und dafür kämpfen, zur Wahl antreten zu dürfen. Für das französische Volk und den inneren Frieden des Landes wäre es sehr gut, wenn ihr das gelänge. Ich befürchte allerdings, dass ihre globalistischen Gegner die Gewaltenteilung längst durchtunnelt haben, so wie das auch in Deutschland der Fall ist.
Sollte in Deutschland die AfD in einzelnen Bundesländern bei Landtagswahlen demnächst die absolute Mehrheit holen und wird die AfD im Bund demnächst mit deutlichem Abstand stärkste Partei – und das wird durch das Totalversagen von Union und SPD bei den wichtigsten Politikfeldern derzeit immer wahrscheinlicher –, dann wird auch hierzulande die Justiz in den Krieg gegen die politischen Gegner geschickt werden.
Das könnte ganz plausibel so aussehen: Die Spitzenkandidaten werden wegen „Hass und Hetze“ beziehungsweise wegen „Volksverhetzung“ von einem parteipolitisch unterwanderten Gericht schuldig gesprochen, und Teil des Schuldspruchs ist der Entzug des passiven Wahlrechts. Eine Art „Parteiverbot light“ wird auf diese Weise durchgesetzt.
Die Justiz wird im politischen Kampf instrumentalisiert, die Demokratie nicht geschützt, sondern ausgehebelt. Das wird die Republik vollkommen destabilisieren und womöglich auch territorial zerreißen. Die Befürworter des Urteils gegen Le Pen ahnen offensichtlich nicht, wie gefährlich es ist, die klare hierarchische Ordnung in einer Republik durcheinanderzubringen.
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