02. Januar 2026 06:00

Religion und Gesellschaft 9 Religion als Stütze der Herrschaft

Thron und Altar 3

von Stefan Blankertz drucken

Bischof Ambrosius von Mailand verwehrt Kaiser Theodosius den Zutritt zum Abendmahl: Ein Lehrstück in der Mikrophysik der Macht
Bildquelle: e-Redaktion Bischof Ambrosius von Mailand verwehrt Kaiser Theodosius den Zutritt zum Abendmahl: Ein Lehrstück in der Mikrophysik der Macht

Ein Bündnis von Thron und Altar scheint es vom Beginn der Herrschaftsentstehung an gegeben zu haben. Sei es, dass ein religiöser Führer die Herrschaft übernahm, sei es, dass der zunächst durchweg militärische Herrscher sich der Unterstützung durch religiöse Führer versicherte, die damit zu Funktionären werden – das Bündnis gereicht zum gegenseitigen Vorteil. Während eine nicht herrschaftlich verankerte Religion den Wechselfällen der spontanen Ordnung unterliegt, kann sie ihren Funktionären durch Herrschaft ein geregeltes Einkommen und eine Disziplinierung von Abweichlern verschaffen. Die religiösen Funktionäre tauschen, wie die Dialektik es so will, die Abhängigkeit von den Wechselfällen der spontanen Ordnung ein gegen die Abhängigkeit von den Launen der Herrschenden. Die Launen der Herrschenden können brutaler ausfallen und abrupter erfolgen als diejenigen der spontanen Ordnung, dennoch halten die religiösen Funktionäre durchweg dieses Risiko für kalkulierbarer als das der spontanen Ordnung. Ihre Risikoanalyse ist mangelhaft.

In der Folge 8 dieser Serie zu Weihnachten 2025 vor einer Woche habe ich den Anfang des Wegs aufgezeigt, den das Christentum von einer verfolgten zu einer verfolgenden Religion nahm. Durch Kaiser Konstantin den Großen war das Christentum einerseits legalisiert worden, andererseits hatte er Jesus zum Kriegsgott umgewandelt. Das geschah 313. Etwas mehr als ein halbes Jahrhundert später, 380, erklärte Kaiser Theodosius (347–395) – der letzte des Gesamtreiches – das trinitarische Christentum zur Staatsreligion. Dies machte alle konkurrierenden Religionen illegal und erklärte innerhalb des Christentums die Richtung, die eine Dreifaltigkeit (Trinität) von Gott Vater, Sohn und Heiligem Geist behauptete, zur allein rechtmäßigen Auslegung gegenüber etwa den unter den Germanen verbreiteten Arianern, die Jesus nicht als mit Gott Vater identisch ansahen, sondern als seinen Propheten. Abweichler von der als wahr deklarierten Lehre fanden sich zu Personen herabgestuft, die man gegebenenfalls hinrichten durfte oder gar musste.

Im Jahre 390 ereignete sich ein unerhörter Vorgang: Der Kaiser des Imperium Romanum wollte in der Kirche von Mailand der Messe beiwohnen. Der Bischof verwehrte ihm den Zutritt zur Kirche. Denn der Bischof warf dem Kaiser vor, durch eine unbedachte Strafaktion ein Blutbad unter der Bevölkerung in Thessalonike angerichtet zu haben. Der Kaiser gehorchte, kehrte in den Palast zurück und durfte erst nach einer öffentlichen Bußaktion wieder an dem Abendmahl teilnehmen. Hier wird die Macht (des Kaisers) durch die moralische Autorität der (christlichen) Kirche gezügelt. Das allerdings kann nur gelingen, weil der Kaiser bereits Christ ist und ihm entweder persönlich oder als öffentliches Image daran liegt, bei der Messe zugegen sein zu können.

In welchem Interesse geschah die Zügelung der Macht?

374 war Ambrosius (339–397) vom hohen römischen Staatsbeamten – wie damals üblich: durch Akklamation – ins Bischofsamt berufen worden (übrigens noch vor [!] seiner Taufe) und arbeitete fortan hartnäckig daran, das Christentum als Staatsreligion auszubauen. Ambrosius erkannte den Nutzen, die Staatsmacht einzusetzen, um die innerkirchlichen Streitigkeiten mit Gewalt zu lösen. Dazu brauchte er zweierlei: Die Staatsmacht hatte sich erstens der Autorität der Kirche zu unterwerfen. Und zweitens musste die Staatsmacht von der Öffentlichkeit als im moralischen Sinne legitim handelnd anerkannt werden.

Für das Projekt von Ambrosius leistete die Kirchenbuße von Kaiser Theodosius alles das, was er brauchte: Unterwerfung der Macht unter kirchliche Autorität und Wiederherstellung des Images eines „guten Kaisers“ (der zwar fehlbar ist, seine Sünden aber einsieht und bereut). Die Kirchenbuße war keine subversive Aktion, sondern ein Meilenstein auf dem Weg, das Christentum als die Staatsreligion zu etablieren und mit Verfolgermentalität auszustatten.

Folgendes war in Thessalonike geschehen, um die Kirchenbuße zu rechtfertigen: Ein beliebter Wagenlenker wurde verhaftet. Die Anklage lautete auf ein neu erlassenes Gesetz, das für Homosexualität zu diesem Zeitpunkt Tod durch Verbrennen forderte. Pikanterweise warf man dem Wagenlenker vor, den Heerführer des Kaisers, einen Goten, sexuell belästigt zu haben. Während das nächste Wagenrennen stattfand, forderte die Menge die Freilassung ihres Helden, zog zum Gefängnis und befreite ihn. Im Verlaufe des Aufruhrs starb Buthericus, der Heerführer. Als Kaiser Theodosius davon erfuhr, ordnete er eine Geiseltötung an. Ambrosius empfahl dem Kaiser die Rücknahme des Befehls, die wahrscheinlich erfolgte, jedoch zu spät. Die gotischen Truppen hatten den Befehl bereits ausgeführt und dazu genutzt, eine Racheaktion mit vielen tausenden Toten unter der griechischen Bevölkerung vorzunehmen.

In der griechischen Kultur der Antike war Homosexualität weder strafbar noch anrüchig. Sie galt nicht als unmännlich. Unter den Römern war Homosexualität verbreitet, galt aber (jedenfalls für den passiven Partner) als erniedrigend und verweiblichend. Ab Kaiser Augustus war die Knabenliebe zumindest in Bezug auf freigeborene Knaben verboten; in der heutigen Forschung ist umstritten, ob dieses Gesetz jemals zur Anwendung gekommen sei. Die negative Bewertung von Homosexualität unter den Römern bildete die Grundlage dafür, dass das Christentum das jüdische Gesetz – welches für Homosexualität generell die Todesstrafe vorsieht – im Reich verbindlich machen konnte. Dies geschah während der Amtszeit von Theodosius und ist vermutlich auf den Einfluss von Ambrosius zurückzuführen. Insofern wäre der Bischof wenigstens indirekt am Massaker ebenso schuldig gewesen wie der Kaiser selber.

Für die nordischen Stämme sind unterschiedliche Haltungen zur Homosexualität überliefert, die von Toleranz bis Verfolgung reichen. Die dokumentierten Aussagen dazu beruhen allerdings eher auf Hörensagen und Vorurteilen der römischen oder griechischen Geschichtsschreiber. Primärquellen gibt es so gut wie keine. Aus den Vorkommnissen um den Wagenlenker schließe ich, dass zu der fraglichen Zeit eine der Homosexualität gegenüber ablehnende Haltung unter den in römischem Sold stehenden Goten herrschte. Die gotischen Truppen in Thessalonike waren in doppelter Weise Besatzer: Sie repräsentierten erstens den römischen Imperialismus und zweitens eine Kultur, die den Bewohnern noch fremder war als die römische.

Für Ambrosius bestand die paradoxe Aufgabe darin, einerseits den christlichen Moral-Codex als ein politisches und gesellschaftliches Projekt umzusetzen und andererseits zu verhindern, dass er mit staatlichen und rechtlichen Gewaltexzessen besonders dort, wo er auf eine geringere Akzeptanz – wenn nicht Unverständnis oder gar auf Ablehnung – stieß, eine militante Gegenwehr provozierte.

Zwei Jahre vorher waren die Rollen umgekehrt verteilt gewesen: Der Bischof eiferte und der Kaiser tendierte zur Mäßigung. Es ging um die Niederbrennung der Synagoge in Kallinikon. Kallinikon war eine wichtige Handelsstadt der Seidenstraße am Euphrat, im äußeren Osten des römischen Reiches, unmittelbare Grenznähe zum persischen Sassanidenreich, über die heute wenig bekannt ist, nicht einmal, ob sie wirklich (wie vermutet) mit Nikephorion gleichgesetzt werden kann. Was war geschehen? Eine christliche Prozession geriet außer Kontrolle und die Teilnehmer zerstörten eine Synagoge sowie das Heiligtum eines anderen Kultes.

Kaiser Theodosius ordnete die Bestrafung der Täter an und befahl dem Bischof, die Synagoge (und das Heiligtum?) wieder aufbauen zu lassen. Ambrosius nun schritt ein und drohte dem Kaiser mit Exkommunikation, falls er seinen Befehl aufrechterhielte. Zwar gab Ambrosius zu, die Tat sei gesetzwidrig gewesen, argumentierte aber mit der bis heute gern genutzten Formel, ein Zwang zur Wiedergutmachung würde „ein falsches Signal an die Gesellschaft“ senden. Der Kaiser nahm den Befehl, die Synagoge aufzubauen, zurück, bestand aber auf einer Bestrafung der Täter und gab intern die Order aus, den Bischof nicht mehr über Beschlüsse des Palastes zu informieren. Noch 393 bemühte Theodosius sich, die tolerante Religionspolitik fortzusetzen, die er 378 mit dem Westkaiser Gratian (359–383) auf der Linie von Konstantin und seinem Toleranzedikt aus dem Jahre 313 beschlossen hatte.

Meiner Einschätzung nach war Ambrosius eine wichtige Figur in der Überführung des Christentums von einer Religion der Verfolgten zu einer der Verfolger. Dabei ging er als ein römischer Staatsmann vor, beherrschte die „Dialektik der Aufklärung“ (Adorno) und spielte virtuos auf der Klaviatur der „Mikrophysik der Macht“ (Foucault): Er war kein wutschäumender Diktator, sondern jemand, der der Macht und der Gewalt das Zaumzeug der instrumentellen Vernunft anlegte.

Szenenwechsel ins 16. und 17. Jahrhundert. Um die gewaltsamen Auseinandersetzungen innerhalb des Christentums nach der Reformation einzudämmen, wurde die Formel „cuius regio, eius religio“ geprägt: wessen Gebiet, dessen Religion. Der Herrscher eines Landes sei berechtigt, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben. Zunächst 1555 im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden geprägt, war es vor allem die Formel, mit der der verheerende 30-jährige Krieg 1648 durch den Westfälischen Frieden beendet werden konnte. Die Formel, dass der weltliche Herrscher das religiöse Geschehen im Land bestimme, beendete das mittelalterliche Oszillieren zwischen der kirchlichen und der fürstlichen Macht. Nun ward die Religion ganz der weltlichen Herrschaft zugeschlagen und in ihren Dienst genommen. Das war die Geburtsstunde des modernen Zentral- und Territorialstaates mit seinem Anspruch, über die Körper und Seelen aller Landeskinder zu verfügen. Die Formel „cuius regio, eius religio“ hat nichts mit Religionsfreiheit und schon gar nichts mit Toleranz zu tun, außer insoweit, als die Herrschenden übereinkommen, sich nicht wegen untergeordneter Fragen wie der nach der Religion gegenseitig zu massakrieren oder das jeweils andere Untertanenvolk abzuschlachten.


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