Gestahlfedert: Katerfrühstück for three: Same procedure as every year, James!
Ein Neujahrserwachen der üblichen Art – es bleibt alles anders
Eigentlich wollte ich diese Kolumne einer E-Mail widmen, die ich kurz vor Silvester von der Gewerkschaft der Polizei Berlin erhielt. Darin wurde ich inständig gebeten, eine Petition für ein allgemeines bundesweites Böllerverbot zu unterzeichnen.
Allein anhand der Kurzbeschreibung dürfte klar sein, dass sich die Absender gleich in mehrfacher Hinsicht den denkbar falschesten Adressaten für ihr Anliegen ausgesucht haben: Ich hasse Verbote, ich hasse Gewerkschaften, und ich hasse Demokratie, der Petitionen irgendwie zuzurechnen sind.
Jedoch war es der genaue Wortlaut der Bettel-Mail, der das alles noch zu toppen vermochte: „Hallo Michael, Silvester ist für viele Einsatzkräfte kein Fest, sondern ein Ausnahmezustand. Jedes Jahr werden unsere Kolleg*innen von Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdiensten gezielt beschossen. Böller, Raketen und Batterien werden als Waffen gegen sie eingesetzt! Die Feuerwerkskörper von heute sind gefährlicher als noch vor 10, 20 Jahren. Dazu kommen selbst gebaute Sprengsätze und Kugelbomben! An einem bundesweiten Böllerverbot führt deshalb kein Weg mehr vorbei! Die Eskalation der letzten Jahre sprengt jeden Rahmen. Das sinnlose Böllern hat mit Tradition nichts mehr zu tun und muss endlich aufhören! Unsere Antwort ist klar: Wir fordern ein umfassendes Böllerverbot im Privatbereich, so wie es das in vielen Ländern bereits gibt. Dazu gehört auch ein entsprechendes Verkaufsverbot an all jene, die damit nicht beruflich zu tun haben. Statt völligem Chaos auf unseren Straßen bedarf es organisierter Veranstaltungen. Jetzt geht es um alles! Michael, unterschreibst auch du die größte Petition Deutschlands, damit Innenminister Alexander Dobrindt uns nicht mehr ignorieren kann? Wir planen, die Petition Anfang Januar an Dobrindt zu übergeben. Danke für deine Unterstützung! Benjamin Jendro, Gewerkschaft der Polizei Berlin“
Chapeau – in diesen paar Zeilen haben die Verfasser wirklich alles gegeben, um mich maximal gegen sie aufzubringen: Was fällt denen ein, mich ungefragt zu duzen? Ich verbitte es mir, von Schergen des Staats geduzt zu werden! Wenn ich einen Polizisten einfach duze, hat das eine saftige Geldstrafe zur Folge, daher haben die mich gefälligst auch zu siezen! Und bereits im zweiten Satz folgt durch die Verwendung der Gender-Sprache sogleich die nächste intellektuelle Zumutung.
Viel schlimmer als alles, was darin steht, ist jedoch genau die eine einzige entscheidende Sache, die nicht in dieser Mail steht, obwohl sie unbedingt da stehen sollte: Für all die blumig geschilderten Missstände im Zusammenhang mit der Silvesterböllerei gibt es nämlich eine konkrete Ursache, und wir kennen sie alle. Daher bringt einen zuerst die Feigheit, diese komplett zu verschweigen, auf die Palme, und kurz darauf die idiotische Idee, das Problem, das man sich nicht zu benennen traut, mit einem depperten Verbot lösen zu wollen, das bereits daran krankt, dass es praktisch gar nicht umsetzbar ist. Daran halten werden sich am Ende doch nur genau diejenigen, die gar nichts zur Entstehung des Problems beigetragen haben. Wir reden hier von Personengruppen, die losgezogen sind mit der festen Absicht, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte oder auch nur zufällig ausgewählte Passanten gezielt mit gefährlicher Pyrotechnik zu beschießen, was per se schon eine schwere Straftat oder je nachdem sogar ein Verbrechen darstellt. Dabei nehmen diese Täter schwerste Verletzungen oder sogar den Tod ihrer Opfer zumindest billigend in Kauf, was Juristen einen „bedingten Vorsatz“ („dolus eventualis“) nennen, der zu empfindlich langen Gefängnisstrafen führt. Wer das bewusst riskiert, wird von diesem Vorhaben wohl kaum ablassen aus „Angst“ vor einem läppischen Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Eine Polizeibehörde, die bei einem massiven Sicherheitsproblem aus politischer Feigheit mithilft, die Ursachen zu verschleiern, und stattdessen die Bevölkerung um Unterstützung bittet für einen völlig ungeeigneten Lösungsvorschlag, der reine Augenwischerei ist, wird damit zum Teil des Problems.
Außerdem hat die Geschichte noch den bitteren Beigeschmack, dass sich seinerzeit bei den Corona-Protesten speziell die Berliner Polizei durch besondere Brutalität und überzogene Härte gegenüber harmlosen, friedlichen Demonstranten hervorgetan hat. So posteten dann auf „X“ auch etliche User, die Polizisten sollen sich doch einfach vorstellen, die Knaller-Kanaken seien alte Omis, die ihre Maske nicht korrekt tragen, dann könnte es vielleicht klappen mit der polizeilichen Problemlösung.
Die zahlreichen kritischen bis höhnischen Anmerkungen in dieser Causa hatten immerhin zur Folge, dass die Gewerkschaft der Berliner Polizei nach den üblichen Ausschreitungen in der Silvesternacht dann auch auf „X“ verkündete, rein optisch habe es sich bei den Tätern überwiegend um solche gehandelt, die nicht gerade wie Markus oder Jonas aussehen.
Doch kaum sinnierte ich darüber, erreichte mich die frohe Kunde von der Vereidigung des frisch gewählten Oberbürgermeisters von New York City: Dass Zohran Mamdani seinen Amtseid auf ein Buch mit zahlreichen Kriegs- und Tötungsbefehlen schwor, wurde – speziell für Christen und Konservative – medial zum größten Aufreger an der Story hochgejazzt. Für libertäre Beobachter hingegen steckte viel mehr Unheil in seiner Antrittsrede, vor allem in einem besonders entlarvenden Satz, der jedem freiheitlichen Menschen das Blut in den Adern gefrieren lässt: „We will replace the frigidity of rugged individualism with the warmth of collectivism.“ Auf Deutsch: „Wir werden die Kälte des rücksichtslosen Individualismus durch die Wärme des Kollektivismus ersetzen.“ Bekanntlich trägt das moderne Großstadtleben enorm dazu bei, dass immer mehr Menschen degenerieren, und New York City dürfte dabei zweifelsohne einen der ersten Plätze belegen. Dass es Amerikaner gibt, die diesem Commie für diesen Satz auch noch frenetisch zujubeln, obwohl er das formvollendete, glatte Gegenteil, ja, tatsächlich sogar die Perversion des Gründungsgedankens der USA und des American Spirit darstellt, taugt als Indikator dieser Degeneration.
Wer auch nur die rudimentärsten Grundzüge seriöser Ökonomie verstanden hat und im Optimalfall mal ergänzend ein Geschichtsbuch in der Hand hielt, könnte heute bereits den Ausgang dieser Story spoilern: Die wohlige „Wärme des Kollektivismus“ gibt's am Ende doch wieder nur im Krematorium, wobei sich Mamdanis „neue“ Variante von den altbekannten lediglich darin unterscheidet, dass über der Veranstaltung diesmal nicht Hammer und Sichel wehen, sondern der Halbmond. End of story.
Doch dann prasselten gleich zwei Meldungen aus dem Inland auf mich herein, die mein tatsächliches Leib- und Magen-Thema bedienten und damit die beiden bisherigen Kandidaten auf die Matte legten:
Der deutsche Richterbund forderte, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften für konkrete Strafverfahren sofort abzuschaffen, aus Sorge, es könne bei einer möglichen AfD-Landesregierung zu einer parteipolitischen Instrumentalisierung der Strafverfolgung kommen. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte dazu wörtlich: „Ein politisches Weisungsrecht für Strafverfahren in den falschen Händen wäre fatal.“
Nun ist das grundsätzlich ein sehr guter Vorschlag, denn der Umstand, dass die Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministerien weisungsgebunden sind, stellt tatsächlich ein massives Problem dar und hat mit dem, was man gemeinhin unter Gewaltenteilung versteht, so viel zu tun wie die Kloake von Mumbai mit einer Edelparfümerie. Aufgrund dessen dürfen deutsche Staatsanwälte beispielsweise keine Europäischen Haftbefehle ausstellen, da ihnen dadurch die notwendige Unabhängigkeit von der Exekutive fehlt, die für diesen speziellen Fall verlangt wird. (Dass „Gewaltenteilung“ aus libertärer Sicht grundsätzlich und in jedweder Form bloß eine Vollverarschung ist, lassen wir ausnahmsweise mal außen vor.)
Doch wenn diese Weisungsgebundenheit eh problematisch ist, allein schon vom Geschmäckle her, und dann auch noch solche Folgen hat, warum hat man sie dann nicht längst abgeschafft, sondern fordert das erstmalig jetzt, wo es in diesem Jahr vielleicht zu einer AfD-Landesregierung kommen könnte? Nun, die Antwort ist ganz einfach und liegt auf der Hand: Der Missbrauch dieses Konstrukts stellt nicht etwa eine Ausnahme dar, sondern den Normalfall, denn er geschieht systematisch und wurde längst zum unverzichtbaren Instrument des Machterhalts. Jeder weiß das auch, aber logischerweise spricht niemand offen darüber. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, es sei reiner Zufall oder läge gar an einem im Vergleich mit Angehörigen anderer Parteien exponentiell ausgeprägten Hang zur Kriminalität, dass AfD-Politiker wegen jeder Kleinigkeit, teilweise sogar wegen erkennbar zurechtgestrickter Absurditäten, mit Strafverfahren überzogen werden, während bei allen anderen nie etwas passiert?
Wir erinnern uns an allerlei fragwürdige Deals während der Corona-Zeit, bei denen sich einige Politiker die Taschen bis zum Bersten vollgemacht haben. Haben Sie sich etwa nicht gefragt, warum dort niemals genauer hingeschaut wurde? Oder aktuell die Weigerung der Berliner Staatsanwaltschaft, dem offensichtlich und erkennbar fragwürdigen Geschäftsgebaren des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer mal auf den Zahn zu fühlen. Dahingegen wurde die Immunität von Björn Höcke bisher schon mindestens neunmal aufgehoben, um strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn zu ermöglichen – und das nicht etwa wegen schwerwiegender Straftaten wie Korruption, Veruntreuung, Bereicherung, Begünstigung oder artverwandter anrüchiger Nebengeschäfte, sondern in allen Fällen nur wegen Äußerungsdelikten, also vom Altparteienkartell frei erfundener Meinungs- und Wortverbrechen ohne Opfer und ohne Schaden, die einzig und allein dem „Lawfare“ gegen die Opposition dienen.
Das aktuelle Regime weiß sehr wohl um die Vorteile dieses Konstrukts, das es ihm ermöglicht, die Seinen zu schützen und die anderen zu tyrannisieren. Und weil es davon – in letzter Zeit zunehmend – nicht nur regelmäßigen, sondern nahezu exzessiven Gebrauch gemacht hat, dürfte allein schon der Gedanke, dieses äußerst wirkungsvolle Instrument demnächst zu verlieren an jene, die bisher damit tyrannisiert wurden, berechtigte Panik auslösen. Und zwar nicht nur davor, die AfD könne es ebenfalls missbrauchen, was man ihr nach allem, was sie erdulden musste, noch nicht einmal übelnehmen könnte – nein, es würde schon für etliche Verurteilungen reichen, wenn die AfD bloß normalen und korrekten Gebrauch davon machen würde!
Doch es kommt noch lustiger: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt zur Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130 des Strafgesetzbuchs. Das ist jener seit Anbeginn der Bundesrepublik Deutschland bereits verfassungsrechtlich umstrittene Straftatbestand, der ursprünglich als Karrierebremse für einen möglichen Ersatz-Adolf fungieren sollte und dann später um die Holocaust-Leugnung ergänzt wurde, aber in der Rechtspraxis keine echte Relevanz hatte. Bis er nach dem Ende der Kohl-Ära von den Folgeregierungen als wirkmächtiges Instrument zur Kriminalisierung unliebsamer Meinungen entdeckt und immer weiter aufgeblasen wurde. Die Regierung Merz hatte bereits bei ihrem Antritt angekündigt, eine Verknüpfung der Verurteilung mit dem Entzug des passiven Wahlrechts anzustreben, und nun hat Frau Hubig das Resultat dieser Überlegungen präsentiert. Gegenüber der ersten Ankündigung seinerzeit sieht ihr Vorschlag nun zwei Abmilderungen und eine Verschärfung vor: So soll es keinen automatischen Entzug des passiven Wahlrechts als festen Bestandteil der Verurteilung geben, sondern die Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden, ob sie dem Urteil noch dieses Sahnehäubchen aufsetzen wollen. Zudem sollen Verurteilungen zu Geldstrafen nicht ausreichen, um diese Option zu ziehen, sondern erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Das waren die beiden Abmilderungen. Als Verschärfung soll der Verlust der Wählbarkeit nun nicht erst bei wiederholter Verurteilung wegen Volksverhetzung möglich sein, sondern bereits sofort beim ersten Mal.
Die ganze Nummer stinkt so offensichtlich nach bereits systemimmanent mitangelegtem Missbrauch, dass selbst die linksextreme Kampfpostille „taz“ sich zu schade war, ihren Rest-Lesern diesen Vorstoß noch irgendwie schönzulügen, und brillierte stattdessen mit einer zutreffenden kritischen Einordnung: „Hubig begründet die Maßnahme mit dem drohenden Ansehensverlust der Volksvertretung, wenn dort verurteilte Volksverhetzer sitzen. Der Zeitpunkt legt aber nahe, dass es um eine Maßnahme geht, die vor allem auf AfD-Politiker:innen zielt, also auf Vertreter:innen der stärksten Oppositionspartei. Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen. Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Oppositionspolitiker:innen treffen.“ Bravo!
Jedoch dürfte selbst der ausbleibende Applaus aus der richtigen Ecke der irrlichternden Koalition keinen Einhalt gebieten: Der Kampf gegen die AfD – derzeit das einzig erkennbare Parteiprogramm von CDU und SPD – muss weitergehen, entweder bis zum Endsieg oder bis zum Untergang. Und härtere Geschütze als mit solch billigen Tricks zu versuchen, besonders aussichtsreiche AfD-Kandidaten wie Björn Höcke aus dem Spiel zu nehmen, was einem situativen „AfD-Verbot light“ gleichkäme, kann man nicht mehr auffahren. Die Einsicht, dass die Anstrengung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD unter keinem denkbaren Aspekt eine gute Idee ist, dürfte sich nämlich mittlerweile parteiübergreifend – abgesehen von einer Handvoll völlig verbohrter, komplett realitätsentkoppelter Vollfanatiker – durchgesetzt haben: Das Verfahren selbst würde viel zu lange dauern, um die akutesten Gefahren, die von der AfD ausgehen, noch rechtzeitig einzuhegen. Wahrscheinlich würde die Einreichung eines solchen Antrags der AfD kaum merklich Wählerstimmen kosten; im schlimmsten Fall würde es ihr sogar noch mehr Nicht- und Protestwähler plus von der CDU endgültig Enttäuschte in die Arme treiben. In Washington könnte ein gewisser Orange Man seinem Mangel an Begeisterung über das erneute Abgleiten des Landes seiner Vorväter in den Totalitarismus auf eine Weise Ausdruck verleihen, die hierzulande mit Schmerzen verbunden ist. Und die größte Katastrophe wäre ein Scheitern des Verbotsantrags vorm Bundesverfassungsgericht – dann hätte die AfD nämlich als einzige Partei das höchstrichterliche Demokratie-Gütesiegel. Und das will niemand riskieren, der noch halbwegs alle Murmeln auf der Kette hat. Inzwischen dürfte – ebenfalls parteiübergreifend und mehrheitlich – verstanden worden sein, dass es wohl genauso kommen wird, allein schon, weil das vom Verfassungsschutz verzweifelt zusammengehamsterte vermeintliche „Belastungsmaterial“ selbst für Laien erkennbar nur ein „Big Nothingburger“ ist: Weder Zitate aus der Kriminalitätsstatistik, noch politisch unkorrekte Wahlkampf-Slogans, und noch nicht mal irgendwelche unappetitlichen oder gar grenzwertigen Stammtisch-Sprüche angeschickerter Ortsverbandsvorsteher aus Klein-Hintertuppesbach eignen sich zur Begründung eines Parteiverbots, welches die Väter des Grundgesetzes zurecht mit immens großen Hürden versehen haben, die nur schwer zu nehmen sind. Ein Blick in die Begründungen der zwei bisher ausgesprochenen Parteiverbote (SRP 1952 und KPD 1956) dürfte hinsichtlich eines AfD-Verbots final desillusionierend wirken.
Freuen wir uns also auf zahlreiche spektakuläre Volksverhetzungs-Schauprozesse, die ob ihres seriösen rechtsstaatlichen Anstrichs sogar irgendwo im hintersten Winkel der ewigen Arschhölle einen Dr. Freisler grün vor Neid werden lassen könnten.
Oder auf ein mögliches US-Einreiseverbot für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig – so heftig, wie sie am Ohrfeigenbaum gerüttelt hat, wäre der Donald ja fast schon ein Unmensch, ihr förmliches Betteln um negative Aufmerksamkeit einfach zu ignorieren.
Kommentare
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