01. April 2026 06:00

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Ohne Zwang kein Empfang

Wie der Zwangsfunk wieder freiwillig werden könnte

von Oliver Gorus drucken

Rundfunk: Zwang und Freiheit
Bildquelle: Redaktion Rundfunk: Zwang und Freiheit

Ein zentrales Argument des freiheitlichen Lagers gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, dass er ein Zwangsfunk ist: Er krallt sich seine völlig überzogenen und weltweit höchsten Einnahmen mit Zwang und Gewalt und spannt für die Durchsetzung seiner monatlichen Raubzüge den Staat ein, der diejenigen, die partout nicht zahlen wollen, ins Gefängnis sperrt. Der ÖRR bietet kein ablehnbares Angebot an, seine Existenz gründet auf räuberischer Erpressung, und das ist prinzipiell von vorne herein unethisch – ganz egal, was die zahlreichen linken Aktivisten bei ARD, ZDF und DLF mit nachweislich überwiegend grüner Parteineigung dann aus dem vielen Geld machen oder nicht.

Im Podcast mit dem ÖRR-Insider und profilierten Kritiker Peter Welchering, dem Autor des Buches „Geschlossene Anstalt – Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst demontiert“, machte dieser mich in Bezug auf den Zwangscharakter der Rundfunkgebühren auf einen Umstand aufmerksam, den ich bislang übersehen beziehungsweise vergessen hatte, der aber wichtig ist: nämlich den, dass der Rundfunkbeitrag nicht immer schon ein Zwangsgeld war.

Erst seit 2013 wird er von jedem Haushalt erhoben, auch wenn dort kein Radio und kein Fernseher vorhanden sind und niemand ARD, ZDF oder DLF-Sender konsumiert. Alleine die potenzielle Empfangsfähigkeit genügt schon, um beitragspflichtig zu sein, zum Beispiel durch den Besitz eines Mobiltelefons oder eines Autoradios – und dieser Besitz von empfangsfähigen elektronischen Gerätschaften alleine genügt den Eintreibern schon. Und sie setzen zudem den Besitz solcher Geräte einfach voraus. Es gibt somit keine legale Möglichkeit mehr, um den Beitrag herumzukommen.

Zuvor waren nur diejenigen Haushalte gebührenpflichtig, die sich ein empfangsfähiges Gerät anschafften und dadurch sogenannte „Rundfunkteilnehmer“ wurden. Und Teilnahme ist da wörtlich zu verstehen: Ein aktiver Schritt des Teilnehmens war nötig, um Teilnehmer und damit Beitragszahler zu werden. Sie mussten ein Radio- oder TV-Gerät besitzen und zum Empfang bereithalten.

Es war zwar genauso wie heute egal, ob Sie die Sendungen tatsächlich konsumierten, aber logischerweise konnte man auf die Geräte auch verzichten, das heißt, es gab durchaus eine legale Option, aus dem System auszusteigen. Und es gab Leute, die genau das taten, vor allem vor 2006.

Zwischen 2006 und 2013 gab es eine Phase, in der auch internetfähige Geräte wie Laptop oder Smartphone zu beitragspflichtigen Geräten erklärt wurden. Das war eine Übergangsphase zwischen Freiwilligkeit und Zwang, weil natürlich viele ihren PC oder ihr Mobiltelefon zwar nicht zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Sendern nutzten, aber dennoch welche zu anderen Zwecken besaßen und damit ungerechterweise bezahlen mussten. In diesen sieben Jahren bestand somit bereits ein faktischer Zwang, obwohl es noch immer die theoretische Möglichkeit gab, alle elektronischen Empfangsgeräte aus dem Haushalt zu verbannen.

Davor aber war der Rundfunkbeitrag tatsächlich freiwillig und damit auch ethisch in Ordnung.

Zu genau dieser Freiwilligkeit könnte der ÖRR nach einer tiefgreifenden Reform, die die Beitragszahler beziehungsweise die Wähler erzwingen, wieder zurückkehren. Nämlich indem ein Abomodell installiert würde, wie Peter Welchering vorschlägt. Dabei würden die Sendungen des ÖRR verschlüsselt gesendet, und nur diejenigen Bürger, die aus freien Stücken den ÖRR ganz oder in Teilen abonnieren, würden den elektronischen Empfangsschlüssel erhalten, der die diversen Empfangsgeräte im Haushalt entsperren könnte. Wer kein Abonnent sein will, hat keinen Schlüssel, kann den ÖRR nicht empfangen, muss aber eben auch nichts bezahlen. Aus den Zwangsgebührenzahlern würden dann wieder freiwillige Rundfunkteilnehmer werden. Wie früher.

Ganz abgesehen von all den anderen Problemen des ÖRR wie zum Beispiel die abhanden gekommenen journalistischen Standards, der einseitig parteigeneigte Gesinnungsjournalismus, die Verschwendung und Korruption, das Andienen an die Regierung durch die verführerische Machtnähe, die Verfilzung und Hypertrophie und so weiter und auch ganz abgesehen von der Frage, warum es überhaupt einen Rundfunk braucht, der nicht als Privatunternehmen ganz normal am Wettbewerb der Medien teilnimmt: Das Problem mit dem Zwang wäre dann immerhin gelöst.


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