08. April 2026 06:00

Zwangsstaat Die Ausreisegenehmigung ist zurück!

Warum das Wehrdienstmodernisierungsgesetz Unrecht ist

von Oliver Gorus drucken

Reisefreiheit: Einschränkung für junge Männer
Bildquelle: Redaktion Reisefreiheit: Einschränkung für junge Männer

Die Pflicht, sich bei der Bundeswehr eine Genehmigung einzuholen, wenn wehrdienstfähige Männer für mehr als drei Monate das Land verlassen wollen, gab es auch schon früher, allerdings nur im Spannungs- oder Kriegsfall. Seit Januar gilt das immer. Der entsprechende Gesetzesvorschlag aus dem Hause Pistorius wurde kurzerhand im Dezember von Union und SPD im Bundestag beschlossen, ohne dass das offen kommuniziert wurde und ohne dass die Hauptstadtjournalisten ihren Job gemacht hätten. Jetzt, drei Monate später, dämmert es der Republik, was da angerichtet wurde.

Im Passgesetz hat der Gesetzgeber die Sanktionen versteckt: Wer sich die Genehmigung nicht holt, verliert kurzerhand seinen Reisepass – das gilt laut Paragraf 7 und Paragraf 8 Passgesetz für Wehrpflichtige, potenziell Wehrpflichtige und anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

Was könnte der Grund sein, warum die Bundeswehr nicht nur im Sinne der Wehrerfassung eine Information haben will, welcher junge Mann im Ausland ist, sondern sich ausdrücklich die Genehmigung vorbehält? – Logischerweise, um die Ausreise zu verbieten, wenn es die Regierung so möchte, zum Beispiel im Spannungsfall.

Und warum dann verbieten? – Logischerweise, um die Männer dann zwangsrekrutieren zu können.

Und warum zwangsrekrutieren? – Um sie für die Politiker in einem Krieg ihr Leben riskieren und zu einem gewissen Anteil tatsächlich verlieren zu lassen.

Die Einschränkung der Reisefreiheit junger Männer ist das erste Glied in einer Kette von Freiheitseinschränkungen, an deren Ende das Recht auf Leben und Unversehrtheit dieser Männer preisgegeben wird.

Die Verdinglichung des Individuums als Kriegsmaterial von Politikern ist die geistig-moralische Voraussetzung für dieses Gesetz. Das ist auch der Grund, warum es gerade so viel Aufmerksamkeit weltweit erhält.

Pistorius, aus dessen Hause das Gesetz stammt, und die Abgeordneten von Union und SPD, die dafür gestimmt haben, haben damit ihr offensichtlich etatistisches Menschenbild dokumentiert: Für sie steht das Kollektiv über dem Individuum.

Dieses Primat des Kollektivs haben die Weltkriege, das 3. Reich und die DDR ermöglicht. Die Bundesrepublik, das Grundgesetz und auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gründeten einmal auf der gegenteiligen Formel: Nie wieder darf das Kollektiv über dem Individuum stehen. Die bürgerlichen Freiheitsrechte im Grundgesetz sind das Resultat davon. Sie waren einst unverbrüchlich garantiert.

Laut Artikel 13 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Da steht nichts von Genehmigungen. – Früher, vor der Coronamaßnahmenkrise, hätte ich sofort gesagt: Das ist verfassungswidrig – vor dem Bundesverfassungsgericht kann ein solcher Eingriff in die Freiheitsrechte nie und nimmer Bestand haben. Aber heute bin ich davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage nicht einmal annehmen und verhandeln würde.

Populistisch ausgedrückt gilt nach meinem in der alten Bundesrepublik sozialisierten Rechtsempfinden dennoch: Es geht den Staat einen feuchten Kehricht an, wo sich ein Bürger aufhält. Wer in den Krieg ziehen will, wird sich freiwillig melden.


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