28. Mai 2026 13:00

Cyberabwehr BSI und Polizei sollen mehr Befugnisse erhalten

Mehr Befugnisse für Behörden

von Kaspar Rosenbaum drucken

Cyberabwehr: Staatliche Kontrolle im Netz
Bildquelle: Redaktion Cyberabwehr: Staatliche Kontrolle im Netz

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Cyberabwehr beschlossen, der Bundespolizei, BKA und dem BSI mehr Befugnisse geben soll. Künftig sollen die Behörden in fremde IT-Systeme eindringen, Daten kopieren, verändern oder löschen dürfen, um Angriffe abzuwehren und weitere Attacken zu verhindern. Das BSI soll zudem auf Ersuchen von Institutionen in deren Systemen nach vorbereitenden Maßnahmen suchen, während der Entwurf ausdrücklich keine Vergeltungsschläge als sogenannte Hackbacks vorsieht.

Man nennt es Schutz. Gemeint ist Kontrolle. Wenn Behörden künftig in fremde Systeme eindringen, Daten bearbeiten und Infrastruktur stören dürfen, dann ist das kein technisches Feintuning, sondern ein massiver Zugriff auf digitale Räume, die ihnen nicht gehören. Der Staat entdeckt ein Problem, das ohne seine große Fingerpuppe aus Verboten und Befugnissen vielleicht kleiner wäre: die eigene Verwundbarkeit in einer hochkomplexen Netzwelt.

Natürlich nur zu unserem Besten. Der Innenminister kündigt an, man werde „zurückschlagen“, Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können. Das klingt nach Entschlossenheit, riecht aber nach genau jener Hybris, mit der Machtapparate gern ihre eigene Ausdehnung verkaufen. Heute heißt es Gefahrenabwehr, morgen ist die Grenze zwischen Abwehr, Manipulation und Kollateralschaden längst verwischt. Wer fremde Systeme infiltriert, um dort „sicher“ zu handeln, öffnet nicht nur Türen gegen Kriminelle, sondern auch gegen Fehlentscheidungen, Kompetenzüberschätzung und politische Begehrlichkeiten.

Besonders hübsch ist die sprachliche Tarnung: Kein Hackback, versichert man. Nur eben ein aktiver Zugriff, bei dem Daten kopiert, geändert oder gelöscht werden. Ein Unterschied mit PR-Wert, aber kaum mit beruhigender Wirkung. Wenn Technik „rechtlich sicher angewandt“ werden soll, heißt das im Klartext meist: Die Befugnis war da, die Kontrolle darüber bisher nicht. Nun soll die fehlende Erlaubnis nachgereicht werden, als wäre ein größerer Eingriff automatisch ein besserer.

Der Bitkom warnt zu Recht davor, dass Cyberangriffe oft nicht zweifelsfrei zuzuordnen sind und Dritte getroffen werden können. Genau dort liegt das eigentliche Problem. In einer digitalen Welt mit falschen Spuren und verschleierten Quellen ist staatliche Gegenmacht besonders anfällig für Irrtum. Und wenn der Irrtum dann nicht bloß Papier kostet, sondern fremde Systeme beschädigt, wird aus der versprochenen Sicherheit schnell ein frei skalierbarer Schaden.

Das BSI mit 37 zusätzlichen Beschäftigten auszustatten, passt ins Bild. Erst erzeugt der politische Drang nach zentraler Zuständigkeit die nächste Ebene, dann wundert man sich über den Verwaltungsbedarf. So sieht Fürsorge aus, wenn sie ein Formular trägt. Am Ende bleibt eine einfache Wahrheit: Wer im Netz mehr Freiheit will, braucht weniger staatliche Hände an den Schaltern, nicht mehr davon.


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