Geld: Der K(r)ampf gegen das Bargeld
Das Recht auf Bargeld ist ein Gradmesser für Freiheit. Die EU will dem Bargeld den Garaus machen und auch sonst drohen düstere Z
von Thomas Jahn drucken
Der K(r)ampf gegen das Bargeld
Die Geschichte des Geldes gehört zu jenen Erzählungen, über die Regierungen, staatliche Medien und das staatliche Bildungssystem seit jeher gerne den Mantel des Schweigens legen. Besonders gern werden die ungezählten Zusammenbrüche ungedeckter Papierwährungen oder die schleichenden Verschlechterungen des Münzwertes verschwiegen, den schon die römischen Kaiser für ihre „großzügige“ Ausgabenpolitik, später „panem et circenses“ genannt, nutzten. Damals wie heute sind die leidgeplagten Untertanten, unter Androhung empfindlicher Strafen gezwungen, das wenig wertstabile Monopolgeld zu akzeptieren. Ein Mittel, zumindest das Schlimmste, nämlich einen Totalverlust zu vermeiden und sein Eigentum in wertbeständigere Anlagen zu tauschen, ist der Bargeldtransfer. Er dient dazu, beispielsweise auch einem Bankencrash oder staatlichen Devisenkontrollen (Stichwort Zwangsumtausch) zuvorzukommen. Bargeld ist anonym und kann daher ohne staatliche Restriktionen in Sachwerte getauscht oder sicher, das heißt außerhalb steuerlicher Zugriffe, verwahrt werden. Damit geriet Bargeld zwangsläufig schon vor Jahren in den Fokus der Politik, vor allem seit Einführung von Zentralbanken, bei dem schon ein einzelner „Bankenrun“ zu einer unabsehbaren Kettenreaktion und zum Zusammenbruch des Systems der „Geldschöpfung aus dem Nichts“ führen kann.
Eigentlich gilt Bargeld nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, Paragraf 14 Bundesbankgesetz, als unbeschränktes Zahlungsmittel, das jeder Schuldner annehmen muss, es sei denn, dass vertraglich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche nehmen die Angriffe gegen das Bargeld aber seit Jahren immer mehr zu. Hierzulande begann der Kreuzzug gegen das Bargeld spätestens 1993 mit der Einführung des Geldwäschegesetzes. Auslöser war der zeitgleich in Kraft getretene Vertrag von Maastricht, der die Europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft durch das als Europäische Union bekannte Konstrukt einer allumfassenden Rechtsetzungsmacht ablöste. Die EU operiert seitdem vor allem mit direkt, in allen EU-Staaten geltenden Verordnungen und mit Richtlinien, die innerhalb bestimmter Fristen durch die Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Für Richtlinien können noch gewisse Spielräume, was Art und Umfang der Umsetzung angeht, genutzt werden. Das ursprüngliche Geldwäschegesetz fußte auf einer solchen EU-Richtlinie, denn bereits der Vertrag von Maastricht sah das verbindliche Ziel der Einführung einer Währungsunion mit einer Europäischen Zentralbank vor, deren Name (EZB) damals bereits feststand. Anscheinend trauten die Signatarstaaten der künftigen Gemeinschaftswährung keine sonderliche Stabilität und Attraktivität zu, denn um eine unkontrollierte „Flucht“ aus dieser Währung zu verhindern, sah die EU-Richtlinie für das deutsche Geldwäschegesetz, natürlich wie immer unter dem Vorwand der „Bekämpfung schwerer Straftaten“, eine Schwelle von 20.000 D-Mark vor, die damals allerdings nur für Kreditinstitute und Finanzdienstleister galt. Diese waren verpflichtet, die Identität von Bargeldzahlern ab der erwähnten Schwelle zu dokumentieren und diese bei entsprechendem Verdacht auf illegale Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden.
Wesentlich ausgeweitet wurden diese Pflichten im Jahr 2008. Das neue Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (kurz: Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz) wurde sicherlich rein zufällig fast zeitgleich mit dem berühmten Zusammenbruch der Lehmann-Bank verabschiedet. Das neue Geldwäschegesetz weitete den Kreis der Verpflichteten auf Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler und Gewerbetreibende wie Juweliere, Autoverkäufer und Kunsthändler aus. Das Gesetz machte sie zu einem verlängerten Arm des Staates mit inzwischen kaum noch zu übersehenden Ermittlungs- und Dokumentationspflichten. Das Gesetz galt damals ab einer Schwelle von 15.000 Euro. Eine weitere Verschärfung mit der Erweiterung des verpflichteten Personenkreises und aller nur denkbarer Sorgfaltspflichten trat 2011 mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention in Kraft.
Die Gängelungen gingen munter weiter, denn bereits 2017 wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 23. Juni 2017 die Bargeldschwelle auf 10.000 Euro herabgesetzt. Auch der Begriff der „Transaktion“ wurde derart weit gefasst, sodass die Identifizierungspflicht heute für nahezu sämtliche Barzahlungen über dem Schwellenwert gilt. Das Bundesverfassungsgericht nahm 2018 eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde, die zurecht anmahnte, dass das Gesetz Barzahlungen über der Schwelle von 10.000 Euro faktisch unmöglich mache, leider nicht zur Entscheidung an.
Seit dem 24. Februar 2026 darf eine in Deutschland erworbene Immobilie ab einem Wert von 10.000 Euro nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden. Die Zahlung muss mittels anderer Mittel als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht werden, was auch für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften gilt, zu deren Vermögen eine inländische Immobilie gehört. Der Nachweis einer bargeldlosen Zahlung ist gegenüber dem Notar zu erbringen, der die Eintragung ins Grundbuch nur dann veranlassen darf.
Und es geht munter weiter, denn für das Jahr 2029 ist die Einführung des digitalen Euros geplant. Noch dieses Jahr will die EU die rechtlichen Grundlagen schaffen. Als Blaupause dürfte die Verschleierungs- und Salamitaktik von Maastricht dienen. 1993 hatte man die Bundesbürger glauben machen wollen, die Einführung des Euro sei kein Automatismus, und wenn, dann stünde die Stabilität absolut im Vordergrund. Auch beim digitalen Euro fällt die bewusste zeitliche Trennung zwischen der unabwendbaren Entscheidung (2026) und der flächendeckenden Einführung (2029) auf. Natürlich wird den Verbrauchern schon heute versichert, dass der digitale Euro nur als Ergänzung, aber nicht als Ersatz für das Bargeld gedacht sei. Das Projekt des digitalen Euro reiht sich dabei nahtlos in die inzwischen zahllosen direkten und indirekten Maßnahmen zur Erleichterung von bargeldlosen Bezahlsystemen ein, um mit sanftem „Nudging“ das Publikum vom Bargeld zu entwöhnen.
Die schrittweise Abschaffung des Bargelds ist ein wesentliches Element einer perfiden Strategie, dem Staat immer neue Einnahmequellen zu eröffnen. Die Flucht in Sachwerte oder andere Währungen soll in jedem Fall erschwert oder verhindert werden. Dazu preschte die EU-Kommission bereits 2024 mit der Idee der Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters nach der „Methode Juncker“ vor. Wie der ehemalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schon 1999 gegenüber dem „Spiegel“ zugab, funktioniert die Technokratie der EU in etwa so: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Beim geplanten Vermögensregister gab es dieses Geschrei, weshalb dieser Plan vorerst aufgegeben und durch ein neues EU-Geldwäschepaket ersetzt wurde. Dieses Paket, das wiederum erhebliche Ausweitungen der ohnehin schon horrenden Bargeld-Restriktionen vorsieht, wird in der gesamten EU als EU-Geldwäscheverordnung ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in Kraft treten. Und die entsprechende „EU-Anti-Geldwäsche-Behörde“ steht auch schon Gewehr bei Fuß, denn seit dem 1. Juli 2025 befindet sich die „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“, kurz AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main, im Aufbau. Bis zum Inkrafttreten der neuen Geldwäscheverordnung soll die Behörde über rund 430 Mitarbeiter und umfassende Befugnisse verfügen. Diese reichen von Informationsersuchen, Ermittlungen und Vor-Ort-Kontrollen bis hin zur Verhängung von erheblichen Geldbußen von bis zu 2 Millionen Euro pro Verstoß. Mit dieser Art neuer EU-Polizei sichert sich Brüssel natürlich wieder einen erheblichen Zuwachs an Macht und Einkünften.
Aber keine Sorge! Die AMLA und alle anderen EU-Technokraten wollen nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld!
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.
Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.

