17. Juli 2026 18:00

Ethik und Libertarismus Die ethischen Grenzen des Libertarismus

Der Fall Spahn und die Debatte über das Thema Leihmutterschaft

von Thomas Jahn drucken

Leihmutterschaft: Debatte um Rechte von Ungeborenen
Bildquelle: e-Redaktion Leihmutterschaft: Debatte um Rechte von Ungeborenen

Die Ethik der Freiheit ist eindrucksvoll und einleuchtend. Sie fußt auf dem unveräußerlichen Naturrecht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, was als Ausgangspunkt das nicht widerlegbare Axiom enthält, wonach jeder Mensch seinen eigenen Körper besitzt – wer sollte ihn sonst besitzen? – und er daher das natürliche Recht hat, andere von der Einwirkung auf oder der Nutzung dieses Körpers und der Früchte des eigenen Lebens auszuschließen. Doch was ist Ausfluss dieses Selbsteigentums und wo sind seine Grenzen? Ist der im Mutterleib heranwachsende Fötus Bestandteil des Körpers der Mutter oder ein eigenständiges zum Selbstbesitz fähiges Individuum mit universellen Rechten? Der amerikanische Ökonom Murray Rothbard hat in seinem bekanntesten Werk, das er ebenfalls mit dem Titel „Die Ethik der Freiheit“ überschrieben hat, dem werdenden Leben jegliches Existenzrecht schroff und unmissverständlich abgesprochen. Der Selbstbesitz des Menschen beginne erst mit der Geburt. Diese erschreckende, freiheits- wie lebensfeindliche These erinnert uns dieser Tage auch an ein verwandtes Thema, das durch einen prominenten Fall erneut ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt wurde, die sogenannten Leihmutterschaft, ausgelöst durch Jens Spahn.

Die deutsche Regenbogenpresse titelte erst fast einhellig jubelnd: „Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein ‚Ehemann‘ Daniel Funke sind Eltern geworden!“ Ihren Sohn Georg brachte eine Leihmutter in den USA zur Welt. Erst im zweiten Aufschlag kam die Frage hoch, warum das Kind eigentlich im Ausland geboren wurde. Natürlich weil in Deutschland das Geschäft mit der Leihmutterschaft gesetzlich verboten ist. Jens Spahn nutzte also eine Lücke im deutschen Recht, das den „Import“ künstlich gezeugter Babys nicht untersagt. Der private Schritt des CDU-Politikers löste inzwischen eine heftige Debatte innerhalb und außerhalb der Union aus, auch wegen eines pikanten Details am Rande: Noch im Februar 2026 hatte der letzte CDU-Parteitag in Stuttgart das Verbot der Leihmutterschaft auch in nicht-kommerziellen Formen bekräftigt, als Spahns Leihmutter schon im vierten Monat schwanger war. Spahn griff in die damalige Debatte aber nicht ein. Diese sollteallerdings auch aus libertärer Sicht unbedingt geführt werden, weil die Leihmutterschaft grundlegende Fragen für Existenz, Freiheit und Würde eines Menschen aufwirft.

Ist das im Mutterleib heranwachsende Leben oder sogar auch das unmündige Kind bloßes Eigentum seiner Mutter oder seiner Eltern und können seine Mutter oder beide Elternteile daher nach Belieben mit diesem Kind verfahren, es gar töten oder an Dritte verkaufen? Eine echte Ethik der Freiheit kennt die richtige Antwort auf diese Frage. Sie beginnt mit der ebenso einfachen wie offenkundigen Erkenntnis, dass jede Person, die Libertäre wie Murray Rothbard selbstverständlich als mit Menschenwürde und allen natürlichen Rechten ausgestattet ansehen, nicht erst im Erwachsenenalter ins Leben getreten ist. Murray Rothbard hätte seine „Ethik der Freiheit“ nie schreiben können, hätte sich seine Mutter die Thesen ihres Sohnes zu eigen gemacht und „Fötus Murray“ abgetrieben oder nach der Geburt an deutsche Homosexuelle verkauft. Diese vielleicht zunächst unterkomplex anmutende Sicht führt allerdings zu der wahren Aussage, dass das Recht auf Leben höher zu werten ist als das Recht auf Selbstverwirklichung oder Vertragsfreiheit, weil ohne menschliches Leben alle Überlegungen zu menschlichen Freiheitsrechten denklogisch entfallen würden. Auch mit Kants kategorischem Imperativ, wonach Menschen nur nach Prinzipien handeln sollten, von denen gewollt wäre, dass sie ein allgemeines Gesetz für alle wären, käme man zu dem Ergebnis, dass Abtreibungen, Menschenhandel oder das Kreieren von „Designer-Babys“ kaum als allgemeine Handlungsanweisung herhalten könnten.

Wem soll das Recht zustehen, über Leben, Tod oder den Werdegang eines Menschen zu entscheiden? Der Mutter? Dem Vater? Beiden Eltern gemeinschaftlich oder vielleicht dem Staat und seinen Behörden? Die Antwort auf diese Frage müsste auf die Kehrseite der Freiheit verweisen. Das ist die Verantwortung der Handelnden. Eltern tragen ab dem Akt der Zeugung Verantwortung für werdendes Leben. Die Verantwortung vor Gott oder – in der atheistischen und agnostischen Variante – vor dem eigenen Gewissen schränkt die eigene Handlungsfreiheit genau dort ein, wo niemand sofort aufschreit oder messbaren Widerstand leistet. Der selbstbesitzende Erwachsene weiß sich zu wehren, wenn er zu einem Tun oder Unterlassen gezwungen wird oder wenn er gar versklavt oder misshandelt werden soll. Doch wer bewahrt einen amerikanischen Säugling vor dem Schicksal, ungewollt als „Sohn“ von Daniel Funke und Jens Spahn aufzuwachsen, ohne Chancen, seine leibliche Mutter jemals kennenzulernen?

Das elementarste Menschenrecht, das Recht auf Leben, als wichtigster Ausfluss des Rechts am eigenen Körper, ist nur dann gewahrt, wenn es auch dem Ungeborenen und dem unmündigen Kind uneingeschränkt zugebilligt wird. Das ungeborene Kind ist Mensch von Anfang an. Abtreibung bleibt daher Tötung menschlichen Lebens. Das Recht am eigenen Körper schließt auch Menschenhandel ohne Einwilligung des Betroffenen aus. Eine libertäre Ethik der Freiheit kann widerspruchsfrei nur dann bestehen, wenn der Ursprung dieser Freiheit, also das menschliche Leben, jeder Verfügbarkeit durch andere Menschen entzogen bleibt. Wie dieser Schutz gerade für ungeborene Menschen und unmündige Kinder bestmöglich organisiert werden kann, muss Gegenstand einer Weiterentwicklung einer werteorientierten Ethik der Freiheit sein, die sich auch immer an dem christlich motivierten Leitsatz orientiert: Nicht alles, was (technisch) machbar ist, ist auch ethisch erlaubt (1. Korinther 10, Vers 23).


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