30. Juni 2026 16:00

Episode 327 Deutsche Rententechnokratie

Nach der Reform ist vor der Reform

von Christian Paulwitz drucken

Altersvorsorge: Kommissionsempfehlungen bleiben vage
Bildquelle: e-Redaktion Altersvorsorge: Kommissionsempfehlungen bleiben vage

Was für ein Bohei! – Aber zugegeben, die Choreographie ist besser ausgedacht und inszeniert als weiland die Anpassungen unter der Regierung Schröder (Stichwort: Rente mit 67), die die SPD im Anschluss schwer erschüttert hatte. Das könnte sie sich heute gar nicht mehr leisten, sonst wäre sie vollständig vernichtet. Allerdings kommt auch deutlich weniger dabei heraus – unter den ohnehin schon eng begrenzten Maßstäben der systemimmanenten Logik. Doch der Druck, „etwas zu tun“, ist groß, und auch wenn die systemischen Probleme nicht gelöst werden können, wird es Unzufriedene geben. Da ist der Ansatz, die Verantwortung an eine technokratische Kommission zu geben, die nicht rechenschaftspflichtig ist, und ihr im Vorfeld für die Ergebnisse einen Freibrief auszustellen (wenn sie so sind, wie sie sind, kann man halt nichts machen), im politischen Sinne geschickt gewählt.

Natürlich ist es noch nicht gewiss, ob die Vorgaben im Parlament auch durchgewunken werden. Sicher ist nur, dass die Abgeordneten sich nicht ihrem Gewissen unterwerfen werden, wie das eigentlich im Grundgesetz Artikel 38 gefordert ist, sondern entweder ihrem Fraktionsvorsitzenden oder anderen Interessengruppen. Der Bundestag ist daher wohl der Ort, an dem am häufigsten und routiniertesten gegen das Grundgesetz verstoßen wird, und die Fraktionsvorsitzenden, deren Aufgabe es ist, Mehrheiten „zu organisieren“, sind notorische Verfassungsfeinde. Grundvoraussetzung für eine Gewissensentscheidung wäre ein tiefes Verständnis der Gesetze inklusive einer weitreichenden Folgenanalyse. Schon daran scheitert die Gewissensentscheidung regelmäßig. Ein ehrlicher Abgeordneter müsste bei fast allen Gesetzesinitiativen schon deswegen mit „Nein“ stimmen, weil er deren Konsequenzen nicht annähernd abschätzen kann und ein „Ja“ folglich nicht mit seinem Gewissen vereinbar sein kann.

Aber auch wenn es am Rande etwas Grummeln gibt, so ist die Annahme des Gesetzes zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge am Ende doch eher wahrscheinlich. Man wird sich systemtragend geben. Sogar aus der AfD ist bereits der eine oder andere Punkt begrüßt worden. Vorab kann man jedoch bereits vorhersehen, dass das Problem der zunehmenden Altersarmut bei einer verstaatlichten Altersversorgung nicht gelöst werden wird, sondern weiter an Schärfe gewinnen wird. Denn die Grundvoraussetzung für eine auskömmliche Altersversorgung ist nun einmal der Kapitalaufbau während des Erwerbslebens – ob nun in einer individuellen Betrachtung oder einer kollektiven. Die Voraussetzung für Kapitalaufbau – ob nun individuell oder in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung – sind geringe staatliche Eingriffe und eine niedrige Staatsquote. Der Zugriff durch Politiker mit niedrigem Zeithorizont zur Umsetzung ihrer Interessen auf Kapital, das mit langfristiger Perspektive benötigt wird, sei es direkt oder durch Regulierung, ist Gift für jede Form der Altersversorgung.

Sehen wir uns doch einmal die Zusammensetzung der Rentenkommission an. Ich zähle insgesamt 13 Mitglieder, drei davon Vertreter der Regierungskoalition, also reine Politapparatschiks, zwei weitere direkt aus dem Politikmilieu (ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit und die Leiterin der Sozialabteilung der OECD), und der Rest hat einen Professorentitel – das sind also acht Mitglieder, fast zwei Drittel. Was werden diese wohl für Interessen haben? – Ich gebe mal einen Tipp: Es wimmelt auf den fast 80 Seiten von Empfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung. Die Vorsitzende der Kommission ist Rektorin einer Universität für Verwaltungswissenschaften – ja, so etwas gibt es. Natürlich in Deutschland, wo sonst, wenn nicht hier? Seit Jahrzehnten befindet sich die Verwaltungsindustrie im Boom, und jede „Reform“ trägt dazu bei. Man kann aber auch an der Altersvorsorge direkt forschen und natürlich nie zu einem staatsfreien Ergebnis kommen, das das Forschungsgebiet beerdigen würde. Oder auch „Sozialpolitik und öffentliche Finanzen“ – das schreit geradezu nach reiner Wissenschaft.

Der große Pflock wird mit der Empfehlung 1 eingeschlagen: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“ Klingt gut. Wie das langfristig sichergestellt werden kann, wenn nach Auflösung der Kommission die Politik, wie gelegentlich in der Vergangenheit schon geschehen, auf einmal von der Realität umzingelt wird, bleibt stets spannend. – Aber Moment – 70 Prozent von was eigentlich? Die Auflösung finden wir in Empfehlung 2:

„Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z. B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird.

Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule, als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen, ausgewiesen werden.“

Wie nennt das der versierte Politiker? – „Gestaltungsspielraum“. Den wird er auch dringend im Kampf mit der Realität benötigen. Die Basis dafür muss natürlich nach wissenschaftlichen Kriterien und den Wünschen der Politik vorbereitet werden. Es geht also um – nach Steuern – 70 Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens (wie viel Prozent des Nettoeinkommens kann man eigentlich typisiert als „verfügbar“ betrachten? – Fragen über Fragen …). Wie ist das eigentlich bei gebrochenen Erwerbstätigkeiten, in denen man lange zurückgesteckt hat und erst spät die Rendite im Einkommen einfährt? – Dazu gibt es ja die typisierten Modelle, Schlaumeier. Hilfreich für diese könnte die Empfehlung Nummer 13 zur Altersteilzeit sein. Bei typischerweise halbem Bruttoeinkommen in den letzten Jahren lässt sich das 70 Prozent vom Nettoeinkommen als Rentenversorgungsniveau doch viel leichter umsetzen.

Meine absolute Lieblingsempfehlung ist ja die Empfehlung Nummer 3: „Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.“ – Das klingt nicht nur wie Bullshit, es ist auch Bullshit. Im Klartext: Schafft jedenfalls vollständig überflüssige steuerfinanzierte Bürokratenstellen.

Aber ich will auch etwas Positives anerkennen – also, unter der Randbedingung des schlechten Systems natürlich. Siehe hierzu Empfehlung 17: „Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. (…)“ Das könnte immerhin interessant werden, vor allem wenn man dann einmal die Begründungen für die jeweiligen Kontierungen lesen kann.

Es liegt in der Logik von Politik, dass man ein nicht funktionierendes System auf alle ausdehnt, damit keine Konkurrenz sichtbar wird. Das wird in den Empfehlungen 21 bis 26 formuliert, und ich meine nicht die Ausdehnung auf Beamte und Abgeordnete (ein Versorgungsausgleich wird angedeutet), sondern vor allem auf Selbständige und geringfügig Beschäftigte. Insbesondere der Vermögensaufbau zur Altersversorgung für Selbständige wird dadurch torpediert. Für die einen wird das eine Einladung sein, sich in die leistungslose staatliche Versorgung zu verabschieden, für die anderen, besser das Land zu verlassen. Der Angriff auf die Minijobs ist dagegen vor allem ein Angriff auf einige bestimmte Branchen der schwachen Volkswirtschaft, wie z. B. der Gastronomie, sowie auf kleine Zusatzeinkünfte von Familien, in denen sich einer – meist die Frau – lieber dem Schutz der Kinder vor dem Staat als der Fronarbeit widmet. Das Beste, was passieren kann, ist die Förderung von Schwarzarbeit, was natürlich großartig wäre, aber eben nur für einige eine reale Alternative ist.

Hätte ich ein bisschen Hoffnung, dass die Reduzierung der Staatsausgaben eine politische Zielgröße wären – Sie werden dem Text bisher vermutlich entnommen haben, dass diese Hoffnung bei mir nicht allzu ausgeprägt ist –, dann könnte ich immerhin der Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung etwas Positives abgewinnen, da mit den „Beiträgen“ die Beamtenbezüge reduziert und das Pensionsniveau auf das er Rentenversicherung gesenkt werden könnte. Aber ich glaube nicht an den Weihnachtsmann, und die Übergangszeiten wären jedenfalls so lang, dass das System bis dahin entweder ohnehin gesprengt oder die Volkswirtschaft komplett verarmt wäre.

Fazit: Die Zahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherungen bleiben wie bisher ausschließlich abhängig vom Plünderungswillen, der Durchsetzungsfähigkeit und dem Plünderungspotenzial der Volkswirtschaft. Der heute 20-, 40- oder auch 60-jährige Erwerbstätige hat keinen blassen Schimmer, mit welchen Altersbezügen er auf diesem Weg in Zukunft rechnen kann, geschweige denn, welche Kaufkraft sie im Fiatgeldsystem hat. Die Bürokratiekosten werden erhöht und Selbständige und Leistungsträger weiter außer Landes vertrieben, was beides das Plünderungspotenzial schmälert. Spätestens nächste Legislaturperiode wird wohl die nächste Rentenreform fällig. – Wie wär’s denn mal mit einem Sondervermögen?

Quellen:

Empfehlungen der Rentenkommission


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