30. Juni 2026 15:00

Die neuen Zensur-Behörden Medienanstalten ließen 2025 rund 4.000 Posts löschen

Staatliche Eingriffe in Pressefreiheit drohen

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Medienaufsicht: Leeres Mikrofon vor digitalen Feeds
Bildquelle: Redaktion Medienaufsicht: Leeres Mikrofon vor digitalen Feeds

Die Landesmedienanstalten haben 2025 nach eigenen Angaben mindestens 2.500 Beiträge an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und knapp 4.000 Löschanfragen an Plattformen gestellt. Betroffen waren vor allem Inhalte, die sie als volksverhetzend, als Kennzeichen-Verwendung oder als Politiker-Beleidigung einstuften. Zugleich drängte die Landesanstalt für Medien NRW einen Podcaster nach einem Interview mit Björn Höcke zu nachträglichen Änderungen und Einblendungen. Die Bundesregierung will den Medienanstalten zudem mehr Zugriff auf Inhalte und Algorithmen geben.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer über fremde Inhalte verfügen will, braucht eine klare Legitimation. Medienanstalten sind keine freien Marktteilnehmer, die über ihr eigenes Eigentum entscheiden, sondern mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Stellen. Wenn sie Beiträge melden, löschen lassen und zugleich journalistische Beiträge nachträglich korrigieren wollen, verschwimmt die Grenze zwischen Aufsicht und Zensur. Genau diese Vermischung ist gefährlich, weil sie Verantwortung nicht klärt, sondern konzentriert.

Wer entscheiden darf, muss auch haften. Bei einer Plattform ist das naheliegend: Sie setzt ihre Regeln durch, solange sie ihre eigene Infrastruktur und ihre eigenen Vertragsbedingungen betrifft. Ganz anders bei einer Behörde, die Dritte zur Entfernung von Inhalten drängt oder einen Presseanbieter zu Einblendungen anhält. Dann ersetzt nicht der Eigentümer die Entscheidung, sondern politisch gerahmter Zwang. Das ist keine neutrale Rechtsdurchsetzung, sondern ein Eingriff in die Verfügung über Kommunikationsräume.

Besonders problematisch sind unbestimmte Begriffe wie „Hass und Hetze“. Je weiter der Begriff, desto größer die Willkür. Ein System, das an solche Formeln anknüpft, verschiebt die Grenze vom überprüfbaren Delikt zur politisch verwalteten Deutung. Damit wird aus Recht ein Instrument der Inhaltssteuerung. Wer Redefreiheit ernst nimmt, muss gerade solche Dehnung ablehnen. Denn Meinungsfreiheit braucht keine Ergebnisgarantie, aber sie braucht einen klaren Schutz vor administrativer Übergriffigkeit.

Auch der Hinweis auf „staatsferne Medienaufsicht“ überzeugt nicht, wenn Finanzierung, Befugnisse und Besetzung eng an staatliche Strukturen gebunden sind. Staatsferne lässt sich nicht behaupten, wenn die Institution selbst aus dem staatlichen Gefüge heraus wirkt. Dann ist die richtige Frage nicht, wie viel mehr Kontrolle man ihr noch geben sollte, sondern warum überhaupt eine solche Stelle über Sprache, Reichweite und Sichtbarkeit entscheiden darf.

Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum und eigene Äußerungen kriminalisiert oder verwaltungsrechtlich beschnitten wird. Freiheit bleibt nur dort stabil, wo Einwilligung zählt und politische Anmaßung endet.


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.