Israel: Oberstes Gericht kassiert vorerst Sonderrechte für Orthodoxe
Individuelle Selbstverfügung statt kollektiver Zwang
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Das israelische Parlament hatte ein Gesetz verabschiedet, das ultraorthodoxe Männer faktisch von der Wehrpflicht befreit und ihre Festnahme wegen Einberufungsverweigerung bis Ende November ausgesetzt hätte. Der Oberste Gerichtshof stoppte die Regelung vorerst per einstweiliger Verfügung. Begründet wurde das mit Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz und mit der Belastung der Armee im laufenden Konflikt.
Entscheidend ist hier nicht, ob eine religiöse Gruppe politisch geschätzt oder abgelehnt wird. Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer über seinen Körper, seine Zeit und sein Risiko verfügen soll, braucht dafür Zustimmung, nicht die Anordnung eines Kollektivs. Eine Wehrpflicht ist immer ein Eingriff in Eigentum und Selbstverfügung des Einzelnen. Sie zwingt Menschen, ihre Lebenszeit und ihre körperliche Integrität für Zwecke einzusetzen, die sie nicht frei gewählt haben.
Das Sondergesetz verschärft dieses Problem, weil es nicht Freiheit schafft, sondern Ausnahmen politisch verteilt. Wer den Zwang der Wehrpflicht grundsätzlich für legitim hält, macht sich bei der Frage nach Gleichheit etwas vor: Ungleichheit im Zwang bleibt Zwang. Wenn der Staat Menschen nach religiöser Zugehörigkeit unterschiedlich behandelt, ist das kein Freiheitsgewinn, sondern bloß eine andere Form von Willkür. Die richtige Antwort auf eine unrechtmäßige Pflicht ist nicht die selektive Privilegierung einiger Gruppen, sondern die Abschaffung der Pflicht.
Bemerkenswert ist auch die Rolle des Obersten Gerichtshofs. Dass ein Gericht ein Gesetz wegen Gleichheitsverstoßes kippt, klingt zunächst nach Korrektur. Tatsächlich bewegt sich auch diese Instanz innerhalb desselben Zwangsrahmens. Sie prüft nicht, ob jemand überhaupt gegen seinen Willen rekrutiert werden darf, sondern nur, ob die politische Verteilung des Zwangs sauber genug ausfällt. Das ist kein Prinzip der Freiheit, sondern eine Verwaltung der Unfreiheit.
Wer entscheiden darf, muss auch haften. Genau daran scheitert die Wehrpflicht regelmäßig. Die Kosten tragen die Einberufenen, nicht die politischen Mehrheiten, die den Zugriff anordnen. Deshalb erzeugt jeder neue Ausnahmemechanismus nur weiteren Konflikt: säkulare Israelis gegen Ultraorthodoxe, Koalition gegen Gericht, Gruppe gegen Gruppe. Der eigentliche Streit liegt tiefer. Er betrifft die Anmaßung, über fremde Körper und fremde Lebenszeit zu verfügen.
Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum und den eigenen Körper kriminalisiert wird. Alles andere ist politische Machtausübung, auch wenn sie sich auf Gleichheit beruft. Freiheit beginnt nicht mit Sonderrechten. Sie beginnt mit dem Ende des Zwangs.
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