15. Juli 2026 18:00

Überwachung Wenn der Staat dein Gesicht kennt

Immer mehr Überwachung durch den Staat

von Joana Cotar drucken

Überwachung: Kameras erfassen Passanten in Bahnhofshalle
Bildquelle: e-Redaktion Überwachung: Kameras erfassen Passanten in Bahnhofshalle

Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, das vor einigen Jahren vermutlich noch einen politischen Aufschrei ausgelöst hätte. Heute reicht es für ein paar unaufgeregte Schlagzeilen, dann verschwindet es im Grundrauschen der täglichen Zumutungen.

Die Bundespolizei bekommt die Befugnis zur biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit. Kameras an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei können Gesichter automatisch mit zuvor hinterlegten biometrischen Daten gesuchter Personen abgleichen. Wer durch den erfassten Bereich läuft, muss sich nichts zuschulden kommen lassen und nicht einmal verdächtig sein. Sein Gesicht ist Teil des Videostroms und wird technisch verarbeitet, damit das System die gesuchte Person überhaupt finden kann.

Rund 55.000 Bundespolizisten bekommen damit Werkzeuge an die Hand, die vor wenigen Jahren noch hoch umstritten waren. Eine Reform unter Angela Merkel scheiterte 2021 im Bundesrat. Auch die Ampel brachte ihr Vorhaben nicht über die Ziellinie. Union und SPD erledigten es nun gemeinsam. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Die offizielle Begründung klingt auf den ersten Blick vernünftig. Die aktuellen Regeln für die Bundespolizei stammen aus dem Jahr 1994. Das Internet gab es kaum, Smartphones gar nicht, KI war Science‑Fiction. Eine Modernisierung sei schlicht überfällig, heißt es. Natürlich stellt sich kein Politiker ans Pult und sagt, er wolle die Bürger überwachen. Nein, es geht um entführte Kinder, die Verhinderung von Messerangriffen, das Aufspüren von Staatsfeinden etc. Wer könnte da dagegen sein?

Das Gesetz erlaubt die biometrische Echtzeit-Erkennung unter angeblich und vorläufig genau definierten Voraussetzungen, etwa bei einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, bei Lebensgefahr sowie zur Fahndung nach bestimmten Tatverdächtigen, Entführungsopfern oder vermissten Personen. Grundsätzlich gilt ein Richtervorbehalt, bei Gefahr im Verzug gibt es jedoch eine Ausnahme. Natürlich. Der Einsatz muss räumlich und zeitlich begrenzt werden. Treffer sollen von Polizeibeamten überprüft werden.

Die entscheidende Frage ist aber: Wer kontrolliert diese Mittel und wer definiert, wann eine „besondere Gefahrenlage“ vorliegt?

Der Staat erhält mit diesem Gesetz eine technische Infrastruktur, die Gesichter im öffentlichen Raum automatisch erfasst und abgleicht. Die dazugehörigen Schranken stehen zwar im Gesetz, aber Gesetze kann man jederzeit ändern. Schwellen lassen sich senken, Personenkreise ohne Probleme erweitern. In der Politik passiert das ständig.

Wer die vergangenen Jahre erlebt hat, sollte also gegenüber großzügig formulierten „Ausnahmen“ eine gewisse Skepsis entwickelt haben. Bei 500 Milliarden Euro "Sondervermögen" lautete die Begründung Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Infektionsschutz rechtfertigte angeblich Ausgangssperren und Betriebsschließungen und der vorgeschobene Kinderschutz erlaubt das Scannen privater Kommunikation. Jede einzelne Maßnahme kommt mit einem ach so guten Grund daher. Nie hört man von der Politik die ehrliche Aussage, künftig einfach etwas weniger Freiheit zulassen zu wollen – zum eigenen Vorteil. Immer ist es ein Ausnahmefall, immer müssen uns Politiker vor etwas schützen. Ohne sie wären wir geradezu verloren.

Die Bundespolizei darf also künftig mithilfe automatisierter Systeme Bewegungs- und Objektmuster sowie Aufenthaltsorte analysieren, die auf Gefahren hindeuten. In den Gesetzesmaterialien ist von Ausholbewegungen, schnellen Positionswechseln, gefährlichen Gegenständen wie Messern oder Sprengsätzen und Personen im Gleisbereich die Rede. Kameras zeichnen damit nicht mehr einfach nur auf, eine Software bewertet, was Menschen tun.

In Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich darf die Bundespolizei verdachtsunabhängig kontrollieren. Hinzu kommen neue Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Quellen‑Telekommunikationsüberwachung. Der sperrige Begriff verschleiert, worum es geht. Kommunikation kann direkt auf einem Endgerät abgegriffen werden, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dafür muss der Staat Zugriff auf Smartphone oder Computer erlangen, das erledigt der Staatstrojaner und ein flotter Einbruch in die Wohnung. Demnächst soll das auch der Verfassungsschutz dürfen.

Das Problem bei all dem?

Im Videostrom erscheinen Unbeteiligte. In der Telekommunikation tauchen Gesprächspartner auf. Menschen stehen neben anderen Menschen, kommunizieren miteinander, bewegen sich gemeinsam durch öffentliche Räume. Geraten wegen Fehler im System unter falschen Verdacht. Das ist bei jeder Überwachungsinfrastruktur unvermeidlich. Und genau deshalb geht es um mehr als die Frage, ob man einen Terroristen oder Entführer schneller findet. Es geht um das Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat und darum, wieviel Überwachung wir wirklich wollen.

Ich bin in Ceaușescus Rumänien geboren. Mein Vater war politischer Gefangener. Ich brauche kein Geschichtsbuch, um zu verstehen, was geschieht, wenn ein Staat seine Bürger zunehmend unter dem Gesichtspunkt betrachtet, welches Risiko von ihnen ausgehen könnte. Die Bundesrepublik ist keine Diktatur wie die in Rumänien. Diesen billigen Vergleich brauche ich nicht. Meine Warnung aber ist ernst gemeint. Macht wächst in der Regel schrittweise und wird meist „gut“ begründet. Wer erst warnt, wenn die Verhältnisse genauso aussehen wie früher, ist zu spät dran.

Das neue Bundespolizeigesetz steht übrigens nicht für sich allein.

Der Digital Services Act hat ein mächtiges europäisches Aufsichts- und Regulierungssystem über Online‑Plattformen geschaffen. Große Plattformen müssen sogenannte „systemische“ Risiken bewerten und mindern, darunter illegale Inhalte und „Desinformation“. Die politische und regulatorische Einflussnahme auf die öffentliche Kommunikation ist damit längst Realität.

Am 9. Juli ließ das Europaparlament auch die sogenannte Chatkontrolle 1.0 wieder passieren. Anbieter dürfen private Kommunikation nun erneut - freiwillig - auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs scannen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte zwar dagegen, aber ein Verfahrenstrick machte es möglich, dass Abwesenheiten quasi als „Ja“ zählten - Demokratie im EU‑Stil.

Am selben Tag gab das Europaparlament auch grünes Licht für Verhandlungen mit dem Rat über den digitalen Euro. Einer der finalen Bausteine der totalen Überwachung. Ist so eine zentralbankgestützte digitale Zahlungsinfrastruktur erst einmal aufgebaut, sind ihre Regeln politische Regeln. Und politische Regeln können ganz nach dem Willen der jeweiligen Regierung angepasst werden.

Jede dieser Maßnahmen kommt mit einer "guten" Begründung. Jede hat angebliche Schutzvorkehrungen, die uns in Sicherheit wiegen sollen. Und jede erweitert die technischen oder regulatorischen Möglichkeiten, Bürger zu erfassen, ihr Verhalten zu analysieren, ihre Kommunikation zu kontrollieren oder ihre Transaktionen über eine staatlich organisierte Infrastruktur abzuwickeln. Es sieht nicht gut aus für unsere Freiheit.

Der Bundesrat muss dem neuen Bundespolizeigesetz noch zustimmen. Nach der Sommerpause wird sich zeigen, ob die Länder die Reform passieren lassen. Irene Mihalic von den Grünen hat rechtliche Zweifel an der biometrischen Echtzeit-Überwachung geäußert. Dass ausgerechnet die Grünen hier bremsen, gehört zu den politischen Ironien, die man durchaus erwähnen darf. Immerhin haben sie im Bundestag tatsächlich gegen das Gesetz gestimmt.

Noch ist die neue Überwachungsinfrastruktur also nicht endgültig beschlossen.

Eine freie Gesellschaft sollte sehr genau hinschauen, wenn der Staat neue Möglichkeiten erhält, seine Bürger zu lokalisieren und ihr Verhalten automatisiert auszuwerten. Entscheidend ist dabei nicht unbedingt, wie die aktuelle Regierung diese Möglichkeiten anwendet, sondern was eine zukünftige Regierung damit machen wird. Das Regime im Iran nutzt z.B. Verkehrsüberwachungskameras zur Gesichtserkennung und für Verhaftungen. Alles ist möglich, wenn die Möglichkeit einmal geschaffen wurde. Und der Staat, der heute das Gesicht eines Entführers sucht, sucht morgen vielleicht schon ganz andere Gesichter.


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