Grenzkontrollen: US-Anklage nach Löschung von Handy durch Notfall‑PIN
Verteidigung bestreitet rechtsmäßige Durchsuchung
von Tyler Durden drucken
Ein Bundesrichter in Atlanta prüft derzeit, ob die Beweismittel in einem Verfahren verworfen werden müssen, bei dem es sich offenbar um die erste Strafverfolgung eines Reisenden in den USA wegen eines im Handy integrierten „Notfall-Passworts“ handelt – einer Datenschutzfunktion, die das Gerät löscht, wenn ein bestimmter Code eingegeben wird.
Samuel Tunick, US-Bürger und Einwohner von Atlanta, wurde nach 18 U.S.C. Paragraf 2232(a) angeklagt. Die Vorschrift stellt es unter Strafe, Eigentum zu zerstören oder zu beschädigen, um dessen Beschlagnahme durch den Staat zu verhindern. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Tunick hat auf nicht schuldig plädiert und beantragt, die Beweismittel der Staatsanwaltschaft für unverwertbar zu erklären. Die Durchsuchung und Beschlagnahme, durch die diese Beweise erlangt wurden, seien rechtswidrig gewesen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Ende Oktober gerechnet.
Tunick kehrte am 24. Januar 2025 aus dem Urlaub zurück, als ihn Beamte der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection am Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport zu einer eingehenderen Kontrolle herauszogen. Seinem Antrag auf Ausschluss der Beweismittel zufolge verlangten die Beamten Zugriff auf sein Handy. Zur Begründung erklärten sie, sie hegten den Verdacht, dass sich darauf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs befänden, ohne Belege für diesen Verdacht vorzulegen. Sie teilten ihm mit, sie benötigten keinen Durchsuchungsbeschluss, da er noch nicht in das Land eingereist sei. Dies entspricht der seit langem vertretenen Position der Regierung, wonach ankommende Reisende rechtlich erst dann US-amerikanischen Boden betreten haben, wenn ihnen die Einreise gestattet wurde.
Nach Angaben seiner Anwälte verlangte Tunick mehrfach einen Rechtsbeistand, was ihm jedoch verweigert worden sei. Auch über seine Rechte sei er zu keinem Zeitpunkt belehrt worden.
Tunick nannte einen Zugangscode. Ein Beamter gab ihn ein. Der Bildschirm wurde schwarz, flackerte mehrfach, und das Gerät startete neu – sämtliche Inhalte waren verschwunden. Die Beamten beschlagnahmten das Handy dennoch und teilten Tunick mit, dass er nun in die Vereinigten Staaten einreisen dürfe.
Die im Northern District of Georgia erhobene Anklage wirft ihm vor, die digitalen Inhalte des Handys wissentlich zerstört, beschädigt, unbrauchbar gemacht, beseitigt oder auf andere Weise gelöscht zu haben, um die rechtmäßige Befugnis des Staates zu beeinträchtigen, das Gerät in Gewahrsam zu nehmen. In dem Dokument findet sich übrigens der Tippfehler „Untied States Code“.
Bei einer Anhörung am vergangenen Montag stellten ein Vertreter des Justizministeriums und die an der Kontrolle beteiligten Beamten den Vorgang als gewöhnliche Flughafenkontrolle dar. Man habe nach „allem gesucht, was verboten ist“, sagte CBP-Beamter Larry Findley.
Was der Kontrolle vorausging
Drei Stunden vor der Landung von Tunicks Flugzeug verschickte ein Mitarbeiter des Heimatschutzministeriums eine E-Mail mit dessen Namen und Foto. Darin hieß es, gegen Tunick werde wegen mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten ermittelt. Die Nachricht ging an Beamte des taktischen Terrorabwehrteams der Zoll- und Grenzschutzbehörde sowie an einen Beamten der gemeinsamen Anti-Terror-Einheit des FBI in Atlanta. Das berichtete der „Guardian“, der den Fall zuerst öffentlich gemacht hatte.
Tunicks Anwälte argumentieren, der Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sei lediglich vorgeschoben gewesen. Tatsächlich habe das Interesse der Behörden seiner Verbindung zu „Defend the Atlanta Forest“ gegolten – jener Bewegung, die jahrelang gegen den als „Cop City“ bekannten Ausbildungskomplex der Polizei protestiert hatte. Das weitreichende Verfahren des Bundesstaates wegen organisierter Kriminalität gegen 61 Personen aus dem Umfeld dieser Bewegung wurde im vergangenen Jahr von einem Richter im Fulton County eingestellt. Der Justizminister von Georgia hat dagegen Berufung eingelegt.
Die taktischen Terrorabwehrteams der Zoll- und Grenzschutzbehörde wurden 2015 geschaffen und arbeiten seitdem nahezu vollständig außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU verklagte die Behörde 2019 auf Herausgabe von Unterlagen über diese Einheiten und beschrieb sie als höchst geheim operierende Teams, die gezielt Reisende ins Visier nähmen, festhielten und verhörten.
GrapheneOS
Tunicks Anwälte haben bestätigt, dass auf seinem Google Pixel GrapheneOS installiert war. Dabei handelt es sich um eine besonders abgesicherte Android-Alternative, aus der Googles Tracking-Komponenten entfernt wurden. Zu den verfügbaren Funktionen gehört eine sogenannte Duress-PIN – ein zweiter Code, der von der echten PIN nicht zu unterscheiden ist und eine unumkehrbare Löschung des Geräts auslöst. Es gibt weder eine Warnung noch eine Bestätigungsabfrage oder irgendeinen anderen Hinweis darauf, was geschieht. Wer den Code eingibt, kann erst nach Abschluss des Vorgangs erkennen, was er ausgelöst hat.
GrapheneOS beschreibt diese Funktion als Schutzmaßnahme für Menschen, die gezwungen werden könnten, ihr Gerät zu entsperren. Ausdrücklich genannt werden Journalisten, Aktivisten und Reisende, deren Geräte bei Grenzkontrollen durchsucht werden. In derselben Dokumentation wird allerdings davor gewarnt, dass eine ausgelöste Löschung in manchen Rechtsordnungen als Vernichtung von Beweismitteln gewertet werden könnte.
Matthew Dodge, stellvertretender Bundespflichtverteidiger in Tunicks Anwaltsteam, bezeichnete die Anwendung dieses Gesetzes in einem solchen Zusammenhang als außerordentlich selten. Runa Sandvik, die das Sicherheitsberatungsunternehmen Granitt leitet, erklärte, ihr sei noch nie ein Verfahren begegnet, das auf der Verwendung eines solchen Notfall-Passworts beruhte – obwohl sie Journalisten und Aktivisten seit Jahren auf genau dieses Szenario vorbereite. Christophe Boutry, ein französischer Fachmann für Cybersicherheit und Überwachung, sagte, das Verfahren spiegle eine Entwicklung wider, die bereits in Frankreich und Spanien zu beobachten sei. Dort seien Behörden auf den Handys von Journalisten, Anwälten und politischen Gegnern auf GrapheneOS gestoßen. Sein Argument betrifft vor allem die Eigentumsfrage: Das Gerät gehört seinem Nutzer, und der Staat hat nicht zu bestimmen, wie es konfiguriert wird.
Ein ungünstiger Gerichtsstand?
Der Gerichtsbezirk des elften US-Bundesberufungsgerichts könnte sich in diesem Fall als größter Vorteil für die Regierung erweisen. In der Entscheidung „United States v. Touset“ aus dem Jahr 2018 urteilte das Gericht, dass Grenzbeamte keinerlei Verdachtsmoment benötigen, um ein Gerät zu durchsuchen – weder manuell noch mit forensischen Mitteln. Die Begründung lautete: Wenn für das Öffnen eines Koffers kein Verdacht erforderlich sei, dürfe für die Durchsuchung eines Handys nichts anderes gelten.
Im vierten oder neunten Gerichtsbezirk hätte das Argument einer vorgeschobenen Begründung erhebliches Gewicht. Beide verlangen für forensische Durchsuchungen einen hinreichenden Verdacht. Der neunte Gerichtsbezirk beschränkt die Durchsuchung von Handys an der Grenze zudem auf digitale Schmuggelware, statt sie zur allgemeinen Suche nach Beweisen für im Inland begangene Straftaten zuzulassen. In Atlanta muss die Verteidigung daher vor allem den Umfang der Durchsuchung angreifen und kann sich weniger auf das Fehlen eines begründeten Verdachts stützen.
Das betreffende Gesetz ist unterdessen enger gefasst, als es zunächst scheint. Paragraf 2232(a) setzt voraus, dass die rechtmäßige Befugnis des Staates zur Beschlagnahme des betreffenden Eigentums beeinträchtigt wurde. Die Rechtmäßigkeit ist somit ein Tatbestandsmerkmal und nicht lediglich eine Frage der Beweisverwertung. War die Beschlagnahme rechtswidrig, könnte Tunicks Verhalten daher von vornherein nicht unter die Strafvorschrift fallen.
Ein Erfolg auf Grundlage des Vierten Verfassungszusatzes würde das Verfahren womöglich dennoch nicht beenden. Die mutmaßliche Straftat ereignete sich in Gegenwart der Beamten und als Reaktion auf eine Aufforderung, die nach Ansicht der Verteidigung rechtswidrig war. Gerichte vertreten im Allgemeinen die Auffassung, dass Beweise für eine neue Straftat, die als Reaktion auf eine rechtswidrige Durchsuchung begangen wurde, keinem Verwertungsverbot unterliegen.
Der fünfte Verfassungszusatz könnte erfolgversprechender sein, da die Handlung, die den mutmaßlichen Straftatbestand erfüllt, in der mündlichen Mitteilung eines Zugangscodes besteht. Wurde Tunick in behördlichem Gewahrsam ohne Belehrung und ohne Rechtsbeistand zu dieser Aussage gezwungen, könnte die Äußerung selbst unverwertbar sein.
Dabei gibt es einen Umstand, der für Tunick spricht: Ausgerechnet jener Gerichtsbezirk, der bei Durchsuchungen an der Grenze den geringsten Schutz gewährt, gehört bei erzwungenen Entschlüsselungen zu den restriktiveren. Bereits 2012 entschied das Gericht, dass die erzwungene Entschlüsselung eines Geräts den Charakter einer Aussage haben kann. Die Staatsanwaltschaft wird dagegenhalten, dass eine eingehendere Grenzkontrolle keinen behördlichen Gewahrsam darstellt und die Wahl zwischen „Entsperren oder wir behalten das Gerät“ keinen Zwang im juristischen Sinne begründet.
Schließlich bleibt die Frage des Vorsatzes. Nicht Tunick, sondern die Beamten gaben den Code ein. Die Staatsanwaltschaft muss daher eine entsprechende Absicht nachweisen, statt sie aus einer von Tunick selbst vorgenommenen physischen Handlung ableiten zu können. Die Verteidigung hat ausdrücklich darauf verzichtet, einzuräumen, dass Tunick überhaupt etwas löschen wollte. Der Beweis dafür, dass auf dem Gerät eine solche Notfall-PIN eingerichtet war, befand sich ausgerechnet auf jenem Handy, das nun keinerlei Daten mehr enthält.
Wir werden diesen Fall weiter im Auge behalten…
Quellen:
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