19. August 2026 06:00

Kulturkampf Schulzwang versus Bildungspflicht

Warum der Staat so verbissen den Zugriff auf die Kinder verteidigt

von Oliver Gorus drucken

Bildung: Kontrast zwischen Schule und Hausunterricht
Bildquelle: Redaktion Bildung: Kontrast zwischen Schule und Hausunterricht

Der Staat will nicht einfach nur, dass Ihr Kind oder Enkel etwas Nützliches lernt. Das wäre euphemistisch ausgedrückt. Außerdem kann die Fiktion „Staat“ in Wahrheit nichts wollen, er ist ja kein Mensch. Nur Gruppen von einzelnen Individuen können etwas wollen. Die Politiker und Bürokraten sind es hier ganz konkret, die wollen, dass Ihr Kind oder Enkel an einem ganz bestimmten Ort, unter ganz bestimmten Menschen, zu ganz bestimmten Zeiten in einem ganz bestimmten 45‑Minuten‑Takt (seit dem Jahr 1911) und mit ganz bestimmten staatlich vorgegebenen Inhalten von ganz bestimmten staatlich ausgebildeten Lehrern etwas für den Staat Nützliches lernt. Die erzwungene Anwesenheit hat den Charakter eines Befehls.

Ulrich Siegmund hat im Wahlkampf in Sachsen‑Anhalt genau diesen Punkt präzise getroffen: Bildungspflicht statt Schulzwang. Nicht die Pflicht zur Bildung soll fallen, sondern der Zwang, jeden Tag in einem staatlichen oder staatlich genehmigten Gebäude zu sitzen.

Die Reaktionen waren bezeichnend: Gegenkandidaten, Bundesrat, Bildungsminister und die üblichen etatistischen Kommentatoren verteidigten den Anwesenheitszwang, als stehe die Zivilisation auf dem Spiel. „Chancengerechtigkeit“, „Integration“, „Zusammenhalt“ – die Standardvokabeln, mit denen der Zugriff auf die Kinder gerechtfertigt wird.

Deutschland gehört zu den wenigen Ländern der Welt, die Homeschooling faktisch verbieten. Die Schulpflicht ist hier keine Bildungspflicht wie zum Beispiel in der Schweiz, in Italien oder in England, sondern ein Anwesenheitszwang. Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, riskieren Bußgelder, Zwangsgelder und im Extremfall den Entzug des Sorgerechts. Das Bundesverfassungsgericht hat das mehrfach abgesegnet.

Die Traditionslinie für dieses zwanghafte Gebaren führt geradewegs nach Preußen. Am 28. September 1717 erließ König Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, ein Edikt, das die allgemeine Schulpflicht für Kinder von fünf bis zwölf Jahren anordnete – zunächst vor allem auf den königlichen Domänen. Sein Sohn Friedrich II. verschärfte und erweiterte dies mit dem Generallandschulreglement vom 12. August 1763. Darin wurde der Schulbesuch für das gesamte Preußen verbindlicher formuliert und mit Sanktionen bewehrt. Ziel war die Heranbildung zuverlässiger Untertanen. Die Weimarer Verfassung von 1919 machte daraus dann die reichsweite allgemeine Schulpflicht. Der obrigkeitliche Kern blieb: Der Staat formt die Kinder dort, wo er sie täglich sehen und lenken kann.

Neben Deutschland praktizieren in Europa vor allem Schweden (seit dem Bildungsgesetz von 2010 nur noch in „außergewöhnlichen Umständen“), Griechenland und in der Praxis auch die Niederlande einen strengen Schulanwesenheitszwang. In den führenden Industrieländern der angelsächsischen Tradition dagegen gehört Homeschooling seit jeher zur normalen Freiheit der Eltern. In den Vereinigten Staaten ist es in allen 50 Bundesstaaten legal und historisch die ältere Form der Bildung; der Supreme Court hat 1925 in Pierce v. Society of Sisters klargestellt, dass der Staat die Kinder nicht standardisieren darf, indem er sie zwingt, nur öffentlichen Lehrern zu folgen. In Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland ist Hausunterricht ebenfalls seit langem anerkannt und weit verbreitet – jeweils unter der Formel einer Bildungspflicht, nicht eines Anwesenheitszwangs.

Warum die deutsche Härte? Weil Schule hier nie nur Wissensvermittlung war. Sie ist der Ort, an dem der Staat die Kinder der Familie entzieht und in ein kollektives Erfahrungsfeld stellt. Den Anwesenheitszwang zu lockern, hieße, den staatlichen Zugriff zu lockern. Der damit verbundene Kontrollverlust löst bei den Verteidigern des Systems Ängste aus. Ohne Erziehung zum Untertan könnte sich ja in der Bevölkerung der unangenehme Zug des Freiheitsdrangs und eine antietatistische Kultur der Souveränität des Individuums herausbilden. „Parallelgesellschaften“, heißt der negativ gemeinte, aber in freiheitlichen Ohren eigentlich ganz vernünftig klingende Vorwurf. Und die wirklichen Parallelgesellschaften entstehen ja längst anderswo.

Die Zahlen legen die stille, schleichende Sezession bereits offen: Rund zwölf Prozent der allgemeinbildenden Schulen sind in freier Trägerschaft, der Anteil der Privatschüler liegt bei etwa neun Prozent und steigt überall dort, wo Eltern die staatliche Schule als Zumutung empfinden, weil sie nicht mehr funktioniert. Freie Schulen, christliche Träger und andere Konzepte wachsen, weil sie etwas anbieten, das der Staat nicht liefern will oder kann: unterschiedliche Werte, strengere Leistungsanforderungen oder die Abwesenheit neomarxistischer, globalistischer, grüner und woker Ideologie.

Gleichzeitig entstehen weitere Gegenstrukturen. Eltern gründen Lernkooperativen, organisieren private Tutorennetzwerke und nutzen Online‑Angebote. Manche ziehen in Länder, in denen die Regeln freier sind. Das ist konstruktiver Widerstand: dem staatlichen Monopol die Kinder entziehen und parallel etwas Besseres aufbauen.

Im Land bleibt es eine Art Tauziehen zwischen Eltern und Politikern: Wächst die Macht des Apparats über die nächste Generation – oder die Souveränität der Familie? Der Anwesenheitszwang ist die wichtigste Bastion der Politiker und Bürokraten für den Zugriff auf die Köpfe der Kinder und die Kontrolle über die widerspenstigen Familien. Dabei ist klar, dass der Staat die von den Familien verantwortete Persönlichkeitsbildung nicht ersetzen kann. Es geht nie um Bildungsqualität, sondern immer um Macht. Genau deshalb halten die Politiker, ihre Bürokraten und ihre brotgelehrten Bildungsexperten so verbissen am Schulzwang fest.


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