15. September 2026 15:00

Regulierung US-Regierung hebt Klimaregeln für Kraftwerke auf

Zuständigkeit angezweifelt – Klage angekündigt

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

EPA-Entscheidung: Rücknahme von Emissionsvorgaben
Bildquelle: Redaktion EPA-Entscheidung: Rücknahme von Emissionsvorgaben

Die US-Umweltbehörde EPA hat Vorschriften zurückgenommen, die den Treibhausgasausstoß von Kohle- und Gaskraftwerken begrenzen sollten. Zugleich will die Behörde auch verbleibende Regeln zur Emission von Kraftwerken aufheben und begründet das mit fehlender rechtlicher Befugnis. Umweltschützer kündigen eine Klage an. Die Entscheidung folgt auf frühere Vorgaben aus der Biden-Zeit, die Kohlekraftwerke zu drastischen Reduktionen verpflichtet hätten.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wenn eine Behörde geltend macht, sie sei auf dieser Grundlage gar nicht befugt, dann ist das kein technisches Detail, sondern ein Eingeständnis, dass hier jahrelang mit politischer Anmaßung gearbeitet wurde. Regulierungsrecht ersetzt dann nicht Eigentum und Vertrag, sondern verlagert Entscheidungen über Produktion, Nutzung und Kosten in die Hände von Beamten. Wer nicht Eigentum an einem Kraftwerk hat, kann auch nicht mit legitimer Autorität über dessen Betrieb verfügen.

Die frühere Klimapolitik lief auf eine harte Form zentraler Steuerung hinaus. Nicht die Eigentümer der Anlagen sollten über Umbau, Weiterbetrieb oder Stilllegung entscheiden, sondern die Behörde. Damit wird Haftung entkoppelt. Wer die Folgen eines Eingriffs nicht selbst trägt, neigt zu überdehnten Eingriffen. Genau hier liegt das Grundproblem der Regulierung: Sie verspricht Kontrolle, aber sie erzeugt Zuständigkeitswirrwarr und macht Unbeteiligte zu Trägern der Kosten.

Die jetzt angekündigte Rücknahme ist deshalb richtig, auch wenn sie aus Washington kommt und damit denselben Grundfehler trägt wie die vorherige Regelung: Politische Stellen beanspruchen über Grenzen hinweg Verfügungsmacht über private Wirtschaftsentscheidungen. Heute wird verschärft, morgen gelockert. In beiden Fällen bleibt die Unsicherheit für Eigentümer, Investoren und Verbraucher bestehen. Vertragsfreiheit braucht verlässliche Rechte, keine wechselnden Dekrete.

Auch die Begründung mit sinkenden Strompreisen zeigt das Problem. Preise entstehen nicht durch wohlklingende Absichtserklärungen, sondern durch Knappheit, Angebot und Nachfrage. Wer Vorschriften erlässt, die Kosten erhöhen, und anschließend dieselbe Zentrale für die erwartete Entlastung lobt, verwechselt Ursache und Wirkung. Regulierung kann Ressourcen verteuern, verteilen und verzerren; sie kann keine Verantwortung ersetzen.

Die sauberste Ordnung wäre einfach: Eigentümer entscheiden über ihre Anlagen, haften für ihre Risiken und tragen die Folgen ihrer Verträge. Wer den Betrieb eines Kraftwerks angreift, braucht dafür keine politische Vollmacht, sondern Zustimmung oder einen klaren Eingriffstatbestand. Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum durch Bürokratie ersetzt wird.


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