Waffenentzug: Kontrollverlust
Maßnahme basiert auf Verbands-Einstufung statt individuellem Fehlverhalten
von Andreas Tögel drucken
Dass die politische Klasse sich aus einer personellen Negativauslese rekrutiert, ist seit F. A. Hayeks 1944 publizierter Schrift „Der Weg zur Knechtschaft“ allgemein bekannt. Die Ursache dafür nannte ein anderer „Austrian“, nämlich Ludwig von Mises, in seinem ebenfalls 1944 erschienenen Buch „Die Bürokratie“: „Wer seinen Mitmenschen nicht zu dienen in der Lage ist, will sie beherrschen.“ Beweise für diesen hellsichtigen Befund liefert die politische Klasse tagtäglich unaufgefordert.
Eine wesentliche Voraussetzung für politische Herrschaft ist die möglichst umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche. „Alle Lebensbereiche mit Demokratie durchfluten“ (© Bruno Kreisky) ist ein harmlos, ja geradezu sympathisch klingender Code dafür. Das allmächtige Kollektiv steht über allem, kontrolliert alles und jeden.
Die EU arbeitet bekanntlich gerade emsig an der „Machbarkeitsstudie“ zu einem Vermögensregister, in dem alle Vermögenswerte von Privatpersonen erfasst werden sollen. Da die Zentralbürokratie bereits jetzt über die Eigentümerschaft privater Immobilien, Wertpapierdepots und Bankkonten bestens im Bilde ist, geht es dabei um die Erfassung bislang nicht amtsbekannter Werte wie Edelmetalle, Pretiosen, kostbare Kunstgegenstände, edle Orientteppiche und wertvolle Briefmarkensammlungen. Ob ein derartiges Register jemals beschlossen wird, ist derzeit noch nicht absehbar, offenbart aber die düstere Gedankenwelt der Zentralbürokraten. Denn welchem Zweck könnte und sollte ein derartiges Register dienen, wenn nicht als Vorbereitungshandlung zur Enteignung?
Wer’s nicht glauben will, sei auf die laufende Kontrollausweitung im Bereich privater Schusswaffen hingewiesen. Bis Dezember 2019 bestand noch die Möglichkeit, nicht registrierte Waffen der „Kategorie D“ (Schrotflinten ohne Repetier- oder automatische Nachladefunktion) legal zu besitzen. Mit der Abschaffung dieser Waffenkategorie war damit Schluss. Zuvor erworbene Waffen der Kategorie D mussten entweder nachgemeldet oder bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Es gibt daher keine legale Waffe in privater Hand, von der der Staat keine Kenntnis hat. Die naturgemäß unregistrierten Waffen von Kriminellen oder islamistischen Gefährdern scheinen dagegen weniger zu interessieren.
Soeben wird bekannt, dass in Sachsen-Anhalt AfD-Funktionären und Mitgliedern dieser Partei Waffenbesitzkarten und Jagdscheine abgenommen wurden. Den Enteigneten wurde in der Folge gerichtlich beschieden, dass der Waffenentzug nicht wegen eines individuellen Fehlverhaltens erfolgte, sondern aufgrund der Einstufung des Landesverbands der AfD als verfassungsfeindlich. Bloße Gruppenzugehörigkeit wird zum Grund einer legistischen Sonderbehandlung. Beim Waffengesetz handle es sich schließlich, so die gerichtliche Begründung, um ein präventives Gefahrenabwehrrecht. Geschichtsbewusste Zeitgenossen erleben gerade ein Déjà-vu: Denn wer sich angesichts dieses hoheitlichen Übergriffs an die „Verordnung gegen den Waffenbesitz der Juden“ vom 11. November 1938 erinnert fühlt, liegt damit möglicherweise nicht ganz daneben.
In beiden Fällen war die Enteignung unbescholtener, gesetzestreuer Bürger nur möglich, weil der Staat sich durch den Beschluss entsprechender Gesetze zuvor Kenntnis von deren Privatbesitz verschafft hatte. Sollte Mordor – Pardon – Brüssel also tatsächlich ein Vermögensregister erstellen, wäre damit – wie im Fall des Waffenbesitzes – Eigentum auf Zeit verwirklicht, nämlich bis zu dem Moment, in dem die Nomenklatura sich anders besinnt.
Zum absoluten Verdruss der hoheitlichen Kontrollfreaks besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, mittels moderner 3-D-Drucker funktionsfähige Waffen herzustellen, von denen die Behörden keinerlei Kenntnis haben. Auf Details der Herstellung wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Wer sich dafür interessiert, wird problemlos im Internet fündig.
Waren die ersten Modelle (z. B. die von Cody Wilson konstruierte „Liberator“, die eine einzelne Patrone im Kaliber .380 ACP verschießt) noch für den Schützen gefährlicher als für das Ziel, haben sich die Dinge inzwischen dramatisch verändert. Heute ist es, geschickte Hände und das Vorhandensein der notwendigen Ausrüstung vorausgesetzt, möglich, automatische, voll funktionsfähige Waffen mit relativ geringem Zeitaufwand in Heimarbeit herzustellen. Der Besuch des „Darknet“ ist dafür nicht erforderlich, da alle notwendigen Komponenten legal im stationären Handel oder im Internet erworben werden können.
Die „FGC-9“ („Fuck Gun Control“) gilt als vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung, die den um sein Gewaltmonopol fürchtenden Leviathan zutiefst beunruhigt. Die woke ARD hat dem Phänomen der sogenannten „Ghost Guns“ bereits einen 45-minütigen, von Alarmismus triefenden Beitrag gewidmet. Überflüssig zu erwähnen, dass sich nach Meinung der linken Medienmacher (und auch der Microsoft-KI „Copilot“) ausschließlich Kriminelle, Extremisten und Irre für diese seit etwa 2019 immer weiter perfektionierte Technologie interessieren.
Wie bei den vermögensrechtlichen Kontrollphantasien – dem Kampf gegen Schwarzgeld, Steuerhinterziehung und Drogengeschäfte – geht es auch im Fall der Waffen aus Eigenbau vorgeblich nur um den Schutz der Öffentlichkeit vor einer neuen Gefahr, was sonst?
Derzeit sind die Gesetzgeber noch etwas ratlos, wie sie mit diesem Phänomen umgehen sollen. Bereits auf den Weg gebrachte Besitzverbote werden nicht viel weiterhelfen, solange die Waffen Marke Eigenbau nicht registriert sind – und das wird kaum passieren, da diejenigen, die Waffen auf diese Weise herstellen, sie dem Staat eben nicht bekannt geben wollen. Man darf gespannt sein, ob es zu flächendeckenden Hausdurchsuchungen bei bislang nicht als Waffenbesitzer hervorgetretenen Personen kommen wird. Jene Zeitgenossen, die ihre Waffen ordnungsgemäß gemeldet haben, sind ja schon jetzt daran gewöhnt, im Zuge von „Verwahrungskontrollen“ regelmäßig von der Polizei heimgesucht zu werden.
Quellen:
AfD-Jägern werden die Waffen weggenommen
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