07. Oktober 2026 13:00

Handelspolitik EU-Zwangsarbeitsverordnung: Das nächste Bürokratiemonster aus Brüssel

Zuständigkeit in Deutschland noch ungeklärt

von Kaspar Rosenbaum drucken

Warenkontrolle: Neue Vorgaben sollen Produkte aus Zwangsarbeit vom Markt ausschließen.
Bildquelle: Redaktion Warenkontrolle: Neue Vorgaben sollen Produkte aus Zwangsarbeit vom Markt ausschließen.

Die EU bereitet die Umsetzung ihrer Verordnung gegen Zwangsarbeit vor. Ab Ende 2027 sollen Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft oder aus der EU exportiert werden. Dafür richtet die Kommission ein Portal samt Risikodatenbank ein, verlangt Leitlinien für Behörden und Unternehmen und zwingt die Mitgliedstaaten, zuständige Stellen zu benennen. In Deutschland läuft die Zuständigkeitsfrage noch zwischen den Ressorts; diskutiert werden unter anderem BAFA und Zoll.

Natürlich muss Zwangsarbeit geächtet werden. Der Punkt ist nur: Brüssel reagiert auf ein reales moralisches Problem mit dem üblichen Mittel für alles, was nach Alarm klingt — mehr Verfahren, mehr Prüfungen, mehr Zuständigkeiten, mehr Druck auf die Falschen. Die großen Übeltäter sitzen selten mit Aktenordner und Herkunftsnachweis im Konferenzraum. Die trifft man eher dort, wo politische Schlagworte in Prüfpflichten übersetzt werden. Am Ende stehen Handelshäuser, Mittelständler und Importeure vor Tausenden Artikeln und sollen plötzlich mit erheblichem Aufwand beweisen, dass irgendwo in der Lieferkette keine Unwürdigkeit klebt. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet — und die Bürokratie erklärt ihm freundlich, wie die richtige Entscheidung auf Formular 17 auszusehen hat.

Besonders elegant ist die Logik der neuen Moralverwaltung: Weil irgendwo auf der Welt Unrecht geschieht, soll in Europa erst einmal der regulierte Einkauf erschwert werden. Das nennt sich dann Schutz des Binnenmarkts vor Zwangsarbeit. In der Praxis bedeutet es: zusätzliche Prüfungen, zusätzliche Risiken, zusätzliche Reputationsschäden schon bei Verdacht und zusätzliche Macht für Behörden, die aus Unterlagen, Indizien und Datenbanken ein Produktverbot basteln dürfen. Natürlich nur zu unserem Besten. Wer gegen Zwangsarbeit vorgehen will, braucht keine neue Maschinerie aus Meldepflichten, Kompetenzstreit und Marktzugriffsverboten, sondern klare Haftung für tatsächliche Täter und konsequente Strafverfolgung dort, wo Zwang ausgeübt wird.

Stattdessen wächst das bekannte europäische Paradies der Regelungskaskaden. Lieferkettengesetz hier, Öko-Design dort, Zwangsarbeitsverordnung obendrauf. Jeder neue Eingriff schafft den nächsten Bedarf an Kontrolle. Die Bürokratie entdeckt ein Problem, das ohne sie deutlich kleiner wäre, und erklärt sich dann zur Lösung. Es ist diese stille Arroganz, die so schwer erträglich ist: Man produziert Komplexität und verkauft sie als Verantwortung.

Dass Deutschland die Zuständigkeit noch nicht einmal sauber geklärt hat, passt ins Bild. Wenn schon der Apparat über den Apparat streitet, bevor der erste Fall bearbeitet ist, weiß man genug. Am Ende zählt nicht, ob Unrecht verschwindet. Entscheidend ist, dass irgendwo ein zuständiges Amt bereitsteht, wenn wieder ein Produkt vom Markt genommen werden soll. Das nennt sich dann Handlungsfähigkeit. Für die Wirtschaft heißt es schlicht: mehr Kontrolle, mehr Kosten, mehr Willkür.


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