28. Februar 2024 07:00

Verfassungsschutz in der Praxis Die Pflicht zur Delegitimierung

Warum sich freie Bürger im Verhöhnen des Staats üben sollten

von Oliver Gorus

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Bildquelle: Martin Prague / Shutterstock „Dem deutschen Volke“: Ab 2025 soll das Reichstagsgebäude vor ebendiesem durch einen („Aha“-) Graben gesichert werden …

In den letzten 20 Jahren hat sich das Personal des Bundesverfassungsschutzes mehr als verdoppelt. Das genügt den Inlandsgeheimdienstlern aber noch nicht. Mit großen Plakaten und einer Kampagne mit stark retuschierten, in lilafarbenem Neonlicht stylish beleuchteten Grüppchen von heldenhaften Normalos in der Rolle ihres Lebens als „Verfassungsschützer*innen“ rekrutiert die Behörde derzeit diverse Mitarbeiter unter dem Motto „Im Auftrag der Demokratie!“.

„Diverse Mitarbeiter“ ist dabei keine Floskel. Selbstverständlich finden Sie im zentralen Anwerbefoto auf der Website des Verfassungsschutzes eine 3:2-Majorität von Quotenfrauen, einen Quotensüdländer, eine Quotenbehinderte, eine Quotenschwarze und immerhin noch einen hinten rechts stehenden Quotenaltenweißenmann – den hat man noch nicht wegbekommen, aber das wird noch. Schon jetzt ist das Foto jedenfalls ein politisch korrektes Abbild unserer Gesellschaft unter Inklusion aller wesentlichen Opfergruppen, wie das heute eben so sein muss.

Lächerlich

Der Verfassungsschutz ist aber nicht nur woke, er ist – und das ist heute für viele Mittelstrahltreue fast schon selbstverständlich – auch „gegen Rechts“. Sich in den Streit der Parteien einzumischen, ist zwar grob verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, aber die herrschenden Linkseliten, die sich alle wesentlichen Institutionen des Landes durchmarschierend erobert haben, fühlen sich derzeit wohl so sicher, dass Schlapphutchef Haldenwang dann schon mal öffentlich zu verstehen gibt, es sei „nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken“.

Nein, er sieht wohl seine Aufgabe auch noch darin, die Umfragewerte der gerade gegründeten Werteunion zu senken, denn er lässt allen Ernstes deren Chef, der sein Vorgänger als Präsident des Verfassungsschutzes war, als rechtsextrem einstufen und eine Akte über ihn anlegen, die, was Umfang und Absurdität angeht, die Stasi-Akten der DDR sogar in den Schatten stellt.

Seine innenministernde Dienstherrin, die rote Närrin auf dem „Narrenschiff Utopia“, drohte jedem Nichtlinken, dass jeder, der den Staat verhöhne, es „mit einem starken Staat zu tun“ bekomme. Auch das ist grob verfassungswidrig, denn auch wenn Faeser das nicht wissen will: In dieser Verfassung, die es zu schützen gilt, stehen Grund- und Freiheitsrechte. Diese sind Schutzrechte gegen einen übergriffigen Staat. Jeder Verfassungsrechtler, der mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, weiß, dass die Bürger den Staat sehr wohl verhöhnen dürfen, wie sie lustig sind, denn das in Artikel 5 verbriefte Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt die Bürger und deren Meinungen auch dann vor dem Staat, wenn sie gegen diesen gerichtet sind.

Mit anderen Worten: In einer freiheitlichen Demokratie darf man Minister veräppeln, den Staat und seine Symbole verächtlich machen, die Innenministerin auslachen, sich satirisch, ironisch und sarkastisch über die Akteure des Staats äußern und sogar Meinungen vertreten, die den Staat und die Demokratie delegitimieren. Gerade das macht ja die freiheitlich-demokratische Grundordnung freiheitlich-demokratisch. Und gerade das haben die rotgrünen Neosozialisten selbst bis zum Exzess getrieben, als sie noch im großen Schatten von „Birne“ Kohl in der Opposition herumschlichen.

Verfassungswidrig aus Schwäche

Linksextreme Meinungen zu vertreten, wie das heute bis in hohe Staatsämter hinein gang und gäbe ist, ist genauso erlaubt, wie rechtsextreme Meinungen zu vertreten. Erst wenn Sie als Linksextremist, Rechtsextremist, Islamist oder sonst wie Durchgeknallter beginnen, Anschläge konkret zu planen oder sonstige Straftaten zu unternehmen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) abzuschaffen, dürfen, ja müssen die Behörden aktiv werden.

Zweimal wurden in der Bundesrepublik Deutschland Parteien verboten, weil sie eben genau die Abschaffung der FDGO konkret und planvoll unternahmen, mit paramilitärischen Kampftruppen und allem Drum und Dran: 1952 die Nachfolger der NSDAP, die sich in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) sammelten und sich als einzige Partei sah, die den von ihr eingebildeten „Volkswillen“ vertrat. Und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die zu einem „revolutionären Sturz des Regimes Adenauer“ aufrief.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind aber extrem hoch. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seiner Begründung des KPD-Verbots, dass eine Partei nur dann als verfassungswidrig gilt, wenn sie „die obersten Werte der Verfassungsordnung verwerfen, die elementaren Verfassungsgrundsätze, die die Verfassungsordnung zu einer freiheitlichen demokratischen machen“.

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind dies die Menschenwürde, zu der auch die Gleichheit vor dem Recht gehört, das Demokratieprinzip, zu dem auch die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger am Prozess der politischen Willensbildung gehört, und die Rechtsstaatlichkeit, zu der auch die Bindung der staatlichen Akteure an das Recht und deren gerichtliche Kontrolle gehört.

Doch das allein genügt nicht. Um ein Verbot zu begründen, muss außerdem „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“

Die Diskrepanz zwischen diesen einerseits hohen Hürden für ein Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Gruppierungen und dem andererseits niedrigschwelligen Vorgehen der Ampelregierung, ihrer Behörden und der von ihr finanzierten NGOs gegen Privatpersonen, deren Meinung der Narrenschiffbesatzung schlichtweg nicht passt, ist grotesk und ja: lächerlich. Dies zeigt, wie schwach diese 30-Prozent-Ampel ist und wie sehr ihre Macht am seidenen Faden hängt.

Der Regierung die Waffe aus der Hand schlagen

Wenn nun außerdem die grüne Närrin auf dem „Narrenschiff Utopia“, die Ministerin für alles außer Männer namens Paus, ein Meldeportal für Meinungsäußerungen „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ schafft und ankündigt, gesetzliche Regelungen so anzupassen, dass diese nicht strafbaren Meinungsäußerungen dennoch zu Repressalien führen, um sie zu unterdrücken, dann ist die Frage erlaubt, ob nicht diese Regierung und dieser Verfassungsschutz vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollten, denn der Gedanke drängt sich auf, dass die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land von den staatlichen Akteuren in und um die Ampel ausgeht.

Und mal davon abgesehen: Warum brauchen wir überhaupt einen Verfassungsschutz? Nach den Erfahrungen mit Gestapo und Stasi müsste doch längst klar sein, dass so eine Behörde früher oder später von einer skrupellosen Regierung gegen die Opposition und gegen die Freiheitsrechte der Bürger eingesetzt wird. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein hinreichend extremistischer Innenminister an die Macht kommt, das Personal des Verfassungsschutzes austauscht und beginnt, oppositionelle Privatpersonen zu drangsalieren, zu verfolgen und zu zersetzen. Wir sind bereits wieder so weit.

Die Exekutive sollte diese gefährliche Waffe meines Erachtens gar nicht erst besitzen. Ist nicht ohnehin die Polizei mit der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit betraut? Genügt nicht eine auf die Bekämpfung von strafbaren Handlungen von Einzelpersonen und kriminellen Vereinigungen fokussierte Polizei und eine von der Exekutive unabhängige Justiz, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen?

Solange der Staat zum dritten Mal in seiner Geschichte versucht, einen behördlichen Regierungsschutz zu errichten, indem er den Verfassungsschutz zu einer Bürgerverfolgungszentrale umbaut, ist konstruktiver Widerstand Bürgerpflicht: Wir lassen uns die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht vom Staat zersetzen! Es ist die Aufgabe von uns freiheitlichen Bürgern, sie zu schützen und gegen die übergriffigen Politiker zu verteidigen.

Wie? Indem wir erstens die bürgerfeindlichen Ampelparteien und ihre Karrierepolitiker so schnell wie möglich bei allen Wahlen gemäß den demokratischen Regeln ins politische Abseits wählen. Und indem wir sie zweitens verhöhnen und delegitimieren, was das Zeug hält. Das haben sie verdient und das ist recht und billig.


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